Der menschliche Faktor

https://www.psychologie-heute.de/beruf/39372-psychische-gesundheit-und-arbeit.html

Der menschliche Faktor
Viele Unternehmen kümmern sich zu wenig um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Ein Gespräch mit dem Psychiater Werner Kissling.
Eva-Maria Träger , 11. Jul 2018 …

Zum Weiterlesen in PSYCHOLOGIE HEUTE muss man zahlen, und das ist gut so.
Einen Fehler gibt es in dem Interview: In einer Frage behauptet PSYCHOLOGIE HEUTE, dass es ab 2013 Pflicht sei, die Gefährdungsbeurteilung auch im Hinblick auf psychische Belastungen durchzuführen. Das behaupten auch viele Arbeitgeber gerne, um den Rechtsbruch, den sie früher begangen hatten, zu verbergen. Richtig ist dagegen, dass im Jahr 2013 nur eine Klarstellung seit 1997 geltenden(!) Rechts erfolgte. Es wird aber trotzdem immer wieder versucht, so zu tun, als ob der Schutz der psychischen Gesundheit erst ab 2013 vorgeschrieben sei. Die ständige Wiederholung des Falschen gab es natürlich schon vor Trump.
Das war ein Fehler von PSYCHOLOGIE HEUTE. Der Fokus des Psychaters Kissling liegt natürlich nicht auf rechtlichen Fragen. Er berichtet aber, dass immer noch nur 25% der Unternehmen psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Im Jahr 2012 waren es 20%, also eine tolle Leistung der immer noch verschlafenen behördlichen Aufsicht. Kissling beschränkt sich hier richtigerweise auf Fakten, ich dagegen kann mir auch Wertungen erlauben: Der mit 5% doch allzu überschaubare Fortschritt zeigt, wie verantwortungslos Politik und Unternehmern hier immer noch geblieben sind.
Inzwischen wissen wir ja, dass auch die Topunternehmen der deutschen Wirtschaft problemlos gegen Vorschriften verstoßen konnten, deren Einhaltung viel einfacher zu kontrollieren ist, als der Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährungsbeurteilung. Und selbst wenn sie schon mit den Fingern in der Keksdose ertappt wurden, verstoßen Sie munter weiter gegen Recht und Gesetz. Sie machen das, weil sie’s können.
Nach meiner Erfahrung verstoßen Unternehmen gegen ihre Pflicht zu ordentlichen Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen wo immer sie das können, d.h. wo immer nicht sorgfältig und kritisch geprüft wird. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Grund für den gewohnheitsmäßigen Rechtsbruch einfach: Die Gefährdungsbeurteilung könnte Haftungsgründe dokumentieren. Das könnte teurer werden als Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzrecht. Bei der derzeitigen “flexiblen” und “pragmatischen” Einstellung der Politik, der behördlichen Aufsicht und der deutschen Unternehmensleitungen zur Vorschriften und Normen wird es noch einige Zeit dauern, bis es glaubhafte Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen gibt.

Arbeitsschutzbehörden nicht ausreichend ausgestattet

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/010/1901011.pdf (2018-03-01)

Drucksache 19/1011
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Sven Lehmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/529 –
Prüftätigkeit beim Arbeitsschutz
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und verdichtet. In der Folge steht neben der physischen Gesundheit mittlerweile vor allem auch die psychische Gesund­ heit der Beschäftigten im Mittelpunkt. Dem muss der Arbeitsschutz gerechtwerden. Denn gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinves­tition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch be­triebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Nur mit guten und gesunden Arbeits­bedingungen sowie angemessen ausgestalteten Arbeitsplätzen werden die Be­schäftigten ihrer Arbeit bis zum Renteneintrittsalter nachgehen können. Deshalb ist der Bedarf an guter Beratung und effektiven Kontrollen seitens der Auf­sichtsbehörden groß.
Eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10229) hatte 2012 deutlich ge­macht, dass die Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern für effektive Kon­trollen personell nicht ausreichend ausgestattet waren. Mit dieser Kleinen An­frage soll erneut eine Bestandsaufnahme gemacht und überprüft werden, ob sich an der Handlungsfähigkeit der Behörden im Arbeitsschutz seit 2012 etwas ver­bessert hat.

Nach allem, was seit der Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 17/10229 (nicht) passiert ist, kann man von einer vorsätzlichen Schwächung des Arbeitsschutzes durch die für die Arbeitsschutzaufsicht verantwortlichen Landesbehörden ausgehen.
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Bamf: Versagen des Arbeitsschutzes

Heute wird über die Klagen des Personalrates des Asylbundesamtes (Bamf) über die Überlastung der Mitarbeiter der Behörde berichtet.
Dafür ist noch eine andere staatliche Einrichtung mitverantwortlich. Merkt denn keiner, dass auch hier die behördliche Arbeitsschutz-Aufsicht wieder versagt hat? Das Bamf ist seiner Pflicht zum Schutz der psychischen Gesundheit ganz offensichtlich nicht nachgekommen und die behördliche Aufsicht hat das, wie gewohnt, toleriert. Sie wird ihr politisch gewolltes und gesetzeswidriges Aufsichtsversagen auch in Zukunft fortsetzen dürfen.

Reha: Reparaturwerkstatt für die Unternehmen

Dank gewollt überforderter Aufsichtsbehörden brauchen Unternehmen die vorgeschriebene Verhältnisprävention zur Minderung psychischer Fehlbelastungen nicht ernsthaft durchzuführen. Ich halte das für kriminell. Aber solange Politiker von den Unternehmen gut gepflegt werden können, wird es keine Gesetzgebung geben, die den Rechtsbruch der großen Mehrheit der Unternehmer kriminell macht.
Reha Maßnahmen wegen psychischer Erkrankungen nehmen zu:

  • B5 aktuell (Start im Podcast: 19m34s): “Von allen Arbeitnehmern, die eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, habe 43% psychische Probleme.” Da geht es dann auch schon nicht mehr um eine Reha, die es den Geschädigten ermöglicht, weiterzuarbeiten.
  • perspektive-online.net
  • Deutsche Rentenversicherung

Das seit etwa 2010 gängige Narrativ ist, dass psychische Erkrankungen inzwischen besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert würden, als das früher der Fall war. Zudem sei die Stigmatisierung in der Gesellschaft rückläufig. Auf den nachhaltigen Rechtsbruch der sich seit 1997 über die Vorschriften des Arbeitsschutzes stellenden Unternehmer wird nicht eingegangen. Wir scheinen zu blöd zu sein, zu verstehen, dass dieser Rechtsbruch Folgen hat: Die Täter in der Wirschaft können sich weiterhin ungestraft bei der Gemeinschaft der Versicherten bedienen.
Das Staatsversagen hält schon lange an, ist also Vorsatz. Es funktioniert für die Unternehmen recht gut.

Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:
https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26
Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. […]
[…] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. […]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.
Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.
Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.
Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.
Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.
Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

Wenn der Staat das Arbeitsschutzgesetz vergisst

Als in Hessen versucht wurde, sorgfältig arbeitende Steuerfahnder aus ihrem Job zu mobben, war ich schon neugierig, ob die für diese Leute zuständige Gewerbeaufsicht irgendein Interesse daran gezeigt hatte, den Schutz dieser Menschen vor vorsätzlichen psychischen Fehlbelastungen zu überprüfen. Wenn ja, wie wurde das dokumentiert?
In diesen Tagen gab es Nachrichten über den Dachau-Preis für Zivilcourage, der an Jan-Robert von Renesse vergeben wurde. So wie sein Dienstherr in NRW mit dem Richter insbesondere nach dessen Petition umgegangen ist, hätte auch hier die Gewerbeaufsicht die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung der Schutzes vor psychischen Fehlbelastungen überprüfen müssen, zumal im Fall des Vorliegens vorsätzlicher psychischer Fehlbelastungen eine vom Arbeitgeber des Richters begangene Straftat vorliegen könnte. Hat der Staat hier seine eigenen Gesetze ignoriert?

Arbeitgeber brauchen Sicherheit, bestraft zu werden

Der Vorsitzende der sogenannten “Wirtschaftsweisen”, Christoph M. Schmidt, meinte in der der Welt am Sonntag (2017-11-12), dass die Unternehmen Sicherheit bräuchten, dass sie nicht gesetzwidrig handeln, wenn ein Angestellter morgens beim Frühstück seine Mails liest. Schon wegen dieser Dummheit muß man “Wirtschaftsweise” in Gänsefüßchen schreiben. Professor hin oder her, Christoph M. Schmidt ist nicht weise.
Die Mehrheit der Arbeitgeber stellt sich immer noch über das Arbeitsschutzgesetz: Sie lassen in ihren Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchführen. Dieser “flexible” Umgang mit Gesetzen und Vorschriften ist natürlich nur möglich, weil die Gewerbeaufsichten in diesem Bereich des Arbeitsschutzes weiterhin versagen. Inzwischen bin ich sicher, dass die gut dokumentierten Defizite im Aufsichtshandeln im Arbeitsschutz politisch gewollt sind. Solange Arbeitgeber weiterhin so ungestraft gegen dasArbeitsschutzgesetz verstoßen dürfen wie ihnen das in der Vergangen erlaubt war, wäre es nicht nur unweise, sondern eine große Dummheit, das Arbeitsschutzgesetz aufzuweichen. Für flexiblere Arbeitszeiten brauchen wir eine Gewerbeaufsicht, der endlich mit einer besseren Ausstattung erlaubt wird, die Betriebe auch tatsächlich kritisch zu beaufsichtigen.
Die Überwachung des modernen ganzheitlichen Arbeitsschutzes ist komplex. Die Überwachung von Arbeitszeiten ist schon einfacher. Allerdings hat man sich in Deuschland hier auch schon an Rechtsbruch gewöhnt. Solange Arbeitgeber ihre Pflicht zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Schutz der psychischen Gesundheit immer noch vernachlässigen dürfen, darf es keine Arbeitszeitregelungen geben, die noch flexibler sind, als das derzeit schon der Fall ist. Anstelle hier den Arbeitgebern entgegenzukommen, brauchen diese Leute endlich Sicherheit, dass sie für ihre fortgesetzte und vorsätzliche Verletzungen von unabdingbar einzuhaltenden Schutzgesetzen kräftig bestraft werden.

Fake-Prüfungen

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-audi-zulassungen-101.html

Bei der Zulassung neuer Audi-Modelle haben Prüfer ungeprüft Angaben des VW-Konzerns übernommen. Das belegen Recherchen von NDR, WDR und SZ. Wurden die Typgenehmigungen für Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns auf fragwürdiger Basis erstellt? […]

Auch die Gewerbeaufsicht und bei der DAkkS akkreditierte Prüfer (CABs) hinterfragen nach meiner Meinung immer noch nicht ausreichend, was ihnen insbesondere Großunternehmen mit ihren aufgebrezelten Präsentationen zeigen.
Im konkreten VW-Fall geht es jedoch um das Unternehmen ATE in Luxemburg.

Lenient Testing Companies

Germany was famous for its correctness. Forget about it. The “diesel scandal” killed that dream. (Forget about serious ISO 26262 audits in Germany.)
Finding “defeat devices” (deception implemented in the software which runs the motor control) is much easier than auditing the protection of mental health in OH&S management systems. No surprise that German employers easily pass OHSAS 18001 audits even though the management of mental workload issues is not included in their OH&S management system if the CAB doesn’t really care about that.
Don’t trust in audits whether it is about environmental protection or credit ratings: http://comment-news.com/source/www.nytimes.com/2015/09/25/business/international/volkswagen-emissions-pollution-regulations.html/:

“[…] Carmakers ‘shop’ for the best deal from agencies across Europe and directly pay for their services,” he [Greg Archer, a former director at Britain’s renewable-fuels regulator] said in a recent [2015] statement on the Volkswagen scandal. “The job of the engineer overseeing the test is ultimately dependent on the next contract from the carmaker.”
The company did not have an immediate comment.
Automakers have the same incentive to shop around for lenient testing companies that bond issuers have long had to shop around for the credit rating agency that would give them the highest credit rating. Overgenerous ratings of complex financial instruments based on mortgage prices were widely blamed as helping to set the global financial crisis. […]

Also OHSAS 18001 certifiers easily might get corrupted by their customers who won’t appreciate an honest audit. Too thoroughly audited employers just would move to a more lenient CAB. That is why I kow of a company in Europe where the management of mental workload issues is not included in their OH&S management system. They got their OHSAS 18001 certificate nevertheless. The CAB also had tolerated that that company moved much too late from OHSAS 18001:1999 to OHSAS 18001:2007 in the year 2013. The accreditation authority – lenient as well – did not consider that to be a deviation.
Certification mills have good working conditions in Europe. That ugly make-believe business makes employees sick. The “diesel scandal” confirmed my impression that audits can be an ugly farce.

Immer noch unverstandene Gefährdungsbeurteilung

Im Artikel Produktives Arbeitsklima schaffen (Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern – 01/2017, 73. Jahrgang, 2. Januar 2017) von Eva Müller Tauber geht es um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (S. 55ff):

Die Infineon Technologies AG hat bereits einige Erfahrung mit der Ermittlung psychischer Belastung im Betrieb gesammelt: „Schon 2009 haben wir erstmals an der Mitarbeiterbefragung ‘Great place to Work‘ teilgenommen, bei der auch die Arbeitsplatzqualität unter psychischen wie physischen Gesichtspunkten abgefragt wird“, erläutert Ralf Memmel (53), Sprecher der Betriebsleitung und Leiter HR Talent Marketing, Diversity Management und Health.

Wenn Instrumente von Great Place to Work für eine Gefährdungsbeurteilung verwendet werden sollen, so muss das vor deren Einsatz mit dem Betriebsrat explizit als Arbeitsschutzmaßnahme geregelt werden, weil ansonsten die Arbeit des Betriebsrates behindert worden wäre.

„Man muss versuchen, eine subjektive Empfindung objektiv zu messen und sie Faktoren zuzuordnen, die sich verändern lassen. Um eine Belastung dann abzustellen oder zumindest zu mindern, müssen konkrete Maßnahmen möglich sein“, erklärt Memmel. Die Einschätzung einer Belastung sei nicht nur von der Arbeitsplatzgestaltung abhängig, sondern auch von anderen Dingen, etwa der Persönlichkeit eines Beschäftigten und seiner Tagesform.

Muss man nicht.

  • Was der Arbeitgeber machen muss, ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Das ist Vorschrift. Die “Persönlichkeit” von Beschäftigten hat mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (für die der Arbeitgeber verantwortlich ist) nichts zu tun. Es ist hart für Arbeitgeber, aber der Arbeitsschutz ist nun einmal verhältnispräventiv orientiert.
  • Mit der die Gefährdungsbeurteilung müssen keine subjektiven Empfindungen erfasst werden, sondern sie muss sich objektiv den Auslösern (für die der Arbeitgeber verantwortlich ist) von Empfindungen widmen. Dazu müssen alle Führungskräfte, die Arbeitsabläufe gestalten und umsetzen, lernen, die mit diesen Arbeitsabläufen verbundenen Belastungen bewusster und systematischer in Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen, als das bisher der Fall war. Ein guter Platz für die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsabläufen ist der Abschnitt zur Risikoabwägung, den es ohnehin in einer professionellen Prozessbeschreibung gibt.
  • Nicht Belastungen müssen abgestellt oder gemindert werden, sondern Fehlbelastungen. Ohne Belastungen gibt es keine Arbeit, was dann wohl erst recht eine Fehlbelastung ist.

 
 
In dem Artikel kommt auch ein Arbeitsmediziner der bayerischen Gewerbeaufsicht zu Wort:

„Da viele Firmen diese Aspekte [der psychischen Belastung] bisher nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt haben, hat der Gesetzgeber sie im Rahmen des Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetzes im Oktober 2013 nun nochmals explizit im Arbeitsschutzgesetz angesprochen“, erläutert Klaus Volk, Arbeitsmediziner beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern.

Ein Grund für diesen Zustand ist das Versagen der Gewerbeaufsicht, wuvor vermutlich Klaus Volk nicht verantwortlich ist, sondern Politiker, die die behördliche Aufsicht so führen, dass Aufsichtspersonen leicht unter Druck geraten und systemisch (Zeit, Ausstattung, Befugnisse) überfordert sind. In meinem Geschäft nennt man das “designed to fail.”
Anstelle z.B seit 1996 jahrelange Verlschleppungen des Einbezugs des Arbeitsschutzes in den Arbeitsschutz als Ordnungswidrigkeite (oder bei Vorsatz als Straftat) strenger zu ahnden, geht es zu wie im Kindergarten: Die bayerische Gewerbeaufsicht lobt Unternehmen für ihre Bemühungen, das Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Auch das darf sich gerne wieder über Jahre hinziehen. Das ist nicht gut für die Arbeitnehmer. Mängel müssten gerade bei Großunternehmen deutlicher angesprochen werden, insbesondere wenn sie den verhaltenspräventiven Arbeitsschutz mit einer überwiegend verhaltenspräventiven (aber oft werbewirksameren) Gesundheitsförderung marginalisieren.
Es gibt wohl wegen der Schwäche der Gewerbeaufsicht auch heute noch größere Unternehmen, bei denen ein Drittel der befragten Mitarbeiter angeben, dass sie den Schutz ihrer psychischen Gesundheit nicht gewährleistet sehen. Aus der Sicht der Arbeitnehmer verstößt der Arbeitgeber also gegen das Arbeitsschutzgesetz. Solche Angaben von Arbeitgebern sollte eine Gewerbeaufsicht genau so respektieren, wie die Präsentationen des Arbeitgebers.

Arbeitsmediziner Volk rät zu einem systematischen Prozess. Um Gefährdungen zu erkennen, können Unternehmen auf bereits vorhandene Daten wie etwa Ausfalltage oder die Fluktuation zurückgreifen. Am besten beginnen sie mit einfachen Erhebungsinstrumenten. Je nach Unternehmen können Mitarbeiterbefragungen, Gruppenverfahren – wie zum Beispiel ein Workshop – oder Experten zum Einsatz komme 

Das ist heute der Standardansatz bei der Beurteilung psychischer Belastungen. Der Aufwand wird damit hoch getrieben, weswegen Gefährdungsbeurteilungen leiderleider so herausfordernd sind. Vielleicht käme ein Arbeits- und Organisationspsychologe eher als ein Arbeitsmediziner auf die Idee, dass schon bei der Arbeitsgestaltung auch nicht-technischer Prozesse frühzeitig und kontinuierlich darauf geachtet zu werden hat, psychische Fehlbelastungen zu vermeiden. Besonders wichtig ist das in Großunternehmen, in denen die Mitarbeiter in Matrix-Organisationen in mehreren unterschiedlichen Prozessen arbeiten. Diese Arbeitsabläufe haben gefährdungsbeurteilt zu werden, und zwar möglichst schon bevor in Umfragen Fehlbelastungen festgestellt werden. Die vom Arbeitsmediziner Klaus Volk vorgeschlagenen Befragungsinstrumente eigenen sich eher zur gesetzlich vorgeschriebenen Wirksamkeitskontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen als zur Gefährdungsbeurteilung.
Klaus Volk:

„In der Praxis zeigt sich leider, dass vor allem bei kleinen und mittleren Firmen das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach wie vor nicht auf der Agenda steht“, weiß der Experte. Nach seiner Erfahrung beschäftigen sich auch größere Firmen zum Teil nur ansatzweise damit, nach dem Motto: „Wir haben ein gutes Betriebsklima und keine psychisch erkrankten Mitarbeiter“ oder verweisen auf ihre Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Oft reagieren die Unternehmen auch nur, wenn Aufsichtsbehörde oder Betriebsrat es fordern.

Da hat er recht. Ich glaube aber, dass Großfirmen nicht viel besser sind, als KMUs. Größere Firmen haben jedoch oft eine professionellere Außenkommunikation und können auch ihren Arbeits. und Gesundheitsschutz besser verkaufen. Zudem sind sie politisch besser vernetzt, was ihre Position gegenüber Prüfern der Gewerbeaufsicht stärkt. Das erklärt vieleicht, warum die bayerische Gewerbeaufsicht beim Thema “Zielvereinbarungen” den Schwanz eingezogen hat.
Noch ein Tipp an die Gewerbeaufsicht: Wenn ein Arbeitgeber jahrelange Verzögerungen beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz mit der Komplexität dieses Themas zu rechtfertigen versucht, dann prüfen sie:

  • Wie viele Psychologen beschäftigt das Unternehmen mit Imagepflege? Und wie viele Psychologen beschäftigt das Unternehmen im Arbeitsschutz? Ohne ausreichende Ressourcen kommt man natürlich nicht weiter. Wenn ein Unternehmen noch Mängel im Arbeitsschutz beheben muss, dann reicht eine Budgetierung nach DGUV Vorschrift 2 nicht aus.
  • Hat das Unternehmen mit der Bewältigung komplexer Aufgaben z.B. im HR-Bereich gezeigt, dass es durchaus in der Lage ist, mit komplexen Aufgaben umzugehen, wenn die Unternehmensführung das will?
  • Im Fall, dass das Arbeitsschutzmanagementsystem des Unternehmens zertifiziert ist: Kann man dem Zertifiket trauen (und das gemäß Anhang 5 in der LV 54 berücksichtigen), wenn es innerhalb des Arbeitsschutzmanagementsystems kein reguläres Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungen gibt?

Und bitte mehr Zurückhaltung beim Lob von Bemühungen im Arbeitsschutz. Lob Kann motivieren. Aber ein von der Gewerbeaufsicht gelobtes Unternehmen kann dieses Lob auch gegen Arbeitnehmer einsetzen, wenn deren Vertreter Mängel im Arbeitsschutz kritisieren oder wenn vom Arbeitgeber psychisch verletzte Arbeitnehmer Haftungsansprüche erheben. Es ist nicht die Aufgabe der Gewerbeaufsicht, die Rechtssicherheit von Arbeitgebern mit Lob zu stärken, bevor die Bemühungen des Unternehmens im ganzheitlichen Arbeitsschutz zum Ziel geführt haben.
Mit Lob für Bemühungen ohne klarem Tadel für jahrelange Verzögerungen verwehrt die Gewerbeaufsicht den Arbeitnehmern den Schutz, auf den sie Anspruch haben. Die Gewerbeaufsicht leistet hier einen traurigen Beitrag zum generellen Versagen der behördlichen Aufsicht in Deutschland.