DIN SPEC 91020 ist keine Norm

Die Werbung für die DIN SPEC 91020 ist ziemlich aggressiv. Betriebsräte sollten unbedingt darauf achten, dass diese DIN SPEC in ihrem Betrieb nicht als Arbeitsschutznorm verkauft wird. Enthielte sie Aspekte des Arbeits-, Gesundheitsschutzes, so hätte das DIN-Institut die Bearbeitung dieses Standards abgelehnt.
Es kann allerdings sinnvoll sein, die DIN SPEC 91020 beispielsweise zusammen mit dem BS OHSAS 18001:2007 anzuwenden. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass die in OHSAS 18001:2007 geförderte Mitbestimmung nicht geschwächt wird.


 
Unseriöse Werbung für eine “Norm”:
Institut für Gesundheit und Management (IfG), http://www.gesundheitsmanagement.com/seminare/seminarangebot/managementsysteme_gesundheit/informationsveranstaltung_zur_din_spec_91020.html

… Informationsveranstaltung zur DIN SPEC 91020
Seit September 2011 hat das Deutsche Institut für Normung e. V. [DIN e. V.] diese [Norm]Spezifikation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement erarbeitet. …

(Eckige Klammern waren schon im Originaltext.)
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/betriebliche-gesundheitsfoerderung-din-norm-beschlossen_242_115514.html (2012-05-16)

DIN-Norm für Betriebliches Gesundheitsmanagement beschlossen
Im betrieblichen Umfeld spielt die Gesundheitsförderung noch zu selten eine Rolle. Dies soll und kann sich ändern ab Sommer ändern: Die neue DIN-Norm für Betriebliches Gesundheitsmanagement wird veröffentlicht.
Einheitliche Standards für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sollen es deutschen Unternehmen leichter machen. Eine nun beschlossene DIN-Norm soll die Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Einführung eines BGM-Systems definieren. …

http://www.gesundheitsmanagement.com/presse/pressemitteilungen/din_spec_91020.html

Kleine und mittelständische Unternehmen [KMU] haben Nachholbedarf – Untersuchung zur Umsetzung der DIN SPEC 91020.

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der DIN SPEC 91020 lag es im Interesse des Instituts für Gesundheit und Management [IfG GmbH] zu erheben, in wie weit ein BGM momentan in deutschen Unternehmen umgesetzt oder geplant ist, wie bekannt die DIN SPEC 91020 bereits ist und ob Akzeptanz und Interesse an solch einer Norm besteht.

 
Nein.

  • Die DIN SPEC 91020 wurde nicht vom Deutsche Institut für Normung e. V. [DIN e. V.] erarbeitet. Das Institut leistete hier nur handwerkliche Hilfe.
  • Die DIN SPEC 91020 ist keine DIN-Norm.

 
Außerdem noch einmal, damit es klar ist: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633

… Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.

 
http://www.din.de/cmd?level=tpl-artikel&menuid=47387&cmsareaid=47387&cmsrubid=47393&menurubricid=47393&cmstextid=169307&2&languageid=de

Neben den konsensbasierte Normen bietet das DIN die Erarbeitung von Spezifikationen. Diese ermöglichen in Zeiten immer kürzerer Innovationszyklen, zusammenwachsender Technologien und globalen Wettbewerbs eine schnelle Veröffentlichung von Standards. Aufgrund des nicht zwingend erforderlichen Konsenses können DIN SPEC schneller im Markt erprobt und angewandt werden und so die Effektivität des Wissenstransfers nachhaltig steigern. …

(Hervorhebungen nachträglich vorgenommen)
 
Bei der Suche nach Versuchen, diese DIN SPEC mit Arbeitsschutz und/oder Arbeitssicherheit zu assoziieren, hilft https://www.google.de/search?q=”DIN+SPEC+91020″+Norm+Arbeitsschutz+Arbeitssicherheit+-psybel.

Ausbildung zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Ein Beispiel für ein Trainingsangebot einer Berufsgenossenschaft:

Ausbildung zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme
Dauer: 5 Tage
Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die im Unternehmen als interne Auditoren im Rahmen des Arbeitsschutz-Managementsystems (auch integriertes Management) tätig sind bzw. tätig werden wollen.
Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse von Managementsystemen (z. B. durch vorherige Teilnahme am Seminar AMÜ.)
Ziele: Die Teilnehmer erlernen die erforderlichen Techniken und Methoden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits. Sie sind damit in der Lage, als interne Auditoren Arbeitsschutzmanagementsysteme im Betrieb systematisch zu untersuchen und zu bewerten.
Inhalte:

  • Arbeitsschutzmanagementsysteme als Grundlage für Audits
  • Leitfäden zum AMS (u.a. OHSAS 18001, Nationaler Leitfaden)
  • Parallelen zu QMS nach ISO 9001 und ISO 19011 und UMS nach ISO 14001
  • Grundlagenwissen Audits nach ISO 9000 und ISO 19011
  • Planung und Vorbereitung von Audits
  • Gesprächstechnik für Auditoren
  • Durchführung von Audits
  • Dokumentation und Nachbereitung von Audits
  • Bericht aus der betrieblichen Praxis
  • Prüfung

Nr. / Termine / Ort
082013/0929 11.02.2013 – 15.02.2013 Bildungsstätte Bad Bevensen
082013/0930 23.09.2013 – 27.09.2013 Bildungsstätte Bad Bevensen
082013/0231 18.02.2013 – 22.02.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0232 26.08.2013 – 30.08.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0233 09.12.2013 – 13.12.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0931 19.08.2013 – 23.08.2013 Bildungsstätte Sennfeld
082013/0932 11.11.2013 – 15.11.2013 Bildungsstätte Sennfeld

Kontakt: Berufsgenossenschaft Holz Metall (BGHM), http://www.bghm.de/seminarteilnehmer/seminarangebot.html
Deep Link: https://vitabgextranet.cnbg.de/ExtraVITA/seminare.nsf/Details/D6A5AC2B256FB8F3C12571C60043A645?OpenDocument
Nationaler Leitfaden usw.: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsschutzmanagement/Arbeitsschutzmanagement.html

Kompetenz von Führungskräften

In OHSAS 18002:2008 wird Unternehmen empfohlen, sicherzustellen, “dass das Personal einschließlich der obersten Leitung kompetent ist, bevor ihm erlaubt wird, Aufgaben durchzuführen, die Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz haben können.”
Eigentlich ist das selbstverständlich, und doch gibt es Unternehmen, in denen das Top-Management versucht, die Verantwortung für das Erkennen psychischer Gefährdungen der unteren Führungsebene zuzuschieben – ohne jedoch psychische Belastungen in die vorgeschriebene Unterweisung an die im Betrieb Beschäftigten einbezogen zu haben.

Zertifizierungsgeschäft

Mit der Suche nur nach “Zertifizierungsgeschäft” fand ich interessante Artikel von Klaus Lohmann zum Geschäft mit Zertifikaten z.B. für Umweltschutzmanagementsysteme (ISO 14001). Da ist die Umwelt der Kunde, die sich schlecht persönlich gegen Gefälligkeitszertifikate wehren kann.
Bei OHSAS 18001 sind die eigentlichen Kunden die Arbeitnehmer. Gewerkschaften und Betriebsräte können dafür sorgen, dass die Zertifizierung hier glaubwürdiger wird, als im Umweltbereich. Dafür müssen sie allerdings noch aufwachen: Ich habe beim Thema OHSAS 18001 gar nichts gegen das Zertifizierungsgeschäft. Im Gegenteil – Gewerkschaften sollten hier mit eigenen Auditoren einsteigen, die dann auch Mitglieder von Betriebs- und Personalräten für interne Audits ausbilden können. Außerdem generieren Audits Berichte, die wichtig für die Betriebsarbeit sind. Dazu müssen die Arbeitnehmervertreter OHSAS 18001 (und vergleichbare Standards) aber erst einmal verstehen.
Natürlich denke ich auch an ILO-OSH. Bei der Entwicklung und Pflege dieses Standards können die Endkunden besser mitbestimmen. Aber OHSAS hat aufgeholt, besonders bei der Mitbestimmung und der Verantwortlichkeit des Top-Managements. Das liegt wohl auch daran, dass ILO-OSH durchaus erfolgreich ist, in Deutschland z.B. im Bund und in den Ländern. ILO-OSH ist für OHSAS, was Linux für Windows ist: ein Treiber. Schon deswegen wird ILO-OSH weiterhin im Geschäft bleiben. Außerdem können die Endkunden (die Arbeitnehmer) den Text kostenlos lesen. Aber ich glaube, dass die OHSAS zur ISO-Norm wird. Mit OHSAS 18001:2007 und OHSAS 18002:2008 wurde gute Arbeit geleistet und der BS 18004 zeigt, wie es weitergehen kann.

Interessierte Kreise: DIN SPEC 91020

Mai 2012
http://www.gesundheitsmanagement.com/aktuelles/news/din_spec_91020_betriebliches_gesundheitsmanagement.html (Seite nicht mehr verfügbar)

Einige interessierte Kreise haben ein Verfahren zur Initiierung einer DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ eingeleitet. Diese soll als “Vor-Norm” funktionieren und später auf ISO-Niveau gehoben werden. Die Norm wird für Unternehmen die Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Einführung eines BGM-Systems definieren. Konkrete Checklisten und inhaltliche Leitfäden wird die Norm jedoch nicht liefern. Die DGUV lehnt das Vorhaben ab. Die Spitzenverbände der GKV haben sich noch nicht positioniert. Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM e.V.] beobachtet und begleitet die Norm-Entwicklung über seine Arbeitsgruppe II [Normen, Audits & Zertifizierung]. Hierzu hat der Verband bereits etliche Vorschläge und Einwürfe eingebracht. Eine endgültige Verbandsaussage zu diesem Vorhaben ist noch nicht möglich. Weitere Informationen zum Fortgang erhalten Sie unter: www.bgm-bv.de

Übernommen wurde der Text möglicherweise aus http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/11/2012-11-KAN-Jahresbericht-2011-1.pdf, Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), 2012-05-23, KAN-Rundschreiben 11/2012, Bericht über die Arbeit der Kommission Arbeitsschutz und Normung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2011, S. 9 (PDF S. 12):

3.2.3 DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“
Interessierte Kreise haben ein Verfahren zur Initiierung einer DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) eingeleitet. Diese soll als Vor-Norm fungieren und später auf ISO-Niveau gehoben werden. Die DIN-SPEC soll für Unternehmen die Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Einführung eines BGM-Systems definieren. Konkrete Checklisten und inhaltliche Leitfäden soll dieses Standardisierungsprodukt jedoch nicht liefern. Die DGUV, die KAN und mehrere Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft lehnen die Erarbeitung eines solchen „Nichtnormativen Leitfadens“ ausdrücklich ab.
Die KAN und die in ihr vertretenen Kreise haben sich bereits 1997 in einem „Gemeinsamen Standpunkt zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“ gegen eine Normung von AMS ausgesprochen. Stattdessen wurde die Entwicklung eines Leitfadens zu AMS bei der ILO angestoßen, der abgestimmt auf die deutschen Gegebenheiten als Nationaler Leitfaden (NLF) im Jahre 2003 veröffentlicht wurde. An der Gültigkeit dieser Dokumente sowie an der grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber der Normung in diesem Bereich, hierzu zählt zweifelsohne auch dieses angestrebte Normungsprodukt, hat sich bis heute nichts geändert.
Daher bewertet die KAN den Beschluss des Fachbeirates der Kommission Managementsysteme (KoSMaS-FB) beim DIN, der der Entwicklung einer entsprechenden DIN SPEC zustimmt äußerst kritisch und lehnt die Erarbeitung eines solchen normativen Dokuments, das in wesentlichen Teilen auf der britischen Arbeitsschutzmanagementnorm OHSAS 18001 beruht, entschieden ab. Zwar soll „nur“ eine DIN SPEC erarbeitet werden. Es bleibt aber, wie vorne ausgeführt, zu vermuten, dass mittel- bis langfristig Bestrebungen aufgenommen werden, dieses nationale Vorhaben auf CEN- oder ISO-Ebene zu heben. Selbst die Erarbeitung und Veröffentlichung einer DIN SPEC wird Zertifizierungszwänge bei Unternehmen und Organisationen auslösen. Gesundheitsförderung auf freiwilliger Basis ist zweifelsfrei eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jedoch aus Sicht der in der KAN vertretenen Kreise kein Thema der Normung.
Hatte die KAN zu Beginn der Erarbeitung dieses Standardisierungsprodukts noch erwogen, sich aktiv an der Erarbeitung zu beteiligen, so wurde dies auf Grund der o.a. Erwägungsgründe nicht weiter verfolgt.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_Arbeitsschutz_und_Normung
 


2012-11:
Die Beziehung, die die KAN zwischen der DIN SPEC 91920 und OHSAS 18001 sah, sind interessant und bedenkenswert. Tatsächlich unterscheiden sich heute beide deutlich voneinander, könnten sich aber ergänzen. Die DIN SPEC 91020 wird es mit ihrem Ansatz aber wohl nicht schaffen, international akzeptiert zu werden. Ich sehe die DIN SPEC 91020 kritisch, sie enthält jedoch auch hilfreiche Definitionen, z.B. dass Beschwerden von interessierten Parteien Teil der Kommunikation sind.
Es ist wohl so: OHSAS 18001 hilft bei Pflicht, die DIN SPEC 91020 bei der Kür. Eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 ohne eine vorhergehende oder gleichzeitige Zertifizierung nach OHSAS 18001 könnte ein Versuch sein, Lücken im Arbeitschutz zu verschleiern und die nicht immer geliebte Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu schwächen. Die Verhaltensprävention arbeitet ja vorwiegend am einzelnen Mitarbeiter. Die Verhältnisprävention arbeitet dagegen eben an den Verhältnissen, also auch an der Führungskultur im Unternehmen. Das mag für Führungskräfte manchmal schwer zu verkraften sein.

OHSAS 18002:2008 (Inhaltsverzeichnis)

Ich gebe hier das Inhaltsverzeichnis des Standards OHSAS 18002:2008 wieder. In der Einleitung des Standards steht: “Da alle Anforderungen der OHSAS 18001:2007 in der OHSAS 18002:2008 enthalten sind, können Organisationen wählen, eine Kopie allein der OHSAS 18002 für Zertifizierungszwecke beizubehalten.” Die Absätze, in denen der Text der OHSAS 18001:2007 – Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme – Forderungen – enthalten ist, habe ich im Inhaltsverzeichnis hervorgehoben aufgelistet.
In OHSAS 18001:2007 wurde Kapitel 4.4.3 erweitert und neu strukturiert. Deswegen sind sich OHSAS 18001 und OHS 18002 hier ein bisschen ins Gehege gekommen. Außerdem zeigt eine Erläuterung in OHSAS 18002:2008, dass es in Kapitel 4.4.3 nicht “Mitwirkung”, sondern “Mitbestimmung” heißen muss.

Praxiswissen Arbeitssicherheit [TÜV Media]
OHSAS 18002:2008 – Deutsche Übersetzung
Reihe zur Beurteilung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme – Leitfaden für die Implementierung von OHSAS 18001:2007

Inhaltsverzeichnis
Danksagung
Vorwort
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Referenzen und Veröffentlichungen
[Anmerkung des Blog-Autors: Hier gibt es keinen Kasten, der einen Text aus OHSAS 18001:2007 kennzeichnet. Wer für eine Organisation ein AMS-Handbuch basierend auf OHSAS 18001/18002 schreibt, könnte hier das Erstellen und Aktualisieren dieses AMS-Handbuchs beschreiben, z.B.: Grundlagen; Aufbau; Freigabeprozesse, Änderungen und Archivierung; Verweise auf Normen, Standards, gesetzliche Vorschriften und Betriebsvereinbarungen.]

3 Begriffe
3.1 … 3.23

4 Anforderungen an ein A&G-Managementsystem
4.1 Allgemeine Anforderungen

4.1.1 A&G Managementsystem
4.1.2 Erstmalige Prüfung
4.1.3 Anwendungsbereich des A&G-Managementsystems
4.2 A&G-Politik
4.3 Planung
4.3.1 Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen

4.3.1.1 Allgemeines
4.3.1.2 Entwicklung einer Methode und von Verfahren zur 4.3.1.3 Gefährdungserkennung
4.3.1.3 Gefährdungserkennung
4.3.1.4 Risikobeurteilung
4.3.1.4.1 Allgemeines
4.3.1.4.2 Eingaben zur Risikobeurteilung
4.3.1.4.3 Methoden zur Risikobeurteilung
4.3.1.4.4 Weitere Überlegungen zur Risikobeurteilung
4.3.1.5 Änderungsmanagement
4.3.1.6 Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen
4.3.1.7 Aufzeichnung und Dokumentation der Ergebnisse
4.3.1.8 Ständige Bewertung
4.3.2 Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen
4.3.3 Zielsetzungen und Programm(e)

4.3.3.1 Zielsetzung
4.3.3.2 Programm(e)
4.4 Verwirklichung und Betrieb
4.4.1 Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht und Befugnis
4.4.2 Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein

4.4.2.1 Allgemeines
4.4.2.2 Kompetenz
4.4.2.3 Schulung
4.4.2.4 Bewusstsein
4.4.3 Kommunikation, Mitwirkung und Beratung
4.4.3.1
[OHSAS 18001] Kommunikation
4.4.3.2
[OHSAS 18001] Mitbestimmung und Beratung
4.4.3.1[OHSAS 18002] Allgemeines
4.4.3.2[OHSAS 18002] Kommunikation
4.4.3.2.1 Verfahren für die interne und externe Kommunikation
4.4.3.2.2 Interne Kommunikation
4.4.3.2.3 Kommunikation mit Fremdfirmen und anderen Besuchern
4.4.3.2.4 Kommunikation mit externen interessierten Parteien
4.4.3.4 Verfahren zur Beratung mit Fremdfirmen und interessierten externen Parteien
4.4.4 Dokumentation
4.4.5 Lenkung von Dokumenten
4.4.6 Ablauflenkung

4.4.6.1 Allgemeines
4.4.6.2 Einführung und Verwirklichung der betrieblichen Schutzmaßnahmen
4.4.6.3 Festlegung von betrieblichen Vorgaben
4.4.6.4 Aufrechterhaltung betrieblicher Schutzmaßnahmen
4.4.7 Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr
4.4.7.1 Allgemeines
4.4.7.2 Ermittlung möglicher Notfälle
4.4.7.3 Erstellung und Umsetzung von Verfahren zur Gefahrenabwehr
4.4.7.4 Ausrüstung für die Gefahrenabwehr
4.4.7.5 Gefahrenabwehrschulung
4.4.7.6 Regelmäßige Erprobung der Notfallverfahren
4.4.7.7 Überprüfung und Anpassung der Notfallverfahren
4.5 Überprüfung
4.5.1 Leistungsmessung und Überwachung

4.5.1.1 Allgemeines
4.5.1.2 Überwachungs- und Messmittel
4.5.2 Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften
4.5.2.1 Entsprechend ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Rechtsvorschriften (siehe 4.2c)
4.5.2.2 Die Organisation muss die Einhaltung anderer Anforderungen, zu denen sie sich verpflichtet
4.5.3 Vorfalluntersuchungen, Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
4.5.3.1 Vorfalluntersuchungen
4.5.3.2 Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
4.5.4 Lenkung von Aufzeichnungen
4.5.5 Internes Audit
4.5.5.1 Allgemeines
4.5.5.2 Erstellung eines Auditprogramms
4.5.5.3 Interne Auditaktivitäten
4.5.5.4 Veranlassen eines Audits
4.5.5.5 Auswahl der Auditoren
4.5.5.6 Durchführung der Dokumentenprüfung und Auditvorbereitung
4.5.5.7 Auditdurchführung
4.5.5.8 Erstellung und Kommunikation des Auditberichts
4.5.5.9 Auditabschluss und Auditfolgemaßnahmen
4.6 Managementbewertung
Anhang A (informativ)
Zusammenhang zwischen OHSAS 18001:2007, ISO 14001:2004 und ISO 9001:2008
Tabelle A.1 Zusammenhang zwischen OHSAS 18001:2007, ISO 14001:2004 und ISO 9001:2008
Nr. OHSAS 18001:2007 Nr. ISO 14001:2004 Nr. ISO 9001:2008
Anhang B (informativ)
Zusammenhang zwischen OHSAS 18001, OHSAS 18002 und dem ILO-OSH:2001 – Leitfaden zu Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen
B.1 Einführung
B.2 Überblick
B.3 Detaillierter Vergleich des Abschnitts 3 des ILO-OSH-Leitfadens mit den OHSAS-Dokumenten
B.3.1 … B.3.10
B.4 Zusammenhang zwischen den Abschnitten der OHSAS-Dokumente und denen des ILO-OSH-Leitfadens
Tabelle B.1 Zusammenhang zwischen den Abschnitten der OHSAS-Dokumente und denen des ILO-OSH-Leitfadens
Anhang C (informativ)
C.1 Mechanische Gefährdungen
C.2 Chemische Gefährdungen
C.3 Biologische Gefährdungen
C.4 Psychologische Gefährdungen
Anhang D (informativ)
Vergleich einiger Beispiele von Risikobeurteilungswerkzeugen und -methoden
Literaturhinweise
OHSAS-Projektgruppe

(A&G = Arbeits- und Gesundheitsmanagement)
Dieser Standard ist meiner Ansicht nach sehr sorgfältig entwickelt worden. Das ist hilfreich bei der Arbeit von Arbeitnehmervertretungen, unabhängig davon, ob ihr Betrieb zertifiziert ist oder nicht. Die elektronische Fassung (PDF) von TÜV-Media unterstützt eine Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, in denen der Stand des Wissens im Arbeitsschutz berücksichtigt wird.
Leseempfehlungen zu OHSAS 18001:2007 (bzw. OHSAS 18002:2008) und ISO 19011: http://blog.psybel.de/ams-standards/
Wer Details zu OHSAS 18001:2007 ersteinmal kostenlos und auf Englisch kennenlernen will, kann hier reinschnuppern: http://blog.psybel.de/2012/07/11/ohsas-18001-guide/. Um in Deutschland korrekt mit dem Standard zu arbeiten, ist es meiner Ansicht nach aber schon notwendig, sich OHSAS 18002:2008 zu kaufen.

Prioritäten bei der Risikominderung

Auf psychische Gefährdungen übertragen, gilt nach OHSAS 18001:2007 Kap. 4.3.1 für die Minderung von Risiken diese Reihenfolge:

  1. Die psychischen Gefährdungen sind zu eliminieren.
  2. Wo psychische Gefährdungen nicht zu eliminieren sind, hat der Arbeitgeber die sie verursachenden Prozesse durch weniger gefährdende Prozesse zu ersetzen.
  3. Verbleibende psychische Gefährdungen sind durch zusätzliche Maßnahmen zu mindern. (Der Standard fordert “technische Maßnahmen”.)
  4. Die psychischen Gefährdungen müssen klar benannt werden. Kennzeichnung/Warnhinweise sind erforderlich.
  5. Erst zuletzt bleibt die Forderung des Standards, den Mitarbeitern eine “persönliche Schutzausrüstung” zu geben. Das entspricht auch der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetzes, in dem individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu allen anderern Schutzmaßnahmen sind.

Da es zertifizierte Unternehmen gibt, die gleich gar nicht versuchen, vor dem fünften Schritt die vier ersten Schritte zu gehen, müssen Arbeitnehmer (oder wenigstens ihre Vertreter) wissen, dass diese Unternehmen gegen die von ihnen selbst gewählten Regeln verstoßen. In so einem Fall sollte der Betriebsrat das dokumentieren und Auditoren entsprechend informieren.
Gefahren sind vorrangig an ihrer Quelle zu bekämpfen

ILO-OSH und AMS

Update 2014-08-25

 


2012-08-18
Links zur Anwendung von ILO-OSH für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)

Es gibt auch Zusammenhänge zwischen OHSAS 18001 und ILO-OSH. Siehe dazu die Anhänge B.3 und B.4 in OHSAS 18002:2008.