Bangemachen gilt nur den schwarzen Schafen

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) behauptet, dass immer mehr Institute, Agenturen oder Berater das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nutzten, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen.
Davor warne die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Und die Diplom-Psychologin Sonja Berger aus dem Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meint, dass man sich nicht darauf einlassen solle. Es gebe zwar die Pflicht der Betriebe, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren, “aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiert nur auf deren finanziellen Interessen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten.”
Das ist Unsinn, aber ich glaube der DHZ nicht, dass Sonja Berger hier alle Dienstleistungsanbieter tatsächlich dermaßen pauschal abgewatscht hat.

  • Zum Einen gibt es genug seriöse Anbieter, die bei der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich helfen können.
  • Zum Anderen meinte Ursula von der Leyen noch als Arbeitsministerin:

    BILD, 2012-02-11:
    […] Das Gesetz ist hier knallhart. So wie der Bauarbeiter einen Helm tragen muss, ist im Arbeitsschutzgesetz auch verankert, dass die psychische Belastung eines jeden Arbeitsplatzes beurteilt werden und Erkrankungen wie Burnout vorgebeugt werden muss. […]

    BILD, 2012-06-11:

    […] Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. […]

    SZ-Interview, 2012-07-20, S. 5:

    […] Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen. Die Handynutzung ist nur eine Synonym für dieses große Thema. Das Wort psychischer Arbeitsschutz ist so sperrig, das versteht erst mal keiner, übrigens auch Unternehmen selten. Oder man hat ein Vorurteil und sagt, das sind die, die ein Psychoproblem haben. Das stimmt aber alles nicht. Mir geht es darum, die Diskussion anzufachen, dass es ein Problem gibt, um dann zusammen mit den Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ländern und Gewerbeaufsicht eine Strategie zu entwickeln, was wir tun können, um den Schutz für die Arbeitnehmer zu verbesern. […]

    (Link und Kursivsatz nachträglich eingetragen)
    Antwort aus dem BMAS (2012-07-31) auf eine von mir an das BMAS gestellte Frage:

    Das Gesetz ist streng, wie die BM’in das deutlich gemacht hat.
    Richtig ist aber auch, dass es noch nicht flächendeckend und vollständig angewandt wird insbesondere bei Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen.
    Diesem Defizit, das Sie zu Recht ansprechen, wollen wir, Bund, Länder und UVT, im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) begegnen. Wir haben uns mit den Sozialpartnern ab 2013 auf das Ziel “Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen” verständigt.
    Ich erwarte, dass wir in diesem Feld schnell Fortschritte erzielen werden.
    Die breite öffentliche Diskussion dazu sehe ich schon als einen solchen Fortschritt an.

    Siehe auch: http://blog.psybel.de/gda-leitlinie-beratung-und-ueberwachung-bei-psychischer-belastung-am-arbeitsplatz/

Dass mit der GDA die Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen geschützt werden soll, schließt eben auch ein, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestraft werden können. “Das Gesetz ist streng, wie die Bundesministerin das deutlich gemacht hat.”
Wie bei den Dienstleistungsanbietern gibt es nämlich auch bei den Arbeitgebern schwarze Schafe, bei letzteren leider sogar mehrheitlich. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern verdienen Strafe, wenn der Rechtsbruch allzu dreist wird. Es ist leider eine Tatsache, dass sich auch heute die Mehrheit der Arbeitgeber im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält, obwohl sie ja angeblich meinen, dass die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer auch im Interesse der Arbeitgeber sei. Offensichtlich teilt nur eine Minderheit dieser Arbeitgeber diese Ansicht. Die Mehrheit kommt ohne Druck durch Mitarbeiter und die Gewerbeaufsicht nicht in die Pötte.
Die DHZ meint:

Mit physisch und psychisch gesunden Mitarbeitern erfolgreich
Motivation für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollten weder Angst noch Druck sein, sondern die Einsicht der Unternehmer sowie der Führungskräfte, dass nur physisch und psychisch gesunde Beschäftigte zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Dem kann ich nicht widersprechen. Jedoch stimmten noch im Jahr 2012 diesem Ratschlag nur etwa 20% der Betriebe in Deutschland zu. Die Mehrheit braucht eben doch zunächst Aufklärung (auch von guten Beratern). Und wenn das nicht reicht, dann wird leider doch Druck nötig sein, wenn die Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen wollen. Bangemachen gilt sehr wohl, und zwar bei den schwarzen Schafen.
Übrigens: Anstelle sich zunächst einen Berater zu suchen, können sich Arbeitgeber die Arbeit leichter machen, wenn sie zusammen mit den Arbeitnehmervertretern ihres Unternehmens ernsthaft an dem Thema der psychischen Belastungen arbeiten. Das alleine sorgt schon dafür, das Strafandrohungen dann kein Thema mehr sind, um das man sich Sorgen machen muss. So abgesichert, können sich Arbeitgeber dann Dienstleister suchen, die ihnen ohne Drohungen helfen, das Rad nicht selbst wieder neu erfinden zu müssen. Und bei guter Zusammenarbeit mit kompetenten Arbeitnehmervertretern kann man sich externe Hilfen möglicherweise soger ganz sparen.
 
Nachtrag (2017-02-22): http://www.arbeitstattstress.de/2017/02/sollte-man-mit-dem-gesetz-drohen/ ist von einem guten Dienstleister, der die ziemlich unverschämte pauschale Schelte der BG-Mitarbeiterin Sonja Berger sicherlich nicht verdient hat. Ich erwarte hier ein bisschen mehr Bescheidenheit von Sonja Berger. Die Berufsgenossenschaften haben die kritische Prüfung des Einbezugs psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz der Unternehmen verpennt. Auch heute noch muss man die Prüfer der BGs zum Jagen tragen. Jetzt als BG-Mitarbeiterin auf Dienstleistern herumzuhacken, ist schon recht dreist.

Kauder hat Stress mit Nahles

Die Union ist gegen die von Andrea Nahles vorangetriebene Anti-Stress-Verordnung. “Gerade heute brauchen die Unternehmer die Flexibilität ihrer Mitarbeiter”, so zitierte das Handelsblatt heute den Unions-Fraktionschef Volker Kauder. “Da arbeiten Menschen aus vielen Ländern der Welt an einem Projekt, manchmal 14 Tage am Stück”, und danach nähmen sie sich mehrere Tage frei – meint Kauder. Unternehmen gingen – angesichts des Fachkräftemangels – ohnehin sorgsam mit ihren Mitarbeitern um, da leuchte ihm die Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung nicht ein.
Eine gut gemachte Anti-Stress-Verordung schränkt die Flexibilität der Unternehmen aber überhaupt nicht ein. Die Verordnung soll doch nur dafür sorgen, dass seit Jahren geltendes Recht zu tatsächlich umgesetzten Recht wird, so wie sich das in einem Rechtsstaat nun einmal gehört. Psychische Belastungen werden dabei aber gar nicht verboten. Das ist in Ordnung, denn ohne psychische Belastungen gibt es keine Arbeit. Psychische Fehlbelastungen müssen jedoch gemindert werden, und zwar nachprüfbar. Kauder mag das nicht, aber im vorigen Jahrhundert mussten man sich ja auch erst daran gewöhnen, dass physische Fehlbelastungen nicht mehr hingenommen werden müssen. Heute sind vermeidbare psychische Fehlbelastungen nicht mehr akzeptabel.
Gerade heute brauchen die Menschen angesichts der von den Unternehmen benötigten Flexibilität eine gesunde Psyche. Andrea Nahles weiß, wie man Themen in’s Gespräch bringt.
 


Aus einem Interview im heutigen Handelsblatt wird (von der Agentur AFP?) herausgelesen, dass der Unionsfraktionschef Kauder “strikt” gegen die von Arbeitsministerin Nahles geplante Anti-Stress-Verordnung sei. Es ginge auch ohne neue Regeln. Das stimmt: Für die Mehrheit der Unternehmer und die überforderten Gewerbeaufsichten ginge es auch ohne neue Regeln, weiterhin ungestraft gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Das Unterfangen, das Thema “psychische Belastung am Arbeitsplatz” möglichst weit aus den Betrieben herauszuhalten blieb dank dieser Situation zu lange ungestört.
Thema des Interviews mit Volker Kauder, das im Handelsblatt fast eine ganze Seite füllt, war “Mehr Mut für neue Ideen”. In einem kleinen Absatz sagte Kauder auch etwas zur Anti-Stress-Verordnung. Unter dem Titel “Stress mit dem Arbeitsschutzgesetz” schrieb Frank Specht dann noch einen Artikel neben dem Interview über die Ablehnung einer Anti-Stress-Verordnung durch die Union und die Arbeitgebervereinigung BDA. Specht schreibt, der Generalsekretär der CDU, Wolfgang Steiger warne davor, die Freiheiten von Unternehmernund Arbeitnehmern weiter einzuschränken. Das Argumentationsmuster ist bekannt, aber eine Anti-Stress-Verordung könnte beiden Parteien ja auch weiterhelfen, ihre Freiheiten besser zu nutzen.
Noch als Arbeitsministerin erkannte Ursula v.d. Leyen “Unwissenheit und Hilflosigkeit” beim Thema der arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Das ist keine gute Basis für die Nutzung der Freiheit, die das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern als Rahmengesetz gewährt und die Frakn Specht verteidigen will. Der sich aus dieser Freiheit ergebende Gestaltungsbedarf wurde von 1996 bis etwa 2011 kaum befriedigt. Da kann man schon auf die Idee kommen, mit einer Verordnung ein bisschen nachzuhelfen.
Wie kann man gegen eine Verordnung sein, die es noch gar nicht gibt? Es kommt doch darauf an, wie eine solche Verordnung dafür sorgt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber endlich in die Puschen kommen. Eine solche Verordnung könnte ja nicht nur Hilfestellung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes geben, sondern auch helfen, den § 89 BetrVG (Mitbestimmung im Arbeitsschutz) zeitgemäß umzusetzen, und zwar auch in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung.
So könnte man z.B. Betriebe fördern, in denen mindestens ein Arbeitnehmervertreter (oder Arbeitnehmer, wenn es keinen Betriebsrat gibt) das Arbeitsschutzmanagement nach ISO 19011 gut qualifiziert und professionell auditieren kann. Arbeitsschutz-Audits müssten explizit als “Besichtigungen” im Sinne des § 89 definiert werden, um die Teilnahme der Mitarbeiter (bzw. deren Vertreter) an Audits sicherzustellen. Die Arbeitnehmer müssten nicht nur das Recht haben, die in Audits gewonnenen Erkenntnisse zu erfahren, sondern sie müssten dieses Recht auch in der Praxis nutzen können.
Ich finde, dass Festlegungen von Belastungsgrenzen in einer Anti-Stress-Verordnung wenig Sinn machen. Die Grenzen müssten sehr hoch liegen, um allgemeinverbindlich zu sein. Belastungsgrenzen sollten tatsächlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber betriebsnah miteinander vereinbaren. Wichtiger ist es, im Arbeitsschutz glaubwürdige Prozesse zu haben, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Fehlbelastungen tatsächlich vorbeugen und auch für die Arbeitnehmer vollständig transparent und nachvollziehbar sind. Um an der Gestaltung mitwirken zu können, brauchen insbesondere die Arbeitnehmer jedoch mehr Wirkungsmöglichkeiten und auch eine bessere Qualifikation. Wer mitbestimmen will, muss sich in der mitbestimmten Thematik gut auskennen. Daran hapert es auch bei vielen Arbeitnehmervertretern. Hier könnte eine praxisnah gestaltete Anti-Stress-Verordnung ebenfalls weiterhelfen.

"Gesundheit ist Voraussetzung für längeres Arbeiten"

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2013-10-10-fortschrittsreport-3.html

Im November 2010 erschien der erste Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Anknüpfend daran legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr den dritten Fortschrittsreport “Altersgerechte Arbeitswelt” vor. Er widmet sich dem Thema “Länger gesund arbeiten” und bietet zudem aktualisierte statistische Daten zur Beschäftigungssituation Älterer. […]

Widerstand gegen Stress

http://www.hcc-magazin.com/gemeinsam-gegen-psychische-erkrankungen-am-arbeitsplatz/10213

BMAS, BDA und DGB haben sich auf ein gemeinsames Grundverständnis zum Umgang mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt verständigt und in einer „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ festgehalten.
Dazu Arbeitsministerin von der Leyen:
„Die Ursachen für Stress und Burnout sind so vielfältig wie die deutsche Wirtschaft. Die heute unterzeichnete gemeinsame Erklärung ist ein großartiges Signal. Dass die Arbeitgeber und Gewerkschaften das wichtige Thema psychischer Arbeitsschutz gemeinsam voranbringen wollen, ist der beste Garant für einen wirksamen Schutz vor den zunehmenden psychischen Gefahren im Arbeitsalltag. Beide wissen exakt, wie es in den Betrieben und Branchen zugeht. Sie sind unmittelbar betroffen, wenn Krankheitstage aufgrund psychischer Belastung zunehmen oder sogar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in Rente gehen. Die Sozialpartner sind die besten Verbündeten für einen wirksamen Arbeitsschutz, denn die Konzepte sollen ja nicht nur alltagstauglich sein, sondern auch in den Betrieben gelebt werden. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften werden nun auf einer gemeinsamen Basis Methoden und Wege erarbeiten, die Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken. Es zahlt sich sowohl für die Betriebe als auch die Menschen aus, den Schutz vor seelischen Gefahren ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz bleibt für das Bundesarbeitsministerium Schwerpunktthema. Die Sozialpartner können sich darauf verlassen, dass wir den Prozess mit aller Kraft unterstützen und insbesondere Forschung wie Information zum Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt vorantreiben.“

Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben zunächst die gesetzliche Pflicht zu beachten, Belastungen durch schädlichen Stress zu mindern.
Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken ist eine feine Sache. Voraussetzung ist aber, dass das Arbeitsschutzgesetz von der Mehrheit der Arbeitgeber nicht mehr missachtet wird. Also lasst uns den Widerstand gegen Stress, Burnout und Rechtsbruch stärken.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat die Minderung von schädlichem Stress Vorrang. Das ist Verhältnisprävention. Individuelle verhaltenspräventive Maßnahmen wie die Steigerung der Widerstandsfähigkeit sind nachrangig. Wir haben hier eine Ministerin, die die Prioritäten im Arbeitsschutz nicht kennt. Kein Wunder, dass etwa 80% der Arbeitgeber unter solchen “rücksichtsvollen” Politikern ihre Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutzgesetz ungestraft missachten und ihre Mitarbeiter dadurch einem unzulässig hohen Verletzungsrisiko aussetzen durften.

Unsinn vom Professor

Die Saarbrückener Zeitung meldet heute, dass Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU), sich gegen das Argument wehre, das Fehlzeiten in den Betrieben vor allem von den Gewerkschaften mit der Belastung am Arbeitsplatz erklärt werde. Vielmehr wirke sich Arbeit in der Regel positiv auf die psychische Gesundheit aus.
Nun hören wir auch von Joachim Malter diese triviale Tatsache. Den Arbeitgebern scheint nichts Intelligenteres mehr einzufallen. Was Malter sagt, ist doch kein Gegenargument. Keiner bestreitet, dass sich gesunde Arbeit positiv auf die Gesundheit auswirkt. Hier ist es nun Malters Eristik, die davon ablenken soll, dass die Gewerkschaften nichts gegen die Arbeit haben. Allerdings kämpfen sie gegen schlechte Arbeit. Vermutlich weiß Joachim Malter das auch. Aber eine korrekte Darstellung der Gewerkschaftspositionen korrekt liegt möglicherweise nicht im Interesse der von Joachinm Malter vertretenen Arbeitgeber.
Für ein noch unintelligenteres Argument bemüht Walter einen Unsinn, den Professor Sascha Stowasser vom Düsseldorfer Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) von sich gegeben haben soll: Die Arbeit habe zu Unrecht „den Schwarzen Peter“, denn schließlich litten Arbeitslose drei Mal so häufig an psychischen Krankheiten wie Erwerbstätige.
Bisher habe ich solche Dummheiten vorwiegend vom ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hundt zitieren können.
Kaum jemand bestreitet, dass es Arbeitslosen in der Regel schlechter geht, als Menschen mit einem guten Arbeitsplatz. Das ist aber doch gar nicht das Thema: Es geht um den Unterschied zwischen

  • gesunden Erwerbstätigen und
  • fehlbelasteteten Erwerbstätigen.

So einfach ist das. Es muss schon sehr anstrengend sein, das nicht verstehen zu wollen. Stohwasser begeht mit dem Vergleich von Arbeitslosen und Erwerbstätigen einen vorsätzlichen Kategorienfehler, denn er ist Wissenschaftler genug, um zu wissen, dass er diesen Fehler begeht.
Stohwassers Eristik wäre (wenn er richtig zitiert wurde) also kein Versehen. Und außerdem wäre sie auch noch leicht zu erklären: Träger seines Instituts sind die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. Das beweist zwar noch nicht zwingend, dass sich die Wissenschaft hier für die Arbeitgeber prostituiert, könnte aber durchaus erklären, wieso aus dem Institut Stohwassers die gleichen Dummheiten kämen, wie aus den Arbeitgebervereinigungen.
 
In der Diskussion um die Ursachen der Zunahme psychischer Erkrankungen darf insbesondere eine Tatsache nicht vergessen werden: Seit 1996 gelingt es der großen Mehrheit der Unternehmen, die Arbeit zu verdichten und gleichzeitig ihre Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefährdungen straflos zu missachten. Diesen Gesetzesbrechern half eine Bundesministerin von der Leyen, die auf strenge Arbeitsschutzgesetze verwies, deren Strenge aber dank einer systematisch überforderten Gewerbeaufsicht kein Arbeitgeber zu spüren bekam. Kein Wunder, wenn dann Arbeitgeberverbände mit dieser Unterstützung dreist behaupten können, es sei nicht erwiesen, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen zunähmen. Sie haben ja schon die Beobachtung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und damit die von ihnen geforderte Verhältnisprävention sabotiert.

Politiker erleichtern Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes

Alle politischen Parteien, die an der Gestaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes mitgewirkt hatten und noch mitwirken, hatten den Unternehmen gleichzeitig auch die Missachtung des Gesetzes erleichtert. Immerhin haben die SPD und die Grünen dazugelernt und sind mit der “Anti-Stress-Verordnung” nun auf dem richtigen Weg.
Arbeitgeber kommen mit ihrer Gestaltungsfreiheit nicht zurecht: Nun kam es unter der Moderation des BMAS zu einer gemeinsamen Erklärung der BDA und des DGB zur psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Die Erklärung ist zwar schon ganz brauchbar, aber das Grundproblem wurde nicht deutlich. Ein Hinweis auf das Grundproblem ist die Forderung der Arbeitgeber nach “Handlungssicherheit”. Sie kommen mit der Gestaltungsfreiheit nicht zurecht, die sie sich noch im letzten Jahrhundert mit intensiver Lobbyarbeit verschafft hatten: Damals trieben sie auf europäischer Ebene die “Entbürokratisierung” der Gesetzgebung voran. Resultat waren eine europäische Arbeitsschutzrichtlinie, die zu Rahmengesetzen führte, innerhalb derer Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Regelungen für einzelne Betriebe vereinbaren konnten. Ihre Gestaltungsfreiheit haben die meisten Arbeitgeber bis heute nicht genutzt, obwohl sie auch eine Gestaltungspflicht war. Denn auch die Gewerbeaufsichten waren mit dieser Situation überfordert. Ich glaube inzwischen, dass das durchaus poltisch beabsichtigt war.
Es geht ans Eingemachte: Anstelle sich rechtzeitig mit den Personal- und Betriebsräten zusammenzusetzen und zu Vereinbaren zu kommen, gelang es den meisten Arbeitgebern so, das Thema bis etwa in das Jahr 2011 zu verschleppen. Wie kann das sein, wenn sie doch behaupten, ein guter Arbeitsschutz sei aus wirtschaftlichen Gründen auch im Interesse der Wirtschaft? Das kann deswegen sein, weil noch immer nicht begriffen wurde, dass sich zu viele Führungskräfte individuell gegen einen gut dokumtierten Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz wehren: Ein wichtiger Grund für die fehlende Begeisterung der Unternehmern beim Thema der psychischen Belastungen ist, dass Führungskräfte ahnen/wissen, dass es bei ggf. erforderlichen Veränderungen häufig ans Eingemachte (Organisation, Personaleinsatz/ -entwicklung, Führung/ Kommunikation) geht – und dass man dieses (Diskussions-) Risiko scheut.
Der Arbeitsschutz begrenzt die Unternehmensautonomie: Im Grunde versteht die BDA insbesondere die Mitbestimmung beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz als einen Angriff auf die Unternehmensautonomie. In Deutschland dürfen die Unternehmen aber autonom genug sein, sich über das Gesetz zu stellen. Sie ignorieren einfach jene Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes, mit denen sie nicht einverstanden sind. Sie machen das, weil sie das können. Das ist Anarchie. In diesen Unternehmen wird insbesondere der mitbestimmte Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz als eine Einschränkung der Unternehmensführung gesehen. Zur Führung gehört, auf Arbeitnehmer in verschiedenster Weise Druck ausüben zu können. Da auch Arbeitnehmer nicht immer ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllen, kann solch ein Druck fallweise legitim sein, aber ein vorschriftsmäßiger Arbeitsschutz mit einer guten Dokumentation erhöht die Verantwortung, die Arbeitgeber für ihre Maßnahmen gegenüber Arbeitnehmern haben. Die dabei durch einen ordentlichen Arbeitsschutz hergestellte Transparenz stellt bisher nicht offen dokumentierte Führungsstile jedoch in Frage. Das ist für manchen “Macher” schwer verdaulich.
Rechtsbrüche an der Tagesordnung: Wir haben hier einen Kampf um neue Grenzen für Macht. Eine Bundesregierung, die naiv glaubt, dass wirtschaftlichen Gründe als Motivation der Arbeitgeber für einen guten Arbeitsschutz ausreichen, vergisst, dass das Interesse “der Wirtschaft” nicht unbedingt dem Interesse der vielen einzelnen Führungskräfte entspricht, ihre Handlungsspielräume zu maximieren und gleichzeitig Verantwortung zu vermeiden. Es ist doch spätestens seit 1996 klar: Zu viele Führungskräfte missachten die ihnen unangenehmen Passagen des Arbeitsschutzgesetzes seit langer Zeit und mit großer Beharrlichkeit. Auch beim Arbeitszeitgesetz ist längst bekannt, dass Rechtsbruch seit Jahrzehnten dort an der Tagesordnung ist, wo nicht so genau hingesehen werden kann. Dort, wo genau hingesehen wird, zahlen z.B. “eigenverantwortlich handelnde” LKW-Fahrer die Strafe für nicht ausreichende Ruhezeiten selbst. Das hat banale Ursachen: Die Politik will nicht wahrnehmen, wie es um die realen Abhängigkeitsverhältnisse in der Arbeitswelt bestellt ist. Dann werden Schutzvorschriften so gestaltet, dass sie nur schwer umzusetzen sind.
Gesetze sind nur auf dem Papier “streng”: Bei psychischen Belastungen ist das Hinsehen viel komplizierter, als im “klassischen” technischen Arbeitsschutz. Die Gewerbeaufsichten blickten einfach nicht durch. Darum konnte auch im Arbeitsschutz unter den Augen der Gewerbeaufsicht die Anarchie herrschen. CDU, CSU und insbesondere die FDP unternehmen nichts wirklich Wirksames gegen diese Zustände. Die Bundesministerin von der Leyen sprach von “strengen” Gesetzen, aber diese Strenge wurde seit 1996 nicht spürbar. Mit solchen Frivolitäten hilft die Bundesregierung vielen Arbeitgebern, wichtige Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes souverän zu ignorieren.
Fragen an Arbeitgeber: Mir ist hier allerdings eine Ausnahme bekannt: Dort wo die FDP einer Regierung, an der sie nicht beteiligt war, an den Wagen fahren konnte, interessierte sie sich plötzlich und mit überraschender Kompetenz für das Thema der psychischen Belastungen. Ausgerechnet aus einer Anfrage der FDP im Senat des Landes Berlin entstand meine Liste von Fragen an Arbeitgeber. Die FDP kennt sich also aus. Von der FDP wird aber trotzdem kaum zu erwarten sein, dass sie gleichermaßen deutliche Fragen an die vielen Unternehmen richten wird, in denen sie ihre Klientel sieht. Das ist eine besonders üble Politik wider besseren Wissens.

Abgehängter Arbeitsschutz

In http://www.arbeitstattstress.de/2012/06/gesundheitsvorsorge-im-betrieb/ fragte Stephan List vor einem Jahr zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement:

… Warum ist dieses Thema eigentlich nicht bei der Arbeitssicherheit “aufgehängt”? Haben sich die Sicherheitsfachkräfte da “abhängen” lassen, freiwillig oder unfreiwillig? …

Die Frage müsste häufiger gestellt werden. Parallel dazu versucht das FDP-geführte Wirtschaftsministerium mit Werbung für die betriebliche Gesundheitsförderung und einem Präventionsförderungsgesetz das CDU-geführte Ministerium für Arbeit (usw.) abzuhängen, das wohl noch immer nicht weiß, wie man die Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch wirklich durchsetzt.
Selbst Ursula von Leyen zufolge hält sich nur ein Drittel der Unternehmen in Deutschland an die Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes, aber – wie List berichtet – einer Studie von EuPD Research zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (hier wird auf Haufe Bezug genommen) zufolge wollen drei Viertel der befragten Betrieben bereits ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt haben. Gesundheitsmanagement hat ja auch einfach mehr Sex als die dröge Arbeitssicherheit und der anspruchsvolle Arbeitsschutz mit seinem (so behauptet es zumindest die Bundesarbeitsministerin) “knallharten Strafkatalog”. Aus diesem Katalog ist allerdings wohl noch keines der Unternehmen, die den Einbezug psychischer Belastungen in ihren Arbeitsschutz ausbremsen dürfen, bestraft worden. Der Katalog ist ein Popanz.
Nach meinem Eindruck dominiert im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) die bei Arbeitgebern beliebtere Verhaltensprävention, mit der sich Unternehmen dann vorzeigbar fürsorglich den einzelnen Mitarbeitern widmen können. Netterweise werden dabei auch gerne außerbetriebliche Probleme der Mitarbeiter angesprochen, damit deutlich gezeigt werden kann, dass psychische Erkrankungen nicht nur durch fehlbelastende Arbeitsplätze entstehen.
Zum Geschäft des Gesundheitsmanagements passt, dass für die Zertifizierung von Gesundheitsmanagementsystemen jetzt nach Standards wie die DIN SPEC 91020 geworben wird. Der Standard entstand im PAS-Verkahren, also ohne den bei anständigen Normen besser gesicherten Konsens der von dem Standard betroffenen Interessenten. Bevor die Show mit dem Gesundheitsmanagement startet, müssen die Arbeitgeber ihre Hausaufgaben doch erst einmal im Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.
Im Gesundheitsmanagement und in der Gesundheitsförderung dominiert die Verhaltensprävention, obwohl die Regeln des modernen Arbeitsschutzes seit 1996 der Verhältnisprävention den Vorrang geben, bei der man Probleme im Bereich der von den Arbeitsbedingungen ausgehenden psychischen Belastungen nicht so einfach in die “Eigenverantwortung” und “Eigenvorsorge” der Arbeitnehmer abschieben kann, die sich dann auch noch selbst gegen die Selbstausbeutung wehren sollen, die von ihnen erwartet wird.
Die korrekte Maßnahmenhierarchie schmeckt vielen Arbeitgebern nicht. Mit den verkehrten Prioritäten in ihrem Gesundheitsmanagement, in dem der Arbeitsschutz und somit die Arbeitsschützer nur eine Nebenrolle spielen, lässt sich dann das werbewirksame Employer Branding viel einfacher betreiben. Die Regeln des Arbeitsschutzes ziehen dabei dann nicht mehr so viel Aufmerksamkeit auf sich.

Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes: Kosmetik?

Wie geht es eigentlich den vorgesehenen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes?
Ohne eine Verbesserung der Ressourcen der Gewerbeaufsicht für die Kontrolle des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz wären die vorgesehenen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes nur Kosmetik.
Außerdem müssten die Ressourcen und Durchsetzungsmöglichkeiten der Akteure im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzbeauftragte, Betriebsärzte, Personaler, Arbeitnehmervertretungen) so gestaltet werden, dass sie dem komplexen Thema der psychischen Belastungen auch gerecht werden können.

Klarstellung in Österreich

http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2013/02/21/explizite-neuregelungen-der-aschg-novelle-bzgl-arbeitspsychologie/

… Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a [des Arbeitnehmerschutzgesetzes] handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. …

Diese Klarstellung wird auch in Deutschland nötig sein. Schon heute versuchen Unternehmen in Deutschland, ihre vorsätzliche Mißachtung der Arbeitsschutzvorschriften mit einer vermeintlichen Unklarheit des Arbeitsschutzgesetzes zu begründen. Dabei gab es eine ganz klare Gestaltungspflicht. Darauf reagierte die Mehrheit der deutschen Arbeitgeber mit einer kindischen “mir-hat-ja-keiner-vorgeschrieben-was-ich-tun-soll”-Haltung. Während Ursula von der Leyen von “scharfen Gesetzen” schwätzt, ist bis heute kein Arbeitgeber für Verletzungen belangt worden, die er seinen Mitarbeitern zugefügt hatte. Ob sich das nach den in Deutschland vorgesehenen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes verbessern wird?
Österreichisches Arbeitnehmerschutzgesetz: http://www.jusline.at/ArbeitnehmerInnenschutzgesetz_%28ASchG%29.html

Abschalten dürfen im BMAS

In http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitszeitregeln-im-arbeitsministerium-aussen-hui-innen-pfui-1.1605704 und auf der ersten Seite der gedruckten SZ beobachtet Thomas Öchsner, dass auch Ursula von der Leyens eigene Mitarbeiter nicht immer erreichbar sein wollen.