Ohne Beurteilung keine Verbesserung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
http://www.ergo-online.de/html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm

Übersicht

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers.
  • Er ist für die Durchführung verantwortlich.
  • Die Ergebnisse sind Grundlage der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten.
  • Gegenüber Behörden und der Unfallversicherung sind sie nachzuweisen.
  • Die Wirksamkeit der getroffenen Verbesserungsmaßnahmen gilt es regelmäßig zu prüfen.
  • Alle möglichen Gefährdungen körperlicher und psychischer Art sind zu berücksichtigen.
  • Dazu ist die Arbeitsstätte, der Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung zu beurteilen.
  • Ebenso müssen Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren, Arbeitszeit und Qualifikation hinsichtlich möglicher Gefährdungen analysiert werden.
  • Beschäftigte haben das Recht, über die Ergebnisse informiert zu werden.
  • Beratung erhält der Arbeitgeber durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
  • Der Gesetzgeber schreibt kein Verfahren vor.

Ohne Beurteilung keine Verbesserung

Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungsmaßnahmen abgestellt oder gemindert werden.

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