Work-Life-Balance

http://www.digbib.org/Franz_Kafka_1883/Das_Schloss?k=Das+f%FCnfte+Kapitel

[…] Nirgends noch hatte K. Amt und Leben so verflochten gesehen wie hier, so verflochten, daß es manchmal scheinen konnte, Amt und Leben hätten ihre Plätze gewechselt. Was bedeutete zum Beispiel die bis jetzt nur formelle Macht, welche Klamm über K.s Dienst ausübte, verglichen mit der Macht, die Klamm in K.s Schlafkammer in aller Wirklichkeit hatte. […]

Quelle: Franz Kafka, Unfallversicherungsbeamter

Die gute Fee der DGUV

Den Weihnachtsmann hatten wir schon dort, wo er hingehört: im Dezember. Nun kommt die Fee dran (http://www.dguv.de/dguv/de/Presse-Aktuelles/Podcasts/Video-Podcasts/index.jsp):

Die gute Fee

Präventionsfilm zu psychischen Belastungen bei der Arbeit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat einen weiteren Präventionsfilm zum Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz veröffentlicht. Die Hauptrolle übernimmt die gute Fee.

Auch der Weihnachtsmann braucht Abwechslung

Gestern hatte er es hinter sich gebracht. Als Maßnahme gegen Fehlbelastung sucht der Weihnachtsmann nun eine neue Belastung.
http://www.dguv.de/de/Presse-Aktuelles/Pressemitteilung_73091.jsp (DGUV-Pressemeldung)

Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Präventionsfilm zu psychischen Belastungen bei der Arbeit
17.12.2013
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat heute einen Kurzfilm zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz veröffentlicht. Die Hauptrolle übernimmt passend zur Jahreszeit der Weihnachtsmann.
Standbild aus dem Film. (DGUV / DOMAR Film GmbH)Standbild aus dem Film. (DGUV / DOMAR Film GmbH)
Jedes Jahr dieselbe Leier: Von Stadt zu Stadt, von Land zu Land eilt der Weihnachtsmann um die Welt, um all die Geschenke zu verteilen, die auf den Wunschzetteln stehen. Seit Jahrhunderten schon klettert er auf die ewig gleichen Dächer und Schornsteine. Abwechslung? Fehlanzeige. Schon bedroht die Monotonie das seelische Gleichgewicht des Weihnachtsmanns, da nimmt seine Geschichte eine unerwartete Wendung.
“Wir wollen mit einem Augenzwinkern auf ein eigentlich ernstes Thema aufmerksam machen”, sagt Gregor Doepke, Leiter Kommunikation der DGUV. “Ziel des Films ist es, Arbeitgeber und Versicherte für psychische Belastungen bei der Arbeit zu sensibilisieren – in diesem Fall mangelnde Abwechslung und einseitige Belastung.”
Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung des Themas für die betriebliche Prävention. So muss der Arbeitgeber bei der Beurteilung von Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb auch psychische Belastungen berücksichtigen. Das hat der Gesetzgeber vor wenigen Monaten im Arbeitsschutzgesetz präzisiert. Unterstützung erhalten Arbeitgeber in Präventionsfragen von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Der Film wurde in Kooperation mit der Filmakademie Ludwigsburg realisiert. Produktion: DOMAR Film GmbH, Regie: Alexander Landsberger, Produzenten: Dominik Utz & Martin Schwimmer. Weitere Filme werden voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Thema psychische Belastungen finden Sie hier .

Vorsicht: Abwechslung ist kein Patentrezept für jeden. Manche mögen Monotonie, und es kommt auch auf die Art der Abwechslung an. Beispielsweise für mich war einmal eine dreijährige Versetzung nach Japan eine gute Abwechslung. Bei der Firmenweihnachtsfeier dort war ich dann natürlich der Weihnachtsman. Bart und Bauch musste ich mir nicht erst wachsen lassen.

Publikationen der Unfallversicherung

 
2014-06-16: Die DGUV hat umgeräumt: http://blog.psybel.de/dguv-raeumt-um/. Einige Links in diesem Artikel funktionieren nicht mehr.
 


Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet sehr gutes Informationsmaterial:

 
Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz:

 
Neuerscheinungen der DGUV allgemein:

 
Auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (LASI) bietet Informationsmaterial für Aufsichtspersonen.

DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln

http://www.bghw.de/praevention/ba-fasi-bestellung-ab-01012011/online-handlungshilfe

DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln leicht gemacht
Mit einem Online-Tool können Unternehmerinnen und Unternehmer die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schnell und einfach abschätzen. Konzipiert ist das Programm für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die als Betreuungsform die Regelbetreuung wählen. […]

Aufsicht ausgedünnt

Wie konnte es zu der Demontage der Arbeitsschutz-Aufsicht kommen?
BDA-Geschäftsbericht 2004
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/files/66D039DEA7DBE91BC12574EF004FFB09/$file/BDA_GB_2004.pdf, S. 54:

… Die historisch gewachsene Organisationsstruktur der gewerblichen Berufsgenossenschaften muss gestrafft und im Hinblick auf die Aufgabenstellung und moderne Anforderungen des Verwaltungshandelns optimiert werden. Aufgrund von Veränderungen und Gewichtsverschiebungen in und zwischen den Branchen ist die heutige Organisationsstruktur nicht mehr zukunftsfähig. Fusionen müssen daher erleichtert und von der Selbstverwaltung verstärkt vorangetrieben werden. Daneben sind die Verwaltungsstrukturen der Berufsgenossenschaften zu verschlanken und die Möglichkeiten anderer Organisations- und Finanzierungsformen im Bereich der berufsgenossenschaftlichen Schulungsstätten, Forschungsinstitute und Kliniken zu prüfen.
Doppelarbeiten von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft mit zwangsläufigen Reibungsverlusten und Doppelbelastungen für die Betriebe zugunsten einer einheitlichen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften sind zu beseitigen. Dabei darf es jedoch zu keinen zusätzlichen Kostenbelastungen für die Berufsgenossenschaften kommen.

 
http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/32_vorschlaege.pdf

4. Vorschlag: Mehrfachzuständigkeiten im Arbeitsschutz abbauen
Bereich / Rechtsgebiet: Arbeitsschutzrecht
Gesetzliche Grundlage: § 21 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Gesetzliche Grundlage: § 21 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Ausganglage / Problemstellung: Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl staatliche Behörden – die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder – als auch die Berufsgenossenschaften Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer wahrnehmen. Unternehmen beklagen, dass diese Parallelzuständigkeiten in der Praxis häufig kostenintensive Doppelprüfungen nach sich ziehen, zumal Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften ihre Prüfungen oftmals nicht untereinander abstimmen.
Lösungsvorschlag: Bei Überschneidung der Zuständigkeiten sollten in Zukunft die Berufsgenossenschaften in der Regel allein zuständig sein. Mindestens sollten die zuständigen Landesbehörden und die Berufsgenossenschaften ihre Aktivitäten beim Arbeitsschutz besser koordinieren und miteinander verzahnen, um so die Belastungen der Betriebe zu reduzieren. Als erster Schritt kann die diskutierte gemeinsame Beratungs- und Überwachungsstrategie sinnvoll sein, sie sollte daher zügig umgesetzt werden. Zuständiges Bundesressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
DIHK-Ansprechpartner:
Hildegard Reppelmund
Tel: 030-20308 2702, reppelmund.hildegard@berlin.dihk.de
Dr. Oliver Heikaus
Tel: 030-20308 1115, heikaus.oliver@berlin.dihk.de


 
Fachinformationen zur Arbeitsgestaltung I NR. 43 I Oktober 2011
http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/SID-577D2ED4-F01794B3/internet/Tipp43_V6_Finale_Screen_0180513.pdf, S. 2

Die Kritik der Arbeitgeber war heftig, ihre Argumente einfach: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beklagte Mehrfachzuständigkeiten im Arbeitsschutz als nicht zeitgemäß. Hier die Berufsgenossenschaften, dort der staatliche Arbeitsschutz – das führe zu „Doppelarbeiten mit zwangsläufigen Reibungsverlusten und Doppelbelastungen für die Betriebe“, monierte 2004 auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). All das koste die Unternehmer Zeit und Geld. Ihre Klagen hatten Erfolg. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden wurden regelrecht demontiert. In einigen Bundesländern wurden die Gewerbeaufsichtsämter aufgelöst, mal wurde das Personal in Land- und Stadtkreise verschoben, mal der Unfallkasse zugeteilt, mal sind weitere Aufgaben hinzugekommen. Fast überall wurde das Personal so ausgedünnt, dass von einer funktionierenden Arbeitsschutzaufsicht kaum noch zu sprechen ist.
Das hat Folgen. Ein Beispiel: Im Jahr 2009 besuchte der staatliche Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen knapp 11000 von insgesamt 920000 Betriebsstätten, gut ein Prozent. Daraus ergibt sich, dass die Arbeitsschützer einen Betrieb rechnerisch alle 86 Jahre aufsuchen. Auch der EU-Ausschuss Hoher Aufsichtsbeamter (SLIC) übte in seinem Bericht von 2006 Kritik. „In Fällen, wo eine Sanktion voll gerechtfertigt gewesen wäre, verhängten die Inspektoren keine Sanktionen, sondern übernahmen faktisch Mitverantwortung für die Situation.“ Inspektionen ohne vorherige Ankündigung, „ein wesentliches und wertvolles Inspektionsmittel“, vermisste der EU-Ausschuss ebenfalls.
Um Ressourcen besser zu nutzen und eine bessere Abstimmung zwischen staatlicher Aufsicht und Berufsgenossenschaften zu erzielen, wurde die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, kurz GDA, verabschiedet und im § 20a Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Die GDA definiert gemeinsame Arbeitsschutzziele, etwa die Verringerung der Muskel-Skelett-Erkrankungen. Sie entwickelt gemeinsame Arbeitsprogramme und zielt darauf, dass sich die zuständigen Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe und bei den Vorschriften- und Regelwerken abstimmen.

(Link nachträglich eingetragen)
Die Vorschläge von BDA und DIHK sind nicht durchweg schlecht, umgesetzt wurden anscheind aber vorwiegend Einsparungen, nicht jedoch eine qualitätserhaltende Koordination. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen dem Ansatz der Berufsgenossenschaft, in der auch die Arbeitgeber Mitglieder und Kunden sind, und einer staatlichen Aufsicht. Und staatliche Aufsicht ist offensichtlich nötig.
Aktualisierung des Artikels: 2012-07-04
 
Siehe auch:

AUVA: Psychische Belastungen

http://www.auva.at/mediaDB/MMDB118587_E14.pdf

E 14
EVALUIERUNG
Gefahren ermitteln & beseitigen
Psychische Belastungen

Inhalt
Vorbemerkung
Vorwort
I Informationen zum Thema
  1 Was sind psychische Belastungen?
  2 Was ist Stress?
  3 Fragen und Missverständnisse
  4 Was hält gesund?
  5 Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke
II Ermittlung psychischer Belastungen
  1 Erhebungsinstrumente
  2 Erhebung personenbezogener Daten
III Risikobeurteilung
IV Festlegen und Durchführen von Maßnahmen
  1 Grundsätze der Stressprävention
  2 Präventionsmaßnahmen, die sich auf die Arbeitssituation beziehen
  3 Präventionsmaßnahmen, die sich auf Personen beziehen
V Praktische Instruktionen
  1 Allgemeine Hinweise
  2 Wie können Fragebögen eingesetzt werden?
  3 Welche personenbezogenen Daten können erhoben werden?
  4 Zum beiliegenden Fragebogen
  5 Wie kann der Fragebogen ausgewertet werden?
Vl Anhang
Fragebogen zur Arbeitssituationsbewertung durch Beschäftigte
Liste biografischer Daten
Liste gesundheitsbezogener Daten
Literatur

HUB – E 14 – 0903 Aktualisierte Auflage

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien

Dateiinfo:
Created: Thursday, January 23, 2003 10:44:56 AM
Modified: Thursday, March 15, 2007 08:24:08 AM

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsräte und Personalräte bestimmen bei der Organisation der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes mit. Sie müssen wissen, was Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu tun haben: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriften-regeln/DGUV2-Betriebsaerzte-und-Fachkraefte-fuer-Arbeitssicherheit.html
Zum betriebsspezifischen Teil der Betreuung beschreibt Anhang 4 unverbindlich die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz ergänzend zur Grundbetreuung betriebsspezifisch erforderlich sein können.
Interessant sind einige Tabellen, z.B. (S. 52):

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen
Aufarbeiten grundlegender Konsequenzen für den Betrieb

  • Unterstützen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der neuen Vorschrift
  • Organisation von erforderlichen Qualifizierungsaktivitäten zur Vorschrift generell
  • Ableiten von Konsequenzen für die Zuweisung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung
  • Mitwirken bei Veränderungen betrieblicher Ablauforganisation
  • Unterstützen bei notwendigen technischen und organisatorischen Veränderungen in den Arbeitssystemen
  • Unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum arbeitsschutzgerechten Verhalten der Beschäftigten

Nun ist die Pflicht der Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutznicht mehr so ganz neu, aber wenn Ihr Betrieb damit jetzt erst beginnt, dann werden zusätzliche Ressourcen genau so gebraucht, wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen. Wurde das bei der Planung in Ihrem Betrieb berücksichtigt?
Ist der fehlende Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz dokumentiert, dann ergibt sich daraus Nachholbedarf – mit einem erweiterten Budget. Es kann jedoch sein, dass Arbeitgeber versuchen, Dokumentation zu vermeiden, die zeigt, dass psychische Belastungen bisher nicht in den Arbeitsschutz einbezogen wurden. Wenn der Arbeitgeber nicht genügend Ressourcen für die nachträgliche Vervollständigung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes bereitstellt, muss die Arbeitnehmervertretung notfalls die Feststellung erzwingen, dass wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften (die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen) vorzugehen ist.
Siehe auch: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/ (2011-01-01):

DGUV Vorschrift 2 – Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten