Ein neues Argument für die Anti-Stress-Verordnung

Bisher noch nicht diskutiert: FDP, CDU/CSU und die Arbeitgeber setzen darauf, dass sich die Wirtschaft selbst überwacht. Immer wichtiger werden dabei Standards wie OHSAS 18001. Sie haben (abgesehen von ILO-OSH) einen Nachteil: Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen umständlicher, sich Normen zu beschaffen als im Intranet kostenlos Gesetze zu lesen. Das ist eine kleine, aber effektive Hürde. Wir brauchen also Regelungen, die die Bürger einfach, schnell und kostenlos nachlesen können.
Es scheint aber so, dass die Vertreter der Selbstüberwachung auch im Arbeitsschutz die Überwachung gerne so gestaltet sehen, das sie dekorativ wirkt, aber ansonsten die Unternehmen nicht wirklich mit dem ihnen lästigen Arbeitsschutz belastet. Der verhältnispräventiv angelegte Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz stört sie dabei besonders. Es gibt ja auch kaum Unternehmen, die sich ernsthaft für den Arbeitsschutz ihrer Zulieferer interessieren: Die Unternehmen verlassen sich auf Zertifizierungsgesellschaften (die z.T. unaufmerksam und oberflächlich arbeiten und deswegen z.B. immer noch in wichtigen Punkten an OHSAS 18001:1999 orientierte Unternehmen nach OHSAS 19001:2007 zertifizieren), aber führen selbst bei ihren Zulieferern keine Lieferanten-Audits (bzw. Kunden-Audits) durch. Solche Audits gibt es durchaus für die ISO 9001 und gelegentlich für die ISO 14001, aber ernsthafte Lieferanten-Audits nach OHSAS 18001 sind sehr rar. Kunden interessieren sich eben doch nicht allzusehr für den Arbeitsschutz ihrer Lieferanten. (Machen wir es als Konsumenten besser? Woran denken Sie denn so bei der Schnäppchenjagd?)
Darum glaube auch ich inzwischen, dass der Arbeitsschutz für die Arbeitnehmer ohne weitere kostenlos nachlesbare gesetzliche Konkretisierungen für das Thema der psychischen Belastungen nicht funktioniert. Genau auf diese Schwäche scheinen jedoch die Unternehmer (und deren Vertreter) zu setzen, die die “Anti-Stress-Verordnung” ablehnen. Eine wirksame innerbetriebliche Überwachung des Arbeitsschutzes durch eine kompetente Mitbestimmung als Alternative zu externen Verordnungen mögen sie übrigens auch nicht so sehr.

Bundestagsdebatte 17/201


http://dbtg.tv/fvid/1975670

 
http://www.das-parlament.de/2012/44-45/Innenpolitik/41250030.html

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
Über die Bedingungen der Arbeitswelt hat der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche debattiert. Die Fraktion Die Linke hatte einen Antrag (17/11042) vorgelegt, der eine “Anti-Stress-Verordnung” fordert. Die soll es ermöglichen, im Dialog mit Beschäftigten Ursachen für psychische Belastungen zu benennen und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zudem forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem weiteren Antrag (17/10867) dazu auf, Arbeitsplätze “alters- und alternsgerecht” zu gestalten. Es seien Bedingungen notwendig, die für alle Altersklassen und das ganze Berufsleben eines Menschen gelten. Im Anschluss an die Debatte wurden die beiden Anträge zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

 
2012-10-25
17/201 (201. Sitzung, 17. Wahlperiode)
TOP 6 Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
Es geht zwei Anträge:

  1. 6.a) Beratung Antrag DIE LINKE.
    Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren
    – Drucksache 17/11042

    … Ein individuelles Vetorecht für die Beschäftigten ist zu verankern, das dann greift, wenn die Arbeitsanforderungen zu gravierenden negativen Belastungen für die Psyche führen. Bereits bestehende Beschwerde- und Einspruchsmöglichkeiten (Arbeitsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Überlastungsanzeigen) müssen entsprechend ausgebaut und stärker bekannt gemacht werden. Die Aufgabe, individuelle Belastungsschwerpunkte zu identifizieren und konkrete Gegenmaßnahmen daraus abzuleiten, erhält eine verpflichtend einzurichtende Kommission zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, die paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten und der Arbeitgeber besetzt ist und verbindliche Entscheidungen fällen kann. Bei Nicht-Einigung entscheidet die Einigungsstelle. …

    Anmerkung: Tatsächlich haben nach meiner Ansicht die Arbeitnehmervertretungen bereits heute speziell in nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben die Pflicht, im Fall von (potentiell) krank machenden Vorfällen (Punkt 3.9), bei der Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen (Punkt 4.3.1) sowie bei der Vorfalluntersuchungen, der Bearbeitung von Nichtkonformitäten und Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (Punkt 4.5.3) mitzubestimmen (Punkt 4.4.3.1). Dazu müssten sie allerdings ersteinmal aufwachen und die nötige Kompetenz erwerben. Dem Gesetzgeber empfehle ich, bei Entwürfen OHSAS 18002:2008 (das ist OHSAS 18001:2007 mit Hinweisen zur Umsetzung) zu berücksichtigen, was auch den Unternehnmen bei der Organisation des Arbeitsschutzes helfen würde.

  2. 6.b) Beratung Antrag B90/GRÜNE
    Psychische Gefährdungen mindern – Alters- und alternsgerecht arbeiten
    – Drucksache 17/10867

    … In Deutschland existieren zwar Arbeitsschutzgesetze, aber es besteht ein Umsetzungsdefizit auf betrieblicher und gesetzgeberischer Ebene. So fehlen in vielen Betrieben Gefährdungsbeurteilungen, die aufzeigen, welche gesundheitlichen Belastungen auftreten und wie sie vermieden werden können. Und obwohl seit 2004 die europäische Sozialpartnervereinbarung zu Stress am Arbeitsplatz existiert, gehört Deutschland zu den wenigen europäischen Ländern, in denen weiterhin ein Regelungsdefizit besteht. Die Bundesregierung muss daher endlich die europäische Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress mit untergesetzlichen Regelungen unterlegen, um Beschäftigte effektiver vor psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Arbeitgeber sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Interessenvertretungen (gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretungen), Integrationsämtern und Rehabilitationsträgern zur gesundheitlichen Prävention in ihren Betrieben verpflichtet. Diese Präventionsverpflichtung, die unter anderem durch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erfüllt wird, muss – insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben – gestärkt werden. …

    Anmerkung: Die Vorlage der Grünen beschreibt den Verbesserungsbedarf beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz recht gut, aber BEM dient nicht der Prävention. Allerdings gilt auch, dass Betriebliches Eingliederungsmanagement ohne den seit 1996 vorgeschriebenen verhältnispräventiven Arbeitsschutz natürlich keine Sinn macht: Kranke werden an kranken Arbeitsplätzen nicht nicht gesund.

 
Im Video oben können Sie sich die ganze Debatte ansehen. Über http://suche.bundestag.de/plenarprotokolle/search.form habe ich die Einzelbeiträge gefunden:

Protokoll(PDF | 3,0 MB) Video des Tagesordnungspunkts
Alle Redner zu diesem Tagesordnungspunkt

Die Beiträge von Pascal Kober (FDP) und Ulrich Lange (CDU) sind recht anschauliche und aktuelle Darstellungen von Positionen, die auch von den Arbeitgebern vertreten werden. Darum habe ich in http://blog.psybel.de/hauptsache-gesundheit/ auf die Redebeiträge der beiden Abgeordneten hingewiesen.
Beide Abgeordneten lobten unüberraschenderweise die jüngsten Aktivitäten ihrer Koalition beim Einbezug der psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz – die 16 Jahre zu spät kommen und zum Teil Ablenkung sind: Pascal Kober gibt ein Beispiel für die Betonung der Gesundheitsförderung beim Thema psychische Belastung, obwohl diese die ja oft eher verhaltenspräventionsorientiert ist und in das Privatleben der Mitarbeiter eingreift. Der Arbeitsschutz schreibt dagegen Verhältnisprävention vor. Meiner Ansicht nach muss genau beobachtet werden, wie ideologisch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie orientiert sein wird, denn die gemeinsame Begeisterung von Schwarz-Gelb und der Arbeitgeber für dieses Projekt ist auffällig.
Ulrich Lange weist darauf hin, das man nicht immer auf die “schwarzen Schafe” unter den Unternehmen sehen solle:

… Wir haben durchaus Vertrauen in unsere Unternehmen, in unsere Unternehmer und Unternehmerinnen, dass das Arbeitsschutzgesetz in den Betrieben angewendet wird. Man sollte hier nicht immer das Negativbeispiel nennen, auf das schwarze Schaf abzielen. In vielen Betrieben wird mit den Arbeitnehmervertretungen zusammen sehr wohl, sehr gut und sehr konstruktiv an diesem Thema gearbeitet. …

Der Anwalt Lange weiß, wie man die Unwahrheit sagt, ohne zu lügen. Er weiß natürlich, dass die schwarzen Schafen die große Mehrheit sind. Die Mehrheit der Unternehmen hat wichtige Teile des ganzheitlichen Arbeitsschutz spätestens seit dem Jahr 2005 wissentlich missachtet. Im Gegensatz zu Langes Darstellung handelten die Unternehmen im Bereich der psychischen Belastungen überwiegend verantwortungslos. Weiterhin macht Lange die Furcht der Unternehmer (und damit die Vorbehalte der Arbeitgeber) vor der Mitbestimmung im Arbeitsschutz sehr deutlich:

… Zum Betriebsverfassungsgesetz. Mit dieser Keule, mit der Sie schlagen, sind Sie bei einem alten Thema. Immer dann, wenn wir hier irgendetwas diskutieren, wollen Sie über das Betriebsverfassungsrecht Dinge regeln, womit letztlich die Systematik dieses Gesetzes und das Grundverständnis über die Stellung unserer Betriebe verändert würden. Sie wollen ein Mitbestimmungsrecht bei wirtschaftlichen Fragen und bei der strategischen Ausrichtung. …

Die Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen (z.B. nach OHSAS 18001:2007, Punkt 4.3.1) sowie die Vorfalluntersuchungen, die Bearbeitung von Nichtkonformitätren und Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (z.B. nach OHSAS 18001:2007, Punkt 4.5.3) mag die strategische Ausrichtung und wirtschaftliche Fragen eines Unternehmens berühren. Aber hier herrscht bereits eine Mitbestimmungspflicht, für die die Unternehmen mit den Arbeitnehmern Prozesse zu vereinbaren haben (z.B. nach OHSAS 18001:2007, Punkt 4.4.3.2).
Ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte und (leider nur vereinzelt) auch die Aufsichtssbehörden wäre die Mehrheit der von Ulrich Lang gelobten Unternehmen heute nicht motiviert, die Voerschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes zu respektieren.
Zur SPD: http://www.spdfraktion.de/themen/reden/psychische-belastungen-der-arbeitswelt-verhindern

… Die SPD wird in den nächsten Wochen einen umfassenden Antrag zur Modernisierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorlegen. …

Firmen sollen Burn-out bekämpfen

http://www.sueddeutsche.de/karriere/seelische-gesundheit-in-unternehmen-firmen-sollen-burn-out-bekaempfen-1.1510394

Seelische Gesundheit in Unternehmen
Firmen sollen Burn-out bekämpfen
30.10.2012, 17:24
Von Guido Bohsem und Sibylle Haas
Der Arbeitsschutz in Deutschland stammt aus einer anderen Zeit: Es geht vor allem um die körperliche Unversehrtheit schwer arbeitender Männer. Doch inzwischen ist nicht mehr der Körper das größte Problem, sondern ist die Seele. Darum soll nun das Gesetz um den Schutz der seelischen Gesundheit ergänzt werden.
Eine Gruppe SPD-regierter Länder will das Arbeitsschutzgesetz erweitern. Über eine Bundesratsinitiative soll das Gesetz um den Schutz der seelischen Gesundheit der Beschäftigten ergänzt werden.

Im Juni hatte schon Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigt, den Umgang mit Handys strikter regeln zu wollen. Das Arbeitsschutzgesetz verlange mit seinem “knallharten Strafenkatalog” von jedem Chef, dass er “Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt”, sagte die Ministerin.

(Links nachträglich eingetragen)
Es muss ja nicht immer etwas Neues sein, über das eine Zeitung berichtet.
Schön, dass die SZ am Ball bleibt. Hier ist eine Erinnerung durchaus notwendig. Ein Personalratsmitglied schrieb mir:

… bei uns gibt es Erfahrungen mit Gesundheitsprogrammen. Leider aber keine wirklich positiven.
Es gab Versprechen und Ansätze, die aber nie verwirklicht wurden. Insbesondere mit der Einbeziehung von psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung tut man sich sehr schwer. …

Viele Unternehmen wollen psychische Belastungen nicht wirklich in ihren Arbeitsschutz einbeziehen. Vor Allem wollen sie nicht dokumentieren, dass es arbeitsbedingte Fehlbelastungen gibt. Mitarbeiter, die solche Vorfälle melden, werden sogar noch zusätzlich unter Druck gesetzt. Selbstverpflichtungen (z.B. durch Zertifizierungen nach OHSAS 18001) zur Vorfallsuntersuchung sind dann nur Makulatur. Es gibt eben einen Konflikt zwischen Haftungsabwehr und ehrlicher Gefährdungsbeurteilung. Außerdem macht ein konsequenter ganzheitlicher Arbeitsschutz Führungsstile in einer Weise transparent, an die sich Unternehmensführungen wohl erst noch gewöhnen müssen.
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes und die Rechtsprechung reichen eigentlich aus, um den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz durchzusetzen. Aber das läuft in der Praxis viel zu zäh. Mehr als 15 Jahre der sehr beharrlichen Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften durch viele Unternehmen sind ein Beweis für die Anarchie, die hier herrscht. Darum ist die Initiative der vier Länder leider wohl notwendig.

Vier Bundesländer entwerfen Rechtsverordnung

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3645114/2012-10-11-bgv-vo-psychische-belastung.html

Psychische Gesundheit bei der Arbeit schützen und fördern
Hamburg legt gemeinsam mit drei Ländern Entwurf für Rechtsverordnung vor
11.10.2012
Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Probleme ärztlich behandelt und in einer Mehrheit von Unternehmen wird arbeitsbedingter Stress längst als ein wesentliches gesundheitliches Problem angesehen. Dennoch ist der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen von Seiten des Arbeitsschutzes bislang nicht geregelt. Eine Lücke, die nun geschlossen werden soll. Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) legt dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung vor, der gemeinsam mit den Ländern Bremen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde.
„Bedeutende psychische Belastungsfaktoren sollen einen adäquaten Platz im betrieblichen Arbeitsschutz bekommen“, so Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz. „Dazu bedarf es ebenso eines politischen Signals, wie der fachlichen Unterstützung und Qualifizierung der verantwortlichen Akteure. Das Signal wollen wir mit dem Entwurf einer Rechtsverordnung geben und mit ihr ein notwendiges Instrument zur gesundheitlichen Prävention schaffen.“
In einer im Jahr 2009 durchgeführten Unternehmensumfrage der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu neuen und aufkommenden Risiken sahen 79 Prozent der befragten Unternehmensleitungen arbeitsbedingten Stress als ein wesentliches Problem an. Umfragen bestätigen, dass neunzig Prozent der deutschen Unternehmensleitungen handeln, um gesetzliche Verpflichtungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.
Vertreter der genannten Länder diskutierten mit über zwanzig Expertinnen und Experten auf Einladung der BGV in Hamburg über Details des Verordnungsentwurfs. In der Verordnung soll als Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen verbindlich geregelt werden. Unternehmen müssen demnach künftig verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten, etwa durch die Arbeitsaufgabe, -mittel, -organisation oder durch soziale Bedingungen. Der Entwurf benennt darüber hinaus Anforderungen an Maßnahmen, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch psychische Belastungen verringern oder vermeiden sollen. Ebenso werden Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze festgeschrieben, die in Betrieben zu berücksichtigen sind. Die Verordnung beschreibt die Anforderungen an Betriebe dabei ebenso klar wie verbindlich, so dass die Arbeitsschutzbehörden prüfen können, ob Unternehmen diese angemessen erfüllen.
„Nach vielen Jahren praktischer Erfahrungen mit psychischen Belastungen bei der Arbeit halte ich den Zeitpunkt für gekommen, die psychische Gesundheit der Beschäftigten auch mit einer rechtlichen Regelung zu schützen und zu fördern“, so Senatorin Prüfer-Storcks.

(Hervorhebungen nachträglich eingetragen)
Der Evangelische Pressedienst (epd) schrieb dazu:

… Sollte die Verordnung Gesetz werden, müssten Unternehmen künftig verpflichtend ermitteln, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz etwa durch Organisation oder soziale Bedingungen auftreten.

Das “künftig” ist nicht richtig. Die Pflicht besteht nach BAG-Beschlüssen jetzt schon. Eine Verordnung oder ein Gesetz könnte das aber verbindlicher formulieren: http://www.hamburg.de/contentblob/3625040/data/z14.pdf

Psychische Gesundheit schützen
Mehr Verbindlichkeit schaffen
Hamburg lädt zum 11. Oktober 2012 anerkannte Expertinnen und Experten zu einem Kolloquium „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz schützen und fördern“ ein. Kernstück des Symposiums ist es, den Entwurf einer Rechtsverordnung zu psychischen Belastungen bei der Arbeit zu diskutieren, den Hamburg gemeinsam mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen als Bundesratsinitiative einbringen will. Nach mehr als zehn Jahren praktischer Erfahrung mit dem Thema arbeitsbedingter psychischer Belastungen hat sich die Hamburger Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Prüfer-Storcks, dazu entschlossen, eine solche gesetzliche Grundlage auf den Weg zu bringen (forum arbeitswelt, 04/2012). Eine Verordnung soll zukünftig das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren. Sie erhöht die Verbindlichkeit für Betriebe, schafft mehr Transparenz über die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und verleiht den Aufsichtsbehörden den mehr Handlungssicherheit bei ihrer Aufgabenerfüllung. Sie wird auch dem neuen Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie „Psychische Gesundheit schützen und stärken“ mehr Nachdruck verleihen. Über einen gesetzlichen Bezugsrahmen hinaus bedarf es weiterhin vielfältiger Aktivitäten: Damit in der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angemessen berücksichtigt und präventive Maßnahmen ergriffen werden, müssen betriebliche Akteure und Aufsichtsbeammte weiterhin qualifiziert und geeignete, betrieblich praktizierbare Handlungshilfen bereit gestellt werden. Eine rechtliche Regelung zu psychischen Belastungen ist zwar kein Allheilmittel, aber ein Arbeitsschutz, der in seiner Rechtsetzung die herausragende Gefährdung der modernen Arbeitswelt nicht angemessen berücksichtigt, kann sein Schutzziel nicht erreichen. Wir werden über den Fortgang der Hamburger Initiative berichten

(Hervorhebung nachträglich eingetragen)
Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister will etwa Ende November 2012 über ein Gesetz entscheiden.

Frustrierte Gewerbeaufsicht

Schon im März 2012 propagierte auch ver.di eine Art “Anti-Stress-Verordnung”
https://sozialpolitik.verdi.de/publikationen/sopoaktuell/2012/#sopo_aktuell-nr-118.

ver.di fordert schärfere Sanktionen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung
Knapp zwei Drittel der Beschäftigten müssen nach eigenem Urteil seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten, psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen zu, ein Großteil der Beschäftigten glaubt nicht daran, die Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben zu können. Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bis hin zum Verlust greifen mit all ihren Folgen für den Einzelnen und die Unternehmen immer weiter um sich. Das Instrument, das diesen Entwicklungen entgegenwirken soll, kommt in den Unternehmen uneingeschränkt bis gar nicht zur Anwendung.
Eine aktuelle Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei 1.000 kleinen und mittelständischen Betrieben hat ergeben, dass 62 % dieser Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dass 93,7 % der Betriebe keine psychischen Gefährdungen erfasst haben.
Und das, obwohl psychische Störungen mit 9,3 % aller AU-Tage mittlerweile der vierthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist.
Dieser Zustand ist nach mehr als 15 Jahren Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) völlig inakzeptabel. ver.di fordert deshalb eine Verschärfung von Sanktionen, wenn der Betrieb seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nicht nachkommt.
sopo_aktuell_Nr._118_v_07_03_2012 (PDF, 2 MB)


 
Und in https://sozialpolitik.verdi.de/publikationen/sopoaktuell/2012/data/sopoaktuell  118 Sanktionen bei fehlender Gefhrdungsbeurteilung_inkl Anlage.pdf (oder http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/sopo_aktuell_Nr._118_v_07_03_2012.pdf) findet man auf der PDF-Seite 29 dann dies:


Den Beratungsresistenten beikommen
Auf der vergangenen A+A in Düsseldorf (Oktober 2011) referierte Bernhard Räbel von der Gewerbeaufsicht in Sachsen-Anhalt zum Thema »Neue Wege in einer modernen Arbeitsschutzverwaltung«. Zur Frage der Sanktionen sagte er dort wörtlich: »Mag sein, dass die in Arbeit befindliche ‚Leitlinie Psychische Belastungen’ der GDA [Suche, GDA-Leitlinien] letztlich diesen Sollzustand teilweise beschreiben kann – doch eines muss unbedingt beachtet werden: Beratungsinstrumente und Empfehlungen für die Willigen haben wir genug, in nahezu unübersichtlicher Vielfalt – aber kein einziges die Beratungsresistenten zwingendes Instrument. Wir haben gewissermaßen die Fußgängerzone allseitig gekennzeichnet, dürfen aber keinen Poller stellen, dürfen den mit 130 durchrasenden nicht blitzen – erst wenn ein Kind überfahren ist, helfen, mit den Mitteln des Strafgesetzbuches zu handeln. Liebe Fachkollegen, es gilt, auch unsere Mitarbeiter vor Frust zu schützen.«

(Links und Hervorhebungen nachträglich eingetragen)
Thematisierung in den Medien: Bitte recherchieren. Werden Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht unter Druck gesetzt, wenn sie sich so äußern?
PDF-Seite 27:


Arbeitsschutzregelwerk und Arbeitsschutzaufsicht brauchen stärkere Sanktionsmöglichkeiten
Das Regelwerk des Arbeitsschutzes und die entsprechende Aufsichtspraxis der Arbeitsschutzbehörden sind bisher zu wenig mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet. Vor allem bei der anstehenden Neufassung der bisherigen BGV A1 (bzw. GUV-V A1 im öffentlichen Bereich) zur DGUV Vorschrift 1 böte sich aus Sicht der Gewerkschaftsvertreter in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung die Gelegenheit, dies nachzuholen. Das Unterlassen oder Verweigern einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber wäre dann strafbar und könnte von den Aufsichtspersonen schärfer geahndet werden.
Unter den Akteuren der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird derzeit eine Debatte darüber geführt, ob und wie die Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitsschutzbehörden erweitert werden sollen oder können. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu einer Gefährdungsbeurteilung nicht nachkommen. Hier sind zwei zentrale Probleme des dualen Arbeitsschutzsystems berührt, nämlich die Vollzugsdefizite vor allem auf Grund fehlender personeller und materieller Ressourcen und damit zusammenhängend die nicht ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten auf der rechtlichen Ebene.
Kritik der SLIC-Kommission schon 2006
Diese Probleme hatten bereits im Jahr 2006 im Bericht zum deutschen Arbeitsschutzsystem des »Ausschusses hoher Aufsichtsbeamter« der EU (SLIC) [Senior Labour Inspectors Committee] eine wichtige Rolle gespielt (siehe Gute Arbeit. 6/2006, Seite 22-24). Dort war unterstrichen worden, anspruchsvollen Arbeitsschutzzielen müssten auch ausreichende Ressourcen der Vollzugsbehörden gegenüber stehen. Bereits auf der Basis der ihr vorliegenden Daten des Jahres 2002 hatte die SLIC-Kommission seinerzeit bezweifelt, dass dies z. B. für Deutschland der Fall sei.

Wieder PDF-Seite 29:


Der Vorschlag würde zur GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung passen
Dazu »passt« es, dass Vertreter der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände in der Selbstverwaltung diese Vorschläge geradezu reflexhaft ablehnen. …

Siehe auch: http://blog.psybel.de/stichwort/bundestagsdrucksache-1710229/

Anti-Stress-Verordnung als Weckruf

Ich habe http://blog.psybel.de/arbeitgeber-gegen-anti-stress-verordnung/ überarbeitet und aktualisiert.
 
Das der Entwurf der IGM einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit irgendwann einmal zu einer tatsächlichen Verordnung wird, glaube ich nicht so recht. Das Fuchteln mit dem Verordnungsknüppel ist aber eine Möglichkeit, das Thema der psychischen Belastung ein bisschen konkreter in das Gespräch zu bringen.
Das eigentliche Problem bringt Stephan List in seinem Blog auf den Punkt:
http://www.arbeitstattstress.de/2012/07/anti-stress-verordnung-ja-oder-nein/

Warum neue Vorschriften, wenn noch nicht einmal die alten umgesetzt werden? Worin bestehen denn die Erkenntnislücken, von denen das Ministerium spricht?

Genau das sind die richtigen Fragen. Es gibt zum Beispiel gute Anweisungen an Aufsichtsbeamte. Die Kontrolleure, die ich kenne, möchten das auch liebend gerne umsetzen, aber irgendwie schien das bisher politisch nicht so recht gewünscht gewesen zu sein. Eine Gewerbeaufsichtlerin meinte einmal zu mir, sie dürfte erst tätig werden, wenn die Mitarbeiter eines Unternehmens aus dem Fenster springen. Einer ihrer Kollegen machte seinem Frust sogar öffentlich Luft.
Wenn man sich ansieht, seit wann sich die Arbeitgeber mit dem Thema der psychischen Belastungen auseinandersetzen, dann wird klar, dass sich seit spätestens 2005 die Mehrheit der Arbeitgeber ziemlich bewusst entschlossen hat, bestehende Vorschriften nicht umzusetzen. Sie konnten das, weil politisch ausgebremste Aufsichtsbehörden nicht ausreichend kontrollieren durften. Wenn Ursula von der Leyen beklagt, dass etwa 70% der Unternehmen das Thema der seelischen Belastungen “schleifen ließen”, dann beklagt sie damit das Versagen der Aufsicht. Verantwortlich ist ein breites rot-grün-schwarz-gelbes Spektrum von überforderten und desinteressierten Politikern.
 
Noch einen guten Blog-Beitrag finden sie hier:
http://www.persolog-blog.de/allgemein/anti-stress-verordnung-fuer-gesunde-mitarbeiter/

Anti-Stress-Verordnung für gesunde Mitarbeiter?
Artikel von Anna Dieckhoefer ….

 
Eine weitere Bloggerin ließ sich von der IGM überzeugen:
http://youpec.de/blog/2012/07/gesetzliche-regelung-des-feierabendverkehrs-im-email-postfach/

„So ein Quatsch“. Damit war meine spontane Privatmeinung bis jetzt knapp aber treffend zusammenzufassen. …

… Die europäische Sozialpartnervereinbarung von 2004 zu Stress am Arbeitsplatz beinhaltet keine verbindlichen Richtlinien. Trotzdem gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben zur Verminderung von Stress am Arbeitplatz inzwischen in 13 EU-Ländern. Deutschland gehört nicht dazu. …

… So viel also zu meiner Anfangsmeinung… Anscheinend ist die Idee der gesetzlichen Regelung doch nicht so verkehrt.
Die IG-Metall hat nun in Form einer „Anti-Stress-Verordnung“ auch eine etwas konkretere Diskussionsgrundlage im Hinblick auf Regelungen zum Thema “arbeitsbedingter Stress” vorgelegt. Darin wird u.a. auch der „Gefährdungsfaktor Arbeitszeitgestaltung“ berücksichtigt (S.13f). …

 
PS: Die Gewerkschaft scheint’s ernst zu meinen: Ich kann den Entwurf vom Gewerkschafts-Server nicht herunterladen. Wochenendarbeitsverbot? Mein Server läuft noch. Hier ist eine Kopie: http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/docs_ig_metall_xcms_188529__2.pdf.

Anti-Stress-Verordnung: Streit schafft Aufmerksamkeit

http://blog.beck.de/2012/07/07/streit-um-anti-stress-verordnung

.. Der Entwurf der Gewerkschaft sieht unter anderem eine Überprüfung der Arbeitsplätze auf Stressfaktoren vor. Die Arbeitgeber sollen die Belastungen reduzieren, gestellte Arbeitsaufgaben dürften aber auch nicht zu einer Unterforderung des Personals führen. …

Überprüfung der Arbeitsplätze auf Gefährdungen verlangt der Gesetzgeber schon seit vielen Jahren. Nur: Die Mehrheit der Arbeitgeber hält sich beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz ganz einfach nicht an die Vorschriften. Und die mit Ressourcenmangel ausgebremsten Aufsichtsbehörden, die durchaus dagegen einschreiten wollten, mussten die Unternehmen gewähren lassen. Der Entwurf will nicht so sehr eine Verordnung mit neuen Inhalten, sondern es geht um die Durchsetzung bestehender Vorschriften.
 
Entwurf der Verordnung: http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/SID-9035E8C0-C13A7884/internet/docs_ig_metall_xcms_188529__2.pdf oder http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/docs_ig_metall_xcms_188529__2.pdf


§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Beurteilungskriterien und Gestaltungsmaßgaben bezüglich der
  § 6 Arbeitsaufgabe
  § 7 Arbeitsorganisation
  § 8 sozialen Beziehungen
  § 9 Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen
  § 10 Arbeitszeitgestaltung
§ 11 Ausschuss Psychische Belastung bei der Arbeit
§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 
Pressemeldung der IGM:
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/pressemitteilungen-2012-10356.htm

Pressemitteilung Nr. 44/2012
IG Metall fordert Allianz gegen Stress in der Arbeitswelt – Entwurf für “Anti-Stress-Verordnung” vorgelegt
27.06.2012 Ι
Berlin – Die IG Metall hat eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt vorgelegt. “Eine verbindliche Regelung, die psychische Belastungen mit anderen Gefährdungen in der Arbeitswelt durch Lärm, unzureichendes Licht oder Toxine gleichstellt, ist unverzichtbar”, sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung der “Anti-Stress-Verordnung.” Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten an die neuen Probleme und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Bisher fehle es an einer verbindlichen Vorgabe. Diese müsse arbeitsschutzrechtlichen und arbeitswissenschaftlichen Standards genügen und praxistauglich sein. Dem könne und dürfe sich die Regierung nicht weiter verweigern. “Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch beim Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit gelten”, forderte Urban.
Die neue Verordnung soll für alle Branchen und Beschäftigtengruppen gelten. Mit der “Anti-Stress-Verordnung” könne die Rechtsunsicherheit in den Betrieben beseitigt, die Konfliktintensität zwischen den Betriebsparteien reduziert und die Verbindlichkeit für präventives Arbeitsschutzhandeln erhöht werden. Die Verordnung formuliert Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen, der Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen und der Arbeitszeit, um Gefährdungen durch psychische Belastungen zu vermindern.
So soll etwa bei der Arbeit an Montagebändern sichergestellt werden, dass kurze Arbeitstakte nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigten führen und die Beschäftigten über eigene Handlungsspielräume verfügen. Die Verordnung sieht eine eindeutige Trennung von Arbeitszeit und Freizeit vor, die die Beschäftigten vor permanenter Erreichbarkeit durch Kommunikationsmittel schützt. Zur Verringerung psychischer Belastungen verlangt die Verordnung “angemessenes Führungsverhalten,” das Beschäftigte in Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbezieht, ihnen Rückmeldung und Wertschätzung gibt und soziale Konflikte löst.
Die Verordnung sieht im Betriebsklima einen bedeutenden Faktor für Wohlbefinden und Gesundheit. Deshalb sollen soziale Beziehungen so gestaltet werden, dass ein positives Betriebsklima mit persönlicher Akzeptanz und respektvollem Umgang der Beschäftigten untereinander unterstützt wird. Dazu sieht die Verordnung die Qualifizierung von Vorgesetzten in Sachen Mitarbeiterführung vor.
Der Verordnungsentwurf geht auf Vorschlag und Initiative der IG Metall zurück und ist in einem intensiven Dialog mit Fachwissenschaftlern, betrieblichen Praktikern und Experten verschiedener Aufsichtsbehörden entwickelt worden.
Mit dem Entwurf der “Anti-Stress-Verordnung” will die IG Metall für eine Allianz aus Wissenschaftlern, Praktikern des betrieblichen Gesundheitsschutzes, Arbeitsmedizinern und Politikern werben. “Wir hoffen auf und arbeiten an einem sozialen Bündnis zur Bekämpfung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt, der neuen Volkskrankheit des 21. Jahrhunderts”, sagte Urban.

Konsequenzen aus dem Burn-out-Ranking

Fortsetzung von http://blog.psybel.de/2012/06/08/manager-magazin-burn-out-ranking/:
Habe mit heute einmal die Tabelle angesehen: Die Asklepios-Kliniken vermuten, dass von von den mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern in DAX-Unternehmen etwa 47000 bis 100000 Mitarbeiter vom Burn-out betroffen sind. Das sind etwa 3.1% bis 6.4%, also im Durchschnitt 4.7%. Basis ist eine im manager magazin 2012-06 veröffentlichte Tabelle – mit allerdings ziemlich mutigen Extrapolationen möglicherweise etwas magerer Daten.
Auch etwas belastbarere Daten zeigen, dass so abschreckend der angeblich seit schon vielen Jahren mögliche “knallharte Strafkatalog” nicht zu wirken scheint. Es wird vermutlich sogar keine einzige knallharte Strafe für eine von mangelhafter Prävention verursachte psychische Erkrankung gegeben haben.
Die Beunruhigungspille der Ministerin Ursula von der Leyen ist in Wirklichkeit eine Beruhigungspille an die Unternehmer: Ernstaft unternimmt die Politik nichts. Sie wedelt nur ein bisschen mit einem Strafkatalog zur Volksberuhigung, wird die ernsthafte Anwendung dieses Katalogs aber auch weiterhin bremsen.
Die eigentliche Konsequenz aus dem Burn-out-Ranking ist, dass Prävention ernsthafter betrieben und genauer beurteilt werden muss. Das ist zuverlässiger als gewagte Statistiken:

  • Ernsthafte und kompetente Kontrollen der Unternehmen durch Aufsichtsbehörden.
  • Überprüfung der Übereinstimmung der Prozessbeschreibung eines Unternehmens zur Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung mit der tatsächlichen Umsetzungspraxis.
  • Veröffentlichung der Protokolle von behördlichen Kontrollen eines Unternehmens an alle Mitarbeiter des Unternehmens (also nicht nur an den Betriebsrat).
  • Ernsthafte Überprüfung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Dokumentation und darin insbesondere der Gefährdungsbeurteilungen. (Kennen und Verstehen die Mitarbeiter den Inhalt und die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilungen zu ihren Arbeitsplätzen inzbesondere hinsichtlich des Einbezugs psychischer Belastungen? Kennen sie die Bildschirmarbeitsverordnung und wird sie tatsächlich eingehalten?)
  • Ernsthafte Überprüfung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Unterweisungen an das untere Management. (Versucht das Top-Management, Verantwortung in das untere Management zu verlagern, ohne die Mitarbeiter und Vorgesetzten über ihre Pflichten und Rechte aufzuklären? Werden nur Webtrainings gegeben, die wenig wirksame Pflichtübungen zum formalen Abhaken von Vorschriften sind?)
  • Proaktive behördliche Unterstützung der Betriebsräte bei der Ausübung der Pflicht zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz. (Betriebsräte sind angesichts der Realität des Umgangs mit dem Arbeitsrecht und mit den Schutzrechten für Arbeitnehmer in Deutschland in einer Zwickmühle: Sprechen sie im Betrieb Regelwidrigkeiten an, dann beschwert sich die Arbeitgeberin, der Betriebsrat würde die harmonische Zusammenarbeit stören und Führungskräfte persönlich angreifen. Halten sie sich zurück – womöglich in Anwesenheit von Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften oder der Gewerbeaufsicht -, dann missachten sie ihre Pflicht zum Schutz der Mitarbeiter und geben u.U. auch noch stillschweigend ihr Einverständnis zu Dingen, mit denen sie nicht einverstanden sein dürfen.)
  • Stärkung der Unabhängigkeit von Betriebsärzten und Arbeitsschutzbeauftragten. (Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Wie kommt es, dass diese Vorschrift (§3 ArbMedVV) von der Mehrheit der Unternehmen in Deutschland beim Einbezug psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz noch nicht beachtet wird? Haben die Betriebsärzte Angst, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung einzufordern, obwohl ihnen die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Primärprävention bekannt ist? Was haben sie zu befürchten, wenn sie den Arbeitgeber auffordern, ihnen diese Grundlage nicht weiterhin zu verwehren? Entstehen den Arbeitsschutzbeauftragten Nachteile, wenn sie psychische Belastungen (unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmung) in Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und damit ihre Aufgabe pflichtgemäß erfüllen?)
  • Haftung des Unternehmens gegenüber psychisch erkrankten Mitarbeitern mit Erschöpfungsdepression schon dann, wenn der Arbeitgeber zwar nur ein möglicher Mitverursacher der Erkrankung ist, aber dazu aktuell oder in den Jahren vor der Erkrankung (deswegen müssen auch vergangene Pflichtverletzungen in den Unternehmen untersucht werden!) noch erhebliche Mängel beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz festgestellt wurden. Wichtig wäre es auch, dass Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeitsversichererer und Krankenversicherer sich leichter Versicherungsleistungen erstatten lassen können, die von fahrlässig ihre Mitarbeiter körperverletzenden Unternehmen verursacht wurden.

Wenn Unternehmen einen ordentlichen Arbeitsschutz betreiben, dann braucht sie irgendein “Burn-our Ranking” nicht zu interessieren.
Ich weiß nicht, ob die von Gewerkschaften geforderte Anti-Stress-Verordnung oder sonstige neue Bestimmungen etwas bringen. Eine Stärkung der Arbeitnehmervertretungen könnte helfen, mit den bestehenden Arbeitsschutzvorschriften auszukommen. Es gibt ja bereits seit 1996 ein Gesetz. Es gibt darauf aufbauende Verordnungen und gerichtliche Beschlüsse. Nur wurden die Regeln in der Praxis kaum durchgesetzt obwohl beispielsweise die Bildschirmarbeitsverordnung sehr gut überprüfbar ist. Davon wird aber kaum Gebrauch gemacht. So kann es passieren, dass Aufsichtspersonen in einem Betrieb, von dem sie wissen, das psychische Belastungen nicht ordnungsgemäß beurteilt werden, es durchgehen lassen, dass in Gefährdungsbeurteilungen steht, die Bildschirmarbeitsverordnung werde eingehalten. Uns fehlen keine Schutzgesetze, sondern der Respekt vor ihnen ist abhanden gekommen.
(Nachbearbeitung: 2011-06-17)

Psychische Belastung bei der CDU/CSU

Die CDA (Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft der CDU/CSU) versucht nun, das Thema des Einbezugs der psychischen Belastungen wieder unter Kontrolle zu bekommen:
http://www.cda-bund.de/uploads/media/Beschluss_Arbeitnehmergruppe_Gesundheit.pdf

Beschluss der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Bundestagsfraktion
Für eine Humanisierung der Arbeitswelt
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz stärken …

… Dabei wird die Konstellation aus überhöhten eigenen Ansprüchen und nachteiligen Anreizstrukturen als besonders problematisch angesehen. …

Dass das etwas Besondere sei, soll in der FAZ (2011-10-07) geschrieben worden sein. Über diese private Beobachtung hinaus ist aber inzwischen klar, dass sich viele Arbeitgeber nicht für die neuen Anforderungen des Arbeitsschutzes begeistern konnten, um das einmal freundlich auszudrücken. Dass die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber für die CSU/CDU nicht besonders erwähnenswert ist, überrascht allerdings nicht. Erst später geht das CDA-Papier an den Kern des Poblems:

… In Deutschland bestehen zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Bundesurlaubsgesetz, Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Kündigungsschutzgesetz). Flankiert werden diese Gesetze durch Verordnungen für die jeweils spezifischen Bereiche, in denen sie angewandt werden. Konkretisierende Verordnungen für psychische Belastungsfaktoren gibt es derzeit lediglich in der Bildschirmarbeitsverordnung. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden psychische Gefährdungen derzeit überwiegend nicht ermittelt. Für angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen bedarf es allerdings einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung. …

Das ist richtig, vermittelt aber einen falschen Eindruck. Die Rechtsprechung hat durchaus klargestellt, dass Arbeitgeber psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen haben. Dass die Mehrheit das nicht tat, kann spätestens seit etwa 2005 kein Versehen mehr gewesen sein. Vielen Arbeitgebern muss klar gewesen sein, dass sie ihre Ordnungswidrigkeit wissentlich begangen hatten. Einige wehrten sich sogar gegen Betriebsräte, die das Thema aufgriffen.
Im Papier wird nun der Eindruck erweckt, die Arbeitgeber seien bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes überfordert gewesen. Das ist eine Ausrede. Die CDA meint, ihre 22 Forderungen könnten helfen. Darunter diese:


19. Eine konkretisierende Verordnung für psychische Belastungsfaktoren zu erstellen und in ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement zu integrieren, damit bestehende Gesetze (z. B. § 5 Arbeitsschutzgesetz) für Unternehmen verständlicher und besser umsetzbar werden.
20. Sicherzustellen, dass Unternehmen, etwa mittels Anreizsystemen, stärker in die Pflicht genommen werden, in der BGF [Betriebliche Gesundheitsförderung] aktiv zu sein und mit den Sozialversicherungsträgern zu kooperieren.

Es gibt schon genügend viele Betriebe, die gezeigt haben, dass man auch ohne eine sicherlich nicht sehr schnelle Umsetzung der 22 CDA-Forderungen das Arbeitsschutzgesetz gut umsetzen kann. Es ist nicht zu kompliziert, sondern viele Unternehmer mögen das Gesetz einfach nicht. Im aktuellen rechtlichen Umfeld konnten sie die Umsetzung des Gesetzes dann ohne für sie wirklich unangenehme Konsequenzen verweigern. Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist in den Betrieben auch schon angekommen. Sie dient gerne auch dazu, den Versuch von Arbeitgebern zu verschleiern, der Verhaltensprävention Vorrang vor der Verhältnisprävention zu geben.
Mit den unter der europäischen Entbürokratisierungsflagge segelnden betrieblichen Vereinbarungen, für die ein einaches Rahmengesetz einen weiten Gestaltungsspielraum geben soll, scheint das nicht so ganz zu klappen, wie sich die Unionsparteien und die Liberalen das vorgestellt haben. Gewünscht war möglicherweise von den Arbeitgebern, dass ihre Gestaltungsspielraum von möglichst wenig konkreten Vorgaben eingeengt wird. Dank des Betriebsverfassungsgesetzes bestimmen die Arbeitnehmervertreter jedoch mit, wie dieser Freiraum ausgefüllt wird: Das Fehlen konkreter Bestimmungen im als Rahmengesetz angelegten Arbeitsschutzgesetz stärkte die Mitbestimmung der Mitarbeiter ganz erheblich. Solange viele Betriebsräte das nicht begriffen, fühlten sich die Arbeitgeber ganz wohl mit dem Rahmengesetz. Aufgeweckte und aufgwachte Betriebs- und Personalräte erreichten dann aber recht gute Lösungen beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz, wenn sie das Thema einmal aufgegriffen hatten. Jetzt merken die Arbeitgeber, was das Fehlen konkreter Vorgaben für die ihnen oft immer noch lästige Mitbestimmung bedeutet. Darum rufen sie nun wohl wieder nach dem Gesetzgeber, dem sie mit entsprechender Lobbyarbeit auch gerne “beraten” möchten.
Wohin die Reise gehen soll, sieht man daran, dass Edmund Stoiber die Bildschirmverarbeitung wieder vereinfachen will. Sie ist in einer Weise konkret, die den Arbeitgebern wohl nicht so liegt.
Wie die CDA, so fordern auch die Gewerkschaften konkretere Verordnungen, aber wahrscheinlich mit unterschiedlichen Vorstellungen. Insbesondere scheint Unternehmern der Vorrang der Verhältnisprävention im Arbeitsschutz ein Dorn im Auge zu sein. Bei der Umsetzung wird genau hingesehen werden müssen, damit die Verordnungen nicht hinter dem zurückbleiben, was gute Betriebsräte erreichen können.
 


2013-01-12
Bald bin auch ich überzeugt: Wir brauchen “eine konkretisierende Verordnung für psychische Belastungsfaktoren”. Ohne so eine Verordnung ist es für Arbeitnehmervertretungen zu schwierig, der Mitbestimmungspflicht gerecht zu werden. Siehe auch: http://blog.psybel.de/systematisch-betriebener-arbeitsschutz/

Tipps für Führungskräfte

http://www.business-netz.com/blog/Fuehrungspraxis/Anti-Stress-Verordnung

Die IG Metall hat dem Stress in Unternehmen den Kampf angesagt, um die Mitarbeiter vor psychischen Belastungen zu schützen.

Gesundheitsmanagement im Unternehmen: Stress und Leistungsdruck sollten Thema sein
Anhand dieser Studie und der Befragung ist es natürlich sinnvoll, den Blick ins eigene Unternehmen zu richten. Fragen Sie sich:

  • Wie hat sich der Krankenstand im Unternehmen seit der Wirtschaftskrise entwickelt?
  • Wie hoch ist die Prozentzahl der Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind?
  • Welche Krankheitsbilder, wie Angststörungen, Panikattacken, Depressionen oder Burn-out tauchen verstärkt auf?
  • Wie zufrieden sind Ihre Mitarbeiter – was schätzen Sie?
  • Wie hat sich die Arbeitsatmosphäre und das Arbeitsklima seit der Wirtschaftskrise verändert?
  • Treten immer öfter Spannungen, Konflikte, gar Mobbing auf?
  • Welche Form des Stress und Leistungsdruckes stellen Sie in Ihrem Team und Abteilung fest? Was hat sich hier seit der Wirtschaftskrise verändert?

Überlegen Sie anhand Ihrer Antworten, welche Anti-Stress-Maßnahmen Sie als Führungskraft selbst einleiten können. Besprechen Sie weitere Ideen mit der Personalabteilung.

Das sind nicht “die besten Tipps für Führungskräfte”. Schlecht an den Tipps ist, dass sie unvollständig sind. Wichtige Tipps für Führungskräfte fehlen, u.A.:

  • Wissenserwerb: Informieren Sie sich über das Thema der psychischen Belastungen, insbesondere über den Unterschied zwischen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention.
  • Aufsicht: Denken sie über die interne Unternehmenskultur hinaus und lernen Sie das Vorgehen von Aufsichtspersonen kennen.
  • Bildschirmarbeit: Wie werden in Ihrem Verantwortungsbereich bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen ermittelt und beurteilt? Welche konkreten Prozesse und Beispiele gibt es dazu im Betrieb?
  • Gefährdungsbeurteilung: Nicht Mitarbeiter, sondern Arbeitsplätze werden beurteilt. Überprüfen sie die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Sind die von den Arbeitsbedingungen ausgehenden psychischen Belastungen korrekt beurteilt worden? Wurden Maßnahmen gegen festgestellte Fehlbelastungen getroffen? Besprechen Sie mit ihren Mitabeiter beim Mitarbeitergespräch, ob die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung auch  psychische Belastungen und Fehlbelastungen realistisch beschreibt.
  • Unterweisung: Haben Sie als Führungskraft die vorgeschriebenen Unterweisungen zum ganzheitlichen Arbeitsschutz erhalten, also auch zur Gefährdungskategorie “psychische Belastungen”? Wenn die Unterweisung nicht ausreicht (und insbesondere die Verhältnisprävention vernachlässigt), dann können Sie sich auch an die Arbeitnehmervertretung wenden. Auch Führungskräfte (solange sie keine leitenden Angestellten sind) sind Klienten der Arbeitnehmervertretung.
  • Mitbestimmung: Nahm die Arbeitnehmervertretung ihre Mitbestimmunspflicht wahr, oder ließ sie Vorgesetzte auf der unteren Führungsebene mit ihrer Verantwortung alleine? Wissen Sie, wie sie bei “Anti-Stress-Maßnahmen” die Mitbestimmung nutzen können? Wurde bei der Gefährdungsbeurteilung die Mitbestimmungspflicht der Arbeitnehmervertretung beachtet?
  • Datenschutz: Respektieren Sie die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter. Das gilt ganz besonders bei Vermutungen zu Erkrankungen. Dokumentieren Sie keine unnötigen persönlichen Daten: Die sicherste Methode zum Schutz pesönlicher Daten ist die Vermeidung persönlicher Daten.
  • Arbeitsschutz: Informieren Sie sich beim Arbeitsschutzbeauftragten und beim Betriebsarzt.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/motivierendevorschriften/