Konkrete Handlungsleitfäden für Unternehmen

http://www.idw-online.de/de/news515900

Pressemitteilung
Besserer psychischer Arbeitsschutz braucht konkrete Handlungsleitfäden für die Unternehmen
Susanne Janicke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftung Deutsche Depressionshilfe
22.01.2013 11:32
Prof. Dr. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Leipzig, 22. Januar 2013 – Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe begrüßt die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Initiative zum besseren psychischen Arbeitsschutz. Prof. Dr. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, schätzt dabei konkrete Handlungsleitfäden für Unternehmen als wirkungsvoller ein als weitere gesetzliche Regelungen. Vorbildcharakter könnten die Leitfäden für Alkoholerkrankungen am Arbeitsplatz haben. …

Die Leitfäden gibt es längst. Leitfäden für Alkoholerkrankungen am Arbeitsplatz müssten ziemlich verändert werden, um der arbeitsplatzbezogenen Verhältnisprävention gerecht zu werden, wie sie im Arbeitsschutz gefordert wird. Wenn die Statistik stimmt, werden Arbeitgeber eher durch andere Faktoren motiviert.

… Ende 2012 wurden die Begriffe „psychische Belastungen“ und „psychische Gesundheit“ ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen – womit zugleich eine Vorsorgepflicht der Arbeitgeber verbunden ist. …

Vielleicht habe ich da etwas verpasst? Nach meinem Kenntnisstand war das bisher nur ein Beschluss der Koalition (2012-12-19), der erst noch durch den Gesetzgebungsprozess gehen muss. Irgendwann werden die Änderungen dann z.B bei buzer.de auftauchen.

… Darüber hinaus gibt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe zu bedenken: „Unter dem Begriff „psychische Erkrankung“ werden verschiedene Krankheiten wie z.B. Angststörungen, Zwangsstörungen, unipolare Depressionen, bipolare affektive Störungen, Schizophrenie, Alzheimer Demenz und Suchterkrankungen gefasst. Alle diese Erkrankungen unterscheiden sich sehr deutlich hinsichtlich Verursachung, Prävention und Therapie, sodass generelle Aussagen zu psychischer Gesundheit ganz allgemein schwierig sind. Deshalb ist eine Fokussierung der betrieblichen gesundheitsfördernden Maßnahmen zunächst auf die häufigste und wichtigste psychische Erkrankung Depression zu empfehlen. Hauptziel muss es sein, den Betroffenen rasch professionelle Hilfe zukommen zu lassen und durch Information und Aufklärung der Personalverantwortlichen dazu beizutragen, dass Missverständnisse im Umgang mit der Erkrankung Depression vermieden werden.“

Ulrich Hegerls Fokus liegt wohl berufsbedingt auf bereits psychisch Erkrankten. Daher kommt wohl auch die Idee, sich an die Leitfäden für Alkoholerkrankte anzulehnen. Der Umgang mit bereits aufgetretenen Erkrankungen (Depression, Alkoholismus usw.) ist zwar ein wichtiges Thema, aber der Schwerpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes liegt auf der Verhältnisprävention zur Vermeidung arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen. Sind vermeidbare Erkrankungen aufgetreten, dann ist es das der Sicht des Arbeitsschutzes bereits zu spät. Auch geht es um die vorgeschriebenen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und nicht um die freiwilligen “betrieblichen gesundheitsfördernden Maßnahmen”. Ohne Arbeits- und Gesundheitsschutz macht Gesundheitsförderung keinen Sinn.
Ein besserer psychischer Arbeitsschutz der Unternehmen braucht keine konkreten Handlungsleitfäden, die beim Umgang mit Erkrankten helfen. Ein besserer psychischer Arbeitsschutz braucht endlich die Umsetzung konkreter Handlungsleitfäden, die bei der Verhältnisprävention helfen.
Therapierende Psychologen und Psychater haben ihren Fokus auf dem Umgang mit psychischen Erkrankungen. In den Betrieben reicht dagegen oft schon die Praxis guter Führung und guten Managements, um arbeitsbedingte psychische Erkrankungen zu vermeiden. Ein Beispiel für arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen sind zum Vorzeigen gemachte Managementsysteme, bei denen nur durch Mogeleien der Anschein gewahrt werden kann, dass sie funktionieren. Solche Mogeleien sind sehr anstrengend und kosten sehr viel Zeit. Jede Lüge erfordert eine neue Lüge zur Begründung. Ein weiteres Beispiel für psychische Fehlbelastungen sind ungeschriebene Verbote, bei Planungen von Projekten usw. auch die Risiken klar zu benennen (Stichwort “Bedenkenträger”). Ein drittes Beispiel für eine Quelle psychischer Fehlbelastungen sind unrealistische Aufgabenbeschreibungen, schlampige Ressourcenplanungen und unehrliche Statusbeschreibungen. Und so weiter. Hier wäre der erste Schritt zu guter Führung und einem ehrlichen Management, wirklich das umzusetzen, was in Prozessbeschreibungen und den dazu gehörigen Handlungsleitfäden definiert wurde. Solche Planungen können flexibel bleiben, wenn dabei eventuell notwendige Änderungen zusammen mit den dazugehörigen Voraussetzungen und Risiken ehrlich angesprochen werden dürfen.
Ein anständiges Management und eine wahrhaftige Führung sind der beste Arbeitsschutz. Man kann das zwar nicht durch Vorschriften erzwingen, aber man kann integere Führungskräfte mit guten Vorschriften vor einem rücksichtslosem Karriere-Wettbewerb schützen, in dem im Bereich der Arbeitszeit und des Arbeitsschutzes auch vor Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht zurückgescheut wird. Ein wirksames Arbeitsschutzgesetz bevormundet Führungskräfte nicht, sondern es bietet ihnen einige Hebel, mit denen sie, ohne sich dabei selbst zu gefährden, für ihre Mitarbeiter einen glaubwürdigen Arbeitsschutz durchsetzen können.
Siehe auch: http://www.facebook.com/HumanCapitalCare/posts/323710807739289

Petition an den Bundestag: Betrieblicher Arbeitsschutz – Psychische Belastungen

Die Petition wurde abgelehnt. Die Ablehnung wurde sorgfältig begründet: Mit der Antwort stellte der Bundestag bereits im Jahr 2009 klar, dass psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen sind.
Petition eingereicht: 2009-01-18
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2009/_01/_18/Petition_1902.nc.html

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den tatsächlichen Grad des Einbezugs psychischer Belastungen in die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in deutschen Unternehmen durch entsprechende Dienste oder Beauftragte des Bundestages feststellen zu lassen und im Fall einer mangelhaften Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzes und vergleichbarer Gesetzte und Vorschriften die personelle Situation der Aufsichtsbehörden so zu verbessern, dass sie ihrer Aufsichtspflicht auch praktisch nachkommen könne
Begründung: Nur ein kleiner Teil der Unternehmen in Deutschland kommt seinen Verpflichtungen nach, auch psychomentale Belastungen (Begriff “psychomentale Belastung”: Zusammensetzung aus “mentaler Belastung” entsprechend der englischsprachigen EN ISO 10075 Norm und “psychischer Belastung” entsprechend der deutschsprachinen EN ISO 10075 Norm) in den Arbeitsschutz mit einzubeziehen. Konkret drückt sich das dadurch aus, dass nur sehr wenige Betriebe in Deutschland die mit Arbeitsaufgaben und Arbeitsplätzen verbundenen psychomentale Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen beschreiben (was nur ein erster Schritt ist). Abgesehen von der Gefährdung, die langjährig nicht wirklich umgesetzte Gesetze für die Rechtsstaatlichkeit schlechthin darstellen, bauen sich hier angesichts der Veränderungen der Arbeitswelt neue Hindernisse und Gefahren für wirtschaftliches Wachstum auf. Grundlage der gängigen Wachstumstheorien ist Innovation, also das Ergebnis psychomentaler Belastung. Darum muss das Verständnis dieser Belastungsart und die Durchsetzung der menschengerechten Gestaltung der Arbeit höchste Priorität bekommen. Auch könnte die jetzige “Wirtschaftskrise” auf einen hohen Grad an Ernüchterung und Erschöpfung von Arbeitnehmern (einschließlich Ihrer Führungskräfte) zurückzuführen sein. Dabei ist das Thema der psychomentalen Arbeitsbelastung inzwischen recht gut erforscht und sollte nicht erst dann angegangen werden, wenn für Krankenkassen, Sozialversicherungen usw. durch psychomentale Fehlbelastungen verursachte Kosten zu hoch werden.

Antwort des Bundestages (Petitionsausschuss):

Betrieblicher Arbeitsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2010 abschließend beraten und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung
Der Petent fordert, den tatsächlichen Grad des Einbezugs psychischer Belastungen in die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in deutschen Unternehmen durch entsprechende Dienste oder Beauftragte des Bundestages feststellen zu lassen und im Fall einer mangelhaften Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und vergleichbarer Gesetze und Vorschriften die personelle Situation der Aufsichtsbehörden so zu verbessern, dass sie ihrer Aufsichtspflicht auch praktisch nachkommen können.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass bisher nur ein kleiner Teil der Unternehmen in Deutschland seinen Verpflichtungen nachkäme, psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 364 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen acht Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin führt das BMAS im Wesentlichen aus, dass es die Auffassung des Petenten teile, dass das Thema Psychischen Belastungen unabdingbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes sei. Dem BMAS sei auch die Bedeutung des Themas bekannt. Die Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung der psychischen Komponente bei der Gefährdungsbeurteilung werde daher grundsätzlich unterstützt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem Ergebnis:
Der Begriff “Psychische Belastungen” ist in der DIN EN ISO 10075 definiert als “die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch (seelisch) auf ihn einwirken”.
Mit “psychischen Fehlbelastungen” sind dagegen Anforderungen und Belastungen gemeint, die in ihrer Ausprägung bei Beschäftigten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Berufliche Anforderungen können eine Herausforderung darstellen und bei erfolgreicher Bewältigung zu Arbeitszufriedenheit führen. Unstreitig können psychische Fehlbelastungen in der Arbeitswelt zu gesundheitlichen Problemen bei den Beschäftigten und zu krankheitsbedingten Folgekosten in erheblichem Ausmaß führen.
Im Rahmen einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen wurden die gesamt- wirtschaftlichen Kosten für psychische Belastungsfolgen in Deutschland im Jahr 1998 auf 11,1 Mrd. Euro direkte und 26,2 Mrd. Euro indirekte Kosten geschätzt. Für das Jahr 2004 ergibt sich eine Schätzung von 18,6 Mrd. Euro bzw. 25,3 Mrd. Euro Kosten.
Die vorläufigen Ergebnisse des aktuellen BAuA-Forschungsprojekts “Aufarbeitung Gefährdungsbeurteilung bei Umsetzung der zur Erfahrungen betrieblicher psychischen Belastungen” lassen Tendenzen hinsichtlich des tatsächliche Umsetzungsgrades der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu den psychischen Fehlbelastungen erkennen. Eine im Rahmen dieses Projektes durchgeführte Befragung von Betriebsräten in der metallverarbeitenden Industrie Baden-Württembergs hat ergeben, dass 87 % der Betriebe eine Gefährdungs- beurteilung vorweisen konnten, allerdings nur 33 % der Betriebe unter Berücksichtigung der psychischen Fehlbelastungen.
Dem Ziel der stärkeren Berücksichtigung der psychischen Komponente der Gefährdungsbeurteilung dienen die Aktivitäten des Bundes im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Die GDA beinhaltet das abgestimmte Vorgehen von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern (UVT) im Arbeitsschutz durch die Vereinbarung von gemeinsamen Zielen und die Verfolgung kooperativer Strategien und Aufsichtsverfahren. Für die Handlungsperiode 2008 2012 wurde der Komplex “Psychische Belastungen” in das Arbeitsprogramm der GDA mit aufgenommen. Die Zieldefinitionen enthalten in mehreren Projekten die psychischen Fehlbelastungen als Querschnittsziele und verdeutlichen so deren hohen Stellenwert. Überdies nimmt das Thema auch im Rahmen der von der Bundesregierung im Jahre 2001 ins Leben gerufenen “Initiative Neue Qualität der Arbeit” (INQA) breiten Raum ein. So gibt es verschiedene Publikationen, die sich dem Thema widmen und den betrieblichen Akteuren Wissen vermitteln und praktische Handlungshilfen an die Hand geben.
Hinsichtlich des Anliegens, die personelle Situation der Aufsichtsbehörden zu verbessern, ist festzuhalten, dass der Vollzug des staatlichen Arbeitsschutzrechts grundsätzlich Sache der Bundesländer ist. Der Aufbau und die Organisation der Arbeitsschutzbehörden liegen in der Verantwortung der Länder. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, den Ländern z. B. hinsichtlich der Anzahl der Aufsichtsbeamten oder der Einzelheiten der Verwaltungsorganisation Vorgaben zu machen.
Auch der tatsächliche Umsetzungsgrad der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hinsichtlich psychischer Fehlbelastungen kann letztlich nur von den für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständigen Instanzen eingeschätzt werden. Dies sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die UVT. Den UVT steht bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren “mit allen geeigneten Mitteln” im Rahmen der Selbstverwaltung ein weiter Ermessens- und Gestaltungsspielraum zu.
Auf der Ebene der Bundesländer und damit der Arbeitsschutzbehörden ist der Handlungsbedarf hinsichtlich der Berücksichtigung der psychischen Komponente der Gefährdungsbeurteilung erkannt. Die Länder führen Schulungen und Schwerpunktaktionen zu psychischen Belastungen in verschiedenen Branchen durch. Vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wurde ein Leitfaden zur besseren Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Arbeitsschutz-Revision erarbeitet. [Die LV 52 vom Oktober 2009 war allerdings noch nicht veröffentlicht, als ich die Petition im Januar 2009 abschickte.] Weitere Aktivitäten sind die Qualifizierung der Aufsichtspersonen, die Erstellung von Verfahrensanweisungen und Unterrichtsmodulen. Mit diesen umfassenden Maßnahmen werden den Aufsichtsbeamten das nötige Wissen und die methodischen Kenntnisse zur stärkeren Berücksichtigung der psychischen Aspekte bei ihrer Tätigkeit vermittelt. Auch die UVT haben sich des Themas angenommen. So ist beim Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGAG) ein Bereich eingerichtet, der zum Thema “Psychische Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz” forscht und berät.
Mit den aufgezeigten Aktivitäten der Akteure des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzes sind wichtige Weichenstellungen getroffen worden, das Thema auch in den Betrieben weiter voranzubringen und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter für das Themenfeld zu sensibilisieren. Damit wird die stärkere Einbeziehung psychischer Fehlbelastungen bei der Gefährdungsbeurteilung weiter unterstützt und gefördert sowie dem Thema die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet.
Der Petitionsausschuss hat das Vorbringen des Petenten geprüft. Er hält die geltende Rechtslage zum Arbeitsschutz insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeit der Bundesländer und selbstverwalteten gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – für sachgerecht.
Da die Petition nach Auffassung des Ausschusses keine wesentlichen neue Aspekte enthält, die nicht bereits bekannt sind, sieht er davon ab, sie den Landesvolksvertretungen und den selbstverwalteten gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand als Material für weitere Beratungen zuzuleiten.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

(Anmerkung in eckigen Klammern, Links und Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Links: