Das war’s dann wohl

Es wird in diesem Blog nur noch ganz selten neue Beiträge geben.
Gute Berater: siehe Kategorien Arbeitstattstress, Gimbel, Gulmo.
Das Blog blog.psybel.de existiert seit 2011. Als Hauptproblem habe ich erkannt, dass die Aufsichtsorgane (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften, DAkkS und die bei der DAkkS akkreditierten Auditoren) systemisch überfordert sind. Das heißt, die Aufsicht des Arbeitschutzes ist so gestaltet, dass sie nicht wirklich funktionieren kann (wenn man unter “funktionieren” eine Qualitätssicherung im Sinn der Arbeitnehmer versteht). Dieser Mangel ist so groß und wirkt so nachhaltig, dass mir keine Erklärung einfällt, die Vorsätzlichkeit auschließt. Die behördliche und privatisierte Aufsicht des Arbeitsschutzes ist in Deutschland eine Farce. Aber das gilt ja wohl nicht nur für den Arbeitsschutz.
Auch die Anwendung der ISO 45001 wird eine Farce werden, an der aber Auditoren wieder gut verdienen können. Nach meinem Eindruck sehen insbesondere die großen Zertifizierungsunternehmen ihre Aufgabe darin, ihren Klienten dabei zu helfen, den Schein zu wahren. Die Arbeitgeber können sich hier die “freundlichsten” Auditoren aussuchen. Betriebsräte mit Auditbefähigung könnten vielleicht dazu beitragen, dass Audits glaubwürdiger werden.
Wirksam könnten nur Betriebsräte und Gewerkschaften gegen dieses korrumpierte Aufsichtswesen vorgehen. Sie müssen dazu bei der DAkkS akkreditierte Auditoren aufbauen, die (als Sachverständige für Betriebsräte) Audits durchleuchten können, die arbeitgeberfreundliche Großauditoren bei Unternehmen durchführen. Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass die DAkkS von Großauditoren bei Großunternehmen durchgeführte schlampige Audits nicht ausreichend kritisiert und dass es dank überforderter DAkkS vorkommen kann, dass ein Großunternehmen bis 2017 keinen Schutz der psychischen Gesundheit in seinem Arbeitsschutzmanagementsystem integriert hat und trotzdem seit 2007 nach OHSAS 18001 zertifiziert wurde.
Der IGM scheint das ganze Thema zu kompliziert zu sein, ver.di hat mehr Durchblick. Darum bin ich jetzt nicht mehr bei der IGM, sondern bei ver.di.
 
Alles Beste,
Götz Kluge




 
2018-02-26, update: 2019-02-09

Resilienz und die Maßnahmenhierarchie

http://www.arbeitstattstress.de/2017/04/resilienz-und-die-massnahmenhierarchie/

[…] Während die Anwendung der Maßnahmenhierarchie bei physischen Gefährdungsfaktoren, wie z.B. Lärm, weitgehend akzeptiert ist, gehen die meisten Betriebe bei psychischen Gefährdungen meist den genau entgegengesetzten Weg. Anstatt das Augenmerk zuerst auf die Beseitigung der Gefahren zu richten, werde die Mitarbeiter mit großem Aufwand unterwiesen (Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz, Lauftreff, Zuschüsse zum Yoga-Kurs usw.). Klingt zunächst gut und lässt sich PR-technisch sicher gut einsetzen, lenkt allerdings auch von der eigentlichen unternehmerischen Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz ab. Das Problem wird dadurch individualisiert und auf den einzelnen Mitarbeiter abgeschoben. […]

Leider lassen sich auch Auditoren von Arbeitsschutzmanagementsystemen und behördliche Prüfer von Maßnahmen zur verhaltenspräventiven Förderung der individuellel Resilienz beeindrucken.
Amtliche und private Prüfer lassen sich zu leicht von gut aussehenden resilienzfördernden Maßnahmen beeindrucken, die mit Arbeitsschutz und seiner Maßnahmenhierarchie jedoch nur wenig zu tun haben. Mit einer gerade mal fünftägigen Weiterbildung im Bereich der psychischen Belastungen und der bei Laien oft vorherrschenden Präferenz für Verhaltensprävention halten viele Prüfer auch persönlich nicht viel von einer Verhältnisprävention, die sie gelegentlich sogar offen als nicht praktikabel darstellen. So loben diese Prüfer werbewirksame verhaltenspräventive Gesundheitsförderungs-Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber sich dann leicht der Verantwortung entledigen können, die sie im gesetzliche vorgeschriebenen und verhältnispräventiv angelegten Arbeits- und Gesundheitsschutz haben.
Die Aufsichtsstrukturen, die wir in Deutschland haben, gewähren also in erster Linie den Unternehmen Rechtssicherheit. Der verhältnispräventive Schutz der Arbeitnehmer vor psychisch fehlbelastenden Arbeitsbedingungen hat dagegen in der Aufsichtspraxis einen niedrigeren Stellenwert.

Arbeiten wie verrückt mit Microsoft

http://www.arbeitstattstress.de/2016/12/nie-war-das-arbeitszeitgesetz-so-wertvoll-wie-heute/

[…] Es geht in dem Beitrag um eine Werbung von Microsoft, die suggeriert, mit ihren Geräten könne man zu jeder Zeit an jedem Ort arbeiten. Ergänzend wird das Beispiel einer Dame namens Victoria Alonso geschildert, die stolz darauf ist, mit den genannten Tools von Microsoft 14 (vierzehn!) Stunden an 7 (sieben!) Tagen pro Woche zu arbeiten […]

Die Gefährdungsbeurteilung als Infografik

http://www.arbeitstattstress.de/2016/05/die-gefaehrdungsbeurteilung-als-infografik/

[…] Manche Führungskräfte befürchten, mit der Bekanntgabe der Ergebnisse “ein Fass aufzumachen”, wenn diese Engpässe im Führungsverhalten oder in der Arbeitsorganisation aufzeigen. Ganz unrecht haben sie nicht. Denn zum einen weckt man bei den Mitarbeitern bestimmte Erwartungen, zu anderen ist es tatsächlich schwerer, Verbesserungen bei den sogenannten weichen Faktoren zu erzielen. Anstatt diese dicken Bretter zu bohren, bleibt man lieber bei den Lärmmessungen. Da weiß man, was man hat. […]

Gut beobachtet.
In dem Artikel finden Sie dann auch die Infografik.

Die Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in neuer Auflage

http://www.arbeitstattstress.de/2016/02/die-empfehlungen-zur-umsetzung-der-gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastung-in-neuer-auflage/
Zu den Leitlinien der GDA gehören auch die Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Diese Empfehlungen wurde jetzt eine zweite und eine dritte Anlage hinzugefügt: “Empfehlungen und Prüffragen zur Auswahl von Instrumenten/Verfahren” und “Qualitätsgrundsätze für Instrumente/Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung”.
Die wichtigen Links (ohne Session ID) zur GDA in Dr. Lists Posting (mit Backups von mir):

Pflicht schon vor dem September 2013

http://www.persolog-blog.de/allgemein/kampf-gegen-psychische-belastung-ist-gesetz/comment-page-1/#comment-3130

Kampf gegen psychische Belastung ist Gesetz
Artikel von Katrin Bohnenberger in Allgemein,News,Personalentwicklung,Stressmanagement
Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetztlich festgelegt
Seit September sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Für Unternehmen bedeutet das neue Anforderungen im Arbeitsschutz. Das schreibt das Magazin Human Capital Care. […]

Ich hab’s kommen sehen: Es war fast schon zu erwarten, dass die anstehende Änderung des ArbSchG so dargestellt wird, als ob der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz erst ab September dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben sei. Das ist falsch. Richtig ist, dass nun klargestellt wird, was schon seit dem Inkraftreten des ArbSchG im Jahr 1996 vorgeschrieben war!
Selbst die BDA bestätigt, dass das abgeänderte Arbeitsschutzgesetz einen bereits heute geltenden Grundsatz klarstellt:

[… es gilt,] dass der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch zu prüfen hat, ob eine Gefährdung durch psychische Belastung besteht. Zur Klarstellung dieses bereits heute geltenden Grundsatzes soll das ArbSchG in § 5 Abs. 3 Nr. 6 künftig ausdrücklich um den Gefährdungsfaktor „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ergänzt werden. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 27. Juni 2013 verabschiedet. […]

 
Nachtrag (2013-10-09) aus arbeitstattstress.de: http://www.arbeitstattstress.de/2013/09/psychische-belastungen-in-der-gefaehrdungsbeurteilung/

“Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen ist nun Pflicht” titelt das online-Fachmagazin SIFATipp in einem Artikel, der heute erschienen ist. Ich bin mir nicht sicher, ob die schreibenden Kollegen hier irren. Denn die Analyse der psychischen Belastungen war schon immer Bestandteil einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. ein Blick in die BGI/GUV-I 8700 (pdf) zeigt (Kap. 3.10). Und da die umfassende Gefährdungsbeurteilung immer schon Pflicht war, war es auch die Beurteilung psychischer Belastungen.