Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:
https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26
Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. […]
[…] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. […]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.
Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.
Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.
Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.
Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.
Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

DIHK will Unternehmern die Option zur unbestraften Kriminalität erhalten

http://www.dihk.de/presse/meldungen/2014-11-26-unternehmensstrafrecht -> http://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/rechtspolitik/nationale-stellungnahmen/positionen-national-2014/positionspapier-unternehmensstrafrecht-11-14.pdf/at_download/file?mdate=1438341982050

[…] Der DIHK bedauert daher die Tendenz zur Kriminalisierung von Unternehmen und von wirtschaftlichem Handeln. Das Unternehmensstrafrecht stellt einen weiteren Baustein der häufig negativen Darstellung von Unternehmen in der Öffentlichkeit und in einigen Medien dar. Studien belegen die negativen Stereotypen der Wirtschaft sogar in erfolgreichen Fernsehsendungen (z. B. Tatort). […]

Mit dieser eigenartigen Logik argumentiert auch Prof. Dr. Stephan Wernicke von dem DIHK-Berlin. Er merkt wohl schon gar nicht mehr, was seine Argumente über den DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) verraten. Ein Unternehmensstrafrecht (wie z.B. in den USA) kriminalisiert doch nicht die Wirtschaft sondern schützt die Wirtschaft vor kriminellen Unternehmen.
Einzelne kriminelle Menschen konnten sich bisher gut in Unternehmensorganisationen verstecken. Gegner eines Unternehmensstrafrechts fürchten, dass Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können. Unternehmen setzen auf “Compliance” und das Ordungswidrigkeitenrecht, weil beide in der Wirklichkeit so gut wie nie eingesetzt werden, Unternehmen für kriminelle Handlungen schmerzhaft zu bestrafen. Die Aufgabe von “Compliance”-Abteilungen ist häufig, das Top-Management von seiner Verantwortung für das Unternehmen abzuschirmen.
Darum konnten Unternehmen seit 1997 ungestraft das Arbeitsschutzgesetz und Menschen verletzen. 2012 gab es noch bei 80% der Unternehmen keine den gesetzlichen Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen. Das Ordnungswidrgikeitenrecht ist eine Farce. Die DIHK wehrt sich, dass kriminelles Handeln als kriminalles Handeln bezeichnet werden dart. Leute wie Stephan Wernicke wollen Unternehmen die Option erhalten, kriminell handeln zu können. Er und der DIHK lassen uns doch erst auf den Gedanken kommen, dass die Mitglieder der DIHK sich davor fürchten, dass unternehmerische Kriminalität überhaupt erkannt und thematisiert werden kann. Stephan Wernicke und die DIHK verraten mit ihrer eigenartigen Argumentationstechnik, für wie kriminell sie selbst “die Wirtschaft” halten.
Die DIHK schießt sich ein Eigentor: Wenn die DIHK tatsächlich “die Wirtschaft” repräsentieren sollte, dann hat “die Wirtschaft” genau die Einstellung zur Kriminalität, die uns auch “Tatort”-Sendungen vermitteln.

Freihandelsabkommen und Arbeitsschutz

http://www.igmetall.de/ttip-transatlantisches-freihandelsabkommen-zwischen-der-eu-und-13347.htm

TTIP: Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA
Abkommen nur mit höchsten Arbeits- und Sozialstandards
13.05.2014 
Mit einem Freihandelsabkommen wollen die EU und die USA den weltweit größten gemeinsamen Wirtschaftsraum schaffen. Dabei drohen Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards und demokratische Prinzipien unter die Räder zu kommen. Wenige sollen zu Lasten von Vielen profitieren.
Der Beitrag geht den Fragen nach:

  • Worum geht es beim transatlantischen Freihandelsabkommen?
  • Was soll das Abkommen bringen?
  • Welche Risiken bestehen?
  • Wie ist die Position der IG Metall?

[…]

 
Suche: https://www.google.de/search?q=”Arbeitsschutz”+”Freihandelsabkommen”

  • Freihandelsabkommen gefährdet auch den Arbeitsschutz! […]
  • Unfallversicherung warnt: Weniger Arbeitsschutz durch […]
  • Freihandelsabkommen: EU will laut Geheimdokument […]
  • Entwurf für das Freihandelsabkommen (TTIP), das […]
  • Deutsches Institut für Normung : Freihandelsabkommen im Fokus der KAN-Konferenz […]
  • [… … …]

 
KAN = Kommission Arbeitsschutz und Normung
TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership
 

Private dürfen verantwortungslos sein

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/kreditwuerdigkeit-bgh-weist-klage-gegen-schufa-ab-a-946013.html

[…] Die Schufa gibt nur über die Ergebnisse der Kreditbewertung von Personen Auskunft. Sie informiert die Verbraucher aber nicht, wie diese Werte errechnet werden, und verweist dazu auf ihr Betriebsgeheimnis. […]

Das passiert eben, wenn Sicherheitsaufgaben von privaten Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden. Sie können sich leicht ihrer Verantwortung entziehen. Das Geschäftsinteresse hat Vorrang vor Transparenz.
Leider musste ich feststellen, dass die privatwirtschaftlich organisierten Zertifizierer für Arbeitsschutzmanagementsysteme auch nicht transparent arbeiten müssen. Die Arbeitnehmer, die geschützt werden sollen, sind leider nicht die zahlenden Klienten dieser Zertifizierer. An einer Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern sind einige Zertifizierer nicht interessiert, denn die Zeit für Audits ist begrenzt. Wenn Betriebsräte sich einmischen und möglicherweise auch noch die hübschen Präsentationen des auditierten Arbeitgebers in Frage stellen, dann würde das Zeit und Geld kosten. Dabei hilft es den Zertifizierer und ihren Klienten, Auditberichte z.B. als so “vertraulich” einzustufen, dass sie nicht an Betriebsräte weitergegeben werden. So hindern Zertifizierer gemeinsam mit ihren überprüften Klienten die Arbeitnehmervertretungen daran, Audits nachvollziehen zu können.
Die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften sind auch nicht sonderlich daran interessiert, Audits in Frage zu stellen. Denn die privatwirtschaftlich durchgeführten Audits erleichtert der systemisch überforderten behördlichen Aufsicht ihre Arbeit.
Die Arbeitnehmer haben das Nachsehen.

Arbeitsschutz und Compliance

http://www.internerevisiondigital.de/ce/arbeitsschutz-und-compliance/detail.html

Eberhard Jung
Das Arbeitsschutzrecht bezweckt den Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer und umfasst Teile des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrecht, Gewerbeaufsichtsrecht, Umweltschutzrecht), des Sozialversicherungsrechts (Unfall- und Krankenversicherungsrecht) sowie des Arbeitsrechts. Dabei kommt es zu vielfältigen Überschneidungen, so dass die Zuordnung einzelner Gesetze zum Arbeitsschutzrecht nicht immer eindeutig ist. Von besonderer Bedeutung ist beim Arbeitsschutzrecht auch der Einfluss des europäischen Rechts. Letztlich haben sich zwei große Vorschriftenbereiche herausgebildet, die als „Betriebs- oder Gefahrenschutz“ bzw. als „technischer Arbeitsschutz“, bezeichnet werden (im Folgenden 2.) sowie der „soziale Arbeitsschutz“ (im Folgenden 3.), wobei auch hier Überschneidungen unvermeidlich sind. Von der Organisation her wird differenziert zwischen dem staatlichen Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsämter, Arbeits- und Umweltschutzbehörden) und der Überwachung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Berufsgenossenschaften. Eingebunden in den Arbeitsschutz sind auch die Tarifpartner und die Betriebsräte.
Seiten 119 – 136

Wie die Steuerfahndung, so die Gewerbeaufsicht?

SZ 2012-04-25, von Mike Szymanski: Seehofers Leiden, S. 6

[…] Brandaktuell ist und bleibt der Umstand, dass Bayerns Steuerverwaltung seit Jahren chronisch unterbesetzt ist, laut Gewerkschaft fehlen 2000 Männer und Frauen. Als Steuerhinterzieher kann man sich in Bayern sicherer fühlen als in anderen Bundesländern. Diesen Schluss legen die Statistiken nahe. Wirklichen Ehrgeiz, daran etwas zu ändern, hat die Staatsregierung trotz Dauerkritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofes nicht erkennen lassen […]

Und welchen Ergeiz zeigt die bayerische Staatsregierung im Arbeitsschutz? Was hilft OHRIS, wenn die Kontrolle fehlt? Was helfen Fachleute, denen die Hände gebunden sind? Mir scheint, dass es den bayerischen Unternehmen nicht gerade schwer gemacht wird, gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes zu verstoßen. Es sind wohl nicht die Arbeitnehmer, die die bayerischen Politiker wirklich schützen wollen.

Politik erleichterte Missachtung des Arbeitsschutzes seit 1996

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/048/1304854.pdf

Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode
Drucksache 13/4854 (zu Drucksache 13/4756)
12.06.96
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 13/3540,13/4337,13/4756 –
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien
Bericht der Abgeordneten Manfred Grund, Konrad Gilges, Annelie Buntenbach, Dr. Gisela Babel und Petra Bläss …

… Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. erinnerten daran, daß sie den in der letzten Wahlperiode vorliegenden Gesetzentwurf, der den Arbeitsschutz nicht verbessert, sondern allenfalls bürokratisiert hätte, gestoppt hätten. Mit Genugtuung bewerte man, daß die Bundesregierung nun einen wesentlich vereinfachten, verschlankten und entbürokratisierten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt habe. Positiv sei insbesondere, daß die Beurteilungs- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers auf ein angemessenes Maß zurückgeführt worden seien. Zudem sei für kleine Betriebe, die weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigten, ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet. Ferner werde auf die Einsetzung neuer bürokratischer Arbeitsschutzgremien verzichtet. Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. machten deutlich, daß es ihnen nicht darum gehe, den Arbeitsschutz soweit wie möglich zu reduzieren; vielmehr gehe es der Fraktion der F.D.P. im Bereich des Arbeitsschutzes nicht um mehr, sondern um bessere Regeln. Man wolle nicht den Arbeitsschutz auf dem Papier immer weiter reglementieren und perfektionieren, sondern seine Umsetzung in der Praxis fördern und verstärken. …

(Siehe auch: http://blog.psybel.de/arbeitsschutzgesetz-im-bundestag/)
Wie sieht nun die Praxis im Arbeitsschutz seit 1996 aus? Die FDP beteiligte und beteiligt sich besonders engagiert an einem Projekt, die Missachtung des Arbeitsschutzes großzügig zu erleichtern. So ist es bis heute möglich, dass Unternehmen ohne ganzheitlichen Arbeitsschutz von überforderten Gewerbeaufsichten immer noch bestätigt wird, ihr Arbeitsschutz sei vollständig in Ordnung. Das liegt zum Teil wohl auch daran, dass Aufsichtspersonen frühere Versäumnisse zugeben müssten, wenn sie gründlich arbeiten würden. Auf dieser Basis können Prüfer und Geprüfte natürlich verständnisvoll miteinander auskommen. Dabei ist es hilfreich, dass man die Beurteilungs- und Dokumentationspflichten des Unternehmers ziemlich vergessen kann.
“Systemkontrolle”: Die FDP setzt (zusammen mit den Arbeitgebern) auf die Kontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen innerhalb der Privatwirtschaft. In der Folge ist auch die privatwirtschaftlich organisierte Vorzeige-Kontrolle (also das das Zertifizierungsgeschäft) im Bereich des Arbeitsschutzes so konstruiert, dass sie gut aussieht, aber die Arbeitnehmer nicht wirklich schützt. Allerdings verdienen einige Leute mit ihren ritualisierten Kontrollen einiges Geld. Auditoren und Auditierte kommen auch hier gut miteinander aus, und die Betriebsräte sind ahnungslos genug, dass sie die Harmonie des Geschäftes nicht stören.
Es überwiegen interne Audits (Manchmal auditieren Auditoren dabei ihre eigene Arbeit) und Zertifizierungsaudits (Auditoren werden von den Auditierten bezahlt). Dass darüberhinaus Kunden ihre Lieferanten beispielsweise nach OHSAS 18001 auditieren, ist zwar theoretisch möglich, aber in der Praxis haben Kunden kein Interesse, die wirklichen Arbeitsbedingungen bei ihren Lieferanten zu verstehen und eventuell einen kostengünstigen Anbieter zu verlieren.
Seit 1996 ermöglicht eine verlogene und unredliche Politik fast aller etablierten Parteien genau die Anarchie, die heute im Arbeitsschutz herrscht.

Arbeitgeber und Versicherer mit gemeinsamen Interessen

Können Sie sich vorstellen, dass ein Unternehmen zusammen mit einem Krankenversicherer versucht, Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass es in dem Unternehmen keine nennenswerten vom Arbeitgeber zu verantwortenden psychischen Erkrankungen gibt – und dass die Arbeitnehmer dann später im manager magazin nachlesen konnten, dass aus ihrem Unternehmen doch überdurchschnittlch viele Kollegen mit Burnout in der Klinik landen? Was für eine merkwürdige Idee wäre so eine Vorstellung!
Eigentlich müssten die Versicherer ja auf der Seite ihrer Kunden stehen und Arbeitgeber angesichts ihrer nun selbst von der Bundesarbeitsministerin erkannten Versäumnisse im Arbeitsschutz schärfer angehen. Theoretisch könnten sich die Versicherer Kostenerstattungen an von Arbeitgebern in die Depression getriebenen Menschen von diesen körperverletzenden Arbeitgebern zurückholen. Ganz einfach wäre das aber schon nicht mehr, und darum ist der vielleicht für Versicherer und Arbeitgeber mit weniger Anstrengung verbundene Weg, es gemeinsam den Arbeitnehmern zu erschweren, überhaupt nachweisen zu können, dass Kostenerstattungen begründende Erkrankungen vorliegen und dass solche Erkrankungen durch offensichtliche Mängel im Arbeitsschutz verursacht worden sein könnten.
Siehe auch: http://blog.psybel.de/2012/06/13/berufsunfaehigkeitsverunsicherung/

Berufsunfähigkeitsverunsicherung

Eine “Glatte Abfuhr”, so die Überschrift im Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung (2012-06-14, S. 24), bekommen viele Versicherungskunden, die wegen psychischer Erkrankungen nicht mehr arbeiten können und deswegen nun ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollen. Denkste. Es ist eben sehr praktisch für Versicherungen, die geringere Widerstandskraft der Erkrankten als für diese angeschlagene Menschen dann kaum noch überwindbare Hürde zu nutzen. Und die Politik kann weiter so tun, als ob sich die Bürger mit eigenverantwortlicher Vorsorge absichern könnten. Zur Freiheit gehört ja bekanntlich Verantwortung. Tatsache ist jedoch, dass die gepriesene eigenverantwortliche Vorsorge nur jenen hilft, die sich noch mit eigenem Durchsetzungsvermögen helfen können.
• Für SZ-Abonnenten: http://szmobil.sueddeutsche.de/show.php?id=671973&etag=1339624800
• Google: http://www.google.de/search?q=”Glatte+Abfuhr”+Süddeutsche-Zeitung+Berufsunfähigkeit

"Das Arbeitsrecht erodiert"

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=in&dig=2011%2F04%2F11%2Fa0053&cHash=dcc3dbfbad

JUSTIZ Zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem existiert ein Machtgefälle, das ausgeglichen werden muss. Diese Sichtweise geht verloren, warnt Britta Rehder
INTERVIEW EVA VÖLPEL
taz: Frau Rehder, Sie sagen, dass das Arbeitsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet verschwindet. Was genau bedeutet das?
Britta Rehder: Es verschwindet nicht das Arbeitsrecht als Disziplin, aber es verändert sich das spezifische arbeitsrechtliche Denken, das in den 1920er Jahren entwickelt wurde …

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Britta_Rehder