EIBE

http://www.bmas.de/portal/25022/f372__forschungsbericht.html

F 372 Forschungsbericht: Entwicklung und Integration eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (EIBE)
Stand: März 2008
Verfügbarkeit: als PDF verfügbar
Art.-Nr.: FB372
Grafik: Cover des Bericht zur Umsetzung des Projekts EIBE
Ziel: Inhaltliche Ausgestaltung des § 84 Absatz 2 SGB IX bezüglich standardisierter Kriterien eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Siehe auch: http://www.bmas.de/portal/2244/2007__07__02__jobbilanz__praes__eibe.html

European Network for Workplace Health Promotion

http://www.enwhp.org/how-good-is-your-whp.html

Questionnaires for Self-Assessment

What is your company’s status in terms of WHP? Is the health management in your organisation worthwhile?

If you are a either a public or private enterprise, you can test the quality of your workplace health promotion programmes or look at the role of lifestyle-related health promotion in your workplaces by filling out these questionnaires for self-assessment.
The evaluation takes only a couple of minutes. And it might be the first step towards a sustainable improvement in your company’s performance. After filling out the online-questionnaires you will receive a feedback. Details are available on the following pages.

  1. WHP Quality Check
    The questionnaire help organisations record the quality of their workplace health promotion measures and continually improve them.
    The Questionnaire is available in English and German.
  2. Company Health Check – Healthy Lifestyles
    On the basis of this questionnaire you yourself assess the quality of the workplace health promotion measures around the four health topics: non-smoking; physical activities; nutrition and stress.
    This questionnaire is available in several languages.
  3. Mental Health Check
    With this questionnaire you can assess the quality of your enterprise WHP activities in the field of mental health.
    This questionnaire is available in several languages.

Aus dem Impressum:

Responsible for the content of this webpage:
Secretariat of the European Network for Workplace Health Promotion (ENWHP) at Federal Association of Company Health Insurance Funds
BKK Bundesverband GbR
Kronprinzenstraße 6
D- 45128 Essen
Germany
fon +49 (201) 179 – 1297 / – 1298
fax +49 (201) 179 – 1032
e-mail: enwhp@bkk-bv.de

Verhaltens- und Verhältnisprävention

http://www.leitbegriffe.bzga.de/bot_angebote_idx-90.html:


Verhältnisprävention steht für Strategien, die auf die Kontrolle, Reduzierung oder Beseitigung von Gesundheitsrisiken in den Umwelt- und Lebensbedingungen, auf die Verringerung oder Beseitigung von Krankheits- und Unfallursachen in den allgemeinen Lebens-, Arbeits- und Umweltverhältnissen bzw. auf die Herstellung gesunder Verhältnisse abzielen. Es gibt viele klassische Felder der Verhältnisprävention, zum Beispiel

  • die Veränderung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben (Arbeitsschutz, Humanisierung der Arbeit, Betriebliche Gesundheitsförderung),
  • die kommunalen Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen hygienischen, Wohn-, Verkehrs- und allgemeinen Sicherheitsbedingungen (Bäderaufsicht, Kanalisation),
  • die überregionalen, nationalen und internationalen Aktivitäten im Bereich der Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Steuer-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Städtebau-, Verkehrs-, Umwelt- und Verbraucherpolitik bzw. des Gesundheits-, Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes.


Verhaltensprävention ist ein Sammelbegriff für Strategien, die die Beeinflussung von gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen beinhalten. Verhaltensprävention kann abzielen auf

  • die Initiierung und Stabilisierung von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen (gesunde Ernährung, körperliche Bewegung, safer sex) oder
  • die Vermeidung und Veränderung von gesundheitsriskanten Verhaltensweisen (Rauchen, Alkoholmissbrauch, falsche Ernährung).

(Absätze über Verhaltens- und Verhältnisprävention in diesem Zitat w.g. Reihenfolge im folgenden Zitat vertauscht)
 
http://www.sifawiki.de/index.php?title=Gesundheitsschutz:


Verhältnisprävention
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist Grundlage für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Belastungen etwa durch Gefahrstoffe, Lärm aber auch durch mögliche psychische Überlastung in einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden. Mit geeigneten Maßnahmen müssen Gefährdungen verringert oder ganz beseitigt werden. Für die Maßnahmen ist im Arbeitsschutzgesetz eine Wirksamkeitskontrolle vorgeschrieben. Ergonomische Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße können optimiert werden.
Verhältnisprävention bedeutet das Verändern der Umgebung, um damit sowohl die physische wie auch die psychische Integrität der Mitarbeiter zu sichern. Zum Beispiel kann die Arbeit so gestaltet werden, dass der Arbeitende mehr Handlungsspielraum hat und damit seine Tätigkeit selbständiger gestalten kann. Mehr Arbeitszufriedenheit kann Stress, Depressionen oder anderen Beschwerden vorbeugen.
Verhaltensprävention
Die Information über Gesundheitsgefahren und das Einüben gesundheitsgerechten Verhaltens gehören ebenfalls zu den betriebsärztlichen Aufgaben. So sehen etwa die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung verbindlich die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt vor.
Beispiele für weitere Maßnahmen der Verhaltensprävention sind etwa Trainings für richtiges Sitzen, richtiges Tragen (Rückenschule), ein Hautschutzplan oder richtiges Verhalten im Straßenverkehr (Wegeunfall). An Bedeutung gewinnen auch Angebote zur Stress-Bewältigung und zum Umgang mit Mobbing. Ebenso dazu gehören der aktive Nichtraucherschutz und Angebote zur Rauchentwöhnung.

 
Freistaat Sachsen: Psychische Fehlbelastungen in der Arbeitswelt vermeiden, 2007, S. 12
http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/publications/broschueren/psycho.pdf

  1. Verhältnispräventive Maßnahmen: Eine nachhaltige Verbesserung der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter setzt die Gestaltung der Arbeitsbedingungen voraus.
    • Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter von Anfang an! Als Experten in eigener Sache sind sie die wichtigsten Ratgeber.
    • Gemeinsam entwickelte Lösungen erhöhen zudem die Akzeptanz der Maßnahmen und Motivation der Beschäftigten.
  2. Verhaltenspräventive Maßnahmen: Maßnahmen, die das gesundheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter stärken, dienen als sinnvolle Ergänzung.

 
http://blog.psybel.de/2011/02/14/wie-die-aufsicht-prueft/#lv52, LV 52, 2009,
aus “Anhang 6 GB-Check Prozessqualität – Arbeitshilfe Interviewleitfaden zur Bewertung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung”, S. 27:

Maßnahmenfestlegung: Bei psychischen Fehlbelastungen wurden Maßnahmen festgelegt.

  • Vorrang Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention eingehalten?

 
PS: Danke für die Blumen 🙂

Arbeitsschutzanerkennung für Hamburger Betriebe

http://www.hamburg.de/aufsichtskonzept/57382/start-liste-alle-gruppe1.html

Das Amt für Arbeitsschutz überprüft im Rahmen des “Hamburger Arbeitsschutzmodells ABS – Aufsicht, Beratung, Systemüberwachung” die Arbeitsschutzsysteme der Hamburger Betriebe und hat bereits die folgenden Betriebe in die höchste Kategorie eingestuft: Betriebe mit einem vorbildlichen Arbeitsschutzsystem. …

Neuer Link: http://www.hamburg.de/ausgezeichnete-betriebe/

BG ETEM

Berufsgenossenschaft Energie-Elektro-Textil (2011): Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Inhalt:

Wandel der Anforderungen in der Arbeitswelt
Neue Arbeitsbelastung -> ihre Folgen
Belastungen und Beanspruchungen
Neues Feld für den Arbeitsschutz
Für Eilige: Kurzcheck »Risiken«
Beurteilung psychischer Gefährdungen
  1. Unternehmensleitung
  2. Organisationskultur
  3. Führungsstil
  4. Teamklima
  5. Mitarbeiterförderung
  6. Betriebsorganisation
  7. Arbeitsprozesse
  8. Arbeitstätigkeit
  9. Ausführungsbedingungen
  10. Rahmenbedingungen

S. 5:

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 2,3) und dem Sozialgesetzbuch Teil VII (SGB VII, §§ 1, 14, 21) sind Arbeitgeber und Berufsgenossenschaften verpflichtet, nicht nur Unfälle und Berufskrankheiten, sondern auch »arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren« zu verhüten. Dazu zählen psychische Belastungen, soweit sie gefährdend sind. Somit ist die Bewertung psychischer Fehlbelastungen in die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung mit eingeschlossen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).
Über Pflichten klärt auch die EU-Rahmen-Richtlinie 89/391/EWG zur »…Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes …« Art. 6 Abs. 1 und 2 (1989) auf.
Die DIN EN ISO 9241 und 10075 sowie die Bildschirmarbeitsverordnung geben gesetzliche Anhaltspunkte zur Gestaltung der Tätigkeit.

S. 2

Zwölf Merkmale der neuen Arbeitswelt:

  1. Lebenslanges Lernen
  2. Computer und Internet sind Entlastung, aber auch Fessel
  3. »Patchwork-Lebensläufe« lösen die planvolle Karriere ab
  4. Erwerbs- und Nichterwerbsphasen in Biografien lösen sich ab
  5. Kosten zu sparen ist überlebenswichtig
  6. Normalarbeitsverhältnisse lösen sich auf
  7. Unternehmen sind rund um die Uhr einsatzbereit
  8. Dank Internet: Firmen expandieren weltweit
  9. Wir sind unbegrenzt mobil: Zerfall der Familie
  10. Frauen wollen Karriere ➔ Familien sind höher belastet
  11. Beziehungsmanagement wird zum A und O
  12. Es fehlt an Fachleuten trotz hoher Erwerbslosigkeit

S. 3

Auch Unternehmer sind gefährdet: Physisch und psychisch!

S. 6, “Beobachtungen bei einzelnen Personen”: Das sollte von externen Stellen bearbeitet werden oder externen Beratern, die das Vertrauen vonArbeitgebern und Arbeitnehmern genießen. Die Gefährdungsbeurteilung gilt ja Arbeitsplätzen, nicht individuellen Mitarbeitern. Die individuelle Befindlichkeit von Mitarbeitern kann allerdings schon Rückschlüsse auf Eigenschaften der Arbeitsplätze der Mitarbeiter aussagen.
In der Präsentation gibt es auch einige hilfreiche Checklisten.

Unkritische Anwendung produktivitätssteigernder Management-Konzepte

http://www.stellenanzeigen.de/artikel/2010/10/08/Gesundheitsprogramme_wieder_haeufiger_im_Einsatz.htm:

… Anlässlich des Tages der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober warnt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) vor der unkritischen Anwendung produktivitätssteigernder Management-Konzepte. Diese würden die psychische Belastung von Mitarbeitern erhöhen und könnten krank machen. Als Beispiel nennt Julia Scharnhorst, Expertin für Gesundheitspsychologie im BDP, die Orientierung auf kontinuierliche Leistungssteigerung, ablesbar an Quartals- oder Jahresergebnissen. …

Konferenz über Arbeitnehmer ohne Arbeitnehmervertreter?

http://bmg.bund.de/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/seelische-gesundheit/gesundheit-und-wohlbefinden-am-arbeitsplatz.html
Aus dem Hintergrundpapier zur EU-Konferenz “Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz” am 3. März 2011:

Bei der Organisation ansetzende Aktivitäten sind erforderlich, um Gesundheitsrisiken besser bestimmen und in bestimmte Maßnahmen invertieren zu können, z.B. in eine Verbesserung der Arbeitsplatzkultur und der Kommunikation sowie Möglichkeiten für Rückmeldungen, eine bessere Mitarbeiterführung, leichter zu bewältigende Arbeitslast, flexiblere Arbeitsregelungen und Aufstiegsmöglichkeiten.
Solche Maßnahmen können auch auf Einzelpersonen ausgerichtet sein, um die Belastbarkeit und Fähigkeit zur Bewältigung stressiger Siruationen zu stärken. Auch Mitarbeiter müssen Verantwortung für den Erhalt ihrer Gesundheit übernehmen. Sie können mit den Arbeitgebern bei der Entwicklung eines für die psychische Gesundheit förderlichen Arbeitsumfeldes partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Das Agenda-Setting der Wirtschaftsverbände funktioniert. Der Trick ist, das Richtige zu sagen, dabei aber die Prioritäten zu verschieben. Im Arbeitsschutz haben an der Einzelperson ansetzende Maßnahmen die niedrigste Priorität. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Klar sichtbar ist heute aber, dass Arbeitgeber sich schlicht nicht an die Arbeitsschutzvorschriften halten. Anstelle hier anzusetzen, fällt das Ministerium den Aufsichtsbehörden in den Rücken, die es ohnehin schon schwer haben, den Arbeitgebern den Vorrang der Verhältnisprävention vor der Verhaltensprävention klarzumachen.
Geradezu eine Frechheit ist es, wenn das BMG Mitarbeiter auffordert, Verantwortung für den Erhalt ihrer Gesundheit zu übernehmen, indem sie mit den Arbeitgebern bei der Entwicklung eines für die psychische Gesundheit förderlichen Arbeitsumfeldes partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die Mitarbeiter (Betriebsräte, Personalräte, Gewerkschaften) sind hier schon seit langem die treibende Kraft und brauchen keine Ratschläge von ihnen hinterherhinkenden Ministerien, die duldend zusehen, wie die Schutzrechte der Arbeitnehmer missachtet werden. Der Minister hat außerdem möglicherweise Schwierigkeiten, das Wort “Mitbestimmung” zu benutzen. Die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (aus einem Bericht für BAuA/GRAziL) sehen immer noch so aus:

  1. Fehlende Handlungsbereitschaft: Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema “Psychische Belastungen” als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.
  2. Geringe Handlungskompetenz: Weder bei betrieblichen noch bei überbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren ist in der Breite eine ausreichende Kompetenz zum Umgang mit dem Thema “Psychische Belastungen” vorhanden.
  3. Schwierige Kooperation: Von Betriebsrat, Arbeitgeber und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren bei der GB zu psychischen Belastungen bzw. unzureichende Abstimmung der Akteure untereinander.

Mehr dazu: http://blog.psybel.de/2011/02/03/ganzheitlicher-arbeitsschutz-nur-bei-16prozent-der-betriebe/
Aus der Pressemeldung: Dem Teilnehmerkreis gehören u.a. Regierungsvertreter, Unternehmensvertreter, Verbände der Sozialpartner und Institutionen der sozialen Sicherheit an. Ist “Gewerkschaften” jetzt ein Unwort? Wird hier über Arbeitnehmer gesprochen, anstatt mit ihnen zu sprechen?

Gesundheit ist …

… im Zusammenhang mit der Arbeit nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfaßt auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.

Internationale Arbeitsorganisation (ILO, eine Unterorganisation der UN), Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, Artikel 3, Genf 1981

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt

http://www.bghw.de/medienangebot/sparte-grosshandel-und-lagerei/broschueren/psychische-belastungen-in-der-arbeitswelt

Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland bewegen sich auf einem hohen Niveau. Im Fokus stehen dabei allerdings meist die technische Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin, insbesondere die klassischen Gefährdungen: die körperlichen Beanspruchungen und die vielfältigen physikalischen, chemischen und biologischen Faktoren der Arbeitsumgebung.
Diesen hohen Standard gilt es auch bei der Verhütung negativer psychischer Belastungen zu erreichen. Bei der Frage, welche Aspekt bei diesem Thema zu betrachten sind und wie neue Erfordernisse und Aufgaben in die betriebliche Praxis umgesetzt werden können, um das Ziel „Gesunde Betriebe durch gesunde Beschäftigte“ zu erreichen, will diese Broschüre [Psychische Belastungen in der Arbeitswelt] helfen.
Broschüre als pdf downladen
Die Broschüre basiert auf Vorträgen von Prof. Dr. Oppolzer vor den Präventionsausschüssen des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft am 22. Februar 2001 in München und am 07. Juni 2001 in Kiel und behandelt folgende Themen:

  • Zunehmende Bedeutung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt und im Arbeitsschutz
    • Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt
    • Einbeziehung psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz
  • Gesundheitliche Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit
    • Zusammenhänge zwischen psychischen und physischen Belastungen und Beanspruchungen bei der Arbeit
    • Kurz- und langfristige Gefährdungen der Gesundheit durch negative psychische Belastungen und Beanspruchungen
      • Kurzfristige unmittelbare Gefährdungen der Gesundheit
      • Langfristige chronische Gefährdungen der Gesundheit
  • Psychische Belastungen: Ursachen, Gefährdungen, Präventionsmöglichkeiten
    • Stress
      • Verursachende Arbeitsbedingungen
      • Beanspruchungen und Gefährdungen
      • Möglichkeiten der Prävention
    • Psychische Ermüdung
      • Verursachende Arbeitsbedingungen
      • Beanspruchungen und Gefährdungen
      • Möglichkeiten der Prävention
    • Ermüdungsähnliche Zustände
      • Monotoniezustand
      • Herabgesetzte Wachsamkeit (Vigilanzminderung)
      • Psychische Sättigung
  • Fünf Ablaufschritte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    • 1. Schritt: Schaffung der Voraussetzungen und Festlegung der Vorgehensweise
      • Bildung einer Lenkungsgruppe zur Steuerung der Gefährdungsbeurteilung
      • Festlegung der mitwirkenden Personen und Gremien
      • Festlegung der Untersuchungsbereiche
      • Planung: Festlegung von Ablauf- und Zeitplan
      • Information der Führungskräfte und Beschäftigten
    • 2. Schritt: Ermittlung und Bewertung der Gefährdung durch psychische Belastungen
      • Ermittlung gesundheitlicher Gefährdungen durch psychische Belastungen
      • Beurteilung gesundheitlicher Gefährdungen durch psychische Belastungen
    • 3. Schritt: Ableitung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes
      • Arten von Maßnahmen des Arbeitsschutzes bei Gefährdungen durch psychische Belastungen
      • Rangfolge und Prioritäten der Maßnahmen des Arbeitsschutzes
    • 4. Schritt: Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen des Arbeitsschutzes
    • 5. Schritt: Dokumentation der Ergebnisse

Siehe auch: Wie die Aufsicht prüft

Zweite Fachtagung: Psychische Belastungen im Beruf

Die Fachtagung (16. und 17. Juni 2011 in Bad Münstereifel) passt zu dem (nicht gerade billigen) Buch des die Tagung veranstaltenden Verlages. Interessant ist das Dreiebenenmodell:

  1. Ressourcen und Kompetenzen der einzelnen Beschäftigten, mit Belastungen umzugehen,
  2. psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, also der Gesamtheit der Ereignisse und Gegebenheiten aus dem Arbeitsumfeld einer Person, die von außen psychisch auf sie einwirken,
  3. außerbetriebliche, äußere Gegebenheiten.

Zum zweiten Punkt wird behauptet: “Diese betrieblichen psychischen Belastungen auf der mittleren Ebene wurden in der Vergangenheit primär diskutiert, wenn es um die Frage der betrieblichen Prävention ging.” Das stimmt nicht ganz, denn in der Diskussion im Betrieb ist die schnelle Hinwendung zum ersten und dritten Punkt häufig die Flucht vor dem zweiten Punkt (siehe Fallbeispiel).
http://rehanews24.de/archives/1494:

Die Veranstaltung fand zum ersten Mal im Mai 2010 statt und wird aufgrund des sehr großen Interesses und der positiven Resonanz in 2011 fortgesetzt. Sie findet wieder in Kooperation mit den Herausgebern des Standardwerks “Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf”, Prof. Dr. Dirk Windemuth, Leiter des IAG; Priv.-Doz. Dr. Detlev Jung, Leitender Betriebsarzt des ZDF und Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM, statt.

 


Nachtrag 2011-04-27 (aus dem letzten Jahr):
 
http://www.youtube.com/watch?v=8pva7RQLdcc
Psychische Belastungen – auf drei Ebenen (Dirk Windemuth)

(Siehe auch: http://www.arbeitstattstress.de/2011/05/das-dreiebenenmodell-der-psychischen-belastungen/)
 
http://www.youtube.com/watch?v=VVtV1a5N1Co
Psychische Belastungen – ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz (Olaf Petermann)

 
http://www.youtube.com/watch?v=1f6fcaZHHSY
Psychische Belastungen – aus betriebsärztlicher Sicht (Detlev Jung)