Bis 25000 Euro Bußgeld

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Grundlagen, Vorgehensweisen, Erfahrungen

(Klaus Volk, Bayerische Gewerbeaufsicht, 2015-03-25)
(https://www.muenchen.ihk.de/de/standortpolitik/Anhaenge/gefaehrdungsbeurteilung_psychischer_belastungen_dr._volk.pdf)
 
Klarstellungen im Arbeitsschutzgesetz, 2013:

Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
im Artikel 8 des BUK-Neuordnungsgesetzes (September 2013):
§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen
auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) …
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Die Änderung ist nur eine Klarstellung bereits seit 1997 geltenden Rechts.
 
Strafen:

Rechtliche Vorgaben für den Arbeitgeber verbindlich, bei Sanktionen Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 25000 Euro!

Interessant wäre hier eine Statistik der tatsächlich verhängten Bußgelder für den Zeitraum von 1997 bis 2004 und von 2005 bis 2015. (Im Jahr 2004 beseitigte das BAG mögliche Zweifel an der Pflicht, psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen.)
Ist dieses Bußgeld ein Popanz? Schwächt die gute politische Vernetzung größerer Unternehmen mit der bayerischen Politik die Autorität der Gewerbeaufsicht? Die ja auch nicht allzu gut mit Ressourcen ausgestattete Gewerbeaufsicht in Bayern traut sich ja nicht einmal mehr zu schreiben, dass mit den Unternehmen bei Abweichungen Zielvereinbarungen getroffen werden.
Nach meinem Eindruck geht es in Bayern zu, wie in einem Kindergarten, in dem die Kleinen bei Fehlern sogar mit Lob motiviert werden, wenn sie nur versprechen, in Zukunft brav sein zu wollen. So werden auch Unternehmer mit kindgerechten Motivationstechniken gepriesen, wenn sie netterweise Maßnahmen ergreifen, mit denen sie sich endlich dazu herablassen, sich zu bemühen, psychische Belastungen vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einzubeziehen.
Die Gewerbeaufsicht traut sich nicht, Rechtbruch zu dokumentieren, also dass Unternehmen unter den Augen der Gewerbeaufsicht über viele Jahre hinweg gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen hatten. Wenn das Betriebe sind, die sehr gerne komplexe Prozesse wie z.B. die Mitarbeiterbeurteilung beherrschen, dann muss sich die Gewerbeaufsicht doch fragen, ob in diesen Unternehmen die Einführung von Prozessen zur Beurteilung psychischer Belastungen vorsätzlich verschleppt wurde – und noch verschleppt wird.
 
Motivation:

Warum wird das Thema aufgegriffen?

Literatur: Esener Umfrage:

  • 90% der Befragten: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben als Handlungsmotiv
  • 80% der Befragten: Druck der Aufsichtsbehörden

Warum waren seit spätestens 2005 weder die Gewerbeaufsichten noch die Berufsgenossenschaften die Initiatoren, die die Arbeitnehmer gebraucht hätten? Pech, wenn’s keinen (kompetenten) Betriebsrat oder keinen (kompetenten) Personalrat gibt.
Wie ist der Hinweis zu verstehen, dass mehrfach geäußert worden sei, dass es ja bereits Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gebe? Erkennt Klaus Volk (ein Arzt der Gewerbeaufsicht) diese Ausweichstrategie vieler Unternehmen als einen Beitrag zum Arbeitsschutz an?
Die Links wurden nachträglich in die Zitate eingearbeitet.

Zwangsläufig: Anti-Stress-Verordung zeigt Wirkung

http://www.suedwestmetall.de/swm/web.nsf/id/li_sweb97fanc.html

[…] Auch die Politik ist mittlerweile auf den Zug aufgesprungen. Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitsschutzgesetz ändert, bringen die Arbeits- und Sozialminister eine Vorlage zu einer Anti-Stress-Verordnung in den Bundesrat ein. Damit wird das Themenfeld zwangsläufig auch in den Betrieben ankommen. […]

Könnten sich Unternehmen in Deutschland nicht straflos über Schutzgesetze stellen, dann hätte das Thema spätestens im Jahr 2005 in den Betrieben angekommen sein müssen. Aber die Gewerbeaufsicht konnte eine Einhaltung der Vorschriften nicht durchsetzen. So wie die Behörden ausgerüstet waren, sollten sie die Vorschriften des ganzheitliche Arbeitsschutzes wohl auch nicht wirklich durchsetzen können. Hiermit bestätigt ein Arbeitgeberverband, dass alleine schon die Vorlage der Anti-Stress-Verordnung Wirkung zeigt.
Nun zur Veranstaltung:

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
[…]
17. JULI 2013
CongressCentrum Böblingen
Ida-Ehre-Platz 1, 71032 Böblingen
Württemberg-Saal
13:00 – 17:15 Uhr

Das Programm sieht interessant aus, aber gegen Ende der Veranstaltung wird noch das von den Arbeitgebern sogar als App angebotene KPB-Befragungsverfahren verkauft.
Besser finde ich gerade für Betriebe der KMUs den IMPULS-Test. Das Verfahren analysiert nicht nur die psychischen Belastungen im Betrieb, sondern berücksichtigt auch, welche dieser Belastungen die Mitarbeiter überhaupt stören. Es gibt Belastungen, die der Mensch sich sogar wünscht. Das bekommen der KPB und viele andere Testverfahren nicht mit.

Frustrierte Gewerbeaufsicht

Schon im März 2012 propagierte auch ver.di eine Art “Anti-Stress-Verordnung”
https://sozialpolitik.verdi.de/publikationen/sopoaktuell/2012/#sopo_aktuell-nr-118.

ver.di fordert schärfere Sanktionen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung
Knapp zwei Drittel der Beschäftigten müssen nach eigenem Urteil seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten, psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen zu, ein Großteil der Beschäftigten glaubt nicht daran, die Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben zu können. Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bis hin zum Verlust greifen mit all ihren Folgen für den Einzelnen und die Unternehmen immer weiter um sich. Das Instrument, das diesen Entwicklungen entgegenwirken soll, kommt in den Unternehmen uneingeschränkt bis gar nicht zur Anwendung.
Eine aktuelle Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei 1.000 kleinen und mittelständischen Betrieben hat ergeben, dass 62 % dieser Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dass 93,7 % der Betriebe keine psychischen Gefährdungen erfasst haben.
Und das, obwohl psychische Störungen mit 9,3 % aller AU-Tage mittlerweile der vierthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist.
Dieser Zustand ist nach mehr als 15 Jahren Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) völlig inakzeptabel. ver.di fordert deshalb eine Verschärfung von Sanktionen, wenn der Betrieb seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nicht nachkommt.
sopo_aktuell_Nr._118_v_07_03_2012 (PDF, 2 MB)


 
Und in https://sozialpolitik.verdi.de/publikationen/sopoaktuell/2012/data/sopoaktuell  118 Sanktionen bei fehlender Gefhrdungsbeurteilung_inkl Anlage.pdf (oder http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/sopo_aktuell_Nr._118_v_07_03_2012.pdf) findet man auf der PDF-Seite 29 dann dies:


Den Beratungsresistenten beikommen
Auf der vergangenen A+A in Düsseldorf (Oktober 2011) referierte Bernhard Räbel von der Gewerbeaufsicht in Sachsen-Anhalt zum Thema »Neue Wege in einer modernen Arbeitsschutzverwaltung«. Zur Frage der Sanktionen sagte er dort wörtlich: »Mag sein, dass die in Arbeit befindliche ‚Leitlinie Psychische Belastungen’ der GDA [Suche, GDA-Leitlinien] letztlich diesen Sollzustand teilweise beschreiben kann – doch eines muss unbedingt beachtet werden: Beratungsinstrumente und Empfehlungen für die Willigen haben wir genug, in nahezu unübersichtlicher Vielfalt – aber kein einziges die Beratungsresistenten zwingendes Instrument. Wir haben gewissermaßen die Fußgängerzone allseitig gekennzeichnet, dürfen aber keinen Poller stellen, dürfen den mit 130 durchrasenden nicht blitzen – erst wenn ein Kind überfahren ist, helfen, mit den Mitteln des Strafgesetzbuches zu handeln. Liebe Fachkollegen, es gilt, auch unsere Mitarbeiter vor Frust zu schützen.«

(Links und Hervorhebungen nachträglich eingetragen)
Thematisierung in den Medien: Bitte recherchieren. Werden Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht unter Druck gesetzt, wenn sie sich so äußern?
PDF-Seite 27:


Arbeitsschutzregelwerk und Arbeitsschutzaufsicht brauchen stärkere Sanktionsmöglichkeiten
Das Regelwerk des Arbeitsschutzes und die entsprechende Aufsichtspraxis der Arbeitsschutzbehörden sind bisher zu wenig mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet. Vor allem bei der anstehenden Neufassung der bisherigen BGV A1 (bzw. GUV-V A1 im öffentlichen Bereich) zur DGUV Vorschrift 1 böte sich aus Sicht der Gewerkschaftsvertreter in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung die Gelegenheit, dies nachzuholen. Das Unterlassen oder Verweigern einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber wäre dann strafbar und könnte von den Aufsichtspersonen schärfer geahndet werden.
Unter den Akteuren der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird derzeit eine Debatte darüber geführt, ob und wie die Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitsschutzbehörden erweitert werden sollen oder können. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu einer Gefährdungsbeurteilung nicht nachkommen. Hier sind zwei zentrale Probleme des dualen Arbeitsschutzsystems berührt, nämlich die Vollzugsdefizite vor allem auf Grund fehlender personeller und materieller Ressourcen und damit zusammenhängend die nicht ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten auf der rechtlichen Ebene.
Kritik der SLIC-Kommission schon 2006
Diese Probleme hatten bereits im Jahr 2006 im Bericht zum deutschen Arbeitsschutzsystem des »Ausschusses hoher Aufsichtsbeamter« der EU (SLIC) [Senior Labour Inspectors Committee] eine wichtige Rolle gespielt (siehe Gute Arbeit. 6/2006, Seite 22-24). Dort war unterstrichen worden, anspruchsvollen Arbeitsschutzzielen müssten auch ausreichende Ressourcen der Vollzugsbehörden gegenüber stehen. Bereits auf der Basis der ihr vorliegenden Daten des Jahres 2002 hatte die SLIC-Kommission seinerzeit bezweifelt, dass dies z. B. für Deutschland der Fall sei.

Wieder PDF-Seite 29:


Der Vorschlag würde zur GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung passen
Dazu »passt« es, dass Vertreter der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände in der Selbstverwaltung diese Vorschläge geradezu reflexhaft ablehnen. …

Siehe auch: http://blog.psybel.de/stichwort/bundestagsdrucksache-1710229/

Freiwillig handeln Manager nicht

http://youpec.de/blog/2012/07/gesetzliche-regelung-des-feierabendverkehrs-im-email-postfach/

… Interessanterweise gaben 90 Prozent der befragten Management-Vertreter aus deutschen Betrieben an, sie würden sich mit dem Thema dann handelnd auseinandersetzen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Konkrete, verbindliche Vorschriften könnten außerdem die Unsicherheiten verringern, die es bezüglich der Durchführung von ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen und in der „Übersetzung“ von deren Ergebnissen in konkrete Arbeitschutzmaßnahmen ganz offensichlich gibt. …

Arbeitsschutz 2002:Lücke zwischen Vorschriften und ihrer Umsetzung

http://www.boeckler.de/pdf/fof_zwischenbericht.pdf

Bertelsmann Stiftung
und
Hans Böckler Stiftung
Expertenkommission
Betriebliche Gesundheitspolitik
Zwischenbericht
(Gütersloh/Düsseldorf, 22. November 2002) …

S. 11 (PDF: S. 13/80):

… Betriebliche Gesundheitspolitik hat heute in den Unternehmen geringe Priorität – oft über alle Akteursgruppen hinweg. Unternehmen müssen für eine moderne betriebliche Gesundheitspolitik zumeist erst noch befähigt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollten dabei besondere Berücksichtigung finden. Aber auch in größeren und großen Unternehmen besteht aus unserer Sicht beträchtlicher Handlungs- und Entwicklungsbedarf. Befähigung durch Qualifizierung und Austausch von „best-practice“-Beispielen ist wichtig, reicht jedoch nicht aus, um das Eigeninteresse der Betriebe zu wecken. Auch der Gesetzgeber stößt hier an Grenzen, zumal seine Aufsichtsdienste immer mehr der Haushaltslage wegen abgebaut werden. Finanzielle Anreize sollten als „Hebel“ zur Aktivierung betrieblicher Gesundheitspolitik eingesetzt werden. …

S. 12 (PDF: S. 14/80):

Dass Arbeitsschutz eine klassische Aufgabe für Arbeitnehmervertretungen ist, wird nicht immer ausreichend wahrgenommen. Arbeitgeber halten dies oft für eine lästige Pflicht. Notwendigkeiten für ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement und auch seine Möglichkeiten werden oft nicht gesehen oder ernst genommen. …

… Der Staat hat mit seiner neuen Gesetzgebung wichtige Weichen gestellt. Es besteht jedoch eine Lücke zwischen Vorschriften und ihrer Umsetzung. Hier sieht die Kommission Handlungsbedarf. Wie zukünftig die Zusammenarbeit zwischen Staat (Bund, Ländern) einerseits und den Unternehmen andererseits zu gestalten sei – auch bei immer angespannterer Lage der staatlichen Haushalte – bedürfe dringend der Diskussion. Klar sei, dass der Staat sich einerseits „auf dem Rückzug“ befinde, andererseits durch die Notwendigkeit zum verstärkten Arbeiten mit finanziellen Anreizen vor neuen Herausforderungen stehe – auch was seine zukünftigen Prüfpflichten betrifft – Stichworte: externe Qualitätssicherung betrieblichen Gesundheitsmanagements und „neuer Interventionstyp“.
Ansätze für einen fortschrittlichen Arbeitsschutz und eine innovative betriebliche Gesundheitspolitik bieten das Arbeitsschutzgesetz seit 1996 und auch das Arbeitssicherheitsgesetz. Ebenso finden sich im SGB VII und SGB V Ansätze. Daher sind im materiellen Recht schon Ansätze vorhanden. Einigkeit besteht, dass es bei der Umsetzung mangelt, jedoch die Gesetze nicht Reformen be- oder verhindern. Die gesetzlichen Grundlagen sollen effizient genutzt werden. Darüber hinaus ist ein neuer Interventionstyp insbesondere für die überbetrieblichen Akteure erforderlich. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Die “Lücke zwischen Vorschriften und ihrer Umsetzung” ist also schon seit langer Zeit bekannt.
Die heute den Unternehmen von Ursula von der Leyen zugestanden “Unwissenheit und Hilflosigkeit” ist einfach nicht glaubhaft. Die Arbeitgeber haben versagt: Die Experten setzten im Jahr 2002 auf das Eigeninteresse und die Eigenverantwortung der Unternehmer. Heute wissen wir, dass das unrealistisch war. Der “neue Interventionstyp” hat offensichtlich nicht funktioniert, wohl auch wegen Illusionen hinsichtlich dessen, was Unternehmer motiviert. Die Unternehmer haben ihre Chance verspielt, die ihnen gewährte Schonfrist verschlafen und ließen (selbst nach Auffasung der Arbeitsministerin) das Thema der psychischen Belastung einfach schleifen. Der Hauptmotivator ist und bleibt also die Pflicht zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Da Einsicht seit mehr als 15 Jahren nicht funktioniert, muss die Erfüllung dieser Pflicht nun wohl doch mit Hilfe von strengeren Kontrollen und Sanktionen durchgesetzt werden. Neue Vorschriften sind eigentlich nicht nötig.

Pflicht schon im Jahr 2006 bekannt: Bewertung psychischer Fehlbelastungen

Natürlich gab es diese Pflicht schon früher. Aber als ich diese Veröffentlich einer Berufsgenossenschaft las, musste ich wieder an die “Unwissenheit und Hilflosigkeit” denken, die unsere Arbeitsministerin den deutschen Unternehmen zubilligte. Das ist einfach nicht glaubhaft.
BGFE und TBBG (seit 2010 in der BG ETEM), Ulla Nagel: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, 2006-06-13, also schon vor der heutigen Ausgabe 2011.
In beiden (2006 und 2011) Ausgaben steht:


Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 2,3) und dem Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII, §§ 1, 14, 21) sind Arbeitgeber und Berufsgenossenschaften verpflichtet, nicht nur Unfälle und Berufskrankheiten, sondern auch »arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren« zu verhüten. Dazu zählen psychische Belastungen, soweit sie gefährdend sind. Somit ist die Bewertung psychischer Fehlbelastungen in die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung mit eingeschlossen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). 
Über Pflichten klärt auch die EU-Rahmen-Richtlinie 89/391/EWG zur »…Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes …« Art. 6 Abs. 1 und 2 (1989) auf.

(Das hatten wir doch schon einmal: http://blog.psybel.de/2011/03/24/bg-etem/. So richtig ernsthaft geprüft wurde von der Berufsgenossenschaft aber wohl schon seit 2006 und auch davor nicht.)


Wie gehen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung vor?

  1. Bilden Sie ein Team für die Analyse und Lösung der Probleme:
    Zum Team gehören: Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter,Vertreter der Mitarbeiter. Die Kollegen vor Ort sind Experten für die Bewertung ihrer Tätigkeiten!
  2. Ermitteln Sie den Handlungsbedarf
    Wie grenzen Sie die Problembereiche sinnvoll ein? Werten Sie betriebliche Kennzahlen aus:
    Überdurchschnittlich hoher oder niedriger (!) Krankenstand/Fluktuation, Fehlleistungen, Nacharbeit, Qualitätsmängel, Terminüberziehung, Überstunden, Reklamationen, Unfälle/Beinaheunfälle, gesundheitliche Klagen
  3. Erstellen Sie die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
    Nutzen Sie dazu hier den psy.Risk®-10-Faktorentest in dieser Broschüre. Leiten Sie Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ab. Mitarbeiter der Präventionsabteilung der BG helfen gern dabei!
  4. Setzen Sie die Maßnahmen um und prüfen Sie die Wirkung.

(Auch das war schon im Jahr 2006 bekannt. Von wegen “unwissend und hilflos“, Frau Dr. von der Leyen.)


Andere Belastungsquellen wirken aus der Freizeit in die Arbeit hinein: aus dem Privatleben (Familie, Freunde), aus nebenberuflicher Betätigung (z.B. Verein) sowie aus den Problemen von Nachbarschaft, Kommune und Gesellschaft (siehe Außenkreis des Modells). Arbeits- und Freizeitbelastungen lassen sich in ihren Wirkungen heute noch nicht völlig trennen. Studien belegen aber, dass die Arbeitsbelastungen das Privatleben nachhaltiger stören als umgekehrt!

(Der letzte Absatz ist auf S. 9/20 in der 2006er Ausgabe und S. 7/20 in der aktuellen Ausgabe.)
Siehe auch: http://blog.psybel.de/analysieren-sie-ihren-arbeitsplatz-selbst/
Suche im Webauftritt der BG ETEM: http://www.bgetem.de/search?SearchableText=psychische+belastungen
 


2015: Psychische Faktoren am Arbeitsplatz, https://www.bgetem.de/medien-service/medienankuendigungen/broschuere-psychische-belastungen-am-arbeitsplatz
 

Motivierende Vorschriften

Die Autonomie von Einzelpersonen und Unterehmen wird durch Gesetze begrenzt. In einer Demokratie ist das legitim. Soweit zur Erinnerung. Zur zur weiteren Erinnerung an ein paar wichtige Fakten zu den Grenzen der Unternehmensautonomie zitiere ich hier einmal aus meinem eigenen Blog.
 
Auszug aus http://blog.psybel.de/2011/06/29/esner/ und http://blog.psybel.de/2011/10/07/dekra-burnout-der-moderne-arbeitsunfall/:

  • Antworten durch Arbeitsschutzverantwortliche der befragten Betriebe 1510 in Deutschland auf die Frage „Welche der folgenden Gründe haben Ihren Betrieb dazu veranlasst, sich mit psychosozialen Risiken zu befassen?:
    • 53% – Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
    • 42% – Anforderungen seitens der Beschäftigten oder ihrer Vertreter
    • 22% – Anforderungen seitens der Kunden oder Bedenken hinsichtlich des Rufs der Organisation
    • 22% – Auflagen seitens der Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft
    • 19% – Nachlassen der Produktivität oder der Qualität der Leistung
    • 11 % – Hohe Fehlzeitenrate“

    Michael Ertel, European Survey of Enterprises on New & Emerging Risks (ESENER)

  • Die Antworten von 600 von der DEKRA befragte Unternehmen zeigen: „Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent).“
  • „Wie aus dem DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2011 hervorgeht, installieren vier von fünf Unternehmen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in erster Linie, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.“

  •  
    Prof. Dr. Jochen Prümper ist Wirtschafts- und Organisationspsychologe in Berlin. Er meint (http://blog.psybel.de/zu-viele-organisationen-druecken-sich-vor-dem-arbeitsschutz/, 2011-07-09):

    Es gibt noch viel zu viele Organisationen, die sich bei dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zum “Jagen tragen lassen”, die sich viel zu wenig um die Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen und die sich sogar davor drücken, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen. Die entsprechenden Entscheidungsträger handeln in meinen Augen nicht nur grob fahrlässig, weil sie es versäumen, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und für das Wohlergehen ihrer Beschäftigten Sorge zu tragen, sondern sie stellen auch leichtfertig – gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels – die Existenz ihrer Unternehmen aufs Spiel.

     
    Dr. Ursula von der Leyen meinte in einem Inteview mit der Saabrücker Zeitung (http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/interview-vdl-saarbruecker-zeitung-2011_12_27.html, 2011-12-27):

    Es gibt ein Thema, das bislang viel zu kurz gekommen ist: die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt. … Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss, wer den Arbeitsschutz auch in seelischer Hinsicht vernachlässigt, mit empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis oder Betriebsstilllegung rechnen. Wir brauchen also keine schärferen Gesetze. Studien zeigen, dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen – meist aus Unwissenheit oder Hilflosigkeit. Deswegen müssen wir besser informieren, Lösungswege aufzeigen, kontrollieren und die Beteiligten motivieren.

    Ihr Ministerium sagt (http://blog.psybel.de/bmas-psychische-gesundheit-im-betrieb/, 2011-12):

    Die Aufsichtspersonen werden in Zukunft noch stärker prüfen, ob in den Gefährdungsbeurteilungen die im Betrieb existierenden psychischen Belastungen angemessen aufgegriffen werden und die entsprechenden Maßnahmen veranlasst und umgesetzt sind.


     
    Welche Hemmnisse gibt es?
    Auszug aus http://blog.psybel.de/ganzheitlicher-arbeitsschutz-nur-bei-16prozent-der-betriebe/:

    Die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (aus einem Bericht von Ina Krietsch und Thomas Langhoff, Prospektiv GmbH, Dortmund für BAuA/GRAziL, 2007-09 – 2010-04) sehen immer noch so aus:

    1. Fehlende Handlungsbereitschaft: Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema “Psychische Belastungen” als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.
    2. Geringe Handlungskompetenz: Weder bei betrieblichen noch bei überbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren ist in der Breite eine ausreichende Kompetenz zum Umgang mit dem Thema “Psychische Belastungen” vorhanden.
    3. Schwierige Kooperation: Von Betriebsrat, Arbeitgeber und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren bei der GB zu psychischen Belastungen bzw. unzureichende Abstimmung der Akteure untereinander.

    (s.a.: http://www.arbeitstattstress.de/2011/07/wie-wird-die-gefaehrdungsbeurteilung-in-den-betrieben-umgesetzt/)
    Siehe auch: Ralf Bellmann, Holger Wellmann, Andreas Blume, Uta Walter, Betriebsräte als Motor der betrieblichen Gesundheitspolitik, Gute Arbeit 2012-03

     
    Gründe für fehlende Begeisterung der Unternehmern beim Thema der psychischen Belastungen sieht Perry Jordan (Arbeitsgestaltung & Betriebsorganisation) darin (http://blog.psybel.de/veraenderungen-gehen-ans-eingemachte/, 2011), dass:

    1. psychische Belastungen oft noch als individuelles Problem angesehen wird (man kennt sie ja, die Workaholiker oder unfähigen Zeitmanager …) bzw. eine gedankliche Trennung zwischen Mensch und Betrieb vornimmt,
    2. Führungskräfte ahnen/wissen, dass es bei ggf. erforderlichen Veränderungen häufig ans Eingemachte geht – Organisation, Personaleinsatz/ -entwicklung, Führung/ Kommunikation -und man dieses (Diskussions-) Risiko scheut,
    3. ganz einfach Zusammenhänge nicht klar sind.

     
    Das zeigt auch, woran Arbeitnehmervertretungen ansetzen müssen, wenn sie ihrer Mitbestimmungspflicht im Arbeitsschutz gerecht werden wollen. Ohne die Nutzung der motivierenden Kraft von Vorschriften wird Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit ein äußerst zähes und frustrierendes Geschäft werden.
     

    Dekra: Burnout – der moderne Arbeitsunfall

    Diese beiden Pressemeldungen zum “Arbeitssicherheitsbarometer 2011” der DEKRA thematisieren auch den Bereich der psychische Belastungen, die dann aber in dem 28seitigen Text selbst leider kaum eine Rolle spielen. Es geht also eher um den klassischen Arbeitsschutz. Auch der wird jedoch von der großen Mehrheit der Unternehmen vor allem als Pflichtübung betrachtet. Beachten Sie: Auch dort, wo Unternehmer Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz vorzeigen können, ist der Einbezug psychisch wirksamer Belastungen eher selten.
     
    http://www.dekra.de/de/pressemitteilung?p_p_lifecycle=0&p_p_id=ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay&_ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay_articleID=6729055

    DEKRA stellt Arbeitssicherheitsbarometer 2011 vor
    Burnout – der moderne Arbeitsunfall
    Stuttgart – In den Unternehmen gehen von der Technik immer weniger Gefahren aus; an die Stelle des klassischen Unfalls bei der Arbeit treten innere Kündigung und Burnout. Bei der heutigen Vorstellung des DEKRA Arbeitssicherheitsbarometers 2011 forderten DEKRA Experten die Unternehmen auf, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr Beachtung zu schenken und ihn als Investition in die Zukunft zu begreifen. Durch  Ausfallzeiten entsteht der deutschen Wirtschaft nach offiziellen Zahlen ein Schaden von jährlich 43 Mrd. Euro.
    Für das DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer hat die Expertenorganisation  DEKRA bundesweit über 600 Unternehmen per Online-Fragebogen  zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihren Betrieben befragt: nach dem Status, den Zielen und den Zukunftsaufgaben.
    Mark Thomä, Mitglied des Vorstands der DEKRA SE und Leiter der Business Unit DEKRA Industrial: „Die positive Entwicklung bei den Unfallzahlen ändert  nichts an der Tatsache, dass die Anzahl der Unfälle und Krankheiten immer noch viel zu hoch ist. Die immer noch häufig als Kostenfaktor wahrgenommene Risikoprävention muss zunehmend als lohnende Investition für das Unternehmen betrachtet werden. Unter dem Strich rechnet sich Arbeits- und Gesundheitsschutz immer.“
    Einerseits gibt es einen historischen Tiefstand bei den Arbeitsunfällen, andererseits gerät in den Betrieben das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz aus dem Fokus. Dies führt dazu, dass der „Produktionsfaktor Mensch“ tendenziell vernachlässigt und der immer komplexeren Arbeitswelt zu wenig Rechnung getragen wird. Die Folge ist ein Anstieg von Belastungen. Burnout und innere Kündigung sind dafür nur zwei Beispiele. Die Befragungsergebnisse machen folgendes deutlich:

    • Das Management erkennt nicht die Produktivitätsreserven, die sich über verringerte Unfallzahlen und Krankheitstage  –  also eine gesunde und  motivierte Belegschaft – verwirklichen lassen. Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent).
    • Die Unternehmen sehen im „Verhalten der Mitarbeiter“ selbst die größte Gefahrenquelle. Jeder Zweite (50 Prozent) nennt seine Belegschaft als Hauptquelle für Unfallrisiken, gefolgt von „zunehmenden Druck auf die Mitarbeiter“ (20 Prozent) und „Unkenntnis der Mitarbeiter“ (17 Prozent).
    • Viele Maßnahmen werden  offenbar als wirkungslos empfunden. So veranstalten neun von zehn Unternehmen Schulungen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz (89 Prozent), aber nur zwei Drittel (70 Prozent) glaubt an die Wirksamkeit der Maßnahme. An die Wirkung von ausgehängten  Betriebsanweisungen glaubt nicht einmal jeder zweite Befragte (45 Prozent) obwohl vier von fünf Firmen (79 Prozent) Anweisungen aushängen.
    • Die Führungskräfte unterschätzen die Unfallrisiken in ihren Unternehmen insgesamt. Vier von fünf (82 Prozent) der Unternehmen gehen davon aus, dass in ihrem Umfeld das Unfallrisiko „insgesamt geringer“ ist als anderswo.

    Lothar Kreutz, Geschäftsführer DEKRA Industrial GmbH: „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz steht vor dem Hintergrund alternder Belegschaften, des Fachkräftemangels und einer komplexeren Arbeitswelt vor neuen Aufgaben. In Zukunft werden nachhaltig angelegte, ganzheitliche  Konzepte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz benötigt, die die Bedeutung des Produktionsfaktors Mensch angemessener berücksichtigen.“
    Sebastian Bartels, DEKRA Konzernbeauftragter Arbeits- und Gesundheitsschutz und Business Line Manager Management Systems: Die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen die Mitarbeiter erreichen, um wirksam zu werden. Es gilt, die Führungskräfte einzubinden, zu schulen und sie in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung auch im Gesundheitsschutz nachzukommen und eine Vorbildfunktion einnehmen zu können. Das Ziel muss es sein, eine Gesundheits- und Sicherheitskultur zu etablieren, die sich letztlich positiv auf die Produktivität auswirkt.“

    (“Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen …” nachträglich durch Fettdruck hervorgehoben; siehe zum Vergleich auch http://blog.psybel.de/esner/)
    Anmerkung: Arbeitsunfall der Moderne war bereits im Jahr 2006 die Überschrift eines Artikels von Thomas Gesterkamp in der Zeitschrift des Bundestages “Das Parlament”.
     
    http://www.dekra.de/de/pressemitteilung?p_p_lifecycle=0&p_p_id=ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay&_ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay_articleID=6728756

    DEKRA: Maßnahmen gegen Burnout und Ausfälle installieren
    Fehlzeiten systematisch reduzieren
    Stuttgart –  Unternehmen nutzen zu wenig die Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge im Betrieb, stellen die Experten von DEKRA fest. Wie aus dem DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2011 hervorgeht, installieren vier von fünf Unternehmen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in erster Linie, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Der wirtschaftliche Nutzen einer gesunden Belegschaft ist vielen Führungskräften offenbar zu wenig bewusst – trotz der steigenden Zahl von psychischen Erkrankungen, dem demographischem Wandel und dem Fachkräftemangel. Der deutschen Wirtschaft entsteht nach offiziellen Zahlen durch Arbeitsunfähigkeit ein volkswirtschaftlicher Schaden von 43 Mrd. Euro.
    „Der technische Arbeitsschutz ist rechtlich klar geregelt, gegen ungesunden Stress gibt es aber keine vergleichbaren Gesetze“, erläutert Sebastian Bartels, DEKRA Konzernbeauftragter Arbeits- und Gesundheitsschutz. „Hier sind die Unternehmen in der Pflicht, ihre Aufgabe selbst wahrzunehmen und ein System zu installieren, das beispielsweise Fällen von Burnout vorbeugt.“ In einem so genannten betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) werden alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz systematisch gebündelt, als Regel festgeschrieben und deren Einhaltung überwacht.
    So zeigt das DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2011, für das über 600 Unternehmen befragt wurden, deutliche Defizite im Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen. Nur ein Drittel der Firmen nennt den wirtschaftlichen Nutzen als Grund, im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv zu werden. Jeder zweite Befragte sieht im Verhalten seiner Belegschaft selbst die Hauptquelle für Gefährdungen, gefolgt von Stress und Unkenntnis. Einzelmaßnahmen wie Schulungen oder ausgehängte Betriebsanweisungen sind zwar üblich, werden aber selbst vom Management oft für wirkungslos gehalten.
    Muskel- und Skeletterkrankungen waren 2009 nach Zahlen des AOK-Reports  2010  für die meisten Krankheitstage verantwortlich (23 Prozent). In der Statistik folgen Atemwegserkrankungen (14 Prozent), akute Verletzungen (12,3 Prozent) und psychische Erkrankungen (8,6 Prozent). Psychische Erkrankungen nehmen laut AOK dabei kontinuierlich zu: Seit 2004 soll sich die Zahl verzehnfacht haben. Bei einer Atemwegserkrankung fehlt ein Beschäftigter im Schnitt  nur 6,5 Tage, bei einer psychischen Erkrankung sind es fast 23 Tage.

    83% haben keine Verfahren zum Umgang mit arbeitsbedingtem Stress

    European Survey of Enterprises on New & Emerging Risks (ESENER), 2007-2010
    http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2013/01/16.-Arbeitsschutzkonferenz-Psychische-Belastungen-Vortrag-von-Michael-Ertel.pdf (früher in http://www.dgb-bremen.de/themen/arbeitsschutzkonferenz-16/16. Arbeitsschutzkonferenz – Psychische Belastungen – Vortrag von Michael Ertel.pdf), 2010-06-02, S. 6 ff:

    … Gibt es in Ihrem Betrieb ein Verfahren zum Umgang mit arbeitsbedingtem Stress?
    (Antworten durch Arbeitsschutzverantwortliche der befragten Betriebe in Deutschland; N=1510)

    • 15% – Ja
    • 83% – Nein
    •   1% – Arbeitsbedingter Stress ist in unserem Betrieb kein Thema

    Welche der folgenden Gründe haben Ihren Betrieb dazu veranlasst, sich mit psychosozialen Risiken zu befassen?
    (Antworten durch Arbeitsschutzverantwortliche der befragten Betriebe in Deutschland; N=1510)

    • 53% – Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
    • 42% – Anforderungen seitens der Beschäftigten oder ihrer Vertreter
    • 22% – Anforderungen seitens der Kunden oder Bedenken hinsichtlich des Rufs der Organisation
    • 22% – Auflagen seitens der Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft
    • 19% – Nachlassen der Produktivität oder der Qualität der Leistung
    • 11 % – Hohe Fehlzeitenrate