GDA-Leitlinien: 2008, 2011 und 2015

Die GDA-Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sind nicht neu. Sie bauen auf LASI-Veröffentlichungen und DGUV-Veröffentlichungen auf.
Zum Vergleich drei Versionen: 2008, 2011 und 2015. (Von der Ausgabe aus dem Jahr 2012 habe ich keine Kopie.)
 
Weitere Links zur GDA und zu Dokumenten, die es früher schon gab (PsyGeb):

 

BGFE zertifiziert nach OHSAS 18001

http://www.freiburg.igbce.de/portal/site/freiburg/menuitem.00b7bf1d5825fcf7bf03d810c5bf21ca/ wurde von der IG BCE veröffentlicht. Es geht um OHSAS 18001, also auch um die Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer (Kapitel 4.4.3.2). Darum ist es schon recht erstaunlich, dass die Gewerkschaft in ihrem Artikel nichts über eine Beteiligung der Betriebsräte am Audit zu berichten weiß.

… haben beide Firmen [Unternehmen des General Electric Konzerns im Raum Freiburg] im Januar eine Zertifizierung mit der internationalen Arbeitsschutznorm OHSAS 18001 bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, kurz BGFE, beantragt. Übrigens eine Gratisleistung für alle BGFE-Mitglieder. Seither haben die BGFE-Auditoren Stefan Drodofsky und Anja Heilbock unter anderem die Arbeitssicherheit, das Arbeitschutzbewusstsein der Mitarbeiter und die Arbeitssicherheitsstandards überprüft.

Mit dem Zertifikat sind interne wie externe Vorteile verbunden: Ein sicheres Arbeitsumfeld für Mitarbeiter und Lieferanten, eine gesteigerte Qualitätswahrnehmung beim Kunden und eine Anerkennung des internen GE-Arbeitsschutzmanagementsystems durch die Behörden.

Das geht ein bisschen zu weit: OHSAS 18001 ist ein guter Standard, aber (noch) keine internationale Arbeitschutznorm.
Die “Anerkennung durch die Behörden” wäre ein Nachteil für Arbeitnehmer, wenn das Audit nicht gründlich genug erfolgte. Bei der DAkkS habe ich keine Akkreditierung der BGFE gefunden.
Fragen (via IG BCE) an die IG BCE sowie an die BGFE (Stefan Drodofsky und Anja Heilbock): Wie wurde der Betriebsrat in das Audit mit einbezogen? Wie wurde der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz auditiert? Wie haben die Auditoren das Arbeitschutzbewusstsein der Führungskräfte insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen überprüft? Wissen die Mitarbeiter, was eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 praktisch für sie bedeitet?

Pflicht schon im Jahr 2006 bekannt: Bewertung psychischer Fehlbelastungen

Natürlich gab es diese Pflicht schon früher. Aber als ich diese Veröffentlich einer Berufsgenossenschaft las, musste ich wieder an die “Unwissenheit und Hilflosigkeit” denken, die unsere Arbeitsministerin den deutschen Unternehmen zubilligte. Das ist einfach nicht glaubhaft.
BGFE und TBBG (seit 2010 in der BG ETEM), Ulla Nagel: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, 2006-06-13, also schon vor der heutigen Ausgabe 2011.
In beiden (2006 und 2011) Ausgaben steht:


Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 2,3) und dem Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII, §§ 1, 14, 21) sind Arbeitgeber und Berufsgenossenschaften verpflichtet, nicht nur Unfälle und Berufskrankheiten, sondern auch »arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren« zu verhüten. Dazu zählen psychische Belastungen, soweit sie gefährdend sind. Somit ist die Bewertung psychischer Fehlbelastungen in die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung mit eingeschlossen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). 
Über Pflichten klärt auch die EU-Rahmen-Richtlinie 89/391/EWG zur »…Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes …« Art. 6 Abs. 1 und 2 (1989) auf.

(Das hatten wir doch schon einmal: http://blog.psybel.de/2011/03/24/bg-etem/. So richtig ernsthaft geprüft wurde von der Berufsgenossenschaft aber wohl schon seit 2006 und auch davor nicht.)


Wie gehen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung vor?

  1. Bilden Sie ein Team für die Analyse und Lösung der Probleme:
    Zum Team gehören: Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter,Vertreter der Mitarbeiter. Die Kollegen vor Ort sind Experten für die Bewertung ihrer Tätigkeiten!
  2. Ermitteln Sie den Handlungsbedarf
    Wie grenzen Sie die Problembereiche sinnvoll ein? Werten Sie betriebliche Kennzahlen aus:
    Überdurchschnittlich hoher oder niedriger (!) Krankenstand/Fluktuation, Fehlleistungen, Nacharbeit, Qualitätsmängel, Terminüberziehung, Überstunden, Reklamationen, Unfälle/Beinaheunfälle, gesundheitliche Klagen
  3. Erstellen Sie die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
    Nutzen Sie dazu hier den psy.Risk®-10-Faktorentest in dieser Broschüre. Leiten Sie Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ab. Mitarbeiter der Präventionsabteilung der BG helfen gern dabei!
  4. Setzen Sie die Maßnahmen um und prüfen Sie die Wirkung.

(Auch das war schon im Jahr 2006 bekannt. Von wegen “unwissend und hilflos“, Frau Dr. von der Leyen.)


Andere Belastungsquellen wirken aus der Freizeit in die Arbeit hinein: aus dem Privatleben (Familie, Freunde), aus nebenberuflicher Betätigung (z.B. Verein) sowie aus den Problemen von Nachbarschaft, Kommune und Gesellschaft (siehe Außenkreis des Modells). Arbeits- und Freizeitbelastungen lassen sich in ihren Wirkungen heute noch nicht völlig trennen. Studien belegen aber, dass die Arbeitsbelastungen das Privatleben nachhaltiger stören als umgekehrt!

(Der letzte Absatz ist auf S. 9/20 in der 2006er Ausgabe und S. 7/20 in der aktuellen Ausgabe.)
Siehe auch: http://blog.psybel.de/analysieren-sie-ihren-arbeitsplatz-selbst/
Suche im Webauftritt der BG ETEM: http://www.bgetem.de/search?SearchableText=psychische+belastungen
 


2015: Psychische Faktoren am Arbeitsplatz, https://www.bgetem.de/medien-service/medienankuendigungen/broschuere-psychische-belastungen-am-arbeitsplatz