DAkkS hift bei der Schwächung des verhältnispräventiven Arbeitsschutzes

http://gesundheitsmanagement-ruhr.de/ schreibt:

… Wir unterstützen sie aktiv und fachkundig darin, die gesetzliche Pflicht [zur PsyGB] in einen nachhaltigen Vorteil für das Unternehmen umzuwandeln. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz auf Basis der DIN SPEC 91020 …

Es ist passiert, was ich befürchtet hatte. Hier erweckt ein Unternehmen im Gesundheitsmanagementgeschäft den Eindruck, die DIN SPEC 91020 habe etwas mit dem Arbeitsschutz zu tun. Direkt wird das nicht gesagt. Aber das textliche Arrangement führt zur Desinformation.
Die DAkkS akkreditiert Unternehmen als Auditoren für für Zertifizierungen nach dem ohne die bei ordentlicher Normenentwicklung vorgeschriebene Konsensbildung schnell zusammengebastelten Privatindustrie-Standard DIN SPEC 91020 (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Der Privatwirtschaft passt die Priorität des Verhaltensprävention einfach nicht, und halbstaatliche Unternehmen wie die DAkkS (Gesellschafter: Bundeswirtschaftsministerium und BDI) helfen den Unternehmern gerne, die vom Staat demokratisch gesetzten Prioritäten zu unterlaufen. Die Anwendbarkeit der DIN SPEC 91920 auf den Arbeitsschutz wurde ausdrücklich ausgeschlossen, aber wen kümmert das bei den Zuständen im deutschen Arbeitsschutz überhaupt noch? Irgendwie kann man die DIN SPEC 91020 ja doch in den Arbeitsschutz einschmuggeln.
Bei mir hatte vor mehreren Jahren tatsächlich einmal ein Angestellter der DAkkS für sie DIN SPEC 91020 geworben und dann auch noch geschrieben, der Arbeitschutzmanagement-Standard OHSAS 18001 sei zu arbeitschutzlastig. Geht’s noch? Arbeitschutzlastigkeit ist ja wohl das Mindeste, was von einem Arbeitsschutzmanagement-Standard erwartet werden muss! Glaubt jemand, dass die DAkkS auf kritische Arbeitsschutzaudits achtet, wenn sie im Grunde von Arbeitschutzmanagement-Standards nicht viel hält?

Standard DIN SPEC 91020 nicht allgemein akzeptiert

17.02.2017 Betriebliches Gesundheitsmanagement und deren Integration (Frankfurt)(https://www.dnvgl.de/training/betriebliches-gesundheitsmanagement-in-bestehende-arbeits-und-gesundheitsschutzsysteme-integrieren-77440):

[…] Der allgemein akzeptierte Standard DIN SPEC 91020 legt die Anforderungen an ein Betriebliches Gesundheitsmanagement fest. Während im betrieblichen Arbeitsschutz die Förderung der Mitarbeitergesundheit im Rahmen europäischer Gesetzesinitiativen in den letzten Jahren gestärkt wurde, soll ein ganzheitlicher BGM-Ansatz – über den vorgeschriebenen ganzheitlichen Arbeitsschutz hinaus – die betriebliche Gesundheitsförderung, Verbesserung der Führungskultur, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, psychische Belastungen sowie Aufgaben der altersgerechten Arbeitsgestaltung berücksichtigen. […]

DNV-GL stellt die Akzeptanz der DIN SPEC 91020 falsch dar. Für die Erarbeitung der DIN SPEC 91020 wurde das PAS-Verfahren gewählt, das eben gerade nicht sicherstellt, dass der Standard allgemeine Akzeptanz findet.
Meine Empfehlung: Vergeuden Sie keinen Cent für diese DIN SPEC, sondern bereiten Sie sich auf die Implementierung der Norm ISO 45001:2017 vor. Oder brauchen Sie die DIN SPEC, um von Mängeln im verhältnispräventiven Arbeitsschutz abzulenken? Denn zu leicht lässt sich ein überwiegens verhältnispräventives “Gesundheitsmanagement” dazu missbrauchen, den Arbeitsschutz zu marginalisieren. Im Arbeitsschutz liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber und lässt sich nicht so einfach auf die Mitarbeiter abwälzen.

DIN trickst Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz aus

Nach dem PAS-verfahren zu erarbeitende DIN-SPECs, die “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes” enthalten, konnten ursprünglich beim DIN nicht eingereicht werden, denn hier ist Konsensbildung wichtig. Aber dem DIN scheint das Geschäft wichtiger zu sein, als eine ordentliche Entwicklung von Standards. Den Treibern der DIN-SPEC 91020 ist es damit gelungen, die Arbeitnehmer von der Konsensbildung bei einer DIN SPEC zum Gesundheitsmanagement (aber mit Aspekten des Arbeitsschutzes) fernzuhalten. Ich finde diese Trickserei nicht sehr redlich.
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN_SPEC_91020&oldid=149633709#Zertifizierung

Schon bei der Erstellung der DIN SPEC [91020] wurden Akkreditierungsanträge bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in die Wege geleitet. Im Juli 2013 berief die DAkkS eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des SK-M ein, die die Möglichkeiten für Akkreditierungen für DIN SPEC 91020 sondieren soll. Am 1.12.2015 veröffentlichte die DAkkS „Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 ‘Betriebliches Gesundheitsmanagement’ zertifizieren“, die Aspekte des Arbeitsschutzes enthalten, obwohl vom DIN eine Anfrage nach Erarbeitung einer DIN-SPEC nach dem PAS-Verfahren abgelehnt worden wäre, wenn sie “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält”. Damit ist es den privatwirtschaftlichen Entwicklern der DIN SPEC 91020 gelungen, eine den Arbeitsschutz betreffende und im PAS-Verfahren entwickelte DIN SPEC ohne Konsensbildung z.B. mit Gewerkschaften auf den Arbeitsschutz anwendbar zu machen.

Die DAkkS hilft mit, die DIN SPEC 91020 in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln

Es ist passiert. “Akkreditierungsregeln für die DIN SPEC 91020 durch DAkkS veröffentlicht.”
Nach kräftiger Massage der DAkkS durch die Gesundheitsmanagement-Industrie veröffentlichte die DAkkS Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zertifizieren (2015-12-01).

[…]
Auditberichte […]
5. Bewertung zu den Ergebnissen der Analyse von Gesundheitschancen und -risiken sowie zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren Wirksamkeit,
6. Bewertung zur Angemessenheit der eingesetzten Ressourcen in Bezug auf die formulierten Ziele,
7. Bewertung zu den Maßnahmen zur Förderung des BGM und der Partizipation der Mitarbeiter (Schulung der Mitarbeiter, Investitionen, etc.),
[…]
Besonderheiten:
Im Audit zur DIN SPEC 91020 muss überprüft werden, ob das Unternehmen auch arbeits-
bedingte psychische Belastungen angemessen und systematisch im Rahmen des BGM
und/oder des AMS erfasst und bewertet hat und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Verminderung dieser Belastungen geplant und umgesetzt hat.
Die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) muss in das Audit einbezogen werden.
[…]

Wie muss die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) in das Audit einbezogen werden? Auditiert sie mit? Ist sie Gegenstand des Audits? “Die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) muss in das Audit einbezogen werden.” hört sich zwar zunächst arbeitnehmerfreundlich an,aber wenn nicht geklärt ist, wie Betriebsräte “einbezogen” werden, dann hilft das den Arbeitnehmervertretungen überhaupt nicht weiter. Soll hier der Eindruck erweckt werden, es ginge um den mitbestimmungspflichtigen Arbeits- und Gesundheitsschutz, ohne dass die Mitbestimmung hier wirklich wirksam werden kann?
Diese DIN SPEC enthält Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die müssen irgendwie da hinein geschmuggelt worden sein, denn das PAS-Verfahren, mit dem die DIN SPEC 91020 eröffnet wurde, hätte gar nicht erst begonnen, wenn diese DIN SPEC “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält”. So unfein sind die Tricks im Zertifizierungsgeschäft.
Immerhin ist die Durchführung der der Analyse von Gesundheitsrisiken nicht Gegenstand des Auditberichts. In den “speziellen Anforderungen” bleibt jedoch unklar, welche Themen des Audits den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen. Man muss erst in der Antwort (Februar 2014) zu meiner Petition an den Bundestag nachsehen, um die Grenzen zu verstehen, die für die DIN SPEC 91020 gelten:

[…] Die DAkkS weist darauf hin, dass eine akkreditierte DIN SPEC 91020-Zertifizierung kein System zur bzw. kein Nachweis der Erfüllung der Anforderungen aus gesetzlichen oder behördlichen Arbeitsschutzvorgaben beinhaltet. Die Feststellung von Herrn Kluge, dass die DIN SPEC 91020 kein Arbeitsschutzstandard ist, wird von der DAkkS bestätigt […]

Das wird noch eine Rolle spielen, wenn Unternehmen versuchen, mit einem Zertifikat nach DIN SPEC 91020 ihren Arbeitsschutz besser verkaufen zu können.
Warum fehlt die angesichts der Missbrauchsgefahr erforderliche und unmißverständliche Abgrenzung zum Arbeitsschutz in den “speziellen Anforderungen”? Die DAkkS hat hier offensichtlich kein Interesse an Klarheit. Darum behaupte ich, dass die DAkkS sich daran beteiligt, einen Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagement in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln. Hoffen die Gesundheitsmanagement-Zertifizierer (im mit B.A.D. als Treiber), dass sich die überforderte Gewerbeaufsicht, die Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzzertifizierer auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von einem Zertifikat für den Privatstandard DIN SPEC 91020 trotzdem beeindrucken lassen?
Für die Gesundheitsmamagement-Unternehmen war schon im Jahr 2014 klar, dass die DAkkS ihren Privatstandard DIN SPEC 91020 akredditierbar machen wird. Die Branche (BGM, Betriebliches Gesundheitsmanagement) hat eine kräftige Lobby, mit der sie den hier nicht wirklich durchblickenden Politikern zuleibe rückt. Dahinter steckt ein großes Geschäft, denn groß ist auch der Bedarf der Unternehmen in Deutschland, im Arbeits- und Gesundheitsschutz gut ausszusehen, ohne ihre gesetzlichen Pflichten wirklich ernst nehmen zu müssen.
Noch schlimmer: Auch der DIN-Verein beteiligt sich an dem Versuch, die DIN SPEC 91020 in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln. Dieser Leichtstandard wurde nach einem sogenannten “PAS-Verfahren” erteilt, der seine Anwendung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausschließt. Seit März 2014 versteckt der DIN-Verein diese Voraussetzung.

Григорий Александрович Потёмкин

Arbeitschutz braucht nicht zu funktionieren, solange er nur gut aussieht.Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grigory_Potemkin.PNG

DIN verschweigt Einschränkung im PAS-Verfahren

Unsere Arbeitsmisterin und die Politik verlassen sich im Arbeitsschutz, im Umweltschutz und in sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen auf strenge Normen. Sie sollte sich da nicht so sicher sein. Ausgerechnet der DIN-Verein könnte helfen, die im Arbeitsschutz erforderliche Konsensbildung zu schwächen.
Für DIN SPECs, die (wie die DIN SPEC 91020 für das BGM) nach dem PAS-Verfahren ohne den für die Wirtschaft lästigen Konsens mit den Betroffenen “effizient” erarbeitet werden, gilt die Einschränkung “Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.” Das wird vom DIN in seiner Web-Seite zum PAS-Verfahren seit März 2014 verschwiegen. Das DIN schreibt nun nur noch weichgespült: “Anfragen zu Vorhaben, bei denen Belange der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und/oder des Umweltschutzes im Fokus stehen, unterliegen einer besonderen Prüfung.”
Siehe auch (2015-12-31): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN_SPEC_91020&oldid=149633709#Zertifizierung
 
Das Deutsches Institut für Normung (DIN) ist zwar ein gemeinnütziger Verein. Aber über GmbHs als Tochter- und Beteiligungsgesellschaften macht er Geschäfte zur “Kostendeckung”. DIN SPECs sind ein Geschäft, an dem auch der Beuth-Verlag (mit dem DIN verbunden) verdient. So klingt das Marketing-Gedöns des DIN-Vereins für seine DIN SPECs: http://www.spec.din.de/cmd?workflowname=InitDinSpec&level=tpl-home&contextid=spec

DIN SPEC – Vorsprung im Markt
Herstellen. Sichern. Ausbauen.

In Ergänzung zur konsensbasierten Normung wird der Erarbeitungsprozess von Spezifikationen im Deutschen als Standardisierung bezeichnet.
Dabei erfolgen die Arbeiten nicht zwingend unter Einbeziehung aller interessierten Kreise und daher wesentlich schneller als in der Normung. Insbesondere in Gebieten mit hohem Innovationsgrad kann ein schneller Standardisierungsprozess den Wissens- und Technologietransfer fördern und beschleunigen. Gleichzeitig können Spezifikationen im Sinne der Entwicklungsbegleitenden Normung die Basis für spätere Normungsvorhaben darstellen.
Die Gesamtheit aller Spezifikationen wird unter dem Oberbegriff DIN SPEC zusammengefasst und publiziert. Zur Erarbeitung einer DIN SPEC stehen Ihnen 4 Verfahren zur Verfügung.
DIN unterstützt Sie dabei und zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie aus Ihrem Wissen und Ihren innovativen Ideen eine bekannte und anerkannte Spezifikation erstellen können. […]

 
http://www.spec.din.de/sixcms_upload/media/3150/DIN_Spec_Flyer.pdf:

[…] DIN SPEC erleichtern den Marktzugang, denn ihr Erstellungsprozess fördert den Austausch mit anderen Marktteilnehmern und sorgt dafür, dass Ihre Lösung schnell zum Standard wird. Als anerkannte Dokumente sind sie außerdem wirksame Marketingwerkzeuge.

  • Schnell: DIN SPEC lassen sich schon innerhalb weniger Monate erstellen und veröffentlichen.
  • Flexibel: Den zeitlichen Rahmen bestimmen Sie. Sie können auch Ihre Partner benennen.
  • Anerkannt: Nutzen Sie das große Vertrauen in DIN: Weltweit bestens eingeführt, unterstützt die Marke DIN auch Ihren Standard und sorgt für maximale Marktakzeptanz. [Die KAN meint dazu: “Markenname DIN, CEN, ISO: DIN SPEC werden vom Nutzer möglicherweise überschätzt (in Bezug auf Konsens, Transparenz, Stand der Technik)”]
  • Imagefördernd: Als Autor einer DIN SPEC werden Sie namentlich [z.B. auch Heinrich Haffenloher für Klebstoff-Standards] genannt.
  • Unkompliziert: DIN SPEC bieten einen sehr großen Gestaltungsspielraum dank schlanker Erarbeitungsprozesse.
  • International: DIN hilft Ihnen dabei, Ihre Lösung weltweit verfügbar zu machen.
  • Widerspruchsfrei: DIN SPEC stehen in Einklang mit dem Deutschen Normenwerk. Dies erleichtert bei Bedarf die Überführung in Normen.

[…]

(Anmerkungen in eckigen Klammern nicht von DIN e.V.)

Erinnerung an das Loch in der DIN SPEC 91020

http://www.gesundheitsmanagement.com/aktuelles/news/ab_sofort_erhaeltlich_din_spec_91020.htm

… Die Spezifikation geht über rechtliche Verpflichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hinaus …

Die DIN SPEC 91020 scheint immer noch unseriöse Werbung nötig zu haben.
Zur Erinnerung: Die Spezifikation geht über rechtliche Verpflichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hinaus, beinhaltet selbst aber keine Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, den das DIN lässt keine nach dem PAS-Verfahren erarbeiteten DIN SPECs für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu.

Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/erfolgreiches-gesundheitsmanagement-mit-der-din-spec-91020/vor-und-nachteile-der-din-spec-91020_94_190528.html erhebt den Anspruch, “Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020” gegeneinander abzuwägen.
Im Beitrag werden einige Nachteile vergessen. Die Behauptung “Wie jeder andere Standard ist auch die DIN SPEC dem Argument der Einengung ausgesetzt.” erweckt den Eindruck, dass die DIN SPEC 91020 ein Standard wie jeder andere Standard sei. Tatsächlich sind DIN SPECs aber Standards, die Unternehmen ohne lästige Einmischung durch Betroffene schnell durchdrücken können. Mit “Betroffene” meine ich die Arbeitnehmer, die mit einem nach DIN SPEC 91020 zertifizierten Gesundheitsmanagement beglückt werden sollen. Die hatten bei der Entwicklung der DIN SPEC 91020 keine wirkliche Stimme. Das ist ein Unterschied zu anständigen Arbeitsschutzstandards, wie dem BS OHSAS 18001. Und auch bei dessen Nachfolger, ISO 45001, wirken Vertreter von Arbeitnehmern bei der Erarbeitung der Norm mit.
Nicht erwähnt wird auch, dass die DIN SPEC 91020 nur bei der Kür im freiwilligen Gesundheitsmanagement hilft. Pflicht ist dagegen der gesetzlich vorgeschriebene Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für diesen Bereich lässt das DIN ausdrücklich keine nach dem PAS-Verfahren erarbeitete DIN SPECs zu. Mit der DIN SPEC 91020 kann die Gewerbeaufsicht wenig anfangen. Ein gutes Arbeitsschutzmanagementsystem, das z.B. nach OHSAS 18001 zertifiziert ist, hilft da schon eher.
Haufe schreibt:

… Häufiges Hindernis bei der Entscheidungsfindung für ein BGM allgemein ist der damit verbundene Aufwand für die Organisation. Hier ist die DIN SPEC keine Ausnahme: Die Einführung bzw. Entwicklung des Gesundheitsmanagementsystems nach den Vorgaben der Spezifikation setzt die Bereitschaft zur Investition von Zeit, Arbeitskraft und finanziellen Mitteln voraus. …

Wer reichlich Geld zur Verfügung hat, kann nach Abschluss einer Zertifizierung seines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001 immer noch Geld für die DIN SPEC 91020 ausgeben  und dabei dank der schon für den Arbeitsschutz aufgebauten Organisation Kosten im BGM sparen.

LRQA schreibt Unsinn

http://www.lrqa.de/standards-und-richtlinien/standards/206773-dinspec91020.aspx

… Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat die Bedeutung des Themas Betriebliches Gesundheitsmanagement erkannt und hat eine entsprechende Spezifikation entwickelt, die im Juli 2012 als DIN SPEC 91020 veröffentlicht wurde. …

Das ist Unsinn. Die Initiative ging von Privatunternehmen aus, die gegen Zahlung eine Dienstleistung des DIN nutzten. Solange die Anträge an das DIN, aus einem Vorschlag für einen Standard eine DIN SPEC zu machen, bestimmte formale Kriterien erfüllt, ist dem DIN die Bedeutung des Standards ziemlich egal. Das gehört zum Geschäft des DIN.

"Wartung der Mitarbeiter"

Nachdem im Interview über Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz geredet wird, kommt die Frage: “Wie schaffe ich es, alle Regelungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, zu dokumentieren und zu leben?” Sandra Gerhartz antwortet: “Durch die Implementierung eines zertifizierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements, hier die DIN SPEC 91020.”
Wieder einmal erweckt der TÜV-NORD den Eindruck, dass die DIN SPEC 91020 mit Regelungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu tun hat. Die DIN SPEC 91020 ist kein Arbeitsschutzstandard!. Wenn Sie Geld für ein Zertifikat im Arbeitsschutz ausgeben wollen, fangen Sie besser mit einem Standard wie OHSAS 18001 (oder mit ähnlichen Standards) an. Damit bereiten Sie sich auf die vermutlich Ende 2016 erscheinende Norm ISO 45001 vor. OHSAS 18001 hilft bei der Pflicht im Arbeitsschutz. Wenn noch Geld übrig bleibt, kann die DIN SPEC 91020 gerne als Kür dazukommen.
 
http://www.tuev-nord.de/de/pressemitteilungen-575-forum-betriebliches-gesundheitsmanagement-109521.htm (2014-03-25, Pressemitteilung mit meinen Anmerkungen in eckigen Klammern):

Zertifizierung

Betriebliches Gesundheitsmanagement gewinnt an Bedeutung: „In die Wartung der Mitarbeiter muss man investieren“

Eine zunehmend alternde Belegschaftsstruktur, der Konkurrenzkampf um junge Nachwuchskräfte und Arbeitsplatzangebote in strukturschwachen Regionen – dies sind nur einige Beispiele, warum immer mehr Unternehmen sich für die Einführung eines zertifizierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements entscheiden. In einem Interview berichten Sandra Gerhartz, Fachbereichsleiterin Verbraucherschutz bei TÜV NORD, Dr. Thomas Block, Rechtsanwalt und Partner bei AC Tischendorf und Sven Richter, Verantwortlicher Human Resources bei Carlsberg Deutschland, über die Zukunft des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Arbeit und Gesundheit, bei diesem Thema tun sich Welten auf, wenn man sich unterschiedliche Betriebe ansieht. Während die einen ihre Mitarbeiter mit mobiler Massage und Stresstraining unterstützen, schenken die anderen dem Thema keinerlei Beachtung. Wie viel Sorge trage ich als Arbeitgeber für meine Belegschaft?


Dr. Thomas Block
: Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber immer sicher stellen, dass die Gesundheit ihrer Belegschaft in keiner Weise beeinträchtigt wird und das ist ja auch selbstverständlich. Glücklicherweise leben wir in einer Zeit, in der Arbeitsschutz so etabliert ist, dass niemand seine Angestellten ungeschützt mit giftigen Substanzen arbeiten lässt oder ohne Sicherheitsschuhe in die Produktion schickt. Problematisch wird es da, wo das Arbeitsschutzgesetz aufhört. Weitere Arbeitsschutzvorschriften finden sich in zahlreichen weiteren Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, die oft nur mühsam zusammenzusammeln sind. Ein Puzzle des Gesetzgebers. [Hier gibt es einen guten Praxisleitfaden der Arbeitgeber.]

Wo stecken denn die Stolpersteine?

Dr. Thomas Block: Zum Beispiel beim Schutz der psychischen Gesundheit. Dieser wird mittlerweile in einem Atemzug mit der körperlichen Unversehrtheit genannt. Viele Arbeitgeber tragen dem Rechnung, indem sie Stressmanagement-Seminare oder Fitnessmöglichkeiten anbieten. Was oft vergessen wird, weil es versteckt im SGB IX, dem Schwerbehindertenrecht, gesetzlich geregelt ist, ist ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement. Unabhängig von der Betriebsgröße ist es enorm wichtig zu dokumentieren, wie man Mitarbeitern, die länger als sechs Wochen im Jahr gefehlt haben, einen guten, gesunden Start in den Job ermöglicht. Dazu sollten regelmäßig Gespräche geführt werden. Positiver Nebeneffekt: Ein gelebtes Wiedereingliederungsmanagement kann auch bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten helfen, die Arbeitsschutzaktivitäten des Arbeitgebers zu dokumentieren.
Sven Richter: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gerade ältere Mitarbeiter es zu schätzen wissen, wenn sie nach längerer Krankheit einen individuell gestalteten Fahrplan für ihren Wiedereinstieg erhalten. Es ist immer schlecht, einen Mitarbeiter allein zu lassen.
Dr. Thomas Block: Ein anderes schwieriges Thema ist der Umgang mit Blackberry, Smartphone und Co. Jeder ist nahezu jederzeit erreichbar. Das ist nicht im Sinne des Arbeitsschutzes. Wer als Arbeitgeber keine klaren Regeln zur Nutzung mobiler Endgeräte in der Freizeit aufstellt, kann schnell rechtswidrig handeln, denn auch ein Dulden von Arbeitszeitverstößen toleriert der Gesetzgeber nicht.

Das klingt nach verschärften Rechtspflichten im Arbeitsschutz…

Dr. Thomas Block: Nein, so ist es nicht. Es ist allerdings spürbar, dass mehr sanktioniert wird als früher.
Sandra Gerhartz: Man sollte erwähnen, dass auch der Arbeitnehmer verpflichtet ist seine Gesundheit zu schützen: Wenn er überlastet ist, gemobbt wird oder sonst durch seine Arbeit beeinträchtigt ist, muss er das seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung mitteilen [(Fehlbelastungsmeldung)]. Arbeitgeber sollten [(nachdem sie ihre Pflichten im Bereich der psychischen Belastungen über 15 Jahre lang vernachlässigt hatten)] Arbeitnehmer in die Lage versetzen, sorgsam und bewusst mit der eigenen Gesundheit umzugehen.

Jede Menge Anforderungen. Wie schaffe ich es, alle Regelungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, zu dokumentieren und zu leben?

Sandra Gerhartz: Durch die Implementierung eines zertifizierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements, hier die DIN SPEC 91020. [Nein. Da helfen AMS-Standards mehr, als die DIN SPEC 91020. Und OHSAS 18002 ist ein gutes Lehrbüchlein für den Arbeitsschutz.] Primäres Ziel der DIN ist es, den Arbeitsalltag systematisch gesundheitsgerecht zu gestalten. Das erreicht man durch eine Unternehmensführung, die gesundheitsgerechtes Führen lebt, durch optimierte Prozesse, eine gute Personal- und Führungskräfteentwicklung, indem man Möglichkeiten für die Arbeitnehmer schafft, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen und so weiter. Alle diese Punkte müssen ganz individuell auf das Unternehmen abgestimmt sein, weshalb es sinnvoll ist, Arbeitnehmer der unterschiedlichen Fachabteilungen mit ins Boot zu holen. Am Ende steht dann ein Managementsystem, das für klare Strukturen im Betrieb sorgt und nach außen zeigt, hier wird betriebliches Gesundheitsmanagement gelebt.

Wie schafft man eine Arbeitsumgebung, in der sich Arbeitnehmer wohl fühlen und sich mit dem Unternehmen identifizieren?

Sven Richter: In dem man bedarfsgerechte Angebote macht und diese entsprechend kommuniziert. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Mitarbeiter sinnvolle Aktionen gerne nutzen. Vorsorgeuntersuchungen, die Grippe-Impfung im Herbst, Ernährungsberatung – all das trägt zum Wohlfühlfaktor bei.
Sandra Gerhartz: Wichtig ist, dass man diese Angebote auch evaluiert, damit man nicht am Mitarbeiter vorbei plant. Auch hierfür bietet das BGM gute Ansätze.

Das klingt nach viel Arbeit.

Sandra Gerhartz: Ja, sicherlich braucht es immer Ausdauer und Engagement aller Beteiligten, bis ein QM-System steht. Und ich weiß auch, dass das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement in der einen oder anderen Führungsetage eher belächelt wird, nach dem Motto „so viel Aufmerksamkeit und Zeit für das bisschen Krankenstand“.
Sven Richter: Auf fehlendes Verständnis trifft man immer wieder an der einen oder anderen Stelle. Aber, jede Maschine wird regelmäßig gewartet, damit der Betrieb nicht zum Erliegen kommt. Das kostet auch eine Summe X. Da finde ich es nur konsequent auch in die „Wartung“ der Mitarbeiter zu investieren, um ein leistungsfähiges, motiviertes und zufriedenes Team zu schaffen.
Sandra Gerhartz: In der Tat. Ich habe auch noch niemanden getroffen, der nach der Zertifizierung gesagt hat, dass sich der Aufwand nicht gelohnt habe.

Über die TÜV NORD GROUP

Die TÜV NORD GROUP ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsbereichen gehören Industrie Service, Mobilität, IT und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche. Leitmotiv: „Excellence for your Business“.
http://www.tuev-nord-group.com

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