Psychische Gefährdungsbeurteilung

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… Wie kann man vorgehen? 
Grundsätzlich hat sich ein schrittweises Vorgehen bewährt, das mit einer ersten Gefährdungsbeurteilung (Grobanalyse) in Form einer anonymen Mitarbeiterbefragung beginnt. Dafür gibt es eine Vielzahl von erprobten und gut evaluierten Fragebögen.
Nicht selten führen Unternehmen schon turnusmäßig Mitarbeiterbefragungen durch, so dass diese mit einer spezifischen Erweiterung auch für die erste Gefährdungsbeurteilung genutzt werden können. …

Wichtig ist bei Umfragen auch die Anonymität und der Datenschutz. Weiterhin muss die Mitbestimmung beachtet werden. Aber Umfragen alleine reichen nicht.

  • Vorfallsuntersuchungen: Unternehmensführungen sind oft ziemlich hilflos bei der Einführung der Gefährdungskategorie “psychische Belastungen” in den Arbeitsschutz. Sie verfallen gerne dem Irrtum, dass sie mit Umfragen ihre Hausaufgaben gemacht hätten. Natürlich ist das nicht so, denn es gibt ja auch immer wieder konkrete Vorfälle, die arbeitsbezogene Ereignisse sind, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. Diese müssen insbesondere in nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben in von den Arbeitnehmern mitbestimmten Prozessen untersucht werden. Da kann man nicht erst auf die nächste Mitarbeiterbefragung warten.
  • Fehlbelastungsmeldungen: Mitarbeiter müssen Fehlbelastungen angstfrei melden können. Dazu müssen entsprechende Prozesse (z.B. Evaluation, Dokumentation) existieren. Ansprechpartner der Mitarbeiter sind Vorgesetzte, Arbeitsschutzbeauftragte, Compliancebeauftragte und/oder die Arbeitnehmervertreter. Alle müssen die zur Bearbeitung von psychischen Fehlbelastungsmeldungen nötige Kompetenz aufbauen.
  • Vorbeugung bei Risikogruppen: Man kann in bestimmten Arbeitsbereichen auch schon vorbeugend und ohne umständliche Datenerhebung beurteilen, wo im Betrieb die Auftretenswahrscheinlichkeit für psychische Fehlbelastungen überdurchschnittlich hoch ist. Besonders betroffen sind Mitarbeiter, die mit überdurchschnittlich vielen und intensiveren psychosozialen Konflikten umgehen müssen, beispielsweise die Personalabteilung, die Mitglieder des Betriebsrates, die Sozialberatung, die Betriebsärzte, die Bearbeiter von Kundenbeschwerden – und nicht zuletzt die Arbeitsschutzbeauftragten, die aber oft (wenn überhaupt) nur zuletzt an sich selbst denken. Auch hier braucht man nicht erst auf eine Mitarbeiterbefragung zu warten, um einen Gefährdungsbeurteilungsprozess für diesen Mitarbeiterkreis zu entwickeln.

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