DAkkS hift bei der Schwächung des verhältnispräventiven Arbeitsschutzes

http://gesundheitsmanagement-ruhr.de/ schreibt:

… Wir unterstützen sie aktiv und fachkundig darin, die gesetzliche Pflicht [zur PsyGB] in einen nachhaltigen Vorteil für das Unternehmen umzuwandeln. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz auf Basis der DIN SPEC 91020 …

Es ist passiert, was ich befürchtet hatte. Hier erweckt ein Unternehmen im Gesundheitsmanagementgeschäft den Eindruck, die DIN SPEC 91020 habe etwas mit dem Arbeitsschutz zu tun. Direkt wird das nicht gesagt. Aber das textliche Arrangement führt zur Desinformation.
Die DAkkS akkreditiert Unternehmen als Auditoren für für Zertifizierungen nach dem ohne die bei ordentlicher Normenentwicklung vorgeschriebene Konsensbildung schnell zusammengebastelten Privatindustrie-Standard DIN SPEC 91020 (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Der Privatwirtschaft passt die Priorität des Verhaltensprävention einfach nicht, und halbstaatliche Unternehmen wie die DAkkS (Gesellschafter: Bundeswirtschaftsministerium und BDI) helfen den Unternehmern gerne, die vom Staat demokratisch gesetzten Prioritäten zu unterlaufen. Die Anwendbarkeit der DIN SPEC 91920 auf den Arbeitsschutz wurde ausdrücklich ausgeschlossen, aber wen kümmert das bei den Zuständen im deutschen Arbeitsschutz überhaupt noch? Irgendwie kann man die DIN SPEC 91020 ja doch in den Arbeitsschutz einschmuggeln.
Bei mir hatte vor mehreren Jahren tatsächlich einmal ein Angestellter der DAkkS für sie DIN SPEC 91020 geworben und dann auch noch geschrieben, der Arbeitschutzmanagement-Standard OHSAS 18001 sei zu arbeitschutzlastig. Geht’s noch? Arbeitschutzlastigkeit ist ja wohl das Mindeste, was von einem Arbeitsschutzmanagement-Standard erwartet werden muss! Glaubt jemand, dass die DAkkS auf kritische Arbeitsschutzaudits achtet, wenn sie im Grunde von Arbeitschutzmanagement-Standards nicht viel hält?

Die DAkkS hilft mit, die DIN SPEC 91020 in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln

Es ist passiert. “Akkreditierungsregeln für die DIN SPEC 91020 durch DAkkS veröffentlicht.”
Nach kräftiger Massage der DAkkS durch die Gesundheitsmanagement-Industrie veröffentlichte die DAkkS Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zertifizieren (2015-12-01).

[…]
Auditberichte […]
5. Bewertung zu den Ergebnissen der Analyse von Gesundheitschancen und -risiken sowie zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren Wirksamkeit,
6. Bewertung zur Angemessenheit der eingesetzten Ressourcen in Bezug auf die formulierten Ziele,
7. Bewertung zu den Maßnahmen zur Förderung des BGM und der Partizipation der Mitarbeiter (Schulung der Mitarbeiter, Investitionen, etc.),
[…]
Besonderheiten:
Im Audit zur DIN SPEC 91020 muss überprüft werden, ob das Unternehmen auch arbeits-
bedingte psychische Belastungen angemessen und systematisch im Rahmen des BGM
und/oder des AMS erfasst und bewertet hat und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Verminderung dieser Belastungen geplant und umgesetzt hat.
Die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) muss in das Audit einbezogen werden.
[…]

Wie muss die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) in das Audit einbezogen werden? Auditiert sie mit? Ist sie Gegenstand des Audits? “Die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) muss in das Audit einbezogen werden.” hört sich zwar zunächst arbeitnehmerfreundlich an,aber wenn nicht geklärt ist, wie Betriebsräte “einbezogen” werden, dann hilft das den Arbeitnehmervertretungen überhaupt nicht weiter. Soll hier der Eindruck erweckt werden, es ginge um den mitbestimmungspflichtigen Arbeits- und Gesundheitsschutz, ohne dass die Mitbestimmung hier wirklich wirksam werden kann?
Diese DIN SPEC enthält Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die müssen irgendwie da hinein geschmuggelt worden sein, denn das PAS-Verfahren, mit dem die DIN SPEC 91020 eröffnet wurde, hätte gar nicht erst begonnen, wenn diese DIN SPEC “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält”. So unfein sind die Tricks im Zertifizierungsgeschäft.
Immerhin ist die Durchführung der der Analyse von Gesundheitsrisiken nicht Gegenstand des Auditberichts. In den “speziellen Anforderungen” bleibt jedoch unklar, welche Themen des Audits den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen. Man muss erst in der Antwort (Februar 2014) zu meiner Petition an den Bundestag nachsehen, um die Grenzen zu verstehen, die für die DIN SPEC 91020 gelten:

[…] Die DAkkS weist darauf hin, dass eine akkreditierte DIN SPEC 91020-Zertifizierung kein System zur bzw. kein Nachweis der Erfüllung der Anforderungen aus gesetzlichen oder behördlichen Arbeitsschutzvorgaben beinhaltet. Die Feststellung von Herrn Kluge, dass die DIN SPEC 91020 kein Arbeitsschutzstandard ist, wird von der DAkkS bestätigt […]

Das wird noch eine Rolle spielen, wenn Unternehmen versuchen, mit einem Zertifikat nach DIN SPEC 91020 ihren Arbeitsschutz besser verkaufen zu können.
Warum fehlt die angesichts der Missbrauchsgefahr erforderliche und unmißverständliche Abgrenzung zum Arbeitsschutz in den “speziellen Anforderungen”? Die DAkkS hat hier offensichtlich kein Interesse an Klarheit. Darum behaupte ich, dass die DAkkS sich daran beteiligt, einen Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagement in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln. Hoffen die Gesundheitsmanagement-Zertifizierer (im mit B.A.D. als Treiber), dass sich die überforderte Gewerbeaufsicht, die Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzzertifizierer auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von einem Zertifikat für den Privatstandard DIN SPEC 91020 trotzdem beeindrucken lassen?
Für die Gesundheitsmamagement-Unternehmen war schon im Jahr 2014 klar, dass die DAkkS ihren Privatstandard DIN SPEC 91020 akredditierbar machen wird. Die Branche (BGM, Betriebliches Gesundheitsmanagement) hat eine kräftige Lobby, mit der sie den hier nicht wirklich durchblickenden Politikern zuleibe rückt. Dahinter steckt ein großes Geschäft, denn groß ist auch der Bedarf der Unternehmen in Deutschland, im Arbeits- und Gesundheitsschutz gut ausszusehen, ohne ihre gesetzlichen Pflichten wirklich ernst nehmen zu müssen.
Noch schlimmer: Auch der DIN-Verein beteiligt sich an dem Versuch, die DIN SPEC 91020 in den Arbeitsschutz einzuschmuggeln. Dieser Leichtstandard wurde nach einem sogenannten “PAS-Verfahren” erteilt, der seine Anwendung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausschließt. Seit März 2014 versteckt der DIN-Verein diese Voraussetzung.

PAS: "Fast-Track" Standard

http://shop.bsigroup.com/Navigate-by/PAS/

PASs (Publicly Available Specifications) from BSI
A Publicly Available Specification (PAS) is a sponsored fast-track standard driven by the needs of the client organizations and developed according to guidelines set out by BSI.
Key stakeholders are brought together to collaboratively produce a BSI-endorsed PAS that has all the functionality of a British Standard for the purposes of creating management systems, product benchmarks and codes of practice. After two years the PAS is reviewed and a decision is made as to whether it should be taken forward to become a formal British Standard. […]

(Hyperlink and boldface highlighting not in original quote)

Missverständliche Werbung auch von DNV

http://www.dnvba.com/de/zertifizierung/Managementsystem-Zertifizierung/Arbeitsschutz-Sicherheit/Pages/default.aspx

[…]
Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement

  • BS OHSAS 18001 – der Standard für internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • SCC (Certificate of Contractors) Zertifizierung – Unfallbedingte Verluste reduzieren
  • SCP (Safety Certificate Personaldienstleistungen) Zertifizierung
  • DIN SPEC 91020 – Die Spezifikation für Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • […]

    […] Die vorliegende Spezifikation DIN SPEC 91020 legt gesundheitsmanagementspezifische Anforderungen im Einklang mit bestehenden Managementsystemen wie z.B. DIN EN ISO 9001 fest. So kann das Betriebliche Gesundheitsmanagementsystem auch in ein bestehendes Managementsystem integriert werden. Dies wurde durch das Zugrundelegen des ISO Guide 83 bei der Struktur der Spezifikation gewährleistet. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zusätzliche Managementanforderungen wie z. B. Qualität, Arbeits- und Umweltschutz können schnell in ein bereits bestehendes System organisiert werden. […]

    Obwohl gemäß DIN die DIN SPEC 91020 keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthalten darf, assoziiert DNV diese Spezifikation mit dem Arbeitsschutz. DNV geht dabei allerdings geschickter vor als der TÜV (s.u. im vorherigen Artikel). DNV schreibt mißverständlich, ohne dabei jedoch formal Fehler zu begehen.

    Irreführende Werbung sogar vom TÜV

    http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-7B543487-D9624C28/tng_de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm.pdf

    Arbeits- und Gesundheitsschutz
    Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
    Grundlagen und Zertifikatslehrgang zum Betrieblichen Gesundheitsmanager nach DIN SPEC 91020 […]

    Den irreführenden Bezug stellt der TÜV gleich am Anfang der Broschüre her. Der TÜV-Nord macht außerdem noch auf “weitere Termine zum Thema Arbeitsschutzmanagement” aufmerksam und klassifiziert sein Seminar zum BGM nach DIN SPEC 91020 damit schon als einenen Termin zum Arbeitsschutzmanagement.
    Besonders bedenklich an dieser Werbung des TÜV-Nord ist, dass der Verein wissen muss, dass die DIN SPEC 91020 kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist. Die Zeiten, in denen man in Deutschland Organisationen wie dem TÜV bedingungslos vertrauen kann, sind eben auch vorbei.
    Vergeuden Sie kein Geld für eine Ausbildung in der falschen Reihenfoge. BGM ist Kür, Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Pflicht. Wenn sie im Arbeitsschutzmanagement nach einem Standard vorgehen wollen, dann hilft Ihnen die DIN SPEC 91020 nicht viel weiter. BGM ist kein Arbeitsschutzmanagement. Lernen Sie lieber zunächst OHSAS 18001 (oder OHRIS oder ILO-OSH usw.) kennen. (OHSAS 18002 ist schon ein kleines aber immer noch gut lesbares Lehrbuch, das man bei TÜV-media(!) kaufen kann.) Wenn die Pflicht getan und noch Geld da ist, dann können Sie sich anschließend immer noch mit der Kür vergnügen.

    Keine Akzeptanz für DIN SPEC 91020


    https://www.aok-bgf.de/fileadmin/bgfonline/downloads/pdf/2013-12-09_Masterarbeit_Zusammenfassung_WR_WW_AO.pdf

    […]DIN SPEC 91020 – Akzeptanz bei bayerischen Unternehmen
    Willi Reichel, Werner Winter, Anja Orthmann
    AOK Bayern
    […] Die DIN SPEC 91020 hat aktuell offensichtlich wenig Chancen auf eine umfassende Umsetzung. Dies überrascht vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Befragten der Festlegung von Strukturen und Prozessen und der Verfügbarkeit von finanziellen und personellen Ressourcen im BGM große Bedeutung beimisst. Weiter konnte erhoben werden, dass gerade die Erfahrung mit der Nutzung von QM-Systemen dazu führen, einer Einführung im Sinne einer Zertifizierung mittels DIN SPEC 91020 sehr skeptisch gegenüber zu stehen. Gründe hierfür sind vor allem der hohe Aufwand für eine Zertifizierung anerkannter QM-Systeme und die fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen dafür. […]

    Mich überrascht hier wenig. BGM wäre nicht das einzige bedeutende Thema, dass bei Betrachtung der Kosten seine Bedeutung “verliert”.
    Nach meiner Erfahrung kann generell die im QM für eine Zertifizierung erforderliche Transparenz ein Problem für schlechte Führungskräfte sein. Speziell im Gesundheitsmanagement wie auch im Arbeitsschutz führen Standards zu Konkretisierungen, die Führungskräfte in der Diskussion mit Arbeitnehmervertretern eher vermeiden möchten.
    Weiterhin könnte in den befragten Betrieben verstanden worden sein, dass eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 für die Gewerbeaufsicht keine Bedeutung hat, denn die Spezifikation durfte ja gemäß DIN keine Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes enthalten. Wenn überhaupt zertifiziert werden soll, dann sind Arbeitsschutz-Standards wie OHSAS 18001, OHRIS oder ILO-OSH hilfreicher.

    Hinterlistige Normenarbeit

    http://www.concada.de/app/seminar/detail/1901/V4640_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_BGM_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020

    Spezielle BGM Kenntnisse nach DIN SPEC 91020
    […]
    Der Verband der deutschen Sicherheitsingenieure (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz und drei Punkten im Bereich Gesundheitsmanagement bewertet.

    Concada und der VDSI wissen, dass die DIN SPEC 91020 gemäß DIN keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält. Warum bekommt das Seminar dann für den Arbeitsschutz einen Punkt des VDSI? Wie seriös sind ein Seminaranbieter und eine Sicherheitsingenieurs-Verband, wenn sie diese Möchtegern-Norm ohne einen Hinweis auf die vom DIN ausdrücklich vorgegebenen Einschränkungen mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringen?
    Das DIN scheint tatenlos dabei zuzusehen, wie die DAkkS, Concada (B·A·D) und der VDSI diesen Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes explizit auschließenden Standard trotzdem in den Arbeitsschutz einschmuggeln wollen. Kritik and diesem dubiosen Vorgehen zur Schwächung wirklicher Arbeitsschutznormen (die im Gegensatz zum freiwilligen Gesundheitsmanagement mehr Verantwortung vom Arbeitgeber verlangen) ist mir bisher nur von der KAN bekannt. Warum setzt das DIN diesem Treiben kein Ende? Wie geht das DIN in diesem SPEC-Geschäft mit seinen eigenen Regeln um?

    DQS stellt DIN SPEC 91020 falsch dar

    http://de.dqs-ul.com/fileadmin/files/de2013/Files/Standards/Nachhaltigkeit/Arbeitsschutz/DIN_SPEC_91020/DQS_Produktblatt_DIN_SPEC_91020_BGM.pdf

    […] Strategischer Managementansatz statt Einzelmaßnahmen
    Der wesentliche Unterschied zum existierenden betrieblichen Gesundheitsschutz ist die bewusste Steuerung und strukturierte Einbindung bisher voneinander isolierter Maßnahmen in ein Managementsystem, welches das Unternehmen gesundheitsgerecht und leistungsfördernd ausgestaltet. […]

    Katrin Schiller (Leiterin der DQS-Regionalstelle Stuttgart, Produktmanagerin Betriebliches Gesundheitsmanagement) irrt sich:

    1. Auch wenn DQS das nicht schreibt, wird hier der Eindruck erweckt, dass DIN SPEQ 91020 Verbesserungen im betrieblichen Gesundheitsschutz bringe. Die DIN SPEC 91020 wäre aber vom DIN gar nicht bearbeitet worden, wenn sie Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berührt hätte.
    2. Für einen strategischen Managementansatz im Gesundheitsschutz gibt es schon seit einigen Jahren Standards wie OHSAS 18001 mit einem strategischen Ansatz.

    Zu behaupten, dass die DIN SPEC 91020 dazu beitrüge, Einzelmaßnahmen im Gesundheitsschutz durch einen strategischen Managementansatz zu ersetzen, ist irreführende Werbung. Die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) empfiehlt hier den falschen Standard.

    Keine DIN SPEC 91020 ohne vorherige AMS-Zertifizierung

    Die Werbung des TÜV NORD CERT respektiert das freiwillige BGM mehr als den vorgeschriebenen Arbeitsschutz (http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-ACDF2EA0-A7FE4A1F/tng_de/pdb-bgm-din-91020.pdf):

    Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit immer mehr älteren Arbeitnehmern, des Anstiegs vor allem psychisch bedingter Arbeitserkrankungen und des verschärften Wettbewerbs um Spitzenkräfte ist ein funktionierendes Betriebliches Gesundheitsmanagement ein Schlüsselfaktor für unternehmerischen Erfolg. […]

    […] Zielgruppen für die Zertifizierung […] Die Zertifizierung richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die spezielle Programme zu Work-Life-Balance, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Personalentwicklung anbieten und über den reinen Arbeitsschutz hinaus ihre Mitarbeiter aktiv unterstützen möchten […]

    Da sollte man zunächst einmal die Hausaufgaben im “reinen Arbeitsschutz” gemacht haben.

    […] Voraussetzungen für die Zertifizierung […] Unternehmen müssen ein Managementsystem nach einem anerkannten Standard wie z.B. DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, KTQ (Gesundheitswesen), SCC oder BS OHSAS 18001 eingeführt haben. Eine Zertifizierung dieses Managementsystems ist nicht Voraussetzung, kann aber auf Wunsch ebenfalls durch TÜV NORD CERT übernommen werden. […]

    Logisch wäre es, nur Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme (wie OHSAS 18001) zur Voraussetzung für eine Zertifizierung zu machen. Wer sich über den “reinen Arbeitsschutz” hinaus nach einem BGM-Standard zertifizieren lässt ohne das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach einem dafür vorgesehenen Standard zertifizieren zu lassen, macht sich verdächtig, die gesetzlich notwendige Verhältnisprävention umgehen zu wollen.

    […] Vorteile der Zertifizierung […] Potenzielle neue Mitarbeiter sind darüber informiert, dass sich ein Unternehmen systematisch, kontinuierlich und professionell um das Wohlergehen seiner Beschäftigten kümmert. […]

    Wenn ein freiwilliges BGM nach DIN SPEC 91020 zertifiziert wurde, aber für den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz auf eine Zertifizierung z.B. nach OHSAS 18001 verzichtet wurde, dann sind potenzielle neue Mitarbeiter darüber informiert, dass der potentionelle Arbeitgeber die Pflicht gegenüber der Kür vernachlässigt. Sie sind gewarnt.

    2016?: OHSAS 18001 wird ISO 45001

    Hier geht es um einen internationalen Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme.
    http://www.lrqa.de/news/251189-neuer-isostandard-fr-arbeitssicherheit-ohsas-18001-wird-iso-45001.aspx

    […] Die ISO-Norm wird auf dem Leitfaden OHSAS 18001 basieren und vermutlich 2016 oder 2017 veröffentlicht werden. […]

    Siehe auch:

    TIP: Vergeuden sie keine Zeit und kein Geld für die DIN SPEC 91020 (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Das ist ja ohnehin kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bereiten Sie sich mit OHSAS 18001 auf die ISO 45001 vor.
     
    Übrigens: Eine DIN EN 45001 gab es schon einmal. Die wurde durch eine DIN EN ISO/IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) abgelöst.