TU Dresden: Occupational Health Psychology

Curriculum einer Lehrveranstaltung der TU Dresden mit interessanten Hintergrundinformationen zum Stand der Wissenschaft (http://www.psychologie.tu-dresden.de/i2/klinische/mitarbeiter/materialien/hoyer-curriculum-ohp-2012.pdf):

Technische Universität Dresden September 2012
Fachrichtung Psychologie
Berufsfeld-orientierte Vertiefung (BOV)
Occupational Health Psychology
In Zusammenarbeit von:

  • Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie, Prof. Dr. Jürgen Hoyer
  • Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie, Prof. Dr. Jürgen Wegge, Dr. Petra Kemter
  • Professur für Methoden der Psychologie, Dr. Matthias Rudolf

[…]
In den letzten Jahren haben es technische Entwicklungen möglich gemacht, psychopyhsiologische Aktivierungsparameter über 24 Stunden kontinuierlich zu registrieren. Damit können nun auch gestörte Erholungs- und recovery-Prozesse als Indikatoren fehlbeanspruchender Arbeitsgestaltung diagnostiziert werden, was gänzlich neue Möglichkeiten eröffnet, präventive Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und von personenbezogenen Stress-Management-Programmen in die Praxis zu überführen. Das viel bemühte Schlagwort der Einheit von Verhaltens- und Verhältnisprävention kann so in Lehre und Forschung eine einheitliche Gestalt annehmen! […]

Da kommen interessante Herausforderungen auf die Betriebsräte zu, die solch ein Monitoring mitbestimmend begleiten und auf ein Gleichgewicht der verhaltenspräventiven Beobachtung von Menschen und der verhältnispräventiven Beobachtung von Arbeitsplätzen achten müssen.
Das Gesetz gibt der Verhältnisprävention sogar Vorrang, was in Deutschland die Arbeitgeber (soweit sie den Unterschied überhaupt kennen) allerdings bisher nicht daran gehindert hat, im Widerspruch zu den Vorschriften der Verhaltensprävention Vorrang zu geben: Bisher ließen Gewerbeaufsichten und Zertifizierungsauditoren im Bereich der psychischen Arbeitsbelastung Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz sehr großzügig zu. Wird auch das erforscht werden?
Der Ansatz der Arbeitgeber bestand in der Vergangenheit ja erfolgreich darin, Gefährdungsbeurteilungen der von Arbeitsplätzen ausgehenden psychischen Arbeitsbelastung zu vermeiden, damit keine Haftungsgründe dokumentiert werden können. Arbeitgeber ziehen es aller Erfahrung nach aus rechtlichen Gründen vor, die Arbeitnehmer zu “monitoren”, anstatt die Arbeitsplätze in ihrem Verantwortungsbereich beurteilen zu lassen. Wie beeinflusst das die Forschung?