Betriebsräte: Oft fehlt das Wissen

Landeszeitung für die Lüneburger Heide, 2013-01-08
http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/aerzte-auf-der-schulbank/

… Robert Kirschner schult Betriebs- und Personalräte. Schwerpunkt sei die zunehmende psychische Belastung im Job. Eigentlich gäben das Betriebsverfassungsrecht und Gesundheitstarifverträge den Arbeitnehmervertretern Möglichkeiten, auf Geschäftsleitungen einzuwirken, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Oft fehle aber das Wissen: “Es gibt viele Instrumente, Einfluss zu nehmen, doch die werden zu wenig genutzt.” Das möchten die Gewerkschafter ändern, für Nordostniedersachsen soll die Adresse an der Lessingstraße [Lüneburger Niederlassung des Bildungswerks der Gewerkschaft ver.di] als “Betriebs- und Personalrätehaus” künftig einen guten Namen haben.

AMS-Standards

Aktualisierung: 2014-08-18
Leider kann man sich im Gegensatz zu Gesetzen viele Standards zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) nicht kostenlos im Internet ansehen. Auch darum kennen wohl nur wenige Arbeitnehmer die Pflichten jener Unternehmen, die sich nach OHSAS 18001 haben zertifizieren lassen.
Wenn eine Arbeitgeberin nach OHSAS 18001 zertifiziert wird, dann ergeben sich daraus in der Betriebspraxis Rechte und Pflichten sowohl für die Arbeitgeberin wie auch für die Arbeitnehmer. Insbesondere wenn Standards nicht wörtlich (sondern z.B. vom Arbeitgeber interpretiert) in Unternehmenshandbücher zum Arbeitsschutzmanagement übernommen werden, sollten sich Arbeitnehmervertretungen das Büchlein zu OHSAS 18002:2008 trotz des Preises leisten. Das kann auch helfen, wenn es noch kein Arbeitsschutzhandbuch gibt und es erst noch mitbestimmt gestaltet werden muss (z.B. mit dem Ziel einer Zertifizierung).
Neben den Standards für die Gestaltung von Arbeitschutzmanagementsystemen gibt es auch Standards und Normen für Audits. Solche Audits generieren wichtige Informationen für die Betriebsratsarbeit. Wenn Betriebsräte und Personalräte verstehen wollen, wie ein interner Auditor (1st-Party-Auditor) und ein Lieferantenauditor (2nd-Party-Auditor) arbeitet, dann hilft das Kapitel 4.5.5 in OHSAS 18002:2008 oder darüber hinaus gehend die DIN EN ISO 19011. Die zu beschaffen, kostet noch ein paar Euro. (Ich habe von einem Betrieb gehört, in dem Mitarbeiter nur gegen Unterschrift und Angabe von Gründen Einblick in die Norm nehmen dürfen.)
Die Norm für Zertifizierungsaudits ist ISO 17021 und für interne Audits (sowie Kundenaudts bzw. 3rd Party Audits) ISO 19011. Wichtig für die Betriebsratsarbeit: § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt Arbeitnehmervertretungen das Recht, sich an Besichtigungen im Betrieb zu beteiligen. Audits sind Besichtigungen. Dazu gehören auch Dokumente: der Zertifizierungsbericht, der Abweichungsbericht (soweit nicht im Zertifizierungsbericht enthalten) und in die Dokumente, die dem Auditor vorgelegt wurden. Das gilt nicht nur für die Dokumentation des Zertifizierungsaudits, sondern auch des internen Audits. Die Vertraulichkeit als eines von sechs Audit-Prinzipien der Audits setzt das Information- und Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertretung nicht außer Kraft, sondern verpflichtet auch die Arbeitnehmervertreter, aus Audits gewonnene Erkenntnisse nicht zum persönlichen – z.B. wirtschaftlichen – Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu missbrauchen.
Lesetipps:

Kostenlos gibt es (2014-03-19):

Weitere Hinweise (2014-08-01):

2016 oder 2017?:

Die Kür vor der Pflicht ist die verkehrte Reihenfolge

In https://www.xing.com/topics/de/betriebliches-gesundheitsmanagement-8826 weist Klaus Schomacker auf die DIN SPEC 91020 hin, eine größtenteils von Privatunternehmen vorangetriebene Spezifikation zum Betrieblichen Gesundheitsmanagemet (BGM). Sein Unternehmen bietet auch Betriebsräteschulungen an.

… Das Neueste dazu ist die DIN SPEC 91020, die die Einführung eines BGM in einem Betrieb umfassend beschreibt. Wie eine Norm es halt macht, Lücken in der Umsetzung inklusive. …

 
Ich meine, dass sich Betriebsräte zunächst mit der ILO-OSH und mit OHSAS 18001 (bzw. OHSAS 18002) befassen sollten, bevor sie sich der DIN SPEC 91020 zuwenden. Oder kürzer: Zuerst kommt der Arbeitsschutz als Pflicht, dann kommt das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Kür. Solange beispielsweise ein Unternehmen mit einem mangelhaften Einbezug psychischer Belastungen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstößt, hat das Unternehmen erst einmal seine Hausaufgaben zu erledigen, bevor freiwillige Wohltaten verteilt werden.
Außerdem gibt es in OHSAS 18001:2007 sogar einen Absatz zur Mitbestimung. In der DIN SPEC 91020 ist die Mitwirkung der Arbeitnehmer schwächer, was angesichts der fehlenden Konsensbildung bei der Entwicklung einer DIN SPEC im PAS-Verfahren ja auch nicht überraschend ist.
Eine Zertifizierung nach ILO-OSH oder OHSAS 18001 kann für international operierende Unternehmen wichtig sein. Wer noch genug Geld hat, kann dann mit einem Zertifikat zur die DIN SPEC 91020 noch ein Sahnehäubchen für sein Employer Branding draufsetzen. Außerdem gibt es hier auch eine Alternative: Der SCOHS.
Wirbt ein Unternehmen dagegen nur mit der DIN SPEC 91020 ohne sich dabei nach einem Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme zu richten, dann sollten sich Bewerber überlegen, ob das eher verhaltenspräventionsorientierte BGM eine Marginalisierung des verhältnispräventionsorientierten Arbeitsschutzes verschleiern soll.
Dann gibt es noch einen Unterschied zwischen Arbeitsschutz und BGM:

  • Pflicht: Im Arbeitsschutz zahlen die Mitarbeiter keinen Cent. Ihre Zeit für den Arbeitsschutz ist Arbeitsszeit.
  • Kür: Die praktischen Umsetzungen des BGM und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die Mitarbeiter dagegen anregen, zur Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit Freizeit und ggf. auch Geld in ihre Gesundheit zu inverstieren. Diese Art von Fürsorge bekommt allerdings ein ziemlich schales Geschmäckle, wenn der Arbeitsschutz noch nicht ausreichend implementiert ist.

http://bgm-eup.de/?p=39 (2012-11-29): Positiv ist, dass EWALD & Partner auch OHSAS 18001 als einen für das BGM relevanten Standard erwähnen. Die DIN SPEC 91020 als “relevante Norm” zu bezeichnen ist vielleicht etwas verfrüht. Ansonsten bringt Klaus Schomacker gut auf den Punkt, was auch mich an dieser DIN SPEC stört:

… Kommentar zur Norm: Die vorliegende DIN SPEC 91020 fasst den aktuellen Diskussionsstand im betrieblichen Gesundheitsmanagement zusammen und strukturiert die Fragestellung in sinnvoller Weise. Hervorzuheben ist der Ansatz Nachhaltigkeit durch die Implementierung des BGM in die ISO 9001 zu erreichen.
Die Bedeutung der Veränderung von Firmenkultur und wertschätzender Führung ist enthalten, aber aus meiner Sicht nicht der Bedeutung entsprechend gewürdigt.
Der größte Mangel besteht in der völlig offenen Gestaltung der nachhaltigen Partizipation der Mitarbeiter im BGM-Modell.
Nicht Aufgabe der Norm, aber dennoch gravierend fehlend, ist die Beteiligung der Interessenvertretungen! Insbesondere, da die Beteiligung in nahezu allen Element erforderlich ist, das Thema gleichzeitig sehr komplex ist, besteht hier der größte Handlungsbedarf bei der Konzeption einer Einführung eines BGM. …

Mitwirkung bei der AMS-Gestaltung

BAuA: Sicherheit und Gesundheit mit System, (2011, 70 Seiten)
http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A35.pdf?__blob=publicationFile&v=9


Auch wenn es im Arbeitsschutz in der Regel nicht üblich ist, für bestimmte Aufgaben ein Projekt zu starten und ein Projektmanagement zu praktizieren: Die Einführung eines AMS scheitert, wenn sie nicht professionell geplant und gemanagt wird. Die im Unternehmen vorhandenen Erfahrungen im Projektmanagement sollten daher genutzt werden.
Das nachfolgend dargestellte Projektmanagement kann als Leitfaden für die Einführung eines AMS auch in anderen Unternehmen verwendet werden (siehe hierzu auch die ausführliche Darstellung „AMS richtig einführen“ in Ritter 2011).
 
Projekt starten
Der Betriebsleiter veranstaltete ein Startmeeting mit allen Führungskräften, Vertretern des Betriebsrates, der Sicherheitsfachkraft, dem Betriebsarzt und dem externen Berater. Es wurde eine Projektgruppe gegründet und mit der Konzeption und Koordination der Einführung eines betriebsspezifischen AMS beauftragt. Der Projektgruppe gehörten als ständige Mitglieder an: der Betriebsleiter, Vertreter des Betriebsrates, die Sicherheitsfachkraft, der externe Berater sowie (nach seiner Ernennung) der AMS-Beauftragte. Bei Bedarf oder Interesse wurden weitere Mitglieder (z. B. der Betriebsarzt) und Gäste eingeladen. Die Projektgruppe traf sich je nach Projektfortschritt ca. alle sechs Wochen bzw. bei Bedarf. Sie hatte folgende Aufgaben:

  • Festlegung einer geeigneten Projektorganisation,
  • Gründung und Beauftragung von Arbeitsgruppen,
  • Steuerung der Entwicklung des betriebsspezifischen AMS-Konzeptes,
  • Diskussion, Abstimmung und Inkraftsetzung der von den Arbeitsgruppen entwickelten Festlegungen (AMS-Struktur, AMS-Elemente etc.),
  • Information der Belegschaft,
  • Bewertung des Projektfortschrittes sowie
  • Korrektur der Vorgehensweise, Festlegungen etc. bei Bedarf.

Siehe auch: LV 54

Betriebsräte mit dem Blick auf's Ganze

http://www.aap.uni-bremen.de/homepages/etietel/publikationen/Vortrag-Betriebsraete-als-intermediaere-Institution-zur-Gestaltung.pdf

PD Dr. Erhard Tietel
Akademie für Arbeit und Politik
der Universität Bremen
Parkallee 39, 28203 Bremen
Tel.: 0421-218-7779
e-mail: etietel@aap.uni-bremen.de
homepage: www.aap.uni-bremen.de
Betriebsräte als intermediäre Institution zur Gestaltung organisationaler Achtsamkeit?

… Betriebsräte sind heutzutage nicht selten die einzige Instanz, die den Betrieb als Ganzen mit seinen ökonomischen, arbeitspolitischen, lebensweltlichen und persönlichen Dimensionen ins Auge fassen und gegen die Partialinteressen sowohl des Managements und der Shareholder als auch einzelner Belegschaftsgruppen sowie weiterer interner und externer Akteure zu vertreten suchen. …

… Betriebsräte sind oft damit konfrontiert, dass ihre Geschäftsleitungen, meist Betriebswirtschaftler, Juristen oder Ingenieure, in Krisenfällen relativ einseitige Kostensenkungsstrategien anstreben. Es bleibt nicht selten den Betriebsräten, Gewerkschaften und ihren Beratern überlassen, kreative und hinsichtlich der Betriebsparteien ausgewogene Lösungen zu entwickeln und zu verhandeln. …

Systemkontrolle hat versagt

http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-18-614_957.pdf

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
18. Wahlperiode
Drucksache 18/614
23.10.12
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Entwicklung des Arbeitsschutzes im Lande Bremen

Der Wechsel von der ineffizienten Abstellung von Einzelmängeln hin zur Überprüfung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation – der sogenannten Systemkontrolle – wurde im Jahr 1995 durch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossen. Mit der Systemkontrolle wird die Überwachung und Beratung von Unternehmen als strukturierter Prozess der Behörden angelegt, der die Verbesserung des Niveaus der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb anstrebt. Gleichzeitig wird der Aufbau einer funktionierenden innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation als kontinuierlicher Prozess im Betrieb gefördert.
Weiterhin bietet die Systemkontrolle in Verbindung mit der risikogesteuerten Aufsicht die Möglichkeit, um mit abnehmenden Personalressourcen effektiv für eine staatliche Arbeitsschutzüberwachung im Land Bremen zu sorgen.
Die Systemkontrolle hat sich in Bremen genauso wie in Deutschland bewährt.

Falsch. Die Systemkontrolle hat im Bereich der psychischen Belastungen nachweislich versagt.


Bisher lag der Schwerpunkt der Besichtigungen der Gewerbeaufsicht im „Technischen Arbeitsschutz“. Das Thema „psychische Belastung bei der Arbeit“ wird bisher noch nicht angemessen in den Betrieben sowie der Aufsicht und Beratung durch die Gewerbeaufsicht und die Unfallversicherungsträger berücksichtigt.
Um dem entgegenzuwirken, hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) 2009 Vorgaben zur „Integration psychischer Belastungen in die Beratungsund Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder – LV 52 veröffentlicht. Im Rahmen der GDA wurde am 24.09.2012 die „Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ als gemeinsamer Grundsatz für die Beratung und Überwachung der Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsicht beschlossen.

(Links und Hervorhebungen nachträglich eingetragen)
Richtig.
Vielen Betriebsräten scheint das Thema “Systemkontrolle” zu komplex zu sein. Sie blicken nicht durch. So gelingt es den Arbeitgebern, den überforderten Behörden Zertifikate z.B. für OHSAS 18001 vorzulegen, deren Qualität mangels ausreichender Aufsicht durch die Arbeitnehmervertreter jedoch nicht gesichert ist. Nicht die Arbeitnehmer, sondern die Arbeitgeber sind die Auftragsgeber der Zertifizierungsgesellschaften. Und auch im Zertifizierungsgeschäft gilt: Wer zahlt, bestimmt die Musik.
In der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Zertifizierungsgesellschaft fehlt häufig der Respekt für die Arbeitnehmervertreter. Daran sind Betriebsräte, die Arbeitsschutzmanagementsysteme und die Systemkontrolle nicht verstehen, allerdings auch selbst schuld.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

http://www.ruv-blog.de/was-bedeutet-psychische-gefahrdungsbeurteilung/

… Wie kann man vorgehen? 
Grundsätzlich hat sich ein schrittweises Vorgehen bewährt, das mit einer ersten Gefährdungsbeurteilung (Grobanalyse) in Form einer anonymen Mitarbeiterbefragung beginnt. Dafür gibt es eine Vielzahl von erprobten und gut evaluierten Fragebögen.
Nicht selten führen Unternehmen schon turnusmäßig Mitarbeiterbefragungen durch, so dass diese mit einer spezifischen Erweiterung auch für die erste Gefährdungsbeurteilung genutzt werden können. …

Wichtig ist bei Umfragen auch die Anonymität und der Datenschutz. Weiterhin muss die Mitbestimmung beachtet werden. Aber Umfragen alleine reichen nicht.

  • Vorfallsuntersuchungen: Unternehmensführungen sind oft ziemlich hilflos bei der Einführung der Gefährdungskategorie “psychische Belastungen” in den Arbeitsschutz. Sie verfallen gerne dem Irrtum, dass sie mit Umfragen ihre Hausaufgaben gemacht hätten. Natürlich ist das nicht so, denn es gibt ja auch immer wieder konkrete Vorfälle, die arbeitsbezogene Ereignisse sind, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. Diese müssen insbesondere in nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben in von den Arbeitnehmern mitbestimmten Prozessen untersucht werden. Da kann man nicht erst auf die nächste Mitarbeiterbefragung warten.
  • Fehlbelastungsmeldungen: Mitarbeiter müssen Fehlbelastungen angstfrei melden können. Dazu müssen entsprechende Prozesse (z.B. Evaluation, Dokumentation) existieren. Ansprechpartner der Mitarbeiter sind Vorgesetzte, Arbeitsschutzbeauftragte, Compliancebeauftragte und/oder die Arbeitnehmervertreter. Alle müssen die zur Bearbeitung von psychischen Fehlbelastungsmeldungen nötige Kompetenz aufbauen.
  • Vorbeugung bei Risikogruppen: Man kann in bestimmten Arbeitsbereichen auch schon vorbeugend und ohne umständliche Datenerhebung beurteilen, wo im Betrieb die Auftretenswahrscheinlichkeit für psychische Fehlbelastungen überdurchschnittlich hoch ist. Besonders betroffen sind Mitarbeiter, die mit überdurchschnittlich vielen und intensiveren psychosozialen Konflikten umgehen müssen, beispielsweise die Personalabteilung, die Mitglieder des Betriebsrates, die Sozialberatung, die Betriebsärzte, die Bearbeiter von Kundenbeschwerden – und nicht zuletzt die Arbeitsschutzbeauftragten, die aber oft (wenn überhaupt) nur zuletzt an sich selbst denken. Auch hier braucht man nicht erst auf eine Mitarbeiterbefragung zu warten, um einen Gefährdungsbeurteilungsprozess für diesen Mitarbeiterkreis zu entwickeln.

Betriebsräte als Auditoren

http://www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations/corporate_governance/Pages/supervisory_board.aspx


Claudia Rudolf-Misch ist seit November 2010 vom Betriebsrat entsandtes Mitglied des Aufsichtsrates der Kapsch TrafficCom AG. Sie ist seit Juni 2004 als Verantwortliche für das integrierte Managementsystem HSSEQ (Health-Safety-Security-Environment-Quality) für Kapsch TrafficCom tätig. Sie ist zertifizierte Managerin und Auditorin nach ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001. Claudia Rudolf-Misch schloss 2001 ihre MBA-Ausbildung ab.

Damit der Arbeitsschutz nicht runterfällt

Es gelingt den Unternehmen zu leicht, Betriebsräte mit Arbeitsschutzmanagementsystemen zu überfordern. Alleine der Begriff ist ja schon ein abschreckendes Wortmonster. Wenn dann ein Arbeitsschutzmanagementsystem (z.B. nach OHSAS 18001 zertifiziert) mit einem Umweltschutzmanagementsystem (nach ISO 14001 zertifiziert) kombiniert wird, kann der schwieriger messbare Arbeitssschutz in Audits leicht vernachlässigt werden.
Das ist schade, denn es gibt Mittel, dem beizukommen. Dazu gehört insbesondere die LASI-Veröffentlichung LV 54, in der die Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle beschrieben und Anleitung zur Systembeurteilung gegeben wird. Mit der dazu passenden Systemkontrollliste der Hansestadt-Hamburg kann ein kompetenter Betriebsrat dann selbst die Qualität des Arbeitsschutzmanagementsystems seines Betriebes beurteilen.
Auch gibt es Trainings, in der sich BR-Mitglieder zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme ausbilden lassen könnten.