Damit der Arbeitsschutz nicht runterfällt

Es gelingt den Unternehmen zu leicht, Betriebsräte mit Arbeitsschutzmanagementsystemen zu überfordern. Alleine der Begriff ist ja schon ein abschreckendes Wortmonster. Wenn dann ein Arbeitsschutzmanagementsystem (z.B. nach OHSAS 18001 zertifiziert) mit einem Umweltschutzmanagementsystem (nach ISO 14001 zertifiziert) kombiniert wird, kann der schwieriger messbare Arbeitssschutz in Audits leicht vernachlässigt werden.
Das ist schade, denn es gibt Mittel, dem beizukommen. Dazu gehört insbesondere die LASI-Veröffentlichung LV 54, in der die Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle beschrieben und Anleitung zur Systembeurteilung gegeben wird. Mit der dazu passenden Systemkontrollliste der Hansestadt-Hamburg kann ein kompetenter Betriebsrat dann selbst die Qualität des Arbeitsschutzmanagementsystems seines Betriebes beurteilen.
Auch gibt es Trainings, in der sich BR-Mitglieder zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme ausbilden lassen könnten.

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