Zwangsläufig: Anti-Stress-Verordung zeigt Wirkung

http://www.suedwestmetall.de/swm/web.nsf/id/li_sweb97fanc.html

[…] Auch die Politik ist mittlerweile auf den Zug aufgesprungen. Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitsschutzgesetz ändert, bringen die Arbeits- und Sozialminister eine Vorlage zu einer Anti-Stress-Verordnung in den Bundesrat ein. Damit wird das Themenfeld zwangsläufig auch in den Betrieben ankommen. […]

Könnten sich Unternehmen in Deutschland nicht straflos über Schutzgesetze stellen, dann hätte das Thema spätestens im Jahr 2005 in den Betrieben angekommen sein müssen. Aber die Gewerbeaufsicht konnte eine Einhaltung der Vorschriften nicht durchsetzen. So wie die Behörden ausgerüstet waren, sollten sie die Vorschriften des ganzheitliche Arbeitsschutzes wohl auch nicht wirklich durchsetzen können. Hiermit bestätigt ein Arbeitgeberverband, dass alleine schon die Vorlage der Anti-Stress-Verordnung Wirkung zeigt.
Nun zur Veranstaltung:

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
[…]
17. JULI 2013
CongressCentrum Böblingen
Ida-Ehre-Platz 1, 71032 Böblingen
Württemberg-Saal
13:00 – 17:15 Uhr

Das Programm sieht interessant aus, aber gegen Ende der Veranstaltung wird noch das von den Arbeitgebern sogar als App angebotene KPB-Befragungsverfahren verkauft.
Besser finde ich gerade für Betriebe der KMUs den IMPULS-Test. Das Verfahren analysiert nicht nur die psychischen Belastungen im Betrieb, sondern berücksichtigt auch, welche dieser Belastungen die Mitarbeiter überhaupt stören. Es gibt Belastungen, die der Mensch sich sogar wünscht. Das bekommen der KPB und viele andere Testverfahren nicht mit.

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