Von der Leyen kündigt Kampagne an

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/von-der-leyen-plant-kampagne-gegen-burn-out-1.2652967
Wie auch die Saarbrückener Zeitung meldet, plant Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine breit angelegte Kampagne zur Bekämpfung psychischer Überbelastungen in der Arbeitswelt. Mit den Tarifpartnern, Sozialversicherungsträgern sowie Länderexperten wolle sie im kommenden Jahr “wirksame Maßnahmen” gegen diese Probleme entwickeln, kündigte von der Leyen der Zeitung zufolge an.
Strengere Gesetze seien, so die Zeitung, nach Ansicht von der Leyens nicht nötig.

Schon jetzt gebe es strenge Arbeitsschutzbestimmungen auch mit Blick auf seelische Belastungen.
Studien zeigten aber, “dass sieben von zehn Unternehmen das Thema schleifen lassen – meist aus Unwissenheit oder Hilflosigkeit“. Daher müsse man besser informieren und Lösungswege aufzeigen. Dies solle die von ihr geplante “breit angelegte Kampagne” erreichen.

(Link und Hervorhebung nachträglich eingefügt)
Hier stimmt fast alles, vielleicht auch die “Hilflosigkeit”. (Gibt es erlernte Hilflosigkeit auch bei Organisationen?) Aber die “Unwissenheit” wurde von zu vielen Arbeitgebern geradezu proaktiv gepflegt. Mitarbeiter und Betriebsräte, die auf das Thema aufmerksam machten, wurden unter Druck gesetzt. Dokumentiert wird die Absichtlichkeit des Unwissens der Arbeitgeber einfach dadurch, dass die Gewerkschaften das Thema schon vor Jahren aufgriffen. Das ist gut dokumentiert. Die Arbeitgeber wussten, was sie taten und was sie unterließen: Tausendmal diskutiert, und doch ist nichts passiert.
Sehr gut ist, dass die Arbeitsministerin strengere Gesetze nicht für nötig hält. Strengere Gesetze wären meiner Ansicht nach sogar schädlich. Aber Arbeitgeber, die ohne einen ausreichenden Arbeitsschutz die Gesundheit ihrer Mitarbeiter riskieren, müssen leichte in Haftung genommen werden können.
Woran wir uns wieder gewöhnen müssen, ist ein Rechtsstaat, in dem Unternehmen geltene Schutzgesetze zu beachten haben und in dem Aufsichtbehörden diese Schutzgesetzen durchsetzen können und dürfen. Dabei gibt es häufig noch ein Problem: Manche Arbeitgeber schaffen es gerade noch, Betriebsräte “einzubeziehen”, das Wort “Mitbestimmung” fehlt dann häufig sogar schon in ihrem Vokabular. Das behindert die Umsetzung der als Rahmenbestimmungen formulierten Regeln des Arbeitsschutzes. Betriebsräte bestimmen mit. Es herrscht sogar Mitbestimmungspflicht! Es geht also nicht nur um mehr Respekt vor Schutzgesetzen, sondern auch um das Betriebsverfassungsgesetz und um die Förderung der Betriebsräte beim Aufbau der für ihre Aufgaben erforderlichen Kompetenzen.
Komplettes Interview: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/interview-vdl-saarbruecker-zeitung-2011_12_27.html
 
Anmerkung: In der Süddeutschen Zeitung wurde im Oktober eine vermeintlich hysterische Verwendung des Begriffes “Burn-out” kritisiert. Die nüchtern geschriebene Meldung der Saarbrückener Zeitung gaben die Süddeutschen unter dem Titel “Von der Leyen plant Burn-out-Gipfel” wieder.

Skurriles bei den Arbeitgebertagen

Am 13. und 14. September veranstaltet die BWRmed!a (ein Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG) die “4. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat 2011“, ein “Jahrestreff für Arbeitgeber mit Betriebsrat.” Da muss ein Arbeitgeber, der Betriebsrat hat, unbedingt hin, denn manchmal wird man als Arbeitgeber das Gefühl nicht los, dass Rechtsprechung und Gesetzgeber nur noch die Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte vor Augen haben. Und mit dem Seminartourismus dieser Betriebsräte kann das auch nicht mehr so weiter gehen. Bei dem Jahrestreff erfahren Arbeitgeber mit Betriebsrat aber nicht nur, wie man sich vor Betriebsrat besser schützt oder wie man Betriebsrat behandelt, sondern es ist auch für Trost gesorgt, weil nämlich Professor Dr. jur. Burkhard Boemke da ist. Professor Dr. jur. Burkhard Boemke ist seit 1998 der Direktor des Instituts für Arbeits und Sozialrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. (Den Förderverein zu dem Institut gibt es schon seit 1997.) Professor Dr. jur. Burkhard Boemke macht auch noch viele andere Sachen, zum Beispiel ist er der Chefredakteur des Informationsdienstes “Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“, Managementberater und so weiter. Am 13. September erzählt er beim Jahrestreff für Arbeitgeber mit Betriebsrat ab 17:15, was für skurrile Betriebsratsfälle es so alles gibt, zum Beispiel einen Check der Unterwäsche bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Besonders lustig ist “Arbeitsplatzgestaltung im öffentlichen Dienst: Temperatur, Helligkeit, Luftfeuchtigkeit und mehr”. Für Feuchtigkeit ist auch am Abend gesorgt: Es gibt dann einen kommunikativen Imbiss und Umtrunk mit allen Referenten in einem Braukeller, der so nahegelegen ist, dass man danach auch ziemlich sicher seinen Weg in das Hotel wieder zurück findet.

Arbeit in und an der Forschung

Der Goinger Kreis unterstützt die Wissenschaft, z.B. zusammen mit einem “Institut für Strategisches Personalmanagement” der Leuphania-Universität in Lüneburg (http://www.goinger-kreis.de/files/humankapitalmessung_homepage_gk.pdf, S. 11; Patrick Kalke, Flavio Passaro; 2010-09-30):

Für den Faktor Mitarbeiter soll eine vergleichbare Transparenz entstehen, wie sie in Bezug auf den Faktor Kapital vorliegt.

http://www.leuphana.de/institute/ispm/forschung-projekte.html (2011-08-25):

Das Institut für Strategisches Personalmanagement hat sich die Aufgabe gestellt, eine international konkurrenzfähige Managementforschung in Lüneburg aufzubauen. Um dies zu erreichen, arbeiten die Institutsmitglieder intensiv in nationalen und internationalen Projekten, die sowohl die Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen als auch global tätigen Unternehmen mit einschließt. Die Finanzierung der Projekte erfolgt in vielfältiger Form.

Die vielfältige Form der Finanzierung des Institutes verdient Aufmerksamkeit in Bezug auf die Transparenz des Faktors Kapital.
Unabhängige Wissenschaft ist nicht immer erwünscht. Eine vergleichbar vielfältige Finanzierung fehlte möglicherweise z.B. Friedhelm Nachreiners unabhängigem Lehrstuhl für Organisationspsychologie in Oldenburg. Den Lehrstuhl gibt es in einer Zeit der zunehmenden Bedeutung der Organisationspsychologie nun nicht mehr.
Aber die GAWO e.V. forscht transparent weiter. In diesem Blog wies ich bereits darauf hin: http://blog.psybel.de/arbeitszeit-in-der-gefaehrdungsbeurteilung/

… Seit Mai 2008 läuft die von der Gawo selbst finanzierte Onlineumfrage “Arbeitszeit und Gesundheit”, um den Zusammenhang zwischen der Dienstplangüte, weiteren Belastungs- und Arbeitsbedingungen sowie persönlichen Merkmalen und gesundheitlichen Beschwerden genauer beschreiben zu können.

Siehe auch:

 
2012-03-17:
Ursula von der Leyen: im Interview mit dem SPIEGEL (Februar 2012)
Thema: psychische Belastungen am Arbeitsplatz
in: SPIEGEL WISSEN, Patient Seele – Wie die Psyche wieder ins Gleichgewicht kommt,
(132 Seiten, Druckauflage: ca. 240000, Feb. 2012), Nr. 1/2012, S.49


Das Thema wird in der Wirtschaft noch nicht ernst genug genommen, nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissen und Hilflosigkeit.

Gibt es vielleicht auch eine gepflegte Unwissenheit?

Rechtsbruch-Mentalität einiger Anwälte

Ein Interview (2011-06-22) des ZDF mit Günter Wallraff zur Sendung Das Recht des Stärkeren:
http://m.zdf.de/programm/1/0,6753,8246993,00.html


ZDFonline: Thema Einschüchterung/Druck auf Betriebsräte: Gibt es da ein bestimmtes Muster?
Wallraff: Das Muster zeigt alle Methoden der sozialen Isolierung:

  • üble Nachrede,
  • anonyme Drohungen,
  • oft illegale Überwachung und das Streuen von Gerüchten,
  • Schikanieren – auch der Familie -,
  • rechtlich unhaltbare Abmahnungen und
  • konstruierte Kündigungen unter Vorwänden.

Ein einschlägiger Arbeitsgeberanwalt nennt diese Methoden zusammengefasst “das Hamsterrad“.


ZDFonline: Was hat Sie bei Ihren Recherchen besonders überrascht bzw. erschreckt?
Wallraff: Neben dieser Rechtsbruch-Mentalität einiger Anwälte die Tatsache, dass sie von ihrer Branche nicht geächtet werden. Sie sind zwar immer noch eine Minderheit. Aber sie können einfach weitermachen, obwohl ihre Machenschaften einem wachsenden Kreis ihrer Kollegen nicht unbekannt sein dürften.

(Layoutänderungen und Hervorhebungen wurden nachträglich vorgenommen.)
Siehe auch: http://blog.zdf.de/zdfzoom/unentdeckt-durch-deutschland/

1983: Arbeitsbelastung und ihre Thematisierung im Betrieb

Friedrich Hauß: Arbeitsbelastung und ihre Thematisierung im Betrieb, 1983/1997, ISBN 978-3-593-33161-4
 
S. 38 (Warum Gewerkschaften und Betriebsräte wichtig sind)

Die staatliche verhältnisorientierte Präventionsstrategie wird sich also weder in ihrer Formulierung und Normierung, noch in ihrer Implementation ausschließlich an gesundheitspolitisch relevanten Gesichtspunkten orientieren können. Zumindest auf betrieblicher Ebene bedarf sie der Durchsetzung und Erweiterung durch die Aktivitäten der Beschäftigten. …

 
S. 43

… Besonders der, bezogen auf auf das gesundheitspolitische Problem, wirksameren Verhältnisprävention mangelt es an Durchsetzungspotential. …

 
S. 65

… Einerseits besteht – vor allem im Bereich der klassischen Arbeitsmedizin – eine durch empirische Befunde nicht zu rechtfertigende Überbetonung der Arbeitsunfälle und der ergonomisch-physiologischen, allenfalls noch der chemischen Arbeitsbelastung. Psychisch-physiologische Arbeitsbelastungen werden dagegen von dieser Seite kaum zur Kenntnis genommen oder in Begriffen formuliert, die nicht das psychische Wohlempfinden, sondern lediglich die Leistungsbereitschaft oder Leistungsfähigkeit betreffen. …

 
So weit waren die Erkenntnisse also schon vor 28 Jahren. Also ist Arbeitsbelastung keineswegs ein erst kürzlich entdecktes Modethema. Manchmal ist das Neue eben nur das bisher nicht deutlich genug angesprochene Alte.

Es muss erst viele Tote geben, bis wir aufwachen

“Ich sehe keinen Handlungsbedarf” ist eine beliebte Phrase von Wegsehern. Es fehlt oft das für das Erkennen von Handlungsbedarf notwendige Wissen. Fukushima war wohl eines der krassesten Beispiele für Unwissenheit und Hilflosigkeit im Umgang mit Risiken. Hier hatten sich die Verantwortlichen ihre Unwissenheit hart erarbeitet und auch ihre Hilflosigkeit hatten sie erfolgreich erlernt, aber manchmal lässt sich das Hinsehen lästigerweise nicht mehr vermeiden, wie ein anderes Beispiel zeigt:
http://www.tagesschau.de/inland/eheciv100.html, Es muss erst viele Tote geben, bis wir aufwachen, 2011-06-06:

tagesschau.de: Sie warnten schon 1998, dass Deutschland das EHEC-Risiko unterschätzt. Was ist das eigentlich für ein Gefühl, so spät Recht zu bekommen?
[Klaus] Weidmann: Das ist schlimm und ärgerlich! Ich habe nicht gedacht, dass das hier mal soweit kommen könnte. Das macht mich wütend. Es ist ärgerlich, dass so viele Tage vergangen sind, bis man aufwacht, um nachzudenken: Wie wollen wir die Labore ausstatten? Wer ist eigentlich verantwortlich? Wie ist das mit der Meldepflicht? Wer organisiert die Aufklärung der Bevölkerung? Das Meiste wurde in all den Jahren versäumt.

Beim Einbezug psychischer Belastungen werden die Folgen ebenfalls seit langer Zeit ignoriert. Die Todesursachen in diesem Bereich sind allerdings nicht so leicht identifizierbar, wie bei EHEC. Auf einer Tagung meinte einmal eine Psychologin (die für eine Organisation im Bereich der Arbeitssicherheit Unternehmen beobachtet) zu mir, dass sie erst tätig werden dürfe, “wenn in einem Unternehmen Zustände herrschen wie bei France Télécom”.
Die von tagesschau.de geklaute Überschrift “Es muss erst viele Tote geben, bis wir aufwachen” klingt vielleicht ein bisschen hysterisch. Aber ich könnte mir vorstellen, dass schon in Deutschland mehr Menschen an Karōshi sterben, als an EHEC. Aber Karōshi fällt weniger auf und die Ursachenkette ist weniger klar. Auch hat die Aufmerksamkeit für die verschiedenen von Menschen verursachten Todesursachen mehr mit deren Wahrnehmbarkeit als mit deren Bedeutung zu tun.
Auch ist gerne die Wirkungskette umstritten. So eindeutig wie bei biologischen Belastungen (bei EHEC) oder physikalischen Belastungen (bei Super-GAUs) werden sich Erkrankungen nur in ganz seltenen Fällen so eindeutig auf psychische Fehlbelastungen zurückführen lassen, dass für ihre Verantwortung hochbezahlte Führungskräfte für Schäden verantwortlich gemacht werden können, die sie ihren Mitarbeitern zufügten. Dazu ist nichteinmal Vorsatz nötig. Desinteresse reicht schon.
Bis 1996 waren Unternehmen hier weitgehend sicher vor Haftungsansprüchen, weil die notwendigen Gesetze fehlten.
Nach 1996 sind Unternehmen hier weitgehend sicher vor Haftungsansprüchen, weil die notwendigen Gesetze missachtet werden dürfen.
Tote helfen manchmal, “Handlungsbedarf” zwangsweise erkennen zu müssen. Am Arbeitsplatz psychoreaktiv verursachte Erkrankungen werden aber nie “genügend” Tote liefern, es sind die (bisher noch nicht auf die Opfer abwälzbaren) Kosten, die die Kassen ein bisschen aufgeweckt haben. Der nur in den seltensten Fällen mögliche Beweis, dass eine psychische Fehlbelastung eine Erkrankung verursacht hat, bekam Konkurrenz: Die Unternehmen wurden gezwungen, hinzusehen, wo sie wegen der daraus entstehenden Haftungsgründe nicht hinsehen wollen. Jetzt kann das Hinsehen (oder das Wegsehen) gemessen werden.
Der Zwang ist jedoch sehr sanft: Wer (wie die große Mehrheit der Unternehmen) psychische wirksame Belastungen seit 1996 nicht mitbestimmt in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einbezieht, begeht nur eine Ordnungswiedrigkeit (Straftat nur bei wiederholtem Verstoß und bei Behinderung des Betriebsrates). Dieses Risiko scheint jedoch geringer zu sein, als in Gefährdungsbeurteilungen bisher ignorierbare Fehlbelastungen zu dokumentieren, und dadurch Haftungen zu riskieren, denen Unternehmer bisher ausweichen konnten. (Dreiste Hintergrundmusik dazu: Appelle an die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter.)
Fehlende Handlungsbereitschaft: Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema “Psychische Belastungen” als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.
Gewerkschaften, Betriebsräte (und gelegentlich auch Arbeitsschutzbehörden) können Lebensqualität retten, vielleicht sogar Leben.

Liebe Ministerin für Arbeit und Soziales…

An die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
 
Sehr geehrte Frau Dr. Ursula von der Leyen,
Seit 1996 haben Arbeitgeber die psychische Belastung am Arbeitsplatz in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einzubeziehen. Trotzdem missachtet die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland die Vorschriften des Arbeitsschutzes.
Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales (und auch als Ärztin) haben Sie auf Bundesebene die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie mögen nun auf die Zuständigkeit der BAuA und der Landesbehörden verweisen wollen, die sehr gutes Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Aber offensichtlich dient die Arbeit dieser Organe nicht der Durchsetzung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes.
In den Gewerbeaufsichten und in den Berufsgenossenschaften gibt es Aufsichtspersonen, die besser prüfen würden, wenn sie den Rückhalt und die Ressourcen dafür hätten. Beispielsweise ist es ziemlich einfach, sich in den Betrieben zeigen zu lassen, wie die psychisch wirksame Arbeitsbelastung in die Gefährdungsbeurteilungen einbezogen werden. Mängel sind hier klar zu erkennen. Verbesserungsmaßnahmen können entsprechend eingefordert werden. Das muss jetzt dringend geschehen, und zwar flächendeckend. Es ist seit 1996 schon zu viel Zeit verloren gegangen.
Wann wird es aus aus Ihrer Sicht soweit sein, dass Unternehmen die Regeln des ganzheitlichen Arbeitsschutz beachten und insbesondere der Verhältnisprävention Vorrang vor der Verhaltensprävention geben? Denn der Arbeitsschutz fragt nicht nach “auffälligen” Mitarbeitern, sondern nach auffälligen Arbeitsplätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Kluge
 
PS aus einem Kommentar auf Seite 4 in der SZ 2010-08-03, der an ihren Kollegen (auch ein Arzt) gerichtet ist:

… Die Vorbehalte [der Firmen] gegenüber guter Prävention zeigen auch wieder, dass die Pläne von Gesundheitsminister Philipp Rösler falsch sind, den Arbeitgeberanteil am Krankenkassenbeitrag einzufrieren. Damit würden künftig die Arbeitnehmer alleine dafür zahlen, dass Firmen durch schlechte Vorsorge die Gesundheit ihrer Belegschaft gefährden.

(Link nachträglich eingefügt)