Auch eine Bank ist nur ein Spielzeug

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-179.html

Krach im Aufsichtsrat wird zur Schlammschlacht
Stand: 26.04.2016 21:47 Uhr
Bei der Deutschen Bank könnte es zum Eklat kommen. Der Rücktritt des Aufsichtsratsmitglieds Thoma gilt als möglich – und wird von Mitgliedern des Gremiums sogar ganz offen herbeigesehnt. Die Konflikte werden zunehmend zur öffentlichen Schlammschlacht. […]

Aufsichtsratsmitglieder, die selbst nur mit einem – sagen wir mal – kräftig ausgeprägten Ego solche geworden sein können, diffamieren ihren Kollegen Georg Thoma, den “Chef-Aufklärer” bei der Deutschen Banke, als “Egomanen”. Thoma weiß zu viel und will noch mehr wissen. Das ist lästig. Da hilft seinen Kollegen nur noch der Angriff auf die Person. Ego gegen Ego – was für eine Posse: Mobbing auf höchstem Niveau.
Für die Mitarbeiter der Deutschen Bank ist das nicht so lustig. Wenn da eine Aufsichtsratsmitglied zu tief in der Vergangenheit herumgräbt, dann verdirbt das den anderen Aufsichtsratsmitgliedern den Spaß an ihrem Spielzeug, also an der Bank, ihren Mitarbeitern, ihren Kunden und deren Geld. Schließlich will man ja in die Zukunft schauen und sich dabei die Option bewahren, die Fehler der Vergangenheit auch in der Zukunft begehen zu können.
Und diese Leute werden sogar dafür bezahlt, dass sie mit der Bank spielen dürfen.

Bizarre Bewunderung für Chinas Führer

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/chinas-wirtschaft-der-kommunismus-ist-tot-die-diktatur-lebt-1.1501453

… Anschaulich zu besichtigen war die devote Haltung bei dem Besuch Angela Merkels bei ihrem Amtskollegen Wen Jiabao im August. Selbst nach ausdrücklicher Bitte von Wen und Merkel, die anwesenden Unternehmer möchten doch ihre Probleme vortragen, fand Wortführer Siemens-Chef Peter Löscher lediglich Dankesworte für den Gastgeber, das Abtauchen der Topmanager irritierte sogar Premier Wen. Erstaunlich oft gehen westliche Manager noch einen Schritt weiter und ergehen sich in bizarrer Bewunderung für Chinas Führer.
Wandel durch Handel? Es wäre schon viel, wenn die Unternehmer in China die Augen aufmachten und genau hinsähen, was um sie herum geschieht. …

Die von Kai Strittmatter angemessenerweise im Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung beschriebene devote Haltung deutscher Unternehmensführer hatte ich in China schon vor 20 Jahren miterleben können. Die bizarre Bewunderung für Chinas Führer und der Neid auf deren durch schwache Gewerkschaften unbehinderte Handlungsmöglichkeiten hat sich bis heute erhalten. Deutsche Führungskräfte lernt man am besten dort kennen, wo sie das deutsche Recht nicht bremst.
Mein Interesse am Arbeitsschutz wurde übrigens im Jahr 1992 in China geweckt, als ich selbst dort erleben konnte, wie ein deutscher Unternehmer in China die Augen zumachte und genau wegsah, als es um die Asbestbelastung in einem seiner Betriebe in Schanghai ging.

1999: Gewolltes Unwissen, erlernte Hilflosigkeit

Psychischer Stress in der Arbeitswelt. Erkennen – Mindern – Bewältigen, RKW-Fachtagung, 127 S., 1999-11-24, http://www.infoline-gesundheitsfoerderung.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaagejg

Die nach dem Arbeitsschutzgesetz geforderte Gefährdungsbeurteilung verlangt vom Arbeitgeber u.a., dass psychische Belastungen ermittelt, Maßnahmen zur Regulierung eingeleitet und deren Wirksamkeit überprüft werden. Ein Schritt, um einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verwirklichen, liegt deshalb im Erkennen und in der Beurteilung von kognitiven, psychosozialen und emotionalen Belastungsfaktoren. Hierzu gibt es eine Reihe von Methoden und Instrumenten, die jedoch nur zögerlich in der Praxis eingesetzt werden. Vielen betrieblichen Praktikern fehlen zum einen die Kenntnisse, angemessene Ermittlungsmethoden auszuwählen; zum anderen sind viele Verfahren noch wenig erprobt und erfüllen eher wissenschaftliche als praktische Ansprüche. …

… Die gesetzlichen Entwicklungen tragen den veränderten Arbeitsbedingungen und der merklichen Belastungsverschiebung in der Arbeitswelt Rechnung und korrespondieren mit der notwendigen Verständniserweiterung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vertritt diese ganzheitliche Sicht und gibt ihr die rechtliche Legitimation. Ein Gesetzesauszug, der diese systemische Auffassung repräsentiert, lautet “Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; […].” (§ 4, Nr. 4 ArbSchG). Das betriebliche Arbeitsschutzhandeln soll demnach auf ein ganzheitliches Arbeitsschutzhandeln ausgerichtet sein und neben den technischen Bedingungen die der Arbeitsorganisation und sozialen Beziehungen berücksichtigen.
Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung ist das Erkennen der verschiedenen Quellen betrieblicher Gesundheitsgefährdungen, um daraus präventive und korrektive Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Ein wichtiges Instrument und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dafür ist die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung. Nach § 5 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, “durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.” Dies schließt psychische Belastungen mit ein. Gefährdungen, verstanden als Quelle möglicher arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen oder arbeitsbedingter Unfälle, werden beispielhaft in § 5 Abs. 3 aufgeführt, u.a. mit der Spezifizierung: “Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch […] (die) Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken”, d.h. eben diese Elemente eines Arbeitssystems, die mit dem Konzept der psychischen Belastungen erfasst werden. Ganz explizit genannt, werden psychische Belastungen bisher als Kriterium bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen in § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung.

… obwohl für die Ermittlung der belastenden Arbeitsbedingungen als auch die der Beanspruchungen können zwei Erhebungsstrategien unterschieden werden: Bei der ersten Variante führt ein externer Experte, d.h. eine Person, die nicht unmittelbar von den Arbeitsbedingungen betroffen ist, die Analyse und Bewertung durch. Im Betrieb kann das die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein oder der Betriebsarzt [Leider kann es vorkommen, dass sich beide dem Arbeitgeber verpflichteter fühlen, als den Arbeitnehmern], im Fall der überbetrieblichen Einrichtungen, die staatlichen und technischen Aufsichtsbeamten [die bis heute vorwiegend technisch geblieben sind!] oder ein Unternehmensberater. Diese Vorgehensweise wird auch häufig als “objektiv” bezeichnet, in Abgrenzung zu den subjektiven Verfahren. Bei der zweiten Ermittlungsstrategie erfolgt die Analyse und Bewertung durch die Beschäftigten. Am bekanntesten ist hier wohl die Methode der fragebogengestützten Mitarbeiterbefragung. …

(Hervorhebungen und Anmerkungen in eckigen Klammern nachträglich eingetragen)
Das war also schon im Jahr 1999 klar. Aber Ursula von der Leyen billigt den Unternehmern heute “Unwissen und Hilflosigkeit” zu. Es war aber eine nachhaltig gewolltes Unwissen und gut erlernte Hilflosigkeit. Auch in den Gewerbeaufsichten schein das Unwissen von den politischen Führungen gewollt und durch “Verschlankung” so erfolgreich erreicht worden zu sein, wie sich die Unternehmerverbände das wünschten. Dabei rufen die vielen Unternehmer, die erst dann Handlungsbedarf sehen, wenn es rechtlich für sie brenzlig wird, geradezu nach scharfen Kontrollen. Sie sollten sich nicht beschweren. Immerhin hatten sie eine Chance gehabt. Statt dessen hören wir von zu vielen Unternehmern, die ihrer eigenen unternehmerische Verantwortung selbst nicht gerecht werden, Aufforderungen an die Mitarbeiter, sich “eigenverantwortlich” um ihre Gesundheit zu kümmern. Wird Frechheit wieder einmal siegen?

Fürsorge für Führungskräfte

http://www.personaltrainers.de/referenzen.htm ist ein Beispiel, dass auch Verhaltensprävention hilfreich sein kann. Das hier gezeigte Beispiel beschränkt sich jedoch auf verhaltenspräventive Maßnahmen für Führungskräfte. Stichpunkte:

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Und wie funktioniert das Training für Führungskräfte im Vergleich zu den üblichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung?


Paul Stodden, Vorstand, Siemens IT Services

  • Meine Erfahrungen sind sehr gut, ich fühle mich viel besser und abgenommen habe ich auch.
  • Das Gute an diesem System ist, daß es dauerhaft erfolgreich ist, weil sich das Training in den Alltag und schwierige Terminpläne integrieren läßt.
  • Mit all unseren bisherigen betrieblichen Maßnahmen erreichen wir das nicht. Selbst Kuren bringen nur ein gemischtes Resultat: erst sind die Leute begeistert, aber nach einigen Monaten ist alles wieder beim alten.