Die GDA bis 2012 und Prioritäten ab 2013

http://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/veranstaltung/tda/2013/documents/09_jansen.pdf

Die GDA bis 2012
– Erfahrungen –
Prioritäten ab 2013
Michael Jansen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV
Fellbach, 14. März 2013
[…] 

  • ORGA: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • MSE: Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich
  • PSYCH: Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung

Der PSYCH Kernprozess für die Beratung und Aufsich begann erst im Jahr 2015. Die Qualifizierung des Aufsichtspersonals bei PSYCH begann in der GDA erst im Mitte 2013. Einen Anlauf für eine gerade mal insgesamt fünftägige Ausbildung für PSYCH für die eher technisch orientierten Aufsichtpersonen gab es in Bayern ab 2011, also etwa sechs Jahre, nachdem das BAG klarstellte, dass psychische Belastungen Gegenstand des Arbeitsschutzes sind. Bis dahin waren die Arbeitnehmer einem Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgeliefert, der von der Gewerbeaufsicht nicht kompetent beaufsichtigt werden konnte.
Ich erkenne bei der Gewerbeaufsicht kein Interesse, zu untersuchen, welchen Schaden sie damit angerichtet hat. Mindestens müssten sie von den vielen Unternehmen, die psychische Belastungen noch nicht ausreichend in den Arbeitsschutz mit einbezogen haben, fordern, dass ihre Budgets für den Arbeitsschutz über das für DGUV2 geltende Maß hinausgehen. Die Aufholjagd erfordert ganz logisch zusätzlichen Aufwand.

DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln

http://www.bghw.de/praevention/ba-fasi-bestellung-ab-01012011/online-handlungshilfe

DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln leicht gemacht
Mit einem Online-Tool können Unternehmerinnen und Unternehmer die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schnell und einfach abschätzen. Konzipiert ist das Programm für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die als Betreuungsform die Regelbetreuung wählen. […]

DGUV-Vorschrift 2 und psychische Belastungen

Im letzten Jahr fand eine Tagung zum Thema statt. Die Präsentationen der Vorträge gibt es hier: http://www.gesundheitsdienstportal.de/gemeinsame-deutsche-arbeitsschutzstrategie/aktivitaeten/fachtagungen/dokumentation-der-fachtagung-dguv-vorschrift-2-psychische-belastungen-vom-02-oktober-2012/

Neue Chancen für Betriebsräte(nützen nichts, wenn man sie nicht nutzt)

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_dguv-v2_einfuehrung.pdf

Die seit dem 1. Januar 2011 geltende neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die bisherige Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, die BGV A2, ablöst, bietet Betriebsräten bessere Chancen, sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Interessen der Beschäftigten zu engagieren. Die Arbeitnehmervertreter in der Selbstverwaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben daran aktiv mitgewirkt und konnten dazu wichtige Akzente setzen.
Die Vorschrift räumt Betriebs- und Personalräten weitgehende Mitwirkungsrechte bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten ein. Sie können Schwerpunkte der Betreuungsarbeit mitbestimmen und damit direkt Einfluss auf die Tätigkeit der betrieblichen Experten nehmen. Bei der Ermittlung der Anforderungen und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind sie zu beteiligen und dies setzt eine intensive Zusammenarbeit voraus. Zum Aufgabenspektrum der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören neben den eher klassischen Maßnahmen zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen ebenso Beratungs- und Betreuungsleistungen, die sich aus neuen Gesundheitsgefahren wie psychischen Belastungen ergeben. Auch Themen wie die Teilhabeinteressen von Schwerbehinderten, Konzepte für altersgerechte Arbeit sowie die Organisation des betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagements bieten eine gute Grundlage für einen ganzheitlichen Betreuungsansatz. Die vorliegende Handlungshilfe möchte dazu Unterstützung bieten. …

 
Auch hier ist die Gefährdungsbeurteilung eine entscheidende Grundlage für die Aufgabenplanung:

Gefährdungsorientierung
Auf der Grundlage detaillierter Kataloge werden die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Anforderungen vom Betrieb bestimmen. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang, die zudem zwischen den Unfallversicherungsträgern stark variierten, leitet sich der Betreuungsbedarf durchgängig von den vorliegenden Gefährdungen im jeweiligen Betrieb ab. Mit der Vorschrift 2 wird damit ein neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung eingeführt. Diese veränderte Stoßrichtung fördert die aktive Auseinandersetzung mit dem betrieblichen Arbeitsschutz und erfordert den Dialog zwischen Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung.

Was machen Betriebe, in denen psychische Belastungen nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen sind? Nutzt der Arbeitgeber die Unvollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung auch noch zu seinem Vorteil?
 
Die Betriebsvereinbarung ist Pflicht!

Mitwirkung der Betriebs- und Personalräte
Auf das bestehende Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung wird in der Vorschrift 2 (Anlage 2) ausdrücklich verwiesen: „Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.“

 


Auch sehr lesenswert zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz:
http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_7_BetrVG_Gesundheitsschutz_Umweltschutz/

… Im Zusammenspiel mit den Vorschriften §§ 88 Nr. 1, 89, 90, 91 BetrVG bietet sich hier für den Betriebsrat ein ganzes Geflecht von Möglichkeiten, für Humanisierung, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz innerhalb des Betriebs tätig zu werden.
Während bei der autonomen Arbeitsgestaltung der Arbeitgeber als Unternehmer über Investitionen und deren Ausgestaltung letztlich frei entscheidet, unterliegt er im Bereich des gesetzlichen Arbeitsschutzes – ebenso wie die betroffenen Arbeitnehmer – dem öffentlichen Recht. In diesem Rechtsbereich ist der Arbeitgeber nicht Vertragspartner, sondern den Regeln der staatlichen Gewalt unterworfen. …

Dienstleistungen für die Arbeitsmedizin und den Arbeitsschutz

“Bauhof-Online” präsentiert sich als “Infoportal für kommunale Entscheider”. http://www.bauhof-online.de/it/arbeitssicherheit-medizin/arbeitsmedizin/ listet Dienstleisungsangebote für die Arbeitsmedizin (und den Arbeitsschutz) auf. Die Angebote zeigen recht gut, was in diesem Bereich erforderlich ist. Ein Thema ist auch die DGUV Vorschrift 2.

DGUV Vorschrift 2 verschlechtert Arbeitsschutz

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2011/_11/_08/Petition_21011.html

Der Deutsche Bundestag möge prüfen, ob die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) den mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verfolgten Zweck (Arbeitsschutz und Unfallverhütung) erreicht.

 
Aus der Begründung:

[…] Nicht die Gefährdungslage des Betriebes, sondern die Entscheidung des Unternehmers, welches Modell er einsetzt, wird über das Niveau an Arbeitsschutz und Unfallverhütung in einem Betrieb entscheiden. Der Umfang des Einsatzes von Expertenwissen sollte sich an der potentiellen Gefährdungslage orientieren. Es dürfen nicht finanzielle Interessen eines Unternehmers Einfluss auf das Niveau des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung erlangen. […]

Siehe auch: https://www.openpetition.de/petition/online/arbeitsschutz-novellierung-der-unfallverhuetungsvorschrift-zum-arbeitssicherheitsgesetz

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsräte und Personalräte bestimmen bei der Organisation der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes mit. Sie müssen wissen, was Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu tun haben: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriften-regeln/DGUV2-Betriebsaerzte-und-Fachkraefte-fuer-Arbeitssicherheit.html
Zum betriebsspezifischen Teil der Betreuung beschreibt Anhang 4 unverbindlich die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz ergänzend zur Grundbetreuung betriebsspezifisch erforderlich sein können.
Interessant sind einige Tabellen, z.B. (S. 52):

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen
Aufarbeiten grundlegender Konsequenzen für den Betrieb

  • Unterstützen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der neuen Vorschrift
  • Organisation von erforderlichen Qualifizierungsaktivitäten zur Vorschrift generell
  • Ableiten von Konsequenzen für die Zuweisung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung
  • Mitwirken bei Veränderungen betrieblicher Ablauforganisation
  • Unterstützen bei notwendigen technischen und organisatorischen Veränderungen in den Arbeitssystemen
  • Unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum arbeitsschutzgerechten Verhalten der Beschäftigten

Nun ist die Pflicht der Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutznicht mehr so ganz neu, aber wenn Ihr Betrieb damit jetzt erst beginnt, dann werden zusätzliche Ressourcen genau so gebraucht, wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen. Wurde das bei der Planung in Ihrem Betrieb berücksichtigt?
Ist der fehlende Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz dokumentiert, dann ergibt sich daraus Nachholbedarf – mit einem erweiterten Budget. Es kann jedoch sein, dass Arbeitgeber versuchen, Dokumentation zu vermeiden, die zeigt, dass psychische Belastungen bisher nicht in den Arbeitsschutz einbezogen wurden. Wenn der Arbeitgeber nicht genügend Ressourcen für die nachträgliche Vervollständigung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes bereitstellt, muss die Arbeitnehmervertretung notfalls die Feststellung erzwingen, dass wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften (die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen) vorzugehen ist.
Siehe auch: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/ (2011-01-01):

DGUV Vorschrift 2 – Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten

Kongressthema Psychische Belastungen

Persönlicher Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Internationale Fachmesse mit Kongress, Berlin, 2011-10-18 bis 2011-10-21
 
http://www.aplusa.de/cipp/md_aplusa/custom/pub/show,fair,aplusa11/lang,1/oid,8521/event_id,39/~/Web-EventsDatasheet/events_datasheet

Veranstaltungsdaten
Veranstaltungsort: CCD Süd Stadthalle X
Zeiten: 20.10. 09:15-12:15
Moderatoren: Dr. Jürgen Reusch
Schlagwörter: Kongressveranstaltungen
Weitere Informationen

Federführung:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Beschreibung:
Gute Arbeit jetzt. Immer mehr Beschäftigte wollen nicht länger vertröstet werden, wenn es um gute, langfristig gesunde Arbeitsbedingungen geht. Der Skandal um die Dortmunder Recyclingfirma ENVIO verdeutlicht, dass die Beschäftigten für schlechten Gesundheitsschutz im Betrieb und den Personallabbau in der Gewerbeaufsicht einen sehr hohen Preis zahlen.
Staatliche Stellen müssen daher das Thema gesunder Arbeitsbedingungen viel stärker aufgreifen und zum Bestandteil staatlicher Strategien, der Aufsicht und der Unterstützung der Betriebe und Beschäftigten machen. Hierzu ist der Arbeitsminister des Landes NRW eingeladen, der zu “Gesunden Betrieben mit gesunden Beschäftigten” referieren wird. Vorschläge zur besseren staatlichen Regulierung der wachsenden psychischen Belastungen werden von der IG Metall vorgestellt.
Hinsichtlich psychischer Belastungen in der Arbeitswelt wird häufig behauptet, das Thema sei schwierig und daher im Betrieb nicht praktikabel zu bearbeiten. Wir wollen zeigen, welche Ansätze zur Zeit angewendet werden und welche Ergebnisse dabei schon jetzt erzielt werden.
Viele Betriebs- und Personalräte stehen aktuell vor der Entscheidung, welche Präventionsschwerpunkte in ihrem Betrieb gesetzt werden sollen. Was ist dabei zu beachten und wie geht das überhaupt? Hierzu berichtet ein Betriebsrat zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in seinem Betrieb.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion wird unter Beteilung der Arbeitsschutzbehörden und der Arbeitgeber über die Rolle des Staates, neu fest gesetzte staatliche Arbeitsschutzziele, notwendige Beiträge des Gesetzgebers sowie die Rolle von Betriebs- und Personalräten bei der Herstellung guter Arbeitsbedingungen diskutiert.
Vorträge:
9:15 Uhr
Begrüßung
DGB Bundesvorstand
Gesunde Betriebe mit gesunden Beschäftigten
Guntram Schneider, Arbeitsminister NRW
Aufschwung auf Kosten guter Arbeit? – Aktuelle Aufgaben der Gewerkschaften und der Politik
Hans Jürgen Urban, IG Metall Vorstandsmitglied
10:35 Uhr
Pause
“Hauptsache Gesundheit” – ein ver.di – Projekt
Stefanie Nutzenberger, ver.di
“Und es geht doch”: Psychische Belastungen erfassen und reduzieren
Anne Jenter, GEW Vorstandsmitglied
Die DGUV Vorschrift 2 – Erfahrungsbericht eines Betriebsrates
Oliver Meier, Betriebsrat STILL GmbH
11:50 – 12:30 Uhr
Diskussion: Gute Arbeit jetzt! Und nicht irgendwann.
Steffen Röddecke, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Norbert Breutmann, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
sowie Hans Jürgen Urban, Oliver Meier und Anne Jenter
Kurzfassungen der Vorträge:

 
http://www.aplusa.de/cipp/md_aplusa/custom/pub/show,fair,aplusa11/lang,1/oid,8521/event_id,48/~/Web-EventsDatasheet/events_datasheet

Veranstaltungsdaten
Veranstaltungsort: CCD Süd Stadthalle X
Zeiten: 20.10. 14:00-17:00
Moderatoren: Dr. Helmut Nold
Schlagwörter: Kongressveranstaltungen
Psychische Belastungen
Weitere Informationen

Federführung:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Beschreibung:
Die Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung findet nur unzureichend statt. Unter den Ursachen, die zu dieser Situation führen, werden immer wieder Wissensdefizite und Handlungsunsicherheiten genannt. Beiträge aus der Forschung und der betrieblichen Beratung bestätigen das.
Aus der Erfassung des Bedarfs werden im Workshop verschiedene Qualifizierungsmethoden vorgestellt und Herausforderungen skizziert.
Abschließend runden Praxisbeispiele zu Vorgehensweisen in verschiedenen Betrieben die Veranstaltung ab.
Vorträge:
Qualifizierungsbedarf
14.00 – 14:10 Uhr
Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen – Qualifizierungsdefizite
Dr. Gabriele Richter, BAuA
14.10 – 14:30 Uhr
GDA Koordinierungskreis “Psychische Belastung” – Qualifizierungsbedarf
Bettina Splittgerber, Hessisches Sozialministerium und Christian Pangert, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
14.30 – 14:35 Uhr
Diskussion
Qualifizierungswege
14.35 – 14:55 Uhr
Qualifizierungskonzept des LASI – erste Erfahrungen
Peter Stadler, Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München und Bettina Splittgerber, Hessisches Sozialministerium
14.55 – 15:25 Uhr
Qualifizierung und Betriebsberatung in der BG RCI
Sabine Schreiber-Costa und Roland Portun, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Qualifizierung von Betriebsräten von der IG BCE
Stefan Weis, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
15.25 – 15:30 Uhr
Diskussion
Betriebliche Umsetzungen
15.30 – 15:50 Uhr
Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung bei der Daimler AG – Qualifizierung in der Praxis
Ines Reinhardt, Daimler AG
15.50 – 16:10 Uhr
Wie eine nachhaltige Gesundheitsförderung besser gelingen kann! Beispiel “Finanzverwaltung NRW”
Prof. Dr. Gabriele Elke, Ruhr Universität Bochum
16.10 – 16:15 Uhr
Diskussion
Einstieg und Prozess
16.15 – 16:35 Uhr
Niederschwelliger Einstieg: Vorschlag für eine betriebliche Umsetzung
Karl Busch, Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg (Südwestmetall)
16.35 – 16:55 Uhr
Integration psychischer Belastung in die GB – betrieblicher Erfahrungsbericht
Matthias Holm, Institut für Gesundheitsförderung und Personal
16.55 – 17:00 Uhr
Diskussion
Kurzfassungen der Vorträge:

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Damit die als Pressemeldung formulierte Position des VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.) bekannter und mit einer Suche innerhalb dieses Blogs gefunden wird, gibt es den Text auch hier als Blogeintrag.
https://ssl.vdsi.de//webcom/show_article.php/_c-40/_nr-198/_p-1/i.html:

Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen 
VDSI veröffentlicht Positionspapier.
Der VDSI befürwortet eine Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen aus den folgenden Gründen:

  • Die systematische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die anschließende schriftliche Dokumentation stellen wichtige Instrumente in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess dar. Maßnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz müssen dokumentiert werden, um als Entscheidungsgrundlage für künftige Entwicklungen herangezogen werden zu können.
  • Eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen erhöht die Rechtssicherheit der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen.
  • Die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2), die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, den betriebsspezifischen Betreuungsumfang anhand der betrieblichen Gefahrenlage zu ermitteln. Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hilft, die notwendigen Daten für die Festlegungen zu gewinnen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor Jahren die besondere Bedeutung der Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen hervorgehoben. Die immer wiederkehrende Diskussion über eine mögliche Aufweichung der Dokumentationspflicht setzt ein falsches Signal in einem vereinten Europa, das sich für gesunde und sichere Arbeitsplätze einsetzt.
  • Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an alternativen Formen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung (Unternehmermodellen) der Unfallversicherungsträger.

Durch seine mehr als 5.200 Mitglieder, die als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig sind, verfügt der VDSI über ein hohes Maß an Praxiserfahrung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in KMU [Kleine und mittlere Unternehmen]. In dem Positionspapier werden die oben genannten Punkte weiter ausgeführt. Das Positionspapier gibt auch einige Praxisbeispiele für den Nutzen einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

VDSI-Mitglieder können im Internet das Positionspapier im passwortgeschützten Mitgliederbereich der Website des Vereins herunterladen.
Zur Dokumentationspflicht siehe auch: http://blog.psybel.de/arbschg-aenderung-ist-eine-klarstellung/#Dokumentationspflicht