Unzureichende Gefährdungsbeurteilungen bei der Bahn

Ich höre gerade in in BR5 (etwa 09:05), dass Alexander Kirchner (Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG) zufolge bei der Lösung der Überlastungsprobleme der Bahn “die Betriebsräte nicht nur alleine, sondern auch die Beschäftigten einbezogen werden” sollen. Das sei ein Novum. Gab es denn bisher keine Umfragen zu Fehlbelastungen, in die die Mitarbeiter “einbezogen” wurden? Selbst die Gewerkschaften stellen immer noch nicht diese wichtige Frage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Vielleicht sollte Kirchner noch einmal über die Aufgaben und Kompetenzen von Betriebsräten nachdenken. Dazu gehört, dass Betriebsräte sich für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen einsetzen und die Gewerbeaufsicht bei Betriebskontrollen auf psychische Fehlbelastungen aufmerksam machen, die den Mitarbeitern schaden könnten.
Betriebsräte können, wenn sie kompetent genug sind, Positionen beziehen, die für einzelne Mitarbeiter zu gefährlich sind. Arbeitnehmervertreter können fehlbelastete Mitarbeiter vor mehr oder weniger subtilen Repressalien schützen. Daran sollten Mitarbeiter denken, die vom Arbeitgeber zu “persönlichen” Gesprächen zur Arbeitsbelastung eingeladen werden. Die Fürsorge des Arbeitgebers wird zu leicht zum Danaergeschenk. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Schwerpunkt der betrieblichen Gesundheitsförderung auf die Verhaltensprävention setzt.
Belastungsthemen sind Arbeitsschutzthemen. Darum können Mitarbeiter zu Gesprächen darüber ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen. Das gilt auch für Arbeitsplatzbegehungen. Voraussetzung für eine gute Betreuung der Mitarbeiter durch Betriebsräte ist allerdings, dass die Arbeitnehmervertreter an Belastungsthemen nicht mit der gleichen Hobbypsychogie herangehen, wie viele Arbeitgeber. Auch heute noch sind viele Betriebsräte überfordert, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit verhaltenspräventiven Maßnahmen “fürsorglich” beglücken anstatt ihre Arbeitsorganisation verhältnispräventiv in Ordnung zu bringen. Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich: Wenn es um Belastungen geht, dann kommen zunächst nicht die Mitarbeiter auf die Couch, sondern die Arbeitsbedingungen!
Alexander Kirchner hat möglicherweise noch nicht begriffen, dass in Mainz wieder einmal Probleme zutage getreten sind, die längst in Gefährdungsbeurteilungen hätten dokumentiert werden müssen. Wenn das nicht passiert ist, dann wäre das ein klarer Rechtsbruch! Den hätte dann auch die EVG mitzuverantworten: Wie soll die Gewerbeaufsicht Probleme erkennen, wenn die bei Begehungen anwesenden Arbeitnehmervertreter sie nicht in gut dokumentierter Weise auf Fehlbelastungen der Mitarbeiter aufmerksam macht? Wie die Gewerbeaufsicht werden aber wohl auch die Betriebsräte und die Gewerkschaft in der Nachschau nicht zu Erkenntnissen gelangen wollen, die ihre bisherige Überforderung im Arbeitsschutz deutlich macht.
Von psychische Fehlbelastungen verursachte Schäden können erst viele Jahre nach fehlbelastenden Situationen sichtbar werden. Wenn vergangene Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz selbst von den Betriebsräten und Gewerkschaften nicht erkannt und dokumentiert werden, dann verraten sie die Mitarbeiter, denen ein ausreichender Schutz durch das Arbeitsschutzgesetz verwehrt wurde. Das ist verantwortungslos.
 
Interessanter Link: http://www.bahnvonunten.de/

Audit-Ankündigung an den Betriebsrat

Hier wirkt der Betriebsrat aktiv an Zertifizierungsaudits nach OHSAS 18001 mit: In den Niederlanden müssen die Betriebsräte bei Audits nach dem SCCM-Schema spätestens drei Wochen vor einem Audit informiert werden und können eigene Feststellungen in das Audit mit einbringen, und zwar nach ihrer Wahl entweder an den Arbeitgeber oder direkt an die Zertifizierungsgesellschaft. In Deutschland sind viele Betriebsräte noch zu schüchtern dafür – soweit sie überhaupt begriffen haben, was ein OHSAS 18001 Zertifikat für sie bedeutet. Leider zeigen auch die deutschen Zertifizierungsgesellschaften wenig Interesse daran, Betriebsräte aktiv an Audits mitwirken zu lassen.
http://www.sccm.nl/sites/default/files/O11-SCCM_N110830_cert.schema_OHSAS_18001_ENG_7Feb13.pdf (Annex 6, S. 57-58)

[…] We hereby notify you that the certification body <name> will shortly be assessing whether our occupational health and safety system meets the requirements in the OHSAS 18001 standard. One of the requirements in the standard is internal communication between the various levels and positions in the organization. We would therefore like to offer the opportunity to the works council/personnel representatives to put forward points for attention for the audit, such as guaranteeing compliance with legal requirements by means of our OHS management system.
We would like you to fill out the attached questionnaire and return it to the OHS coordinator. We will use your responses to improve the OHS management system. It will also be passed on to the certification body (of course you may send a copy directly to the certification body). The certification body will incorporate any remarks in performing this audit. The certification body will then come to an impartial assessment based on the OHSAS 18001 standard and the SCCM certification scheme. […]

DER GEGENPOL Nummer 377

April 2013:

Werkzeuge des Betriebsrat gegen Stress – auch vor einer Anti-Stress-Verordnung
Der Kampf gegen Überlastung und Stress ist auch heute schon ein Arbeitsfeld für den Betriebsrat, nicht erst nach Erlass der geforderten Verordnung. Es erfordert allerdings die ständige – und an den Interessen der Belegschaft orientierte Begleitung unternehmerischer Planung durch den Betriebsrat. Arbeitsaufteilung und entsprechende Beauftragungen im Betriebsrat sind hier angesagt […]

Eine Fundgrube von Seite 9 bis 19.
Warnung: Bei Knut Becker hat Inhalt einen ganz deutlichen Vorrang vor Layout 😉
http://www.gegenpol.de/

Behördliche Systemkontrolle

Die Leitlinien zur behördlichen Kontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) sind auch betriebsintern anwendbar:

Siehe auch: Schlagwort “Systemkontrolle”

Fachtagung in Berlin, 11.-13. Juni 2013

http://www.tbs-nrw.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/4427/4427/1745/fachtagung_psychische_belastungen_11_13_juni.pdf

Psychische Belastungen angehen – jetzt!
Fachtagung für Betriebs- und Personalräte und andere Beschäftigtenvertretungen
vom 11. bis 13. Juni 2013 in Berlin

Die Gewerkschaft ruft! Aber keine Sorge, es gibt auch den Workshop “Arbeitgeber ins Boot holen”.
Siehe auch: http://blog.psybel.de/2013/02/05/psychische-belastungen-angehen-jetzt/

Die Mitbestimmung entscheidet

Aus dem Regierungsprogramm der SPD (http://www.spd.de/linkableblob/92664/data/20130311_regierungsprogramm_2013.pdf):

[…]
Die Arbeitswelt wandelt sich durch die Digitalisierung grundlegend. Digitale Technologien können neue Freiheitsräume im Arbeitsalltag der Beschäftigten schaffen, beispielsweise mit Blick auf orts- und zeitflexibler Arbeit. Ob Erwerbstätige diese auch tatsächlich zu ihrem eigenen Nutzen realisieren können und nicht neue Formen der (Selbst-)Ausbeutung entstehen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt auch von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Wir wollen deshalb das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz den neuen Herausforderungen anpassen, so dass Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen wird. Unser Bildungssystem muss jeden in die Lage versetzen, die Aufstiegschancen der Digitalisierung für sich zu nutzen.
[…]
Druck und verdichtete Arbeitsabläufe führen zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das weit entwickelte Arbeitsschutzrecht werden wir daher den neuen Herausforderungen anpassen. Wir wollen, dass die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben stärker kontrolliert wird, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen. Wir wollen mit einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht mehr Verbindlichkeit schaffen und den Handelnden und Betroffenen in den Betrieben Rechtssicherheit bieten.
[…]
Wir wollen die Mitbestimmungsrechte auch für die Ausgestaltung der innerbetrieblichen Weiterbildung oder [sic! Da ist wohl “und” gemeint.] den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
[…]

Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen, ist kein Poblem.
Dass Druck und verdichtete Arbeitsabläufe zunehmend zu psychischen Fehlelastungen am Arbeitsplatz führen, ist ein Poblem.
Bei der Unterscheidung zwischen Belastung und Fehlbelastung in einem konkreten Betrieb ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ein entscheidender Faktor.
Mitbestimmungsrechte für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gibt es bereits. Das sind nicht nur Rechte, sondern sogar Pflichten. Aber das Thema ist komplex, und der Ressourcen- und Kompetenzaufbau bei den Arbeitnehmervertretungen steht in sehr vielen Betrieben leider noch ganz am Anfang. Es hat sich jedoch bereits jetzt schon erwiesen, dass die Personal- und Betriebsräte (wenn sie einmal aufgewacht sind), zu den wichtigsten Treibern im Ganzheitlichen Arbeitsschutz gehören.
Nebenbei angenmerkt: Mir ist für diesen Artikel keine originellere Überschrift eingefallen. Der SPD-Slogan “Das Wir entscheidet” hat ja zusammen mit dem gleichlautenden Slogan einer Leiharbeitfirma für einen von der SPD wohl nicht so vorgesehenen Gesprächsstoff gesorgt. Außerdem liefert Google natürlich heute (2013-04-14) schon für “Das Bier entscheidet” hunderte von Treffern.

Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung

http://www.igbce-bws.de/seminare/BWS-028-611001-13

ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ – GRUNDLAGEN
Seminar-Nr.: BWS-028-611001-13
Brennpunkt psychische Belastung – Ein Thema der Gefährdungsbeurteilung
Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema gestalten!

Veranstaltungstermin:
07.07.2013 bis 12.07.2013
Veranstaltungszeitraum:
5 Tage, Beginn abends, Ende mittags
Veranstaltungsort:
Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum
(31848 Bad Münder)

Mitwirkung und Mitbestimmung in OHSAS und OHRIS

In diesem Artikel geht es zunächst nur um den Teil des Absatzes 4.4.3.2 von OHSAS 18001:2007, der die Mitbestimmung bzw. die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung betrifft. Dazu habe ich die Zitate im Layout etwas verändert und Dinge, die nicht zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung gehören, aus den Zitaten entfernt. Das deutschsprachige Zitat entnahm ich der Veröffentlichung der OHSAS 18002:2008 (das ist OHSAS 18001:2007 mit einem zusätzlichen Leitfaden) von TÜV-Media. Am Ende des Artikels zitiere ich zum Vergleich noch einen Ausschnitt aus OHRIS (Bayern).
Ist bei der autorisierten Übersetzung der OHSAS 18001:2007 im Absatz 4.4.3 eine Panne passiert? “Participation” wurde sowohl mit “Mitwirkung” wie auch mit “Mitbestimmung” übersetzt:
Englisch:

Communication, participation and consultation

  • Communication […]
  • 4.4.3.2 Participation and consultation
    The organization shall establish, implement and maintain a procedure(s) for
    the participation of workers by their:

    • appropriate involvement in hazard identification, risk assessments and determination of controls;
    • appropriate involvement in incident investigation;
    • involvement in the development and review of OH&S policies and objectives;
    • consultation where there are any changes that effect their OH&S;
    • representation on OH&S matters.

    Workers shall be informed about their participation arrangements, including who is their representative(s) on OH&S matters.

  • […]

Deutsch:

Kommunikation, Mitwirkung und Beratung

  • Kommunikation […]
  • 4.4.3.2 Mitbestimmung und Beratung
    Die Organisation muss ein Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten für
    die Mitbestimmung ihrer Beschäftigten durch

    • geeignete Einbeziehung in die Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen;
    • geeignete Einbeziehung bei Vorfalluntersuchungen;
    • Einbeziehung bei der Entwicklung und Bewertung der A&G-Politik und der Zielsetzungen;
    • Absprachen bei Veränderungen, die sich auf ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz auswirken;
    • Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    Mitarbeiter sind über Mitbestimmungsregelungen und Interessenvertretung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu informieren;

  • […]

Auf Seite V der deutschen Übersetzung von OHSAS 18002:2008 lesen wir zu Änderungen gegenüber der früheren Version von OHSAS 18002:

Neue Teilabschnitte wie bei OHSAS 18001 (und bei ISO 14001), z. B.:

  • Für OHSAS 18001:2007, 4.4.3 Kommunikation, Mitbestimmung und Beratung (einschließlich der neuen Teilabschnitte über Mitbestimmung/Beratung), und 4.5.3.1 Vorfall-Untersuchung.

Im Text des Standards muss unter 4.4.3 also “Mitbestimmung” stehen und nicht “Mitwirkung”.
Hängen geblieben ist die “Mitwirkung” auch in Tabellen zum Vergleich von OHSAS 18001, ISO 14001 und ISO 9001 sowie ILO-OSH (Seiten 62 und 67). Wer Lust hat und wem der Kopf jetzt nicht schon schwirrt, kann ja einmal in OHSAS 18002:2008 nachzählen: Insgesamt gewinnt “Mitbestimmung” haushoch :-). Der Schluss aus all dem ist, dass “Mitwirkung” in der Überschrift des Abschnittes 4.4.3 durch die weiteren Ausführungen in diesem Abschnitt als “Mitbestimmung” näher spezifiziert wird.
Wie wichtig die Mitbestimmung in OHSAS 18001:2007 ist, macht das Kapitel 4.6 deutlich. In diesem Kapitel wird das oberste Führungsgremium der Organisation in die Verantwortung genommen. Diese kann nicht nach unten weggeschoben werden, sondern das Führungsgremium hat das AMS selbst zu bewerten. Darum müssen ihm, so fordert es der Standard, die “Ergebnisse der Mitbestimmung und Beratung (siehe 4.4.3)” bekannt sein.
Der Absatz 4.4.3.2 ware aus Arbeitnehmersicht eine wichtige Verbesserung bei der Umstellung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007. Es gab Arbeitgeber, die diese Verbesserung dank schlampiger Audits (durch einen bei der DAkkS akkreditierten Auditor) bei der Umstellung jahrelang versteckten konnten. Ich nehme an, dass in den meisten nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben auch heute noch kaum ein Mitarbeiter und kaum ein Betriebsratsmitglied weiß, dass sich der Arbeitgeber zu einer über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgehenden Mitbestimmung verpflichtet hat. Es ist sogar vorgekommen, dass ausgerechnet bei der Umstellung eines Regelwerks (Arbeitsschutzmanagement-Handbuch) von OHSAS 18001:1999 auf OHSAS 18001:2007 die Mitbestimmung umgangen wurde. Der Betriebsrat wurde dann mit einem Handbuch überrascht, das die Mitbestimmung auf gesetzliche Regelungen beschränkte. Dem Zertifizierungsauditor und der DAkkS ist dieser Verstoß gegen den Absatz 4.4.3.2 und gegen das Betriebsverfassungsgesetz bekannt.
 
Siehe auch:

 


2014-03-06:
Ludger Pautmeier sieht in seinem Buch Stolpersteine bei der Anwendung der OHSAS 18001:2007 (2011) “Übersetzungsschwächen” in der deutschen Übersetzung des britischen Standards. Er meint, dass Mitbestimmung durch Mitwirkung ersetzt werden müsse. Mitwirkung ist auch meiner Ansicht nach zwar die sinngetreuere Übersetzung von participation, aber Mitbestimmung könnte den Absichten der britischen Autoren entsprechen und deswegen als autorisierte Übersetzung gültig sein. Nach meiner Kenntnis ging der Übersetzung in Deutschland eine kontroverse Diskussion voraus. Die Widersprüche im deutschsprachigen Text sind vielleicht das Echo davon. Letzten Endes ist das englischsprachige Original maßgebend.
Eine andere Übersetzungsschwäche zum Nachteil der zu schützenden Arbeitnehmer kritisiert Ludger Pautmeier nicht: Die Übersetzung von ill health (OHSAS 18001:2007, 3.8) mit Erkrankung ist problematisch. Besser wäre schlechte Gesundheit oder schlechter Gesundheitszustand. Zum derzeitigen Text: http://vorfall.info.
 


2013-03-04
OHRIS zum Vergleich:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/3813536/OHRIS Band 1.pdf

[…] 2.3 Mitwirkung und Mitbestimmung
Die Organisation führt geeignete Verfahren ein, die die Beteiligung der Beschäftigten an der Verbesserung von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und ihr Mitwirken an der Entwicklung und Weiterentwicklung des Managementsystems, der Verhinderung und Beseitigung von Gefährdungen ermöglichen und fördern. Dazu gehören auch Verfahren, die die in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegten Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung sicherstellen.
Verfahren zur Förderung des Mitwirkens von Beschäftigten sind beispielsweise das betriebliche Vorschlagswesen, Meldewesen für Gefahrstellen und Beinahe-Unfälle durch Beschäftigte, Anreize für vorbildliches Verhalten.
Durch die Verfahren zur Sicherung der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung soll beispielsweise die Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit, zur Verhinderung von Unfällen sowie bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen u. a. berücksichtigt werden.

[…]

Das Wesentliche wurde hier vergessen: Die Mitbestimmung im Arbeitsschutz einschließlich der Aufsichtspflichten der Arbeitnehmervertreter.

Psychische Belastungen angehen – jetzt

2013-04-17 –> https://psybel.snrk.de/2013/04/18/fachtagung-in-berlin-juni-2013/
2013–2-05:
http://www.tbs-netz.de/cgi-bin/sys/struktur.dante?aid=1131&window=&node_id=3635&sid=CIEJDBDADDD … … …

Psychische Belastungen – Tagung 2013
Psychische Belastungen angehen – jetzt!
Die Gesundheitsfachtagung für Betriebsräte, Personalräte
und andere Beschäftigtenvertretungen
11. bis 13. März [sic! Im Programm steht Juni] 2013 in Berlin
Eine Veranstaltung des TBS-Netzes
mit Unterstützung von ver.di und IG Metal

Es kommt selten vor, aber hier ist auch einmal die psychische Belastung von Betriebsratsmitgliedern ein Thema: 12. Juni, 11:00,
http://www.tbs-netz.de/dante/repo/2918_Fachtagung_psychische_Belastungen.pdf


B2: Psychische Belastungen bei der BR/PR-Arbeit
Auch die Beschäftigtenvertretungen selbst unterliegen erheblichen, psychischen Belastungen.
Ursachen, Möglichkeiten und praktische Ansätze zur Reduktion werden diskutiert.
Reinhard Bechmann/Silke Landerer (tbs berlin)

 
Links, die für Tagungsteilnehmer interessant sein könnten: https://psybel.snrk.de/stichwort/tagung-2013/
 

Systematisch betriebener Arbeitsschutz

http://www.cducsu.de/Titel__psychische_gesundheit_in_der_arbeitswelt_wird_schwerpunktthema/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__24214/inhalte.aspx

02.01.2013
Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt wird Schwerpunktthema
Neue Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) startet
Peter Weiß
2013 geht die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in ihre neue Arbeitsperiode. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
Mit Jahresbeginn 2013 startet die neue Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) – eine Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern – unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wir begrüßen, dass der Erhalt der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt Schwerpunktthema wird. Hier besteht angesichts der Entwicklung der letzten Jahre großer Handlungsbedarf.
Durch einen systematisch betriebenen Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement können psychischer Erschöpfung, Depression und Burn-out Einhalt geboten werden. Um tragfähige Konzepte zu erhalten gilt es, die GDA so aufzustellen, dass sie Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräten einen Stütze für eine umfassende und passgenaue betriebliche Gesundheitsförderung ist. Unverzichtbar ist, das Know-How in den Betrieben zu erhöhen, indem die betrieblichen Akteure informiert und qualifiziert werden. Dazu gehört auch ausreichend geschultes Aufsichts- und Arbeitsschutzpersonal, das Betriebe berät und überwacht. Daneben bedarf es künftig mehr tariflicher Regelungen und Betriebsvereinbarungen für das Feld der psychischen Gesundheit.
Damit ein Präventionssystem geschaffen werden kann, das alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, sind auch die Sozialpartner gefragt. Ohne deren Impulse aus der Praxis und der konkreten Umsetzung der Beschlüsse vor Ort bleibt das Ziel psychische Gesundheit am Arbeitsplatz eine leere Worthülse.
Schwerpunkte in der GDA-Periode 2013 bis 2018 sind neben Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung, die Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie die Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich. Nähere Informationen unter www.gda-portal.de.

(Hervorhebungen nachträglich vorgenommen))
Peter Weiß (CDU) ist seit dem Jahr 2000 Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Südbaden. Den Vorsitz der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat er seit dem Jahr 2009.