Überfordernder Arbeitsplatz – Der Richter ist schuldig?

BILD titelt: “Burnout-Richter lässt 300 Akten liegen”
http://www.bild.de/regional/hannover/richter/burnout-richter-laesst-300-akten-liegen-24626906.bild.html

… Christian Reinicke, Vorsitzender des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover: „Bei der Justiz fehlt ein Frühwarn-System. Betroffene haben Angst vor Gesichtsverlust, gestehen sich die Überforderung nicht ein. Sinnvoll wäre, wenn Richter Vertrauenspersonen hätten, an die sie sich wenden könnten.“ …

Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist Überforderung nicht notwendigerweise etwas, das sich ein geforderter Mitarbeiter “eingestehen” muss, sondern Überforderung kann als Fehlbelastung auch eine Eigenschaft der Aufgabenstellung sein, die der Arbeitgeber zu vermeiden hat. Der Begriff “Überforderung” weist ja auch auf eine fordernde Seite hin. Ist es da nicht ein bisschen unlogisch, das Problem gewohnheitsmäßig immer bei der geforderten Seite zu verorten? Für BILD ist diese Frage aber wohl schon zu kompliziert.
Zur “Vertrauensperson”: Wenn die Justiz bei sich einen Arbeitsschutz hat, in den psychische Belastungen einbezogen werden, dann sollte es auch eine Vertrauensperson geben, an die sich Mitarbeiter angstfrei mit Fehlbelastungsmeldungen wenden können. Wenn der Arbeitsschutz bei dieser Justiz aber mangelhaft ist, sollte das nicht vielleicht einmal ein Fall für die Justiz werden?

… Der Burnout-Richter wird wohl nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das Landgericht sucht schon einen Nachfolger.

Behalten die bei diesem Gericht für den Arbeitsschutz Verantwortlichen ihre Jobs? Auch das ist wohl nicht mehr interessant genug für eine BILD-Recherche.

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