Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
http://www.ergo-online.de/html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm
Übersicht
- Die Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers.
- Er ist für die Durchführung verantwortlich.
- Die Ergebnisse sind Grundlage der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten.
- Gegenüber Behörden und der Unfallversicherung sind sie nachzuweisen.
- Die Wirksamkeit der getroffenen Verbesserungsmaßnahmen gilt es regelmäßig zu prüfen.
- Alle möglichen Gefährdungen körperlicher und psychischer Art sind zu berücksichtigen.
- Dazu ist die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung zu beurteilen.
- Ebenso müssen Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren, Arbeitszeit und Qualifikation hinsichtlich möglicher Gefährdungen analysiert werden.
- Beschäftigte haben das Recht, über die Ergebnisse informiert zu werden.
- Beratung erhält der Arbeitgeber durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
- Der Gesetzgeber schreibt kein Verfahren vor.