Wenn BGM zum Arbeitsschutz wird

http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat/psychische-leiden-am-arbeitsplatz-nehmen-zu/?newsletter=BR-Newsletter%2F19.09.2017

AOK-Fehlzeiten-Report 2017
Psychische Leiden am Arbeitsplatz nehmen zu
18 Sep, 2017 Aktuelles ,Kategorie: Aktuelles ,Themen: Arbeitsschutz […]

Der Schwerpunkt liegt hier auf nicht-arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen, die sich natürlich auch am Arbeitsplatz auswirken. BGM (Betrieblisches Gesundheitsmanagement) hilft hier, aber der Umgang mit persönlichen Lebenskrisen ist erst nachrangig ein Arbeitsschutzthema.
Merke: Bei der Prävention im gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz geht es um die verhältnispräventive Minderung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen.
Für Betriebsräte wichtig: BGM kann ein Rahmen für den Arbeitsschutz bieten. BGM kann aber auch dazu missbraucht werden, mitbestimmungspflichtige und nicht mitbestimmungsflichtige Maßnahmen miteinander zu verquirlen und damit die Mitbestimmung zu schwächen. Darum müssen Betriebsräte aufpassen: Alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber der Gewerbeaufsicht und externen Auditoren (z.B. OHSAS 18001) als Beitrag zur Umsetzung der Vorschriften des Arbeitsschutz darstellt, sind mitbestimmungspflichtig.
Betriebsräte sollten deswegen mithören und mitlesen können, wie ein Unternehmen seinen Arbeitsschutz gegebnüber der behördlichen Aufsicht und externen Auditoren darstellt.

BARMER GEK vergisst den Arbeitsschutz

Die Celler Presse gibt auch nur einfach wieder, was die BARMER ihr zusteckt:
http://celler-presse.de/2016/01/13/psychische-belastung-im-job-immer-staerker-ueber-eine-million-fehltage/
Wie viele anderen Unternehmen, die sich anscheinend mit der Verhältnisprävention nicht so wohl fühlen, wirbt auch die BARMER GEK für Betriebliches Gesundheitsmanagement, ohne das bei der Mehrheit der deutschen Unternehmen immer noch rechtswidrige Fehlen eines Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz zu thematisieren. Wie sieht es wohl mit mitbestimmten Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen bei der BARMER GEK selbst aus? Offensichtlich setzt sich die BARMER GEK nicht dafür ein, dass die Unternehmen erst einmal das Arbeitsschutzgesetz beachten anstelle dem Mitarbeitern mit einem überwiegend verhaltenspräventiv Gesundheitsmanagement auf die Pelle zu rücken. Verhältnisprävention würde aber auch bei der BARMER dazu führen, dass kritischer über die Unternehmenskultur nachgedacht wird. Mag die Kasse das nicht?
Die BARMER GEK vergisst im Gesundheitsmanagement den Arbeitsschutz. Warum verlinkt die Kasse nicht zu ihren Seiten zum Arbeitsschutz und zu ihrer Broschüre “Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz” (mit einem Kapitel “Gesundheitsmanagement im Hinblick auf psychische Belastungen”)? Weil sie zu “Psychische Belastungen am Arbeitsplatz” (mit einem Kapitel “Arbeitsschutz im Hinblick auf psychische Belastungen”) wenig zu bieten hat?

Weil es dem Unternehmen gut tut, wenn es den Mitarbeitern gut geht
[…]
PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Die Gesundheitskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken, Stressbelastungen zu reduzieren und psychischen Erkrankungen auf diese Weise vorzubeugen, sind dabei besonders wichtige Ziele.
Aus dem Angebot:

  • Information und Beratung
  • Tagesworkshop »Self‑Care‑Training«
  • Präventionskurse zu verschiedenen Entspannungsmethoden, wie Progressive Muskelentspannung und Achtsamkeitstraining

[…]

“Self-Care”? Na toll.
Wie wirkt sich solch eine verkehrte Schwerpunktsetzung auf die Mitarbeiter der BARMER GEK selbst aus? Man kann bei der BARMER GEK nachlesen, was eine Gefährdungsbeurteilung ist, aber nicht, wie bei der Kasse selbst beispielsweise psychische Belastungen für die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der eigenen Mitarbeiter mitbestimmt beurteilt werden. Bei der Bildschirmarbeit bleibt die dort schon vor vielen Jahren geforderte Beurteilung psychischer Belastungen unerwähnt.
Wenn die BARMER GEK tatsächlich ein “ausgezeichneter Arbeitgeber” sein will, warum beschreibt sie dann in ihrem schicken Webauftritt nicht, wie diese Kasse selbst das Arbeitsschutzgesetz verhältnispräventiv und mitbestimmt umsetzt, insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen, die von Arbeitsprozessen ausgehend auf die Mitarbeiter wirken? Das vorbildliche Einhalten der Arbeitsschutzvorschriften ist ja wohl das mindeste, was man von einer Krankenkasse erwarten kann, bevor sie für die freiwilligen Verhaltensprävention wirbt.
Zum “Achtsamkeitstraining”:

  • Diese Trainings haben kaum noch etwas mit den völlig unesoterischen Grundlagen der Achtsamkeitsmeditation zu tun: Mahásatipatthána Sutta (Dígha Nikáya, 22).
  • Im Arbeitsschutz bedeutet Achtsamkeit, bei Gefährdungsbeurteilungen genau hinzusehen. Aber ausgerechnet dort, wo Mitarbeiter buddhistisch angehauchte Achtsamkeit erlernen sollen, fehlt oft die Achtsamkeit des Arbeitgebers für die von seinen Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen ausgehenden Gefährdungen.

Psychische Belastungen:11 gesundheitsgefährdende Faktoren

Das Wichtigste aus dem IGA-Report: http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/psychische-belastungen-11-faktoren-identifiziert_94_331364.html (2015-12-07)
 
IGA-Report: http://www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igareporte/igareport-31/

Risikobereiche für psychische Belastungen 
Mit den Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Belastungen, die auf den Menschen bei der Arbeit einwirken. So hat sowohl der Anteil als auch die Vielfalt an psychischen Arbeitsbelastungen zugenommen. Und diese können sich je nach Ausgestaltung positiv oder negativ auf Körper und Psyche auswirken.
Psychische Belastungen können also sowohl eine Kraftquelle als auch Gefahr für Beschäftigte darstellen. Herzerkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen zählen u. a. zu den körperlichen Erkrankungen, die aus psychischen Fehlbelastungen resultieren können. Und auch psychische Erkrankungen wie Depression und Angststörungen können durch psychische Fehlbelastungen mit verursacht werden.
Der iga.Report 31 widmet sich diesem Gefährdungspotenzial von psychischen Belastungen und zeigt auf, welche Belastungsfaktoren nachweislich als Risikofaktoren für die Gesundheit von Arbeitnehmenden identifiziert werden können. Hierfür wurden empirische Studien zum Zusammenhang zwischen psychischen Arbeitsbelastungen und Erkrankungen ausgewertet. Im Ergebnis weist die Untersuchung 11 Belastungsfaktoren aus, die potenziell als Gesundheitsrisiko zu bewerten sind.

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) wird gemeinsam getragen von:

  • AOK-Bundesverband
  • BKK Dachverband e. V.
  • Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Präventionsgesetz

Das Präventionsgesetz ist ein Artikelgesetz. Mit Artikelgesetzen werden verschiedene Artikel in verschiedenen Gesetzen geändert. Betroffen ist in diesem Fall vor allem das Sozialgesetzbuch.

Im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz soll mit dem Gesetz der Arbeitsschutz mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) besser verbunden werden. Die Deutsche Arbeitsschutzinitiative (GDA) ist auch betroffen.
Interessant ist die Thematisierung von Verhaltensprävention und Verhältnisprävention im kommentierten Gesetzentwurf, z.B.:

[…] In Konkretisierung des gesetzlichen Auftrags zur Erbringung von Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sieht der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands, der die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung verbindlich festlegt, vor, dass sich die Maßnahmen der Krankenkassen gleichermaßen an den Betrieb als Organisation (Verhältnisprävention) und an die einzelnen Beschäftigten (Verhaltensprävention) richten. […]

Nur ein Teil des Gesetzes widmet sich der Betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Natürlich fehlen Angebote zur “Stressbewältigung” nicht (Verbesserungen im Überblick, S. 4), also die verhaltenspräventive Sekundärintervention, die im Arbeitsschutz nachrangig ist. Das Arbeitschutzgesetz selbst wurde nicht verändert. Das Arbeitsschutzgesetz bestimmt die Prioritäten (Verhältnisprävention als Primärintervention) also weiterhin.
Vorsicht: Das Gesundheitsmanagement kann auch dazu missbraucht werden, den verhältnispräventiven Arbeitsschutz und die Mitbestimmung im Arbeitsschutz zu schwächen. Letzteres kann zum Beispiel passieren, wenn überwiegend verhaltenspräventive Maßnahmen dem Betriebsrat als freiwillige Maßnahmen (für die die erweiterte Mitbestimmung im Arbeitsschutz nicht gilt) des Gesundheitsmanagements vorgestellt werden, aber die Maßnahmen später der Gewerbeaufsicht als Arbeitsschutzmaßnahmen dargestellt werden – und die Gewerbeaufsicht nicht merkt, dass damit der Verhältnisprävention und der Mitbestimmung ausgewichen wurde.
Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsgesetz

Fast 400 Seiten: BKK-Gesundheitsreport 2014

Der http://www.bkk-dv.de/gesundheitsreport hat 389 Seiten. Für den schnellen Überblick gibt es zum Glück ein Faktenblatt (http://www.bkk-dv.de/images/bkk/gesundheitsreport/2014/materialien/Faktenblatt-zur-PK-2014_final.pdf):

[…] Von 1976 bis 2013 Anstieg der Fehlzeiten aufgrund psychischer Störungen um mehr als das Fünffache
Deutlich wird auch im Zeitverlauf, die dominante Rolle der Muskel- und Skeletterkrankungen im Arbeitsunfähigkeitsgeschehen, wobei ausgehend vom Jahr 2006 (3,4 AU-Tage je Pflichtmitglied) bis 2013 (4,5 AU-Tage) eine stetige Steigerung um 31% zu erkennen ist. Betrachtet man den gleichen Zeitraum für die psychischen Störungen, so ergibt sich eine Steigerungsrate von 110% – zwischen den Jahren 1976 und 2013 haben sich die psychischen Störungen mehr als verfünffacht.[…]

[…] Psychische Störungen weisen mit ca. 40 AU-Tagen
je Fall die längste Falldauer auf
Ein etwas anderes Bild zeigt sich bei der Betrachtung der durchschnittlichen Falldauer bei Arbeitsunfähigkeit. Mit mehr als 40 AU-Tagen je Fall verursachen die psychischen Erkrankungen die längsten Krankschreibungen – nahezu doppelt so lang wie durch die Muskel- und Skeletterkrankungen verursachte Ausfallzeiten. Diese beiden Krankheitsgruppen sind bei den beschäftigten Pflichtmitgliedern zudem für 53,9% aller AU-Tage mit Krankengeldbezug verantwortlich.[…]

[…] Burn-out-Syndrom – Tendenz abnehmend
Für das Burn-out-Syndrom zeichnet sich im Gegensatz zum Anstieg in den letzten Jahren erstmals eine Abnahme der AU-Tage ab. Neben einer reellen Abnahme, ist auch ein geändertes Kodierverhalten der niedergelassen Ärzte hin zu psychischen Störungen denkbar. Ein indirektes Indiz hierfür sind die weiter ansteigenden Fehlzeiten aufgrund psychischer Störungen.[…]

 
(Meine früheren Links zu den Reports der Betriebskankenkassen sind vermutlich nicht mehr aktuell.)
 

DAK-Gesundheitsreport 2014:Krank zur Arbeit

http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen/Gesundheitsreport_2014-1374224.html

DAK-Gesundheitsreport 2014: Rushhour des Lebens ohne Krankenschein
Studie untersucht Mehrfachbelastung bei 25- bis 39-Jährigen […]

http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen/Krank_zur_Arbeit-1477390.html

DAK-Studie: Viele Deutsche gehen krank zur Arbeit
Jeder sechste jüngere Arbeitnehmer ist bis zu 20 Tage mit Gesundheitsproblemen im Job […]

DAK-Gesundheitsreports: http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen/Gesundheitsreport-1319196.html

AOK-Fehlzeiten-Report 2013

http://www.aok-bv.de/presse/veranstaltungen/2013/index_10408.html

Das Wissenschaftliche Institut der AOK und der AOK-Bundesverband laden ein zur Pressekonferenz [heute]:
Fehlzeiten-Report 2013
“Verdammt zum Erfolg – die süchtige Arbeitsgesellschaft?”

Riskanter Alkoholkonsum oder leistungssteigernde Amphetamine – Sucht am Arbeitsplatz hat viele Gesichter. Die Abhängigkeit von Nikotin und Alkohol verursacht noch immer die höchsten Fehlzeiten und damit auch den größten volkswirtschaftlichen Schaden. In ihrem Schatten entwickelt sich jedoch die Einnahme leistungssteigernder Substanzen rasant. Amphetamine und Co. sollen Arbeitnehmer fit machen für die Anforderungen einer hochflexiblen und erfolgsorientierten Arbeitswelt. Doch der Arbeitsplatz kann nicht nur Mitverursacher von Sucht sein, sondern zugleich auch Raum für Prävention und Heilung bieten.
Mit dem “Fehlzeiten-Report 2013” legt das Wissenschaftliche Institut der AOK umfangreiche neue Zahlen und detaillierte Analysen zum Thema vor.
Mehr über die wirtschaftlichen Folgen von Süchten am Arbeitsplatz und den Umgang mit ihnen erfahren Sie bei der Pressekonferenz “Fehlzeiten-Report 2013” […]

Links:

  • Bernhard Badura, Antje Ducki, Helmut Schröder, Joachim Klose: Fehlzeiten-Report 2013: Verdammt zum Erfolg – Die süchtige Arbeitsgesellschaft?, 50€, ISBN 978-3-642-37116-5
  • AOK-Fehlzeiten-Reports: http://www.wido.de/fzreport.html
  • Suche: https://www.google.de/search?q=AOK+fehlzeiten-report+2013