Evaluierung psychischer Belastungen

http://www.report.at/home/leben/item/87736-ohne-aufklaerung-geht-es-nicht

Ohne Aufklärung geht es nicht
Montag, 17 August 2015 09:54 — geschrieben von Mag. Angela Heissenberger
Viele Unternehmen erkennen erst im Zuge der Evaluierung der psychischen Belastungen, welche Chancen der Prozess für sie birgt, weiß die Psychologin und Beraterin Birgit Slotta-Bachmayr.
(+) Plus: Seit Jänner 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. […]

Angela Heissenberger irrt sich. In der Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetzes steht

[…] Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. […]

Österreichische Arbeitgeber, die vor dem Jänner 2013 psychische Belastungen nicht evaluierten, wurden mit der Gesetzesänderung also nicht freigesprochen. Die Gesetzesänderung war nur eine Verdeutlichung bestehender Pflichten.
Das Interview im Report ist aber lesenswert:

[…] Slotta-Bachmayr: Die Evaluierung psychischer Belastungen geht nicht auf das einzelne Individuum ein. Das wäre ein klassisches Thema für Mitarbeiterbefragungen. Eine Belastung wird in der Psychologie als neutrale Einwirkung von außen betrachtet. […]

So ist es. Auch das muss heute noch immer wieder klargestellt werden. Die flache Lernkurve beim Thema “Gefährdungsbeurteilung” und “Belastung” hat vielleicht doch etwas mit der Einstellung vieler Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den verhältnispräventiven Arbeitsschutz zu tun. Bis heute werden Belastungen und Fehlbelastungen nicht sauber auseinandergehalten. Die Unternehmen bringen das Thema der psychischen Belastungen lieber in einem eher verhaltenspräventiv orientierten “Gesundheitsmanagement” unter und verkaufen das der überforderten Gewerbeaufsicht als Umsetzung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Da gleichen sich Österreich und Deutschland wohl.

IMPULS-Test|2

https://www.impulstest2.com/single-view/article/nur-der-impuls-test2-R-hat-eine-repraesentative-gesamtnorm.html

[…] Der IMPULS-Test|2 ® ist ein Verfahren zur Messung psychischer Belastung, welches eine repräsentativ Gesamtnorm österreichischer Erwerbstätiger anbieten kann. Für die repräsentativen Normtabellen wurden sekundäre Quotenstichproben aus einem Datensatz aus 3951 mit dem IMPULS-Test befragten Personen (Studie “Ich mess´ den Stress” von Molnar, Steurer, 2011) gezogen. Die Zufallsauswahl erfolgte 2012 nach testtheoretischen Standards durch T. Scheck und L. Schünemann nach Information der Statistik Austria (ÖSTAT) auf Basis der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2011 anhand von demografischen Variablen (Geschlecht, Alter und Bildungsgrad). Wenn wir also IMPULS-Test|2 ® -Messergebnisse bewerten, dann tun wir das immer im Vergleich mit einer Gruppe erwerbstätiger Personen in Österreich, die tatsächlich repräsentativ ist. […]

Zumindest in Bayern könnte man den Test ja schon einmal ausprobieren. Der IMPULS-Test 1 ist gut. Die typografische Spielerei im Namen des IMPULS-Test|2 ist eine psychische Belastung 🙂
(Danke an Hans-Dieter Gimbel für den Hinweis in seinem Newsletter auf den Test)

CSR: Schickliche Form des Eigennutzes

Es geht um die so genannte Corperate Social Responsibility (CSR). Das ist der EU Kommission (2011) zufolge “die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkung auf die Gesellschaft”. Bei der Werbung mit sozialer Verantwortung wird allerdings gerne übertrieben. Es ist den CSR-Leuten auch irgendwie peinlich, sich nicht in erster Linie von wirtschaftlichen Interessen leiten zu lassen. Wer möchte schon ein gutmenschliches Weichei sein?
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Wir-ueber-uns/bericht-der-veranstaltung-gesellschaftliche-verantwortung-in-der-betriebswirtsc.pdf (Dateidatum: 2013-11-27)

CSR: Einfach nur gutes Management
Tagung „CSR in der Betriebswirtschaft“ in der Wirtschaftskammer Salzburg in
Kooperation mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken
[…] neueste Ansätze von CSR – und diese zielen auf die möglichst tiefe Integration von „Verantwortung“ in die betrieblichen Steuerungsinstrumente und in die Innovationspolitik der Unternehmen. Der „moralische Zeigefinger“ war gestern. „Noch immer herrscht zwar eine gewisse moralische Appellitis vor. Es kann und wird aber ein Beitrag der Betriebswirtschaftslehre sein, vor allem zu zeigen, welche Wettbewerbsvorteile sich durch CSR ergeben, indem Unternehmen sozial verantwortlich agieren“, umriss Dr. René Schmidpeter, der wissenschaftliche Leiter des Zentrums für humane Marktwirtschaft, den aktuellen CSR-Trend.
[…] Diese „schickliche Form des Eigennutzes“, eine Formulierung von Adam Smith, an die FH-Professor DDr. Hermann Rauchenschwandtner (FH Salzburg) erinnerte, ist vor allem in größeren Unternehmen vom „CSR-Add on“ zu einem selbstverständlichen Teil des Managements geworden. […]

 
Nichts gegen wirtschaftliches Denken, aber wenn es dominiert (vielleicht noch angeblich im Sinn von Bernard Mandeville und Adam Smith), dann muss ich an diese Veröffentlichung denken:
Björn Frank, Günther G. Schulze: How Tempting is Corruption? More Bad News About Economists (April 1998)
http://www.icgg.org/downloads/contribution03_frank.pdf

Abstract – In this paper, we report on an experiment on corruption which investigates various determinants of corruptibility. We find that economics students are significantly more corrupt than others, which is due to self-selection rather than indoctrination. Moreover, our results vary with gender. Also, agents are no less corrupt if rewarded in addition to, and independently of, a possible bribe. Our experiment isolates the influence of self-interest on cooperation from other influences such as risk attitude and expectations regarding the behavior of others.

Wo wirtschaftlicher Eigennutz die Haubttriebkraft für CSR ist, kann sich dann auch schon einmal die eine oder andere Tatsachenverdrehung in die CSR-Berichterstattung einschleichen. Klappern gehört schließlich zum Handwerk. Die Prüfer von Geschäftsberichten haben es hier nicht leicht.
 
Herrmann Broch, Massenwahntheorie, 1939 bis 1948, 3. Teil, Kapitel 5.8. Totalwirtschaft und Totalversklavung

[…] Das Gehirn des modernen Menschen ist ökonomisch verseucht. […]

 

Arbeits-Bewertungs-Skala in Österreich

http://www.auva.at/portal27/portal/auvaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=73561&p_tabid=4&p_pubid=661222

E 14 Evaluierung psychischer Belastungen
Die Arbeits-Bewertungs-Skala – ABS Gruppe
Zur Evaluierung psychischer Belastungen hat die AUVA [die soziale Unfallversicherung in Österreich] ein neues Instrument – die Arbeits-Bewertungs-Skala (ABS) – entwickelt. Das Instrument besteht aus einer Broschüre, einem Fragebogen und drei zugehörigen Postern.
Es handelt sich um ein Methodenpaket für die moderierte und standardisierte Durchführung eines Gruppen-Interviews. […]

Auch aus Österreich höre ich, dass solche Instrumente oft nur erst dann richtig eingesetzt werden, wenn sich kompetente Arbeitnehmervertretungen dafür engagieren. Inhalt und Darstellung des hier von der AUVA angebotenen Pakets sind so gut und ansprechend, dass natürlich auch wir in Deutschland davon lernen können. Kompliment.

Verdeutlichung bestehender Pflichten

http://derstandard.at/1379291332126/Psychische-Belastungen-im-Job-Es-geht-nicht-nur-um-Naechstenliebe

Psychische Belastungen im Job: “Es geht nicht nur um Nächstenliebe”
Interview | Oliver Mark, 20. September 2013, 17:00
Martina Molnar, Arbeits- und Gesundheitspsychologin und Gründerin der Firma Humanware.
[…]
derStandard.at: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das eine verpflichtende Evaluierung von Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz vorschreibt, wurde um den Punkt psychische Belastungen erweitert. Ist das schon in den Köpfen der Unternehmer angekommen?
Molnar: Unternehmen müssen das eigentlich schon seit dem Jahr 1995 machen, das ist EU-Recht, allerdings geschah das in der Praxis zu selten. Das Gesetz ist davon ausgegangen, dass die gesamte Arbeitssituation zu evaluieren ist. Nachdem das allerdings im Bereich der psychischen Belastungen kaum passiert ist, bietet es eigentlich nur eine Verdeutlichung, dass die Begriffe physische und psychische Belastungen jetzt vorkommen. Der Mensch besteht aus mehr als nur aus Knochen, Gelenken und dem Blutkreislauf.
derStandard.at: Wie werden psychische Belastungen definiert?
Molnar: Leider wird psychische Belastung häufig verwechselt mit psychischer Erkrankung. […]

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Das gilt auch für die bevorstehende Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in Deutschland. Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat das bereits im Juni auf den Weg gebrachte Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG) verabschiedet. Hinter der Überschrift der Gesetzesänderungsantrages zur Fusionen der gesetzlichen Unfallversicherung und Erleichterungen der Betriebsprüfung versteckt sich auch eine Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung (“Beurteilung der Arbeitsbedingungen”) im deutschen Arbeitsschutzgesetz. Die Österreicher waren da ein bisschen schneller.
Bevorstehende Änderungen im deutschen ArbSchG:

§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1.Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
[…]
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
[…]
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
[…]
6. psychische Belastungen bei der Arbeit

Die Anmerkung von Martina Molnar zum ausdrücklichen Einbezug psychischer Belastung in das österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz, dass damit nur bereits seit vielen Jahren bestehenden Verpflichtung verdeutlicht werden, gilt natürlich auch für die vorgesehenen Änderungen im deutschen Arbeitsschutzgesetz. Hinter beiden Gesetzen steckt die gleiche europäische Richtlinie.

Evaluierungserkenntnisse im Ordner

http://www.report.at/home/aufmacher/item/84485-die-große-report- -plus-umfrage-psychische-belastungen

Die große Report (+) PLUS-Umfrage: Psychische Belastungen
Donnerstag, 23 Mai 2013 09:53
[…]
Eckehard Bauer, Leitung Business Development bei Quality Austria
[…]
Der beste Weg, Fehlbeanspruchungen vorzubeugen, ist der langfristige und nachhaltige Weg, beginnend bei der verpflichtenden Evaluierung. Die Evaluierung kann jedoch nur dann vorbeugend wirken, wenn diese systematisch und kontinuierlich durchgeführt wird. Durch die Einführung eines Managementsystems (z.B. ISO 9001, OHSAS 18001, usw.) kann der Nachhaltigkeitsansatz die gesamte Organisationen durch klare Strukturen, Zuständigkeiten, effektive, effiziente und optimierte Arbeitsabläufe sowie eine Weiterentwicklung der MitarbeiterInnen-Kompetenzen systematisch positiv beeinflussen. Das Managementsystem soll verhindern, dass Evaluierungserkenntnisse in einem Ordner verschwinden. […]

Eckehard Bauer hat völlig recht.
Leider hat zumindest in Deutschland die große Mehrheit der Unternehmen nicht einmal einen Ordner, in dem Evaluierungsergebnisse verschwinden könnten. Wozu auch, wenn es keine Evaluierungsergebnisse für psychische Belastungen gibt und die Gewerbeaufsicht überlastet ist? Für ein OHSAS 18001 Zertifikat kann man das Audit gelegentlich ja auch ohne Betriebsrat und ohne die Beurteilung psychischer Belastungen bestehen. Außerdem gibt es fast so gut wie keine Betriebsräte, die sich mit OHSAS 18001 auskennen – obwohl auch auditiert werden müsste, wie sich Betriebsräte um den Arbeitsschutz kümmern.

Keine psychischen Belastungen bei BASF?

http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/wenn-die-balance-verloren-geht-59010/

[…] BASF-Personalchefin Anna Gstöttner sagt, dass die Evaluierung zwar ergeben habe, dass es im Betrieb keine psychischen Belastungen gebe, aber dennoch arbeite man mit dem Ergebnis weiter und setze bei Themen an, die am schlechtesten abgeschnitten hätten. […]

Daran erkennt man, dass die Personalchefin die Grundzüge des Arbeitsschutzes noch nicht ganz versteht. Natürlich haben alle Mitarbeiter psychische Belastungen, sonst hätten sie nichts zu tun. Und ganz ohne Fehlbelastungen kann es auch nicht gehen, das verlangt selbst der österreichische Arbeitsschutz nicht.
Verlangt wird dagegen, dass die in der Gefährdungskategorie “psychische Belastungen” (“mentale Arbeitsbelastung” wäre die bessere Übersetzung von “mental workload” in der ISO 10075) immer wieder unvermeidlich auftretenden Fehlbelastungen mitbestimmt und auditierbar erfasst, bewertet und gemindert werden. Die mentale Arbeitsbelastung (psychische Belastung) selbst abzuschaffen würde bedeuten, jede geistige Arbeit schlechthin abzuschaffen. Ein Unternehmen, in dem es keine psychischen Belastungen gibt, könnte nicht im Markt bestehen.
Der Unterschied von Belastung und Fehlbelastung hat übrigens auch in Österreich im Rahmen der Regeln des Arbeitnehmerschutzes und der wissenschaftlichen Erkenntnisse mitbestimmt gefunden zu werden. Die Presse sollte überprüfen, ob bei Aussagen von Firmenleitungen zur psychischen Belastungen in einem Unternehmen sichergestellt ist, dass auch der Betriebsrat zu diesen Aussagen steht. Unternehmensleitungen machen hier gelegentlich falsche Angaben.
Der Artikel ist trotzdem ganz interessant. Er macht deutlich, dass die Mitarbeiter ein Eindringen des Unternehmens in ihre privaten Angelegenheiten nicht so sehr mögen. Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz vermeidet ein solches Eindringen. Er nimmt das Unternehmen aber viel mehr in die Verantwortung, als die freiwillige Gesundheitsförderung. Das, was in den Unternehmen oft als Gesundheitsförderung verstanden wird, mischt sich schon eher in das Privatleben ein.

fit2work

http://www.fit2work.at/home/Service/Impressum/?lang=DE

fit2work ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Die Maßnahme ist im Bundesgesetz, mit dem ein Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zu Arbeit und Gesundheit geschaffen wird (Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz – AGG) verankert.

Hier geht es um Verhaltensprävention: Eine am Einzelnen ansetzende Resilienzverbesserung. Siehe auch: http://www.jusline.at/Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz_(AGG).html

Maßnahmen gar nicht so kostenintensiv

http://derstandard.at/1362107167574/Auch-den-psychischen-Druck-der-Arbeit-reduzieren

[…] Das Gesetz sieht vor, dass dafür Präventivfachkräfte, also Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte, sowie sonstige Fachkräfte – dazu gehören Arbeitspsychologen – diese Evaluierung vornehmen können. […]

[…] Die Maßnahmen, die die Arbeitssituation verbessern, so die Erfahrung der Arbeitspsychologin, seien meistens gar nicht so kostenintensiv wie vom Unternehmen zuvor angenommen. “Oft sind es Kleinigkeiten bei den Arbeitsabläufen, die vereinfacht werden können, oder auch nur veraltete Formulare, die für die Mitarbeiter keinen Sinn ergeben und dennoch ausgefüllt werden müssen”, sagt Blattner. […]

Klarstellung in Österreich

http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2013/02/21/explizite-neuregelungen-der-aschg-novelle-bzgl-arbeitspsychologie/

… Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a [des Arbeitnehmerschutzgesetzes] handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. …

Diese Klarstellung wird auch in Deutschland nötig sein. Schon heute versuchen Unternehmen in Deutschland, ihre vorsätzliche Mißachtung der Arbeitsschutzvorschriften mit einer vermeintlichen Unklarheit des Arbeitsschutzgesetzes zu begründen. Dabei gab es eine ganz klare Gestaltungspflicht. Darauf reagierte die Mehrheit der deutschen Arbeitgeber mit einer kindischen “mir-hat-ja-keiner-vorgeschrieben-was-ich-tun-soll”-Haltung. Während Ursula von der Leyen von “scharfen Gesetzen” schwätzt, ist bis heute kein Arbeitgeber für Verletzungen belangt worden, die er seinen Mitarbeitern zugefügt hatte. Ob sich das nach den in Deutschland vorgesehenen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes verbessern wird?
Österreichisches Arbeitnehmerschutzgesetz: http://www.jusline.at/ArbeitnehmerInnenschutzgesetz_%28ASchG%29.html