DAkkS hift bei der Schwächung des verhältnispräventiven Arbeitsschutzes

http://gesundheitsmanagement-ruhr.de/ schreibt:

… Wir unterstützen sie aktiv und fachkundig darin, die gesetzliche Pflicht [zur PsyGB] in einen nachhaltigen Vorteil für das Unternehmen umzuwandeln. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz auf Basis der DIN SPEC 91020 …

Es ist passiert, was ich befürchtet hatte. Hier erweckt ein Unternehmen im Gesundheitsmanagementgeschäft den Eindruck, die DIN SPEC 91020 habe etwas mit dem Arbeitsschutz zu tun. Direkt wird das nicht gesagt. Aber das textliche Arrangement führt zur Desinformation.
Die DAkkS akkreditiert Unternehmen als Auditoren für für Zertifizierungen nach dem ohne die bei ordentlicher Normenentwicklung vorgeschriebene Konsensbildung schnell zusammengebastelten Privatindustrie-Standard DIN SPEC 91020 (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Der Privatwirtschaft passt die Priorität des Verhaltensprävention einfach nicht, und halbstaatliche Unternehmen wie die DAkkS (Gesellschafter: Bundeswirtschaftsministerium und BDI) helfen den Unternehmern gerne, die vom Staat demokratisch gesetzten Prioritäten zu unterlaufen. Die Anwendbarkeit der DIN SPEC 91920 auf den Arbeitsschutz wurde ausdrücklich ausgeschlossen, aber wen kümmert das bei den Zuständen im deutschen Arbeitsschutz überhaupt noch? Irgendwie kann man die DIN SPEC 91020 ja doch in den Arbeitsschutz einschmuggeln.
Bei mir hatte vor mehreren Jahren tatsächlich einmal ein Angestellter der DAkkS für sie DIN SPEC 91020 geworben und dann auch noch geschrieben, der Arbeitschutzmanagement-Standard OHSAS 18001 sei zu arbeitschutzlastig. Geht’s noch? Arbeitschutzlastigkeit ist ja wohl das Mindeste, was von einem Arbeitsschutzmanagement-Standard erwartet werden muss! Glaubt jemand, dass die DAkkS auf kritische Arbeitsschutzaudits achtet, wenn sie im Grunde von Arbeitschutzmanagement-Standards nicht viel hält?

Standard DIN SPEC 91020 nicht allgemein akzeptiert

17.02.2017 Betriebliches Gesundheitsmanagement und deren Integration (Frankfurt)(https://www.dnvgl.de/training/betriebliches-gesundheitsmanagement-in-bestehende-arbeits-und-gesundheitsschutzsysteme-integrieren-77440):

[…] Der allgemein akzeptierte Standard DIN SPEC 91020 legt die Anforderungen an ein Betriebliches Gesundheitsmanagement fest. Während im betrieblichen Arbeitsschutz die Förderung der Mitarbeitergesundheit im Rahmen europäischer Gesetzesinitiativen in den letzten Jahren gestärkt wurde, soll ein ganzheitlicher BGM-Ansatz – über den vorgeschriebenen ganzheitlichen Arbeitsschutz hinaus – die betriebliche Gesundheitsförderung, Verbesserung der Führungskultur, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, psychische Belastungen sowie Aufgaben der altersgerechten Arbeitsgestaltung berücksichtigen. […]

DNV-GL stellt die Akzeptanz der DIN SPEC 91020 falsch dar. Für die Erarbeitung der DIN SPEC 91020 wurde das PAS-Verfahren gewählt, das eben gerade nicht sicherstellt, dass der Standard allgemeine Akzeptanz findet.
Meine Empfehlung: Vergeuden Sie keinen Cent für diese DIN SPEC, sondern bereiten Sie sich auf die Implementierung der Norm ISO 45001:2017 vor. Oder brauchen Sie die DIN SPEC, um von Mängeln im verhältnispräventiven Arbeitsschutz abzulenken? Denn zu leicht lässt sich ein überwiegens verhältnispräventives “Gesundheitsmanagement” dazu missbrauchen, den Arbeitsschutz zu marginalisieren. Im Arbeitsschutz liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber und lässt sich nicht so einfach auf die Mitarbeiter abwälzen.

DIN trickst Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz aus

Nach dem PAS-verfahren zu erarbeitende DIN-SPECs, die “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes” enthalten, konnten ursprünglich beim DIN nicht eingereicht werden, denn hier ist Konsensbildung wichtig. Aber dem DIN scheint das Geschäft wichtiger zu sein, als eine ordentliche Entwicklung von Standards. Den Treibern der DIN-SPEC 91020 ist es damit gelungen, die Arbeitnehmer von der Konsensbildung bei einer DIN SPEC zum Gesundheitsmanagement (aber mit Aspekten des Arbeitsschutzes) fernzuhalten. Ich finde diese Trickserei nicht sehr redlich.
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN_SPEC_91020&oldid=149633709#Zertifizierung

Schon bei der Erstellung der DIN SPEC [91020] wurden Akkreditierungsanträge bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in die Wege geleitet. Im Juli 2013 berief die DAkkS eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des SK-M ein, die die Möglichkeiten für Akkreditierungen für DIN SPEC 91020 sondieren soll. Am 1.12.2015 veröffentlichte die DAkkS „Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 ‘Betriebliches Gesundheitsmanagement’ zertifizieren“, die Aspekte des Arbeitsschutzes enthalten, obwohl vom DIN eine Anfrage nach Erarbeitung einer DIN-SPEC nach dem PAS-Verfahren abgelehnt worden wäre, wenn sie “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält”. Damit ist es den privatwirtschaftlichen Entwicklern der DIN SPEC 91020 gelungen, eine den Arbeitsschutz betreffende und im PAS-Verfahren entwickelte DIN SPEC ohne Konsensbildung z.B. mit Gewerkschaften auf den Arbeitsschutz anwendbar zu machen.

Quick & Dirty Standardization

http://www.bsigroup.com/Documents/standards/guide-to-standards/BSI-Guide-to-standards-1-5-standards-types-BSI-UK-EN.pdf (2009)

[…]
It can take time to develop consensus standards and for the agreement to go through public review. For some users of standards, particularly those in fast-changing technology sectors, it may be more important to agree on a technical solution and publish it quickly before going through the checks and balances needed to become a British Standard. Therefore, BSI, CEN/CENELEC and ISO/IEC have developped a range of publications that are not formal standards, but allow publication earlier than if full consensus were to be achied. These publications are:

  • Published document (PD)
  • Private subscribed standard (PSS)
  • PAS
  • International publicly availabe specification (ISO/PAS)
  • European or international workshop adreements (CWA/IWA/ITA)

[…]

The PAS initially was marketed as “Product Approval Specification”. Later it was renamed to “Publicly Available Specification”. That probably made that pseudo standard more marketable. Originally, the PAS was meant to cope quickly with technoloy progress. However, it also became a tool to create pseudo standards for controversial processes where employers didn’t like the need to find a consensus e.g. with employee organizations. Examples: BS PAS 1010:2010 (Code of practice for managing workplace psychosocial risks and stress, Britain) and DIN SPEC 91020 (Occupational health management, Germany). As for “Published Documents” (PD), the PD 2511:2010 adressing Human Aspects of Business Continuity is a fine example for questionable contributions to the CSR show business.
By the way: In all cases you have to pay lots of money for obtaining these papers. That doesn’t really foster a good public discussion of these “public” documents.

Publicly Available Specifications (PAS) and OH&S

I got curious about how the players in the certification business manage to push “Publicly Available Specifications” (low quality & fast track pseudo standards) into the market for the certification of management systems for Occupational Health & Safety (OH&S). I think that the Britisch PAS 1010 and the German DIN SPEC 91020 are indecent tricks designed to avoid a consensual standard development. Employee organizations (unions) are not seriously given a voice.

Die DAkkS hilft mit, die DIN SPEC 91020 in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln

Es ist passiert. “Akkreditierungsregeln für die DIN SPEC 91020 durch DAkkS veröffentlicht.”
Nach kräftiger Massage der DAkkS durch die Gesundheitsmanagement-Industrie veröffentlichte die DAkkS Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zertifizieren (2015-12-01).

[…]
Auditberichte […]
5. Bewertung zu den Ergebnissen der Analyse von Gesundheitschancen und -risiken sowie zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren Wirksamkeit,
6. Bewertung zur Angemessenheit der eingesetzten Ressourcen in Bezug auf die formulierten Ziele,
7. Bewertung zu den Maßnahmen zur Förderung des BGM und der Partizipation der Mitarbeiter (Schulung der Mitarbeiter, Investitionen, etc.),
[…]
Besonderheiten:
Im Audit zur DIN SPEC 91020 muss überprüft werden, ob das Unternehmen auch arbeits-
bedingte psychische Belastungen angemessen und systematisch im Rahmen des BGM
und/oder des AMS erfasst und bewertet hat und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Verminderung dieser Belastungen geplant und umgesetzt hat.
Die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) muss in das Audit einbezogen werden.
[…]

Wie muss die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) in das Audit einbezogen werden? Auditiert sie mit? Ist sie Gegenstand des Audits? “Die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) muss in das Audit einbezogen werden.” hört sich zwar zunächst arbeitnehmerfreundlich an,aber wenn nicht geklärt ist, wie Betriebsräte “einbezogen” werden, dann hilft das den Arbeitnehmervertretungen überhaupt nicht weiter. Soll hier der Eindruck erweckt werden, es ginge um den mitbestimmungspflichtigen Arbeits- und Gesundheitsschutz, ohne dass die Mitbestimmung hier wirklich wirksam werden kann?
Diese DIN SPEC enthält Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die müssen irgendwie da hinein geschmuggelt worden sein, denn das PAS-Verfahren, mit dem die DIN SPEC 91020 eröffnet wurde, hätte gar nicht erst begonnen, wenn diese DIN SPEC “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält”. So unfein sind die Tricks im Zertifizierungsgeschäft.
Immerhin ist die Durchführung der der Analyse von Gesundheitsrisiken nicht Gegenstand des Auditberichts. In den “speziellen Anforderungen” bleibt jedoch unklar, welche Themen des Audits den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen. Man muss erst in der Antwort (Februar 2014) zu meiner Petition an den Bundestag nachsehen, um die Grenzen zu verstehen, die für die DIN SPEC 91020 gelten:

[…] Die DAkkS weist darauf hin, dass eine akkreditierte DIN SPEC 91020-Zertifizierung kein System zur bzw. kein Nachweis der Erfüllung der Anforderungen aus gesetzlichen oder behördlichen Arbeitsschutzvorgaben beinhaltet. Die Feststellung von Herrn Kluge, dass die DIN SPEC 91020 kein Arbeitsschutzstandard ist, wird von der DAkkS bestätigt […]

Das wird noch eine Rolle spielen, wenn Unternehmen versuchen, mit einem Zertifikat nach DIN SPEC 91020 ihren Arbeitsschutz besser verkaufen zu können.
Warum fehlt die angesichts der Missbrauchsgefahr erforderliche und unmißverständliche Abgrenzung zum Arbeitsschutz in den “speziellen Anforderungen”? Die DAkkS hat hier offensichtlich kein Interesse an Klarheit. Darum behaupte ich, dass die DAkkS sich daran beteiligt, einen Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagement in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln. Hoffen die Gesundheitsmanagement-Zertifizierer (im mit B.A.D. als Treiber), dass sich die überforderte Gewerbeaufsicht, die Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzzertifizierer auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von einem Zertifikat für den Privatstandard DIN SPEC 91020 trotzdem beeindrucken lassen?
Für die Gesundheitsmamagement-Unternehmen war schon im Jahr 2014 klar, dass die DAkkS ihren Privatstandard DIN SPEC 91020 akredditierbar machen wird. Die Branche (BGM, Betriebliches Gesundheitsmanagement) hat eine kräftige Lobby, mit der sie den hier nicht wirklich durchblickenden Politikern zuleibe rückt. Dahinter steckt ein großes Geschäft, denn groß ist auch der Bedarf der Unternehmen in Deutschland, im Arbeits- und Gesundheitsschutz gut ausszusehen, ohne ihre gesetzlichen Pflichten wirklich ernst nehmen zu müssen.
Noch schlimmer: Auch der DIN-Verein beteiligt sich an dem Versuch, die DIN SPEC 91020 in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln. Dieser Leichtstandard wurde nach einem sogenannten “PAS-Verfahren” erteilt, der seine Anwendung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausschließt. Seit März 2014 versteckt der DIN-Verein diese Voraussetzung.

PAS: "Fast-Track" Standard

http://shop.bsigroup.com/Navigate-by/PAS/

PASs (Publicly Available Specifications) from BSI
A Publicly Available Specification (PAS) is a sponsored fast-track standard driven by the needs of the client organizations and developed according to guidelines set out by BSI.
Key stakeholders are brought together to collaboratively produce a BSI-endorsed PAS that has all the functionality of a British Standard for the purposes of creating management systems, product benchmarks and codes of practice. After two years the PAS is reviewed and a decision is made as to whether it should be taken forward to become a formal British Standard. […]

(Hyperlink and boldface highlighting not in original quote)

DIN verschweigt Einschränkung im PAS-Verfahren

Unsere Arbeitsmisterin und die Politik verlassen sich im Arbeitsschutz, im Umweltschutz und in sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen auf strenge Normen. Sie sollte sich da nicht so sicher sein. Ausgerechnet der DIN-Verein könnte helfen, die im Arbeitsschutz erforderliche Konsensbildung zu schwächen.
Für DIN SPECs, die (wie die DIN SPEC 91020 für das BGM) nach dem PAS-Verfahren ohne den für die Wirtschaft lästigen Konsens mit den Betroffenen “effizient” erarbeitet werden, gilt die Einschränkung “Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.” Das wird vom DIN in seiner Web-Seite zum PAS-Verfahren seit März 2014 verschwiegen. Das DIN schreibt nun nur noch weichgespült: “Anfragen zu Vorhaben, bei denen Belange der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und/oder des Umweltschutzes im Fokus stehen, unterliegen einer besonderen Prüfung.”
Siehe auch (2015-12-31): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN_SPEC_91020&oldid=149633709#Zertifizierung
 
Das Deutsches Institut für Normung (DIN) ist zwar ein gemeinnütziger Verein. Aber über GmbHs als Tochter- und Beteiligungsgesellschaften macht er Geschäfte zur “Kostendeckung”. DIN SPECs sind ein Geschäft, an dem auch der Beuth-Verlag (mit dem DIN verbunden) verdient. So klingt das Marketing-Gedöns des DIN-Vereins für seine DIN SPECs: http://www.spec.din.de/cmd?workflowname=InitDinSpec&level=tpl-home&contextid=spec

DIN SPEC – Vorsprung im Markt
Herstellen. Sichern. Ausbauen.

In Ergänzung zur konsensbasierten Normung wird der Erarbeitungsprozess von Spezifikationen im Deutschen als Standardisierung bezeichnet.
Dabei erfolgen die Arbeiten nicht zwingend unter Einbeziehung aller interessierten Kreise und daher wesentlich schneller als in der Normung. Insbesondere in Gebieten mit hohem Innovationsgrad kann ein schneller Standardisierungsprozess den Wissens- und Technologietransfer fördern und beschleunigen. Gleichzeitig können Spezifikationen im Sinne der Entwicklungsbegleitenden Normung die Basis für spätere Normungsvorhaben darstellen.
Die Gesamtheit aller Spezifikationen wird unter dem Oberbegriff DIN SPEC zusammengefasst und publiziert. Zur Erarbeitung einer DIN SPEC stehen Ihnen 4 Verfahren zur Verfügung.
DIN unterstützt Sie dabei und zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie aus Ihrem Wissen und Ihren innovativen Ideen eine bekannte und anerkannte Spezifikation erstellen können. […]

 
http://www.spec.din.de/sixcms_upload/media/3150/DIN_Spec_Flyer.pdf:

[…] DIN SPEC erleichtern den Marktzugang, denn ihr Erstellungsprozess fördert den Austausch mit anderen Marktteilnehmern und sorgt dafür, dass Ihre Lösung schnell zum Standard wird. Als anerkannte Dokumente sind sie außerdem wirksame Marketingwerkzeuge.

  • Schnell: DIN SPEC lassen sich schon innerhalb weniger Monate erstellen und veröffentlichen.
  • Flexibel: Den zeitlichen Rahmen bestimmen Sie. Sie können auch Ihre Partner benennen.
  • Anerkannt: Nutzen Sie das große Vertrauen in DIN: Weltweit bestens eingeführt, unterstützt die Marke DIN auch Ihren Standard und sorgt für maximale Marktakzeptanz. [Die KAN meint dazu: “Markenname DIN, CEN, ISO: DIN SPEC werden vom Nutzer möglicherweise überschätzt (in Bezug auf Konsens, Transparenz, Stand der Technik)”]
  • Imagefördernd: Als Autor einer DIN SPEC werden Sie namentlich [z.B. auch Heinrich Haffenloher für Klebstoff-Standards] genannt.
  • Unkompliziert: DIN SPEC bieten einen sehr großen Gestaltungsspielraum dank schlanker Erarbeitungsprozesse.
  • International: DIN hilft Ihnen dabei, Ihre Lösung weltweit verfügbar zu machen.
  • Widerspruchsfrei: DIN SPEC stehen in Einklang mit dem Deutschen Normenwerk. Dies erleichtert bei Bedarf die Überführung in Normen.

[…]

(Anmerkungen in eckigen Klammern nicht von DIN e.V.)

DIN SPEC 91020: Fragwürdige Behauptung von ÖHMI EuroCert

http://www.oehmi-cert.de/leistungen-eurocert/betriebliches-gesundheitsmanagement

[…] Zukünftig wird die Akkreditierung und Zertifizierung eines Systems zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) auf der Basis der DIN SPEC 91020 ein wichtiges Thema sein. Die DIN SPEC 91020-Norm wurde im Juli 2012 veröffentlicht. […]

Wohl kaum. Eine “Norm” ist die DIN SPEC auch nicht.
Warten Sie auf die ISO 45001. Zwar wird das eine Arbeitsschutznorm sein, aber sie könnte auch Aspekte des BGM berühren.

Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/erfolgreiches-gesundheitsmanagement-mit-der-din-spec-91020/vor-und-nachteile-der-din-spec-91020_94_190528.html erhebt den Anspruch, “Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020” gegeneinander abzuwägen.
Im Beitrag werden einige Nachteile vergessen. Die Behauptung “Wie jeder andere Standard ist auch die DIN SPEC dem Argument der Einengung ausgesetzt.” erweckt den Eindruck, dass die DIN SPEC 91020 ein Standard wie jeder andere Standard sei. Tatsächlich sind DIN SPECs aber Standards, die Unternehmen ohne lästige Einmischung durch Betroffene schnell durchdrücken können. Mit “Betroffene” meine ich die Arbeitnehmer, die mit einem nach DIN SPEC 91020 zertifizierten Gesundheitsmanagement beglückt werden sollen. Die hatten bei der Entwicklung der DIN SPEC 91020 keine wirkliche Stimme. Das ist ein Unterschied zu anständigen Arbeitsschutzstandards, wie dem BS OHSAS 18001. Und auch bei dessen Nachfolger, ISO 45001, wirken Vertreter von Arbeitnehmern bei der Erarbeitung der Norm mit.
Nicht erwähnt wird auch, dass die DIN SPEC 91020 nur bei der Kür im freiwilligen Gesundheitsmanagement hilft. Pflicht ist dagegen der gesetzlich vorgeschriebene Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für diesen Bereich lässt das DIN ausdrücklich keine nach dem PAS-Verfahren erarbeitete DIN SPECs zu. Mit der DIN SPEC 91020 kann die Gewerbeaufsicht wenig anfangen. Ein gutes Arbeitsschutzmanagementsystem, das z.B. nach OHSAS 18001 zertifiziert ist, hilft da schon eher.
Haufe schreibt:

… Häufiges Hindernis bei der Entscheidungsfindung für ein BGM allgemein ist der damit verbundene Aufwand für die Organisation. Hier ist die DIN SPEC keine Ausnahme: Die Einführung bzw. Entwicklung des Gesundheitsmanagementsystems nach den Vorgaben der Spezifikation setzt die Bereitschaft zur Investition von Zeit, Arbeitskraft und finanziellen Mitteln voraus. …

Wer reichlich Geld zur Verfügung hat, kann nach Abschluss einer Zertifizierung seines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001 immer noch Geld für die DIN SPEC 91020 ausgeben  und dabei dank der schon für den Arbeitsschutz aufgebauten Organisation Kosten im BGM sparen.