Wiedereinstig nach psychischer Erkrankung

Meldung des DGB-Bildungswerks zu einem Seminar am 27.10.2014 in Hattingen:

Nach psychischer Erkrankung:
früh mit der Arbeit anfangen, fachkundig begleitet steigern 
Der Wiedereinstieg in den Beruf bringt für Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Krankheiten besondere Probleme mit sich. Darauf hat der Spitzenverband ZNS auf der 50. wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention hingewiesen.
Besonders problematisch sind zunächst kaum messbare sogenannte neuropsychologische Defizite, die sich aber unter beruflicher oder sonstiger Belastung wieder zeigten. Der Betroffene erledigt Tätigkeiten zunächst gut, wird dann aber langsamer als gewohnt und hat Schwierigkeiten, sich länger zu konzentrieren. Diese Defizite können unter anderem nach Schlaganfall, Schädelhirntrauma, multipler Sklerose oder nach längerer künstlicher Beatmung oder Herzoperationen auftreten. Allein im neurologischen Bereich sind jedes Jahr zwischen 70.000 und 100.000 Menschen in Deutschland hiervon betroffen.
Diese neuropsychologischen Symptome seien aber behandelbar, so der Vertreter des Spitzenverbands. Wichtig sei, dass gerade Patienten mit leichteren oder mittleren Beeinträchtigungen früh in die berufliche Wiedereingliederung einsteigen. Dabei müssten sie individuell und fachkundig betreut werden. Die auch „Hamburger Modell“ genannte stufenweise Wiedereingliederung sollte im GKV-Bereich um eine therapeutische Begleitleistung ergänzt werden. Solche Begleitleistungen könnten Beratung, Koordination, Supervision oder Coaching umfassen.
Unser nächstes Seminar zu diesem Thema:
Möglichkeiten der Wiedereingliederung nach psychischer Erkrankung
Helfen Sie den betroffenen KollegInnen beim Wiedereinstieg
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat sich in der Praxis bewährt, vor allem nach körperlichen Erkrankungen. Neue Herausforderungen bringt die Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung mit sich. Diese Krankheiten werden oftmals tabuisiert und die Betroffenen als Einzelfälle oder Randerscheinungen übergangen. Das Seminar greift den Umgang mit psychischen Erkrankungen im BEM auf. Es werden Auslöser und Einflüsse, die psychische Erkrankungen begünstigen, sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Präventionsmöglichkeiten aufgezeigt, um dann die Brücke zu einem BEM-Konzept zu schlagen, das auch diesen Anforderungen gerecht werden kann.
Inhalt:

  • BEM in der betrieblichen Praxis
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen
  • Die Rolle der betrieblichen AkteurInnen
  • “Zehn Schritte zum Ziel” – Bausteine im BEM-Prozess
  • Erkennen von psychischen Belastungen
  • Psychische Belastungen und ihre Folgen
  • Tools: Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen und Prozesskreis der Handlungsfelder
  • Schnittstellenmanagement ( Betroffene/r – ÄrztIn/Klinik – Unternehmen/Betriebsrat/KollegInnen)
  • Individuelle und betriebliche Präventionsstrategien
  • Umgang mit Depressionen und Burn-out

Veranstaltungsdaten
Code: PKB 314473055
Zeit: 27.10.2014, 14:00 Uhr – 30.10.2014, 15:00 Uhr
Ort: DGB Tagungszentrum, Am Homberg 44-50, 45529 Hattingen
Seminargebühr: 800,00 Euro excl. Unterkunft/Verpflegung
Mehr Infos und Anmeldung: http://www.betriebsratsqualifizierung.de/seminar/314473055
Aktuell: Das Programm 2015 des DGB-Bildungswerks ist online und kann hier eingesehen werden.

 
Wichtiger Unterschied:

  • Beim “Hamburger Modell” geht es um die stufenweise Wiedereingliederung von noch erkrankten Mitarbeitern.
  • Beim Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) geht es um die Wiedereingliederung von vollständig arbeitsfähigen Mitarbeitern nach längerer Krankheit.