Bamf: Versagen des Arbeitsschutzes

Heute wird über die Klagen des Personalrates des Asylbundesamtes (Bamf) über die Überlastung der Mitarbeiter der Behörde berichtet.
Dafür ist noch eine andere staatliche Einrichtung mitverantwortlich. Merkt denn keiner, dass auch hier die behördliche Arbeitsschutz-Aufsicht wieder versagt hat? Das Bamf ist seiner Pflicht zum Schutz der psychischen Gesundheit ganz offensichtlich nicht nachgekommen und die behördliche Aufsicht hat das, wie gewohnt, toleriert. Sie wird ihr politisch gewolltes und gesetzeswidriges Aufsichtsversagen auch in Zukunft fortsetzen dürfen.