Anti-Stress-Verordnung: Streit schafft Aufmerksamkeit

http://blog.beck.de/2012/07/07/streit-um-anti-stress-verordnung

.. Der Entwurf der Gewerkschaft sieht unter anderem eine Überprüfung der Arbeitsplätze auf Stressfaktoren vor. Die Arbeitgeber sollen die Belastungen reduzieren, gestellte Arbeitsaufgaben dürften aber auch nicht zu einer Unterforderung des Personals führen. …

Überprüfung der Arbeitsplätze auf Gefährdungen verlangt der Gesetzgeber schon seit vielen Jahren. Nur: Die Mehrheit der Arbeitgeber hält sich beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz ganz einfach nicht an die Vorschriften. Und die mit Ressourcenmangel ausgebremsten Aufsichtsbehörden, die durchaus dagegen einschreiten wollten, mussten die Unternehmen gewähren lassen. Der Entwurf will nicht so sehr eine Verordnung mit neuen Inhalten, sondern es geht um die Durchsetzung bestehender Vorschriften.
 
Entwurf der Verordnung: http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/SID-9035E8C0-C13A7884/internet/docs_ig_metall_xcms_188529__2.pdf oder http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/docs_ig_metall_xcms_188529__2.pdf


§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Beurteilungskriterien und Gestaltungsmaßgaben bezüglich der
  § 6 Arbeitsaufgabe
  § 7 Arbeitsorganisation
  § 8 sozialen Beziehungen
  § 9 Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen
  § 10 Arbeitszeitgestaltung
§ 11 Ausschuss Psychische Belastung bei der Arbeit
§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 
Pressemeldung der IGM:
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/pressemitteilungen-2012-10356.htm

Pressemitteilung Nr. 44/2012
IG Metall fordert Allianz gegen Stress in der Arbeitswelt – Entwurf für “Anti-Stress-Verordnung” vorgelegt
27.06.2012 Ι
Berlin – Die IG Metall hat eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt vorgelegt. “Eine verbindliche Regelung, die psychische Belastungen mit anderen Gefährdungen in der Arbeitswelt durch Lärm, unzureichendes Licht oder Toxine gleichstellt, ist unverzichtbar”, sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung der “Anti-Stress-Verordnung.” Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten an die neuen Probleme und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Bisher fehle es an einer verbindlichen Vorgabe. Diese müsse arbeitsschutzrechtlichen und arbeitswissenschaftlichen Standards genügen und praxistauglich sein. Dem könne und dürfe sich die Regierung nicht weiter verweigern. “Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch beim Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit gelten”, forderte Urban.
Die neue Verordnung soll für alle Branchen und Beschäftigtengruppen gelten. Mit der “Anti-Stress-Verordnung” könne die Rechtsunsicherheit in den Betrieben beseitigt, die Konfliktintensität zwischen den Betriebsparteien reduziert und die Verbindlichkeit für präventives Arbeitsschutzhandeln erhöht werden. Die Verordnung formuliert Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen, der Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen und der Arbeitszeit, um Gefährdungen durch psychische Belastungen zu vermindern.
So soll etwa bei der Arbeit an Montagebändern sichergestellt werden, dass kurze Arbeitstakte nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigten führen und die Beschäftigten über eigene Handlungsspielräume verfügen. Die Verordnung sieht eine eindeutige Trennung von Arbeitszeit und Freizeit vor, die die Beschäftigten vor permanenter Erreichbarkeit durch Kommunikationsmittel schützt. Zur Verringerung psychischer Belastungen verlangt die Verordnung “angemessenes Führungsverhalten,” das Beschäftigte in Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbezieht, ihnen Rückmeldung und Wertschätzung gibt und soziale Konflikte löst.
Die Verordnung sieht im Betriebsklima einen bedeutenden Faktor für Wohlbefinden und Gesundheit. Deshalb sollen soziale Beziehungen so gestaltet werden, dass ein positives Betriebsklima mit persönlicher Akzeptanz und respektvollem Umgang der Beschäftigten untereinander unterstützt wird. Dazu sieht die Verordnung die Qualifizierung von Vorgesetzten in Sachen Mitarbeiterführung vor.
Der Verordnungsentwurf geht auf Vorschlag und Initiative der IG Metall zurück und ist in einem intensiven Dialog mit Fachwissenschaftlern, betrieblichen Praktikern und Experten verschiedener Aufsichtsbehörden entwickelt worden.
Mit dem Entwurf der “Anti-Stress-Verordnung” will die IG Metall für eine Allianz aus Wissenschaftlern, Praktikern des betrieblichen Gesundheitsschutzes, Arbeitsmedizinern und Politikern werben. “Wir hoffen auf und arbeiten an einem sozialen Bündnis zur Bekämpfung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt, der neuen Volkskrankheit des 21. Jahrhunderts”, sagte Urban.

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