Umsetzung der Mitbestimmung und Arbeitsschutz als Prozess

http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/archiv/ft/2011_sem4_gefaehrdungsbeurteilung_zu_psychischen_fehlbelastungen.pdf

Arbeitsschutzseminar 4:
25.-27. Oktober 2011
Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Fehlbelastungen – Die Umsetzung der Mitbestimmung und Arbeitsschutz als Prozess
– Unter Beteiligung eines erfahrenen Praktikers –
Beginn: 25.10. 10.00 Uhr, Ende: 27.10. 14.00 Uhr
Inzwischen gehen die Arbeitswissenschaften davon aus, dass 40 Prozent des Belastungsgeschehens an den Arbeitsplätzen psychischen Belastungen zukommt, jeweils 30 Prozent verteilen sich auf körperliche Belastungen und Belastungen durch Umwelteinflüsse. Die Folgen zeigen sich auch im Krankheitsgeschehen – beispielsweise stiegen zwischen 1995 und 2009 laut AOK die beruflichen Fehlzeiten wegen psychischen Erkrankungen um 80 %, 64000 neue Rentner allein 2009 meldet die Rentenversicherung wegen psychischen Erkrankungen.
Die Anwendung der Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten beim Arbeitsschutzgesetz könnte diesen Trend stoppen, da das Arbeitsschutzgesetz nicht nur präventiv ausgerichtet ist, sondern umfassende Maßnahmen bei Feststellung von Gesundheitsrisiken durch die Gefährdungsbeurteilung verlangt. Hierzu liegen eine ganze Reihe positive Praxiserfahrungen und Vorgehensweisen vor, die in diesem Seminar vorgestellt werden.

  • Klärung der betrieblichen Ausgangssituation als Basis für Handlungsmöglichkeiten
  • Auswirkungen von psychischen Arbeitsbelastungen auf die Gesundheit
  • Burn-out – Entwicklung und Interventionsmöglichkeiten
  • Medikamente zur Leistungssteigerung, Suizide infolge von Arbeitsbedingungen
  • Bedeutung der psychischen Belastungen in Arbeitsschutzbestimmungen
  • Regelkreise und kontinuierliche Verbesserungsprozesse im Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmung von Betriebsräten bei Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenumsetzung
  • BAG – Beschlüsse 1 ABR 4/03 und 1 ABR 13/03
  • Beispiele von Betriebsvereinbarungen und Prozessen zur Umsetzung präventiver Arbeitsschutzmassnahmen
  • Vorgehen nach dem START-Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen
  • Darstellung in der Praxis erprobter Fragebögen – Anonymität von Befragungen
  • Darstellung, Umgang, Handhabung und die Auswertung von Fragebögen
  • Erarbeitung von Vorgehensweisen in den Unternehmen der Seminarteilnehmer

Ort: Golfhotel Bad Waldsee (http://www.waldsee-golf.de)
Seminargebühr: EUR 680,00 plus MwSt.
+ Übernachtung + Verpflegung im Tagungshotel: EUR 290,00 plus MwSt.
Freistellung: Betriebs- und Personalräte/innen (§ 37.6 BetrVG bzw. § 46.6 BpersVG I Fach-kräfte für Arbeitssicherheit (§ 5.3 ASiG) I Vertreter/innen Behinderter Menschen (§ 96.4 SGB IX) I
Dr. Max Geray • Am Felde 2 • 22765 Hamburg • Tel. 040/3905182 • Fax 040/3907587
Email: max.geray im buero-fuer-arbeitsschutz.de • www.buero-fuer-arbeitsschutz.de

Siehe auch: http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/praxis/praxis_infos.html

Schreibe einen Kommentar