Vier Bundesländer entwerfen Rechtsverordnung

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3645114/2012-10-11-bgv-vo-psychische-belastung.html

Psychische Gesundheit bei der Arbeit schützen und fördern
Hamburg legt gemeinsam mit drei Ländern Entwurf für Rechtsverordnung vor
11.10.2012
Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Probleme ärztlich behandelt und in einer Mehrheit von Unternehmen wird arbeitsbedingter Stress längst als ein wesentliches gesundheitliches Problem angesehen. Dennoch ist der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen von Seiten des Arbeitsschutzes bislang nicht geregelt. Eine Lücke, die nun geschlossen werden soll. Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) legt dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung vor, der gemeinsam mit den Ländern Bremen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde.
„Bedeutende psychische Belastungsfaktoren sollen einen adäquaten Platz im betrieblichen Arbeitsschutz bekommen“, so Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz. „Dazu bedarf es ebenso eines politischen Signals, wie der fachlichen Unterstützung und Qualifizierung der verantwortlichen Akteure. Das Signal wollen wir mit dem Entwurf einer Rechtsverordnung geben und mit ihr ein notwendiges Instrument zur gesundheitlichen Prävention schaffen.“
In einer im Jahr 2009 durchgeführten Unternehmensumfrage der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu neuen und aufkommenden Risiken sahen 79 Prozent der befragten Unternehmensleitungen arbeitsbedingten Stress als ein wesentliches Problem an. Umfragen bestätigen, dass neunzig Prozent der deutschen Unternehmensleitungen handeln, um gesetzliche Verpflichtungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.
Vertreter der genannten Länder diskutierten mit über zwanzig Expertinnen und Experten auf Einladung der BGV in Hamburg über Details des Verordnungsentwurfs. In der Verordnung soll als Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen verbindlich geregelt werden. Unternehmen müssen demnach künftig verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten, etwa durch die Arbeitsaufgabe, -mittel, -organisation oder durch soziale Bedingungen. Der Entwurf benennt darüber hinaus Anforderungen an Maßnahmen, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch psychische Belastungen verringern oder vermeiden sollen. Ebenso werden Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze festgeschrieben, die in Betrieben zu berücksichtigen sind. Die Verordnung beschreibt die Anforderungen an Betriebe dabei ebenso klar wie verbindlich, so dass die Arbeitsschutzbehörden prüfen können, ob Unternehmen diese angemessen erfüllen.
„Nach vielen Jahren praktischer Erfahrungen mit psychischen Belastungen bei der Arbeit halte ich den Zeitpunkt für gekommen, die psychische Gesundheit der Beschäftigten auch mit einer rechtlichen Regelung zu schützen und zu fördern“, so Senatorin Prüfer-Storcks.

(Hervorhebungen nachträglich eingetragen)
Der Evangelische Pressedienst (epd) schrieb dazu:

… Sollte die Verordnung Gesetz werden, müssten Unternehmen künftig verpflichtend ermitteln, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz etwa durch Organisation oder soziale Bedingungen auftreten.

Das “künftig” ist nicht richtig. Die Pflicht besteht nach BAG-Beschlüssen jetzt schon. Eine Verordnung oder ein Gesetz könnte das aber verbindlicher formulieren: http://www.hamburg.de/contentblob/3625040/data/z14.pdf

Psychische Gesundheit schützen
Mehr Verbindlichkeit schaffen
Hamburg lädt zum 11. Oktober 2012 anerkannte Expertinnen und Experten zu einem Kolloquium „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz schützen und fördern“ ein. Kernstück des Symposiums ist es, den Entwurf einer Rechtsverordnung zu psychischen Belastungen bei der Arbeit zu diskutieren, den Hamburg gemeinsam mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen als Bundesratsinitiative einbringen will. Nach mehr als zehn Jahren praktischer Erfahrung mit dem Thema arbeitsbedingter psychischer Belastungen hat sich die Hamburger Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Prüfer-Storcks, dazu entschlossen, eine solche gesetzliche Grundlage auf den Weg zu bringen (forum arbeitswelt, 04/2012). Eine Verordnung soll zukünftig das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren. Sie erhöht die Verbindlichkeit für Betriebe, schafft mehr Transparenz über die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und verleiht den Aufsichtsbehörden den mehr Handlungssicherheit bei ihrer Aufgabenerfüllung. Sie wird auch dem neuen Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie „Psychische Gesundheit schützen und stärken“ mehr Nachdruck verleihen. Über einen gesetzlichen Bezugsrahmen hinaus bedarf es weiterhin vielfältiger Aktivitäten: Damit in der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angemessen berücksichtigt und präventive Maßnahmen ergriffen werden, müssen betriebliche Akteure und Aufsichtsbeammte weiterhin qualifiziert und geeignete, betrieblich praktizierbare Handlungshilfen bereit gestellt werden. Eine rechtliche Regelung zu psychischen Belastungen ist zwar kein Allheilmittel, aber ein Arbeitsschutz, der in seiner Rechtsetzung die herausragende Gefährdung der modernen Arbeitswelt nicht angemessen berücksichtigt, kann sein Schutzziel nicht erreichen. Wir werden über den Fortgang der Hamburger Initiative berichten

(Hervorhebung nachträglich eingetragen)
Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister will etwa Ende November 2012 über ein Gesetz entscheiden.

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