Tacheles von der psyGA

http://psyga-transfer.de/wissen/handlungsfelder/belastungen-vermeiden/

… Bezogen auf die Arbeitsaufgaben kommt der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen besondere Bedeutung zu. Leider führen, trotz gesetzlicher Vorgabe (siehe Gesetzlicher Rahmen), gemäß Betriebsrätebefragungen (WSI-Betriebsrätebefragung 2008/2009, Hans Böckler Stiftung 2009), nur eine Minderheit der Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durch bzw. dabei werden nur von einem Bruchteil psychische Belastungen berücksichtigt. …

psyGA = Projekt zur Förderung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt
Die Projektleitung von psyGA-transfer liegt beim BKK Bundesverband. Hier gibt es endlich einmal klare Aussagen von so einem Verband zu gesetzlichen Vorgaben und zu den Pflichtverletzungen der Unternehmen.
Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). psyGA-transfer wird fachlich begleitet durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Projektträger ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub).
Siehe auch: http://www.arbeitstattstress.de/2012/06/schon-wieder-ein-portal-psyga-transfer/

Feige Krankenkassen

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2177676/Kassen-machen-Druck-auf-Kranke.html

Kassen machen Druck auf Kranke
03.02.2012, 07:36 Uhr Christoph Rybarczyk
Kosten für Arbeitsunfähige explodieren. Verbraucherschützer fordern mehr Rechte für Patienten gegenüber den Versicherungen
Hamburg. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das Krankengeld sind sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2010 waren es 7,8 Milliarden Euro – 2,1 Milliarden Euro mehr als noch fünf Jahre zuvor. Kein Ausgabenposten hat nach Zahlen des Gesundheitsministeriums einen höheren Zuwachs bei den Kosten der Krankenkassen. Die Zahlung an die Versicherten wird fällig, wenn ein Versicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Und deshalb argwöhnen die Krankenkassen, dass beim Krankengeld häufig Missbrauch im Spiel ist. Denn mit dem Krankengeld lässt sich der zwölf Monate andauernde Bezug von Arbeitslosengeld I verlängern, indem man arbeitsunfähig geschrieben wird. Außerdem kann man eine Periode bis zum Ruhestand überbrücken, ohne dass man Kürzungen bei der Rente (Abschläge) hinnehmen muss.
Das sind die gängigen Tricks, heißt es bei den Kassen. Sie haben ihre Fallmanager geschult, um die schwarzen Schafe unter Druck zu setzen. Doch der Verdacht gegen die eigenen Versicherten ist zumeist unbegründet. So ging es auch Christoph G. (Name geändert). Der Angestellte litt unter einem Burn-out, der auch in einer Klinik behandelt wurde. Das Krankengeld von der Krankenkasse ersetzte nach sechs Wochen Auszeit vom Job G.s Gehalt zu 70 Prozent. G. sollte über mehrere Monate langsam in seinen Job zurückkehren und die Arbeitszeit stufenweise steigern. So der Therapieplan. …

Na es geht doch. Man sieht: Krankenkassen können Druck machen. Allerdings reicht der Mut der Kassen nur, Kunden unter Druck zu setzen.
Wegen der Länge der Behandlungsdauer für psychische Erkrankungen führte die Zunahme dieser Erkrankungenen zu einer für die Kassen schmerzhaften Steigerung der Krankengelder. Die Kassen sind jedoch zu feige, die Mehrzahl jener schwarzen Schafe unter den Unternehmen unter Druck zu setzen, die ihre Pflicht zum Einbezug psychischer Erkrangungen in den Arbeitsschutz missachten. Im Gegenteil, diese Unternehmen werden respektvoll beraten, bei den Kranken dagegen wird nach “Tricks” gesucht.

DAK-Gesundheitsreport 2012

http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychische-b-1.html

20. Februar 2012
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erhöhen Herzinfarktrisiko
DAK-Gesundheitsreport: Weitere Zunahme psychischer Erkrankungen
Für Menschen mit beruflichem Stress ist das Risiko einer koronaren Erkrankung mehr als verdoppelt. Eine Depression erhöht das Risiko eines Herzinfarktes um 60 bis 100 Prozent. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind ein Risikofaktor für psychische Erkrankungen, die nach dem DAK-Gesundheitsreport weiter zunehmen: Im Jahr 2011 gingen 13,4 Prozent der betrieblichen Fehltage bei der DAK auf psychische Erkrankungen zurück. 2010 waren es noch 12,1 Prozent gewesen.
Eine repräsentative Umfrage der DAK bei rund 3.000 Erwerbstätigen zwischen 25 und 65 Jahren belegt die Bedeutung der beruflichen Stressbelastung. …

(Link nachträglich eingefügt)

… Die DAK-Empfehlungen entsprechen der Nationalen VersorgungsLeitlinie zu koronaren Herzkrankheiten, nach der individuelle psychosoziale Risikofaktoren erfasst und Herzerkrankungen durch „geeignete unterstützende, psychotherapeutische und/oder medikamentöse Maßnahmen“ begegnet werden sollen. … 

Wieder versäumt die DAK darauf hinzuweiseņ dass sich die Arbeitgeber in Deutschland 1996 straflos weigern konnten, die psychische Belastung in den Arbeitsschutz einzubeziehen.
 
Auf keiner der 179 Seiten des Berichtes kommt das Wort “Arbeitsschutz” vor:
http://www.dak.de/content/filesopen/Gesundheitsreport_2012.pdf
S. 5

… Schwerpunkt dieses Reportes ist das Thema: „Job, Gene, Lebensstil – Gefahr fürs Herz?“ …

S. 15

Betriebliche Einflussfaktoren auf den Krankenstand:

  • Viele Dienstleistungsunternehmen einschließlich der öffentlichen Verwaltungen stehen verstärkt unter Wettbewerbsdruck bei fortschreitender Verknappung der Ressourcen. In der Folge kommt es zu Arbeitsverdichtungen und „Rationalisierungen“ und vielfach auch zu Personalabbau. Daraus können belastende und krank machende Arbeitsbelastungen (z. B. Stressbelastungen) entstehen, die zu einem Anstieg des Krankenstandes führen.
  • Auf der anderen Seite sind von betriebsbedingten Entlassungen vor allem ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte betroffen. Da in den AU-Analysen nur die „aktiv Erwerbstätigen“ berücksichtigt werden, tritt hierdurch der sogenannte „healthy-worker-effect“ auf. Die Belegschaft erscheint also allein durch dieses Selektionsprinzip „gesünder“ geworden zu sein.
  • Im Zuge umfassender Organisations- und Personalentwicklung haben sich in den letzten Jahren viele Unternehmen verstärkt des Themas „betrieblicher Krankenstand“ angenommen. Insbesondere dem Zusammenhang von Arbeitsmotivation und Betriebsklima in Bezug auf das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen wird im Rahmen von betrieblichen Mitarbeiterzirkeln, -befragungen, Führungsstilanalysen etc. Rechnung getragen. [Der Schwerpunkt lag dabei auf der Verhaltensprävention.]
  • [Etwa 70% der Unternehmen wurde seit 1996 gestattet, die geltenden Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung nicht umzusetzen. Dadurch wurden psychische Belastungen nicht in den der Verhältnisprävention Vorrang gebenden Arbeitsschutz einbezogen. Durch die entgegen den Vorschriften fehlenden Beurteilungen der psychischen Belastungen in den Unternehmen wurde auch verhindert, dass der Einfluss der Arbeitsorganisation auf die Gesundheit der Mitarbeiter besser verstanden wird.]

(Den Absatz in eckigen Klammern habe ich nachträglich eingefügt, um zu zeigen, welche Tatsachen die DAK unerwähnt lässt.)
S. 143


Erklärungen für das bei den DAK-Mitgliedern beobachtbare Krankenstandniveau sind jedoch auch auf betrieblicher Ebene zu suchen: Wenn es hier nicht zu einem Anstieg des Krankenstandes kommt, kann dies u. a. auf Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung und die Berücksichtigung von Fragen der Mitarbeitergesundheit bei der Organisations- und Personalentwicklung in Unternehmen zurückgeführt werden.
… 

(Kursivsatz nachträglich vorgenommen)


Wird das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen auf der Ebene von Krankheitsarten betrachtet, zeigt sich im Vorjahresvergleich, dass Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen stark angestiegen sind. Daher sollten Maßnahmen der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung den Fokus u. a. auf den Abbau von psychosozialen Belastungen wie chronischer Zeitdruck, Arbeitsunterbrechungen, Überforderung etc. legen.
… 

S. 144


Auch können je nach Branche strukturelle Aspekte für die Krankheitsquote eine größere Rolle spielen. So fällt auf, dass der Krankenstand in einigen Branchen mit kleinbetrieblichen Strukturen, wie z. B. im Bereich „Rechtsberatung u. a. Unternehmensdienstleistungen“ unterdurchschnittlich ist. Für Groß- und Kleinbetriebe gleichermaßen ist das Betriebsklima, d. h. die soziale Kultur des Unternehmens, eine wichtige Einflussgröße, um den Krankenstand erfolgreich zu senken.
… 

Der mangelhafte Arbeitsschutz in den Betrieben wird inzwischen sogar von der Bundesarbeitsministerin bestätigt. Ein nachhaltig unvollständiger Arbeitsschutz ist nicht nur eine mögliche Ursachen für die Zunahme arbeitsbedingter Fehlbelastungen, sondern er verdeutlicht die unverantwortliche Einstellung der Mehrheit der Arbeitgeber zu ihren Pflichten. Sie scheuten trotz Warnungen nicht vor Rechtsbruch zurück. Viele Unternehmen brauchten mehrere Jahre, bis sie sich nach Einschreiten der Arbeitnehmervertretung mit einer vorschriftsmäßigen Umsetzung des Arbeitsschutzes befassten. Aber die DAK geht mit keinem Wort auf diese Widerwilligkeit ein. Das schadet der Glaubwürdigkeit der DAK-Gesundheitsreports 2012.
 
Siehe auch: http://blog.psybel.de/2012/02/22/dak_infarktrisiko2012/

BKK-Gesundheitsreports 2008 und 2005

Schon etwas älter, aber immer noch interessant:
http://www.bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/Arbeitgeber/gesundheitsreport/Gesundheitsreport2008_kompletter_Report.pdf

Seelische Krankheiten prägen das Krankheitsgeschehen

Schon heute ist – neben anderen Problembereichen wie etwa in der Pflege – gerade bei der am stärksten an Bedeutung gewinnenden Krankheitsgruppe der psychischen Störungen Fehl- und Unterversorgung zu beklagen. Den dringenden Handlungsbedarfs in der Prävention, Kuration und Rehabilitation der psychisch Erkrankten belegen erneut die Ergebnisse des diesjährigen BKK Gesundheitsreports, der bereits die 32. Jahresausgabe der BKK Berichtsreihe darstellt. Wegen der weiterhin starken Zunahme gerade der psychischen Krankheitsarten haben wir diese – wie schon in einem früheren BKK Gesundheitsreport (2005) – als Themenschwerpunkt gewählt, zumal dieses Thema aktuell in den Präventionszielen der gesetzlichen Krankenkassen verstärkt auf die Agenda gesetzt wird

Siehe auch: http://www.bkk.de/arbeitgeber/bkk-gesundheitsreport/bkk-gesundheitsreport-archiv/2005/

Salzgitter: Reha ohne ganzheitlichen Arbeitsschutz?

In einer Pressemappe der BDA zu einer gemeinsamen Erklärung der BDA und der VDBW (2012-02-09) geht es auf den Seiten 29 bis 36 in einem Artikel von Birgit Leinweber (Fachärztin für Allgemeinmedizin, Leiterin des BKK MedPlus Centers ) auch um die Salzgitter AG:

Das Betriebliche Rehabilitationskonzept der Salzgitter AG
Netzwerkarbeit, die wirkt
Mit einem kompetenten Netzwerk gegen die Probleme des demographischen Wandels zu arbeiten und gegen Ressourcenverluste durch Schnittstellenprobleme anzugehen – das ist das Ziel der Netzpartner, die an dem Betrieblichen Rehabilitationskonzept (BeReKo) der Salzgitter AG beteiligt sind. Gesteuert wird das Konzept maßgeblich durch die BKK Salzgitter, die sich seit Jahren beim Aufbau und der Entwicklung geeigneter Maßnahmen engagiert hat. Die große Akzeptanz unter den Teilnehmern ermuntert nicht nur zur Fortsetzung, sondern auch zur Ausweitung des Angebots. Birgit Leineweber

EFL-Test
Die ,,Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit” (EFL) wurde in den USA entwickelt und hat sich dort außerordentlich bewährt.

PACT-Test
Der PACT-Test (Performance Assessment and Capacity Testing) wurde für die Selbsteinschätzung der körperlichen Fähigkeiten entwickelt.

Nach drei Monaten Training wird es spannend: Dann werden nämlich die drei Testverfahren erneut durchgeführt. Die Leistungssteigerung wird vermerkt und der Versicherte erhält einen neuen Trainingsplan aufgrund der aktuellen Befunderhebung.

Modul C. Dieses Modul gilt den „Sorgenkindern“ – das sind die Versicherten mit langen AU-Zeiten, schweren Beeinträchtigungen mit Komorbiditäten und einer fraglichen weiteren Einsatzfähigkeit im Betrieb.

Medizinische Wirbelsäulenanalyse ,,DAVID-Test”

AVEM-Test [siehe auch AVEM in der BAuA-Liste]
Das Testverfahren ,,Arbeitsbezogenes Verhaltens und Erlebensmuster” (AVEM) ist ein mehrdimensionaler persönlichkeitsdiagnostischer Test

(Anmerkung in eckigen Klammern und Links nachträglich eingefügt)
Die freiwillige Verhaltensprävention (individuelle Maßnahmen) und gesetzlich vorgeschriebene Verhältnisprävention (arbeitsorganisatorische Maßnahmen) ergänzen sich, aber individuelle Schutzmaßnahmen sind im Arbeitsschutz nachrangig zu allen anderen Maßnahmen.
Im Artikel der BKK geht es um verhaltenspräventiv orientierten Verfahren zum Test von individuellen Mitarbeitern. Es geht dabei eher um Leistungsfähigkeit (siehe auch ISO 10667) als um Gesundheit, nicht jedoch um die Arbeitsbedingungen und die dort zu messenden psychischen Belastungen (siehe auch ISO 10075). Ohne die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Beurteilung der Arbeitsbedingungen macht das keinen Sinn. Wo ist die Schnittstelle zum gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz? Wo ist die Schnittstelle zu den mitbestimmenden Arbeitnehmern?
Es ist bedenklich, wie sich hier eine Krankenkasse und eine Betriebsärztin auf die Wiederherstellung und Messung der Arbeitsfähigkeit konzentrieren und dabei die Prävention völlig vernachlässigen. Dass “Rehabilitation” das Thema ihres Artikels ist, entschuldigt dieses unverantwortliche Desinteresse an der Verhältnisprävention nicht. Ohne Überprüfung beispielsweise der Arbeitssituation von zu rehabilitierenden Mitarbeitern kann nicht verstanden werden, welchen Einfluss diese Arbeitssituation auf die Erkrankung haben könnte. Für eine nachhaltig gelingende Rehabilitation ist die funktionierende Verhältnisprävention eine entscheidende Voraussetzung.
Im BKK-Artikel finden sie keinen Hinweis auf eine funktionierende Verhältnisprävention als Vorraussetzung für die Verhaltensprävention. In der Pressemappe finden Sie Hinweise mit der Suche nach “Gefährdungsbeurteilung” und “IMPULS”. In Zukunft gestalten – 5 Jahre Generationen-Offensive 2025 (Salzgitter AG, S. 37-70) hat es die Salzgitter AG aber geschafft, das Wort “Gefährdungsbeurteilung” zu vermeiden, obwohl das IMPULS-Verfahren Daten dafür liefern soll. Wie der Betriebsrat mitbestimmt, wird nicht deutlich. Ein vielleicht nicht ganz ausgeschlafener Gesamtbetriebsratsvorsitzender (Christian Schwandt) hat die Broschüre trotzdem unterschrieben.
(geändert: 2012-02-23)

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsräte und Personalräte bestimmen bei der Organisation der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes mit. Sie müssen wissen, was Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu tun haben: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriften-regeln/DGUV2-Betriebsaerzte-und-Fachkraefte-fuer-Arbeitssicherheit.html
Zum betriebsspezifischen Teil der Betreuung beschreibt Anhang 4 unverbindlich die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz ergänzend zur Grundbetreuung betriebsspezifisch erforderlich sein können.
Interessant sind einige Tabellen, z.B. (S. 52):

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen
Aufarbeiten grundlegender Konsequenzen für den Betrieb

  • Unterstützen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der neuen Vorschrift
  • Organisation von erforderlichen Qualifizierungsaktivitäten zur Vorschrift generell
  • Ableiten von Konsequenzen für die Zuweisung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung
  • Mitwirken bei Veränderungen betrieblicher Ablauforganisation
  • Unterstützen bei notwendigen technischen und organisatorischen Veränderungen in den Arbeitssystemen
  • Unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum arbeitsschutzgerechten Verhalten der Beschäftigten

Nun ist die Pflicht der Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutznicht mehr so ganz neu, aber wenn Ihr Betrieb damit jetzt erst beginnt, dann werden zusätzliche Ressourcen genau so gebraucht, wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen. Wurde das bei der Planung in Ihrem Betrieb berücksichtigt?
Ist der fehlende Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz dokumentiert, dann ergibt sich daraus Nachholbedarf – mit einem erweiterten Budget. Es kann jedoch sein, dass Arbeitgeber versuchen, Dokumentation zu vermeiden, die zeigt, dass psychische Belastungen bisher nicht in den Arbeitsschutz einbezogen wurden. Wenn der Arbeitgeber nicht genügend Ressourcen für die nachträgliche Vervollständigung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes bereitstellt, muss die Arbeitnehmervertretung notfalls die Feststellung erzwingen, dass wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften (die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen) vorzugehen ist.
Siehe auch: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/ (2011-01-01):

DGUV Vorschrift 2 – Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten

PKV: Kostenfalle im Alter


http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp

PKV: Kostenfalle im Alter

Tarif nach § 204 wechseln
Den Paragrafen 204 im Versicherungsvertragsgesetz kennt kaum ein Kunde. Aber der räumt jedem, egal wie alt er ist, prinzipiell die Möglichkeit ein, innerhalb seiner privaten Krankenversicherung in einen anderen, günstigeren Tarif zu wechseln

 
http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/

Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung

Die langjährig Versicherten, oftmals schon “älter” und mit mehreren Vorerkrankungen, Tarif ist teuer geworden und erreicht schon den Arbeitgeberhöchstzuschuss.
Hier stellt sich die Frage nach einem neuen Unternehmen nicht (mehr). Entweder wäre dabei ein deutlich höheres Eintrittsalter zu berücksichtigen oder es sprechen gravierende Vorerkrankungen gegen eine neue Risikoprüfung.
Doch auch diesen Versicherten stehen Möglichkeiten offen, den Tarif innerhalb des eigenen Unternehmens zu wechseln und sich somit nicht nur in marktgerechte und neuere Tarife zu bewegen, sondern auch die Prämie deutlich zu senken. Grundlage für ein solches Wechselrecht ist der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Vorsätze für 2012

Der Stress hört nicht auf: Auch für 2012 gibt es wieder gute Vorsätze.
http://mail.dak.de/ps.nsf/sbl/2830CDFCDADC6B3EC125796500311EB0?open

DAK-Umfrage zeigt: Mehrheit der Deutschen will weniger Stress

  • Stress vermeiden oder abbauen (60%)
  • Mehr Zeit für Familie / Freunde (56%)
  • Mehr bewegen/Sport (55%)
  • Mehr Zeit für mich selbst (51%)
  • Gesünder ernähren (45%)
  • Abnehmen (33%)
  • Sparsamer sein (31%)
  • Weniger fernsehen (18%)
  • Weniger Alkohol trinken (13%)
  • Rauchen aufgeben (12%)

(Zitat mit verändertem Layout)
Details: http://mail.dak.de/ps.nsf/Show/994D7C0EFEE59AA3C12579650033B263/$File/Umfrage_Gute_Vorsaetze_2012.pdf
 
Und weiter geht’s:
http://www.pronovabkk.de/Inhalt/Standarddokumente/Metanavigation/Presse/Pressemitteilungen/2011-12-29_Vorsatz.html

87% der Bundesbürger wollen im kommenden Jahr aktiv für die eigene Gesundheit werden, das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der pronova BKK. Insgesamt nehmen sich 9 von 10 der in Deutschland lebenden Menschen für 2012 gute Vorsätze vor.

  • 61 % der 502 befragten Personen verfolgen die Absicht, im kommenden Jahr mehr Sport zu treiben. Damit ist dieser Vorsatz der Spitzenreiter, noch vor
  • „mich weniger stressen lassen“ mit 59 % oder
  • „mehr Zeit mit der Familie verbringen“, was sich die Hälfte der Befragten vornimmt.
  • Jeder Dritte möchte 2012 abnehmen,
  • noch mehr Personen sich gesünder ernähren.
  • Die Hälfte der Personen (48 % der Männer und 55% der Frauen) hat den Vorsatz, die im nächsten Jahr anstehenden Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen.
  • Nur ein Zehntel der Bundesbürger hat sich für 2012 nichts vorgenommen.

(Zitat mit verändertem Layout)
(Immer ein beliebtes Thema zum Jahresende. Nebenbei bemerkt: Diese Vorsätze illustrieren ziemlich anschaulich einige noch bestehenden Grenzen der Globalisierung.)

Gejammer: Die Not der Psychiater

Andreas Meißner ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München. Auch ist er
Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Münchner Nervenärzte und Psychiater. Er schreibt heute in der Außenansichten-Rubrik (Seite 2) der Süddeutschen Zeitung unter dem Titel Die Not der Psychiater:

Alle reden vom Burn-out, kaum einer von den Menschen mit Psychose oder Depressopn. Patienten und Helfer bleiben allein. …
… Studien haben gezeigt, dass ein Viertel der psychisch Kranken eine Psychotherapie machen, was jedoch drei Viertel des zur Verfügung stehenden Budgets verschlingt. Die anderen 75 Prozent der Patienten werden dagegen durch Nervenarzte und Psychiater behandelt – ihnen stehen lediglich die restlichen 25 Prozent des entsprechenden Honorartopfes zur Verfügung. Dadurch wächst die Gefahr, dass die psychotherapeutische Behandlung oft leichter, dafür eloquenter psychisch Kranker, die meist noch über ein stabiles soziales Netz und einen Arbeitsplatz verfügen, vieles an Ressourcen verbraucht. Ressourcen, die dann fehlen für die psychiatrische Versorgung von Patienten mit ausgeprägten Störungen wie schweren Depressionen und Psychosen.
Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen sind daher gefordert, die Schieflage in der Versorgung psychisch Kranker zu korrigieren …

Wenn Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Psychiater und Journalisten (auch der SZ) ihren Job ordentlich machen würden, dann wäre die seit vielen Jahren auch von den Kassen und Journalisten tolerierte Mißachtung der Pflicht der Unternehmen zum Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz längst deutlich thematisiert worden. Die Krankenkassen (und damit ihre Kunden) hätten weniger Kosten und auch der von Andreas Meißner angepeilte nicht durch Fehlbelastungen am Arbeitsplatz geschädigte Rest der psychisch Erkrankten hätte weniger Wartezeiten in der Psychotherapie und der Psychiatrie. Andreas Meißner müsste dann auch nicht so sehr über fehlende Ressoucen jammern, die ihm die Psychotherapeuten mit ihren “eloquenten” Klienten angeblich wegschnappen.
(Nachtrag, 2011-11-28: Zum Burnout einer großen Gruppe von weniger “eloquenten” Betroffenen gibt es interessante Anmerkungen von Prof. Johannes Siegrist ab 53m30s im Podcast einer Sendung Ständig unter Druck bei dradio.de. Und noch etwas: “Der Trend ist klar. Und es trifft durchweg den Otto Normalverbraucher, der [wegen Burnout] dann still und heimlich und mit Abschlägen in der Erwerbsminderungsrente verschwindet.”)
Besonders erstaunlich finde ich in Andreas Meißners SZ-Beitrag, dass der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie anscheinend Psychotherapie nicht versteht:

… Dabei wäre oft gar nicht gleich eine tiefgehende Psychotherapie nötig, wie sie mit durchschnittlich 40 Stunden durchgeführt wird und mit einem festen Satz von 80 Euro pro Stunde schnell hohe Kosten verursacht. Nicht jeder Burnout-Betroffene muss seine Kindheit aufarbeiten – nicht jeder will das auch. …

Meißner hat wohl nicht bemerkt, dass schon seit einiger Zeit auch nicht jeder Psychotherapeut die Kindheit seiner Klienten aufarbeiten will. Kennt Meißner in der Psychotherapie nur die Psychoanalyse? Warum unterschlägt er das ganze Spektrum der verhaltenstherapeutischen Therapien? Damit schreckt Meißner Menschen vor der Psychotherapie ab, die eine Psychoanalyse weder brauchen noch wollen.

Die DAK traut sich auch nicht

http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=1&ukatid=1&sid=9&artikelid=4990&pagenr=0

… »Stress am Arbeitsplatz lässt sich nicht völlig vermeiden«, sagt Frank Meiners von der DAK. »Wir können aber Techniken erlernen, mit denen wir die Probleme aktiv angehen – der Griff zur Flasche oder zur Tablettenpackung kann auf Dauer keine Lösung sein.« Die DAK fordert zudem ein nachhaltiges Stressmanagement in den Betrieben: Flexible Arbeitszeitmodelle, bessere Angebote für die Betreuung von Kindern und ein offenes Arbeitsklima könnten ein positives Gegengewicht zu den Anforderungen bilden. Außerdem solle jeder Einzelne für genügend Ausgleich sorgen: »Die Balance zwischen Beruf und Freizeit entscheidet darüber, ob eine Belastung zur Krankheit wird«, erklärt Frank Meiners. »Wer sich aktiv für seine innere Ausgeglichenheit einsetzt, fängt Belastungen am Arbeitsplatz wesentlich besser auf.«

Auch Frank Meiners von der DAK (soweit in wiwi-treff.de vollständig zitiert) traut sich nicht, die Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes durch die Arbeitgeber anzusprechen. Wieder einmal gibt es billige Ratschläge zur Selbstfürsorge.
Natürlich hilft Selbstfürsorge. Die Kunden der DAK haben auch eine eigene Verantwortung für ihre eigene Gesundheit. Es ist aber doch auffällig, dass auch hier wieder eine Krankenkasse kneift, wenn es darum geht, die Arbeitgeber in ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung zu nehmen. Die DAK hat hier wieder einmal eine Chance verpasst, auf die offensichtliche (und darum eigentlich doch recht dreiste) Zurückhaltung der großen Mehrheit der Unternehmen beim Einbezug der psychisch wirksamen Belastung in den Arbeitsschutz einzugehen.
Im Leistungsfall sollten Kassen ein Unternehmen, in dem ein Versicherter psychisch erkrankt, dann in Regress zu nehmen versuchen, wenn psychische Belastungen beispielsweise nicht in den Gefährdungsbeurteilungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Beweislage ist hier oft sehr klar. Statt dessen jedoch holen sich die Kassen die von rechtswidrig handelnden Arbeitgeber verursachten Kosten bei ihren Kunden über Versicherungsprämien vergesellschaftet wieder herein. Auch hier wurde wohl ein Weg gefunden, wie Arbeitnehmer den großen Teil der Arbeitgeber subventionieren, der sich seit 1996 ungestraft seiner Verantwortung für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz entziehen konnte.