Umfrage: Beanspruchung in Ausbildung, Beruf und Studium

Umfrage von Marina Rupp für eine Bachelorarbeit: http://www.psychologicalresearch.net/b12.html

[…] Diese Studie besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil bearbeiten Sie einen Reaktionstest, in dem Sie so schnell und dabei so genau wie möglich bestimmte Tasten drücken müssen. Im anschließenden Teil beantworten Sie Fragen zu Ihrer Person sowie zu Ihren arbeitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen. […]

Ich habe den Test noch nicht gemacht. Er ist nicht arbeitsplatzbezogen, sondern personenbezogen. Hinsichtlich der Bedienung kann man sagen, dass bei der Gestaltung des Tests der Schwerpunkt wohl nicht unbedingt auf der Einhaltung der Bildschirmarbeitsverordnung lag. Aber der Test soll ja auch ein Stresstest sein 🙂

Wer zahlt?

Aus Hans-Dieter Gimbels Info Psyche und Arbeit (Oktober 2013):

[…] Wer trägt die Kosten, wenn das Wirtschaftssystem krank macht? In seinem Essay “Kapitalistischer Realismus” fordert der britische Wissenschaftler Mark Fisher: Die Gewerkschaften müssen die politische Dimension von Burnout und Depression erkennen.
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/mark-fisher-kapitalistischer-realismus-ohne-alternative-a-928145.html#ref=nl-dertag […]

Kontakt: http://www.systemberatung-gimbel.de/

Versicherungskorrespondenz nervt

http://www.mittelstandcafe.de/ausgebrannt-psychische-leiden-als-karrierebremse-957223.html/

[…] Im fortschreitenden Verlauf des Burn-out-Syndroms wird es immer schwieriger, es von einer Depression zu unterscheiden, da die Probleme der Patienten sich von vorerst einem Lebensbereich auf andere übertragen. Am Ende sind viele der Betroffenen nicht mehr in der Lage, ins Berufsleben zurückzufinden. Welche Versicherung ist für Arbeitnehmer zur Absicherung des Lebensunterhaltes in einem solchen Fall sinnvoll?
Die Württembergische empfiehlt in diesem Zusammenhang grundsätzlich jedem Arbeitnehmer eine Berufunfähigkeitsversicherung. Das Burn-out-Syndrom ist inzwischen als Krankheit anerkannt und lässt sich dort mitversichern. […]

Vergessen Sie’s. Burn-out-Syndrom ist natürlich nicht als Krankheit anerkannt. Die mit Burn-out eventuell verbundenen Depressionen sind dagegen schon eine Krankheit.
Wenn Sie psychische Erkrankungen noch extra “mitversichern”, heißt das noch lange nicht, dass Sie geschützt sind. Viel Spaß bei der Beantragung von Versicherungsleistungen, wenn’s Ihnen ohnehin schon schlecht geht. Die Korrespondenz mit der Versicherung kann auch krank machen
Und die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung? Der Versuch, hier eine Arbeitsbedingtheit psychischer Erkrankungen nachzuweisen, kann die Erkrankten dann noch depressiver machen. Da haben die Versicherungen gut Karten. Warum wohl wehren sich die Unternehmen seit 1996 so erfolgreich (und ordnungswidrig) dagegen, Risiken durch psychische Fehlbelastungen in ihren Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren?

Burnout in der Familie

Heute in den Medien: “Burnout” ist ansteckend.

Verdeutlichung bestehender Pflichten

http://derstandard.at/1379291332126/Psychische-Belastungen-im-Job-Es-geht-nicht-nur-um-Naechstenliebe

Psychische Belastungen im Job: “Es geht nicht nur um Nächstenliebe”
Interview | Oliver Mark, 20. September 2013, 17:00
Martina Molnar, Arbeits- und Gesundheitspsychologin und Gründerin der Firma Humanware.
[…]
derStandard.at: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das eine verpflichtende Evaluierung von Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz vorschreibt, wurde um den Punkt psychische Belastungen erweitert. Ist das schon in den Köpfen der Unternehmer angekommen?
Molnar: Unternehmen müssen das eigentlich schon seit dem Jahr 1995 machen, das ist EU-Recht, allerdings geschah das in der Praxis zu selten. Das Gesetz ist davon ausgegangen, dass die gesamte Arbeitssituation zu evaluieren ist. Nachdem das allerdings im Bereich der psychischen Belastungen kaum passiert ist, bietet es eigentlich nur eine Verdeutlichung, dass die Begriffe physische und psychische Belastungen jetzt vorkommen. Der Mensch besteht aus mehr als nur aus Knochen, Gelenken und dem Blutkreislauf.
derStandard.at: Wie werden psychische Belastungen definiert?
Molnar: Leider wird psychische Belastung häufig verwechselt mit psychischer Erkrankung. […]

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Das gilt auch für die bevorstehende Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in Deutschland. Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat das bereits im Juni auf den Weg gebrachte Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG) verabschiedet. Hinter der Überschrift der Gesetzesänderungsantrages zur Fusionen der gesetzlichen Unfallversicherung und Erleichterungen der Betriebsprüfung versteckt sich auch eine Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung (“Beurteilung der Arbeitsbedingungen”) im deutschen Arbeitsschutzgesetz. Die Österreicher waren da ein bisschen schneller.
Bevorstehende Änderungen im deutschen ArbSchG:

§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1.Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
[…]
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
[…]
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
[…]
6. psychische Belastungen bei der Arbeit

Die Anmerkung von Martina Molnar zum ausdrücklichen Einbezug psychischer Belastung in das österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz, dass damit nur bereits seit vielen Jahren bestehenden Verpflichtung verdeutlicht werden, gilt natürlich auch für die vorgesehenen Änderungen im deutschen Arbeitsschutzgesetz. Hinter beiden Gesetzen steckt die gleiche europäische Richtlinie.

Zu gesunder Arbeit surfen

In http://www.heise.de/resale/meldung/Surftipp-der-Woche-Gesunde-Arbeit-1955804.html wird auf die Kampagne “Gesunde Arbeit” des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen hingewiesen.
Broschüren „Gesunde Arbeit“ (http://www.bdp-verband.org/bdp/archiv/gesunde-arbeit/):

  • Teil 1: Burnout – Was Unternehmen und Führungskräfte tun können
  • Teil 2: Führung und Gesundheit – Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können
  • Teil 3: Gefährdungsbeurteilung – Psychische Belastung bei der Arbeit
  • Teil 4: Gesunde Arbeitsbedingungen – Was Unternehmen tun können
  • Teil 5: Stress – Was tun bei Stress?

Fehlbelastungsmeldung: Der Betriebsrat hilft

Pressemeldung des TÜV (TÜV-Arbeitsmediziner vom Arbeitskreis Arbeitsmedizin beim Verband der TÜV e. V. (VdTÜV),
http://www.presseportal.de/pm/65031/2548073/psychische-belastungen-am-arbeitsplatz-nicht-warten-bis-es-zu-spaet-ist):

[…] Die TÜV-Arbeitsmediziner raten Arbeitnehmer andauernden psychischen Stress am Arbeitsplatz sowie Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch ernst zu nehmen und sich an ihren Arbeitgeber zu wenden, der im Zuge seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen muss. Der Mitarbeiter sollte den Arbeitgeber beauftragen, den Betriebsarzt anzurufen. Den medizinischen Grund der Anfrage muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht offen legen. Der Betriebsarzt stellt im Rahmen einer Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilung sowie individuellen Untersuchung des Beschäftigten die Ursachen für eine psychische Belastung fest. Ziele der Beratung sind gezielte individuelle Lösungen zur Suchtprävention und Stressabbau. Generell sollte der Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz so selbstverständlich sein, wie der Schutz vor Lärm oder Chemikalien. Die TÜV- Arbeitsmediziner betonen, dass Betriebsärzte gegenüber den Arbeitgebern der Schweigepflicht unterliegen, sodass betroffene Mitarbeiter keine Konsequenzen zu befürchten haben. Die Kosten des Betriebsarztbesuchs hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Arbeitsmediziner der TÜV-Unternehmen kümmern sich in Betrieben und Organisationen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, unabhängig von der Berufsgruppe und Hierarchieebene. Sie beraten Arbeitnehmer individuell am Arbeitsplatz und -umfeld sowie Arbeitgeber im Rahmen ihrer gesetzlichen Führsorgepflichten in Bezug auf die Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen. […]

So könnte es theoretisch laufen. Praktisch gibt es Betriebsärzte (und Arbeitsschutzverantwortliche), die den fehlenden Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung und ihren Betrieben jahrelang nicht angesprochen haben.
Arbeitnehmer sollten sich also zunächst an den Betriebsrat wenden und dort besprechen, an wen sie sich wenden könnten. Wenn der Betriebsrat aber schon mit den Begriffen “Belastung”, “Fehlbelastung”, “Beanspruchung”, “Verhältnisprävention” und “Verhaltensprävention” nichts anfangen kann, dann wird er seinen Klienten nicht gut helfen können. Ein Warnsignal ist auch, wenn Betriebsräte nicht einmal sicherstellen können, dass ihre eigene Belastungssituation in der Gefährdungsbeurteilung zu ihren Arbeitsplätzen ordentlich beschrieben wird. Solche Betriebsräte verstehen nicht, welche Pflichten der Arbeitgeber jenen Mitarbeitern gegenüber hat, die im sehr konfliktbehafteten Bereich des Personalwesens arbeiten. Wie soll der Betriebsrat Andere schützen, wenn er sich selbst nicht schützen kann?
Wichtig: Der Betriebsrat sollte auch wichtige Prioritäten kennen, die das Arbeitsschutzgesetz festschreibt. Gemäß Arbeitsschutzgesetz gilt: Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Zunächst muss der Arbeitgeber also versuchen, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Priorität wird in der Pressemeldung des TÜV nicht so recht deutlich.

Nachhaltigkeitsrat: „Wir haben eine Überlastungskultur“

http://www.nachhaltigkeitsrat.de/news-nachhaltigkeit/2013/2013-05-23/wir-haben-eine-ueberlastungskultur/

Die Verdichtung von Aufgaben und die Eigenverantwortung im Beruf nehmen zu, gleichzeitig werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den kommenden Jahrzehnten immer länger erwerbstätig sein. Viele leiden unter dem Tempo der Arbeitswelt und empfinden einen wachsenden Druck auf sich selbst. Wie sich die Arbeitskultur ändern muss und welchen Akteuren dabei welche Verantwortung zukommt, diese Fragen standen im Zentrum des Forums „Gute Arbeit statt Burnout – wie erreichen wir eine neue Arbeitskultur?“ bei der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung. […]

[…] In den Betrieben komme Führungskräften trotzdem eine besondere Verantwortung zu, vor allem weil viele überlastete Mitarbeiter ihr Problem verdrängten. […]

Selbst in Großunternehmen sind es auch bis heute nicht nur die Mitarbeiter, die Fehlbelastungen verdrängen, sondern immer noch versuchen Führungskräfte zu vermeiden, dass Fehlbelastungsmeldungen im Bereich der mentalen Arbeitsbelastung (ISO 10075: “mental workload” bzw. “psychische Belastung”) in Gefährdungsbeurteilungen dokumentiert werden. Dazu werden (im Widerspruch zum Arbeitsschutzgesetz) aus Fehlbelastungen resultierende Fehlbeanspruchungen zunächst erst einmal den einzelnen Mitarbeitern als “Einzelfall” zugeschrieben. Das ist natürlich nur möglich, wenn Betriebs- und Personalräte fehlen, die solche Zuschreibungen kompetent in Frage stellen können.
Auch wehren sich Führungskräfte dagegen, dass (durchaus umgesetzte) Verbesserungsmaßnahmen als Arbeitsschutzmaßnahmen eingestuft werden, denn die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist mitbestimmt und setzt eine Gefährdungsbeurteilung voraus.
Eine weitere Hürde: Es ist immer noch für viele Arbeitsschutzfachkräfte befremdlich, mentale Fehlbelastungen bei der Arbeit mit der gleichen Priorität zu verfolgen, wie die “klassischen” technischen Gefährdungen.
Konflikte gibt es auch, wo Arbeitgeber einen Angriff auf ihre unternehmerische Freiheit befürchten: Fehlbelastungsmeldungen im Bereich der mentalen Belastungen berühren oft Fragen der Unternehmensorganisation und der Führungsmethoden und damit auch die unternehmerische Gestaltungs- und Betätigungsfreiheit. Führungskräfte sind es noch nicht gewohnt, hier durch auditierbare Dokumentation stärker in die Verantwortung genommen werden zu können. Das führt natürlich zu einer zusätzlichen Belastung dieser Führungskräfte – bis hin zur Überforderung des Top-Managements. Die Überlastungskultur ist dann selbstverstärkend.

Achtsamkeit gegen Burnout

Polizeikurier Rheinland-Pfalz, 2013-03-11
http://www.polizei.rlp.de/polizeikurier/nav/c60/c602dd21-0a6a-6311-3c01-1f42680e4cdd,43e15731-1494-d317-a52f-616a313445c7.htm

BGM – Psychisches Wohlbefinden: Mit “Achtsamkeit” gegen das Burnout-Syndrom
Burnout-Symptomatik und Burnout-Prävention standen im Fokus des Vortrags von Jürgen Horn, Leitender Arzt an der AHG-Klinik im saarländischen Überherrn-Berus. Horn ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Sozialmedizin. Das Phänomen Burnout betrachtet Horn vor allem aus der Perspektive der Sozialmedizin. In den Mittelpunkt der Burnout-Vermeidung stellt er das Prinzip der “Achtsamkeit”. Horns Vortrag in der gut besuchten Aula der Bereitschaftspolizei in Mainz-Hechtsheim zählte zur landesweiten Reihe der Auftaktveranstaltungen zum BGM-Schwerpunktthema “Psychisches Wohlbefinden”. […]

“Achtsamkeit” liegt ja ziemlich im Trend. Kennen die Leute im Achtsamkeitsgeschäft die Grundlage, also die Mahásatipatthána Sutta?
BGM = Betriebliches Gesundheitsmanagement