Verantwortung ohne Gestaltungsfreiheit

http://www.taz.de/Betriebsrat-ueber-Anti-Stress-Kongress/!114986/ (TAZ 2013-04-23):

Betriebsrat über Anti-Stress-Kongress
„Systematische Überforderung“
Der Bosch-Betriebsrat Hans Peter Kern über „Verdichtung“ der Arbeit, Entschleunigungsprozesse und lebenslanges Lernen. Interview: Hannes Koch
[…]
Der Vorgesetzte überträgt den Mitarbeitern somit Verantwortung, die sie mangels Gestaltungsfreiheit aber oft nicht ausfüllen können.
[…]
Von psychischer Belastung ist im aktuellen Arbeitsschutzgesetz noch keine Rede. Die Novellierung und eine Anti-Stress-Verordnung würden die Basis dafür legen, dass die Betriebsräte überhaupt systematisch mit den Unternehmensleitungen über das Thema Stress verhandeln können. Dann erst hätten wir die Möglichkeiten, breite Verbesserungen durchzusetzen.

(Links nachträglich in das Zitat eingefügt)
Peter Kern irrt sich zu seinem eigenen nachteil: Psychische Belastungen wird zwar derzeit noch nicht ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz erwähnt, aber im Jahr 2009 bestätigte beispielsweise das Bundesarbeitsministerium, dass psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einbezogen werden müssen. Es gibt klare Leitlinien vom LASI für die Gewerbeaufsicht. Beim Arbeitsministerium in NRW gibt es zum Thema “Psychische Fehlbelastungen in den gesetzlichen Vorschriften” noch weitere Informationen.
Wenn Betriebsräte und Gewerkschaften das nicht verstehen, werden die Arbeitgeber bald behaupten, dass sogar die Arbeitnehmervertretungen meinen, dass bisher psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz hätten integriert werden müssen.

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