"Vorfall": Ordentliche Definition beim TÜV

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Vorfall
Arbeitsbezogenes Ereignis, das eine Verletzung, eine Erkrankung oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatte oder hätte zur Folgen haben können – ohne Berücksichtigung der Schwere der Folgen. Ein Unfall ist ein Vorfall, durch den eine Person verletzt wird, erkrankt oder stirbt. Ein Vorfall, der keine Verletzung, Erkrankung oder Tod zur Folge hatte, wird auch als „Beinahe-Unfall“, „Beinahe-Notfall“ oder „Gefährliches Ereignis“ bezeichnet. Eine Notfallsituation ist ein spezifischer Vorfall.

Der TÜV macht’s richtig.
Ein sehr großer, einflussreicher und wirtschaftlich mächtiger Mitbewerber des TÜV in diesem interessanten Zertifizierungsgeschäft erlaubt es dagegen seinen Klienten, dass sie im Widerspruch zu OHSAS 18001 die Berücksichtigung des Schwere von Erkrankungen nicht ausschließen und dazu noch die Erkrankungsdefinition aus OHSAS 18001 zum Nachteil der Mitarbeiter einschränken. Da fallen dann vom Arbeitgeber als “geringfügig” eingestufte Folgen von Vorfällen schnell unter den Tisch. Die anscheinend zu schwache Abteilung 6 der DAkkS weiß das, hat aber aber nach meiner Kenntnis keine ausreichenden Möglichkeiten, diesen international tätigen Zertifizierer davon abzuhalten, seinen Klienten zu helfen, unter die Anforderungen von OHSAS 18001 herunterzugehen.