Servus Zielvereinbarung

In http://blog.psybel.de/zielvereinbarung-mit-unternehmen/ berichtete ich von Zielvereinbarungen, die die bayerische Gewerbeaufsicht gegebenenfalls mit Unternehmen trifft. Im neuen Webauftritt finde ich das nicht mehr. Die interne Suchmaschine des bayerischen “Zukunftsministeriums” ist zur Zeit zwar noch erfolgreicher. Aber wenn man die von ihr gefundene Seite anklickt, kommt auch wieder eine Seite ohne “Zielvereinbarung”.
Vielleicht sind Christine Haderthauers “Burnout-Detektive” auch schon an die Kette gelegt worden. Ich hatte im Oktober 2011 die bayerische Ministerin darum gebeten, dass die Gewerbeaufsicht von Zielvereinbarungen auch Gebrauch macht. Kurz danach kam (wohl nicht sosehr als Folge meiner Anregung) die Burnout-Detektive-Schlagzeile. Und einige Monate danach verschwand die Zielvereinbarung.
Den Mut der Gewerbeaufsicht findet man also jetzt nur noch im Cache der bayerisch-ministeriellen Suchmaschine.

Bayerische Gewerbeaufsicht: Zielvereinbarung mit Unternehmen

Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, bei Vorsatz, bei Wiederholungen usw. auch als Straftat. Aber die Aufsichtsbehörden schlagen nicht gleich mit dem Knüppel zu. Sie können zunächst auch Zielvereinbarungen mit Unternehmern abschließen.
http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/psychologie.php
(2011-07-13)

Arbeitspsychologie
In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.
Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.
In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen.
Weiterführende Informationen: Arbeitspsychologie

Nachtrag (2012-06-25): Die Zielvereinbarung sind verschwunden. Inzwischen lautet ein ähnlicher Text unter unveränderter URL im neuen Webauftritt:

… Psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz lassen sich jedoch vermeiden bzw. wesentlich reduzieren. Davon profitieren Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten, was wiederum dem gesamten Betrieb zugute kommt.
Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und Maßnahmen zur Reduzierung negativer Belastungsfolgen durchzuführen.
Das Sozialministerium und die bayerische Gewerbeaufsicht unterstützen die Betriebe bei dieser Aufgabe. …

 
http://www.lgl.bayern.de/lgl/index.htm
(2011-07-13)

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Das LGL ist dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und mit seinem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (STMAS) nachgeordnet.

(Hervorhebungen in den Zitaten nachträglich eingefügt)
Siehe auch: