Werden Sie externer Interessent

Gemäß OHSAS 18001:2007 (Absatz 4.6 “Managementbewertung”, Punkt c) sind Äußerungen von externen interessierten Kreisen einschließlich Beschwerden als Eingaben für die Bewertung des Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagementsystems durch das oberste Führungsgremium zu behandeln.
Aktiengesellschaften sind häufig nach OHSAS 18001 zertifiziert. Die Kunden verlangen das, um Ärger zu vermeiden. Wie ihr Lieferant wirklich mit seinen Arbeitnehmern umgeht, ist dabei nicht so wichtig. Wer macht schon Kundenaudits für OHSAS 18001 bei seinem Zulieferer? Da könnten ja Probleme sichtbar werden, von denen ein Kunde eigentlich überhaupt nichts wissen will, jedenfalls nicht offiziell. Hauptsache, der Lieferant kann ein Zertifikat vorzeigen.
Kunden gehören zu den externen interessierten Kreisen, aber Sie können es so gut wie vergessen, dass von denen jemand ernsthaft das Arbeitsschutzmanagementsystem Ihres Arbeirgebers “schällenscht”. Wenn Sie jedoch in einer Aktiengesellschaft arbeiten und deren Aktien besitzen, dann sind ja auch Sie selbst Mitglied in diesen erlauchten Kreisen. Somit können Sie nicht nur als Mitarbeiter, sondern auch als Aktionär und verantwortungsvoller Investor auf Nichtkonformitäten im Arbeitsschutz hinweisen. Das oberste Führungsgremium ihres Arbeitgebers muss Ihre Äußerungen dazu bei der Bewertung des Arbeitsschuitzmanagementsystems berücksichtigen.

Schreibe einen Kommentar