Traumatisierender Job im Facebook-Löschzentrum

https://www.google.de/search?q=”Facebook”+”Lösch”+”Arvato”
Ich denke, dass hier im Bereich der psychischen Belastungen die Erfahrungen der Polizei genutzt werden sollten. Und hoffentlich werden die Mitarbeiter im Facebook-Löschzentrum (im Bertelsmann-Unternehmen Arvato) von einem kompetenten Betriebsrat vertreten und von einer kritischen Gewerbeaufsicht geschützt. Außerdem sollte Arvato den Mitarbeitern eine regelmäßige Betreuung durch externe Psychologen anbieten, die nicht an den Arbeitgeber berichten.

De Maizière soll von Personalmangel gewusst haben

http://www.tagesschau.de/inland/bundespolizei-koeln-101.html

Einsatz der Bundespolizei in Köln
De Maizière soll von Personalmangel gewusst haben
Stand: 25.01.2016 11:03 Uhr
Bundesinnenminister de Maizère gerät wegen seiner Aussagen zum Kölner Polizeieinsatz an Silvester in die Kritik: Medienberichten zufolge soll er frühzeitig gewusst haben, dass auch die Bundespolizei in der betreffenden Nacht unterbesetzt war. Die Schuld gab er aber den NRW-Beamten. […]

Kein Arbeitsschutz für Polizisten?

Reuters meldete heute, dass der Sprecher des Bundesinennministeriums Johannes Dimroth der Position der Gewerkschaft der Polizei (GdP) widersprochen habe, dass eine Verlängerung der Grenzkontrollen der Bundespolizei auf Dauer personell nicht zu schaffen sei. Dimroth soll zwar eingeräumt haben, dass die Situation der Bundespolizei durch den Grenzschutz sehr angespannt sei. “Wir sehen aber überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, warum nicht auch auf absehbare Zeit weiterhin diese Maßnahmen mit der vorhandenen Personalstärke der Bundespolizei durchgeführt werden könnten.” Ich glaube nicht, dass die Personalvertretung der Bundepolizei dieser Beurteilung des Arbeitgebers zugestimmt hat.
Wenn ein promovierter Vollurist wie Johannes Dimroth “überhaupt keinen Anhaltspunkt” sieht, dann bedeutet das natürlich noch lange nicht, dass es keine Anhaltspunkte gibt.
Nun der Hinweis zum Arbeitsschutz und zum Betriebsverfassungsgesetz: Bei der Beurteilung psychischer Belastungen haben die Arbeitnehmervertreter (Personalräte) der Polizei nicht nur ein Mitbestimmungsrecht, sondern eine Mitbestimmungspflicht.
Hier sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe. Der öffentliche Arbeitgeber kann nicht einfach einseitig erklären, dass die Polizisten nicht überlastet seien, sondern relevant (auch für die journalistische Recherche) ist, was in den von den Personalräten mitbestimmten Prozessen zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentiert wurde.
Laut dpa sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, die Beamten seien mit ihren Kräften am Ende. Wenn die von der GdP und der DPolG behauptete Überlastung in den gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen aber nicht dokumentiert sein sollten, dann wissen die Personalräte spätestens jetzt (und für die Zukunft), wie wichtig ordentliche Gefährdungsbeurteilungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind.
Wohlgemerkt: Mit der Gefährdungsbeurteilung wird nicht untersucht, ob die Polizisten mit ihren Kräften am Ende sind, sondern die Arbeitsbedingungen bei der Bundespolizei stehen hier auf dem Prüfstand. Diese Arbeitsbedingungen waren zwar immer schon durch überdurchschnittlich hohe psychische Belastungen gekennzeichnet, das gibt dem Arbeitgeber aber noch lange nicht das Recht, dem dann noch zusätzliche Fehlbelastungen hinzuzufügen.
Als Arbeitgeber hat auch der Staat das Arbeitsschutzgesetz zu respektieren. § 20 Abs. 2 ArbSchG erlaubt zwar Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, aber gemäß der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG gilt das nur für “Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten”, die der Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes “zwingend” entgegenstehen. Niemand gibt dem Bundesinnenministerium das Recht, die ihm anvertrauten Beamten durch personelle Unterbesetzung (oder z.B. mit einer Ablehnung einer Unterstützung der Bundepolizei durch bayerische Polizisten) zu gefährden.
Und selbst wenn psychische Überlastungen nicht vermeidbar sein sollten, schließen die Besonderheiten bestimmter polizeilicher Tätigkeiten nicht zwingend aus, dass diese Fehlbelastungen in der den Polizisten zustehenden Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsbedingungen zumindest erfasst und untersucht werden. Ohne eine solche Gefährdungsbeurteilung zu behaupten, dass es “überhaupt keinen Anhaltspunkt” für Überlastungen gebe, ist unverantwortlich. Es geht dann nicht um polizeiliche Tätigkeiten, sondern um die Untätigkeit des Bundesinnenministers.
 
Siehe auch: http://www.gdpbundespolizei.de/

Intensive Widerstände aus dem Arbeitgeberlager

Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei zur gemeinsamen Erklärung des BMAS, der BDA und des DGB zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt, http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201310/$file/DP_2013_10.pdf, 2013-10, S.13-14:

[…] Das Papier, an dessen Formulierung auch die GdP mitgewirkt hat, war lange hart umkämpft, insbesondere aufgrund intensiver Widerstände aus dem Arbeitgeberlager. Es sollte bereits Ende Januar in einer eigens konzipierten Veranstaltung im Berliner alten E-Werk vorgestellt werden. Das Vorhaben scheiterte jedoch aufgrund eines Widerspruchs der bayerischen Metall-Arbeitgeber. Dennoch wurde die Veranstaltung zu einem echten Renner, weil die Presse den „Stress-Report 2012“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der eigentlich nur am Rande vorgestellt werde sollte, aufgegriffen hatte.
      Aus Sicht der GdP ist die Erklärung inhaltlich sehr gut gelungen und weicht von anderen Erklärungen der Sozialpartner, denen es oft an einer gewissen Tiefe in den Aussagen mangelt, deutlich ab.
Rüdiger Seidenspinner

(Links nachträglich eingetragen)
Es gibt erfreulicherweise bei den Arbeitgebern nicht nur Widerstand. Ein gutes Beispiel für einen konstruktiven Beitrag der Arbeitgeber ist ihr hilfreicher Praxisleitfaden Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings setzt kaum ein Mitglied des Arbeitgeberverbandes diese guten Ratschläge um, denn Gefährdungsbeurteilungen könnten ja unangenehme Wahrheiten zutage treten lassen.

Achtsamkeit gegen Burnout

Polizeikurier Rheinland-Pfalz, 2013-03-11
http://www.polizei.rlp.de/polizeikurier/nav/c60/c602dd21-0a6a-6311-3c01-1f42680e4cdd,43e15731-1494-d317-a52f-616a313445c7.htm

BGM – Psychisches Wohlbefinden: Mit “Achtsamkeit” gegen das Burnout-Syndrom
Burnout-Symptomatik und Burnout-Prävention standen im Fokus des Vortrags von Jürgen Horn, Leitender Arzt an der AHG-Klinik im saarländischen Überherrn-Berus. Horn ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Sozialmedizin. Das Phänomen Burnout betrachtet Horn vor allem aus der Perspektive der Sozialmedizin. In den Mittelpunkt der Burnout-Vermeidung stellt er das Prinzip der “Achtsamkeit”. Horns Vortrag in der gut besuchten Aula der Bereitschaftspolizei in Mainz-Hechtsheim zählte zur landesweiten Reihe der Auftaktveranstaltungen zum BGM-Schwerpunktthema “Psychisches Wohlbefinden”. […]

“Achtsamkeit” liegt ja ziemlich im Trend. Kennen die Leute im Achtsamkeitsgeschäft die Grundlage, also die Mahásatipatthána Sutta?
BGM = Betriebliches Gesundheitsmanagement