Welche Verbesserungen für wen?

Zur Erinnerung: Die EU müsse dringend Maßnahmen zur Wiederherstellung eines attraktiven Wettbewerbsumfeldes für die europäische Halbleiterindustrie ergreifen, forderte Peter Bauer, im März 2006, damals Vorsitzender des ZVEI-Fachverbandes Electronic Components. Zu den von ihm gewünschten Maßnahmen zählten neben einer verstärkten Forschungs- und Investitionsförderung auch Verbesserungen im rechtlichen Umfeld, besonders beim Umweltschutz, der Arbeitssicherheit und Gesundheit, Zoll und Sicherheit sowie bei den gewerblichen Schutzrechten. Bauer forderte: “Die Wettbewerbsfähigkeit sollte als unabdingbares Kriterium in allen Gesetzgebungsverfahren verankert werden.”
Was meinte Peter Bauer mit “Verbesserungen”? Fühlen sich Unternehmer in Deutschland beim Umweltschutz sowie bei der Arbeitssicherheit und Gesundheit zu sehr kontrolliert? Wo ist das Problem? Wenn sich die Unternehmen sich an die Vorschriften halten würden, dann könnten die Kontrollen viel einfacher sein. Sie sind ja jetzt schon “einfach” genug.
 


Apropos unabdingbarer Wettbewerbsfähigkeit: Nur die wenigsten Arbeitnehmer können sich einfach einen weniger belastenden Job suchen, wenn die Gesundheit nicht mehr so mitmacht. Darum ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz unabdingbar. Aber so sehr er auch in Gesetzen verankert sein mag, die große Mehrheit der Unternehmen klammert einen der heute bedeutensten Belastungskategorien souverän aus: mentale Arbeitsbelastung. Die Gewerbeaufsicht und Auditoren sahen jahrelang tatenlos zu. So streng kann die Kontrolle also wohl nicht sein, denn:

Das Gehirn des modernen Menschen ist ökonomisch verseucht.

Herrmann Broch, Massenwahntheorie. 1939 bis 1948.
3. Teil, Kapitel 5.8. Totalwirtschaft und Totalversklavung