Schweigegelübde

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/VW-kommt-bei-Aufklaerung-der-Abgasaffaere-voran,volkswagen1134.html

[…] Demnach fühlten sich die Motoren-Entwickler damals, Ende 2006, von der Konzernspitze unter Druck gesetzt, einen sauberen Diesel-Motor zu präsentieren und zwar schnell und günstig. Offenbar war dies jedoch nicht zu schaffen.[…]
[…] “Schweigegelübde” in der Abteilung
In der Abteilung für die Motoren-Entwicklung hätten viele Ingenieure darüber Bescheid gewusst, sagen Personen, die mit den Untersuchungen bei VW vertraut sind. Auch Mitarbeiter und Manager, die erst in den folgenden Jahren neu dazu kamen, seien eingeweiht worden. […]

Neben dem Betrug am Kunden liegt hier angesichts der vom Arbeitgeber zu verantwortenden und massiv auf die betroffenen Mitarbeiter wirkenden psychischen Fehlbelastung auch ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz vor. Die Mitarbeiter wagten nicht, den Druck und ihre Fehlbelastungen zu thematisieren. Der Arbeitsschutzbeauftragte (und die Betriebsräte) waren anscheinend nicht unabhängig von Arbeitgeber genug, um vertrauenswürdige Ansprechpartner zu sein, an die sich die Mitarbeiter angstfrei hätten wenden können. Die Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze, Aufgabenstellungen und Arbeitsbedingungen erfassten die Konfliktsituation der Mitarbeiter nicht. Der TÜV-Rheinland muss nun an den betroffenen Standorten überprüfen, ob dieser Vorfall ordentlich nach OHSAS 18001 untersucht wird.
 
Suche:

Wie ticken Top-Manager?

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/matthias-mueller-volkswagen-chef-blamiert-sich-bei-interview-a-1071554.html

[…] “Wir haben nicht gelogen”, sagte Müller dem verdutzten NPR-Reporter am Rande der Detroiter Automesse ins Gesicht. Volkswagen habe lediglich die US-Gesetze “falsch interpretiert”. Zudem handele es sich bei der ganzen Sache um ein technisches, kein ethisches Problem. […]

Aufsichtslaxheit

http://www.sueddeutsche.de/karriere/unethische-anweisungen-mitgefangen-mitgehangen-1.2732753

13. November 2015, 18:52 Uhr
Unethische Anweisungen
Mitgefangen, mitgehangen
Wie man sich wehrt, wenn der Chef zu verstecktem Pfusch oder gar unverhohlenem Betrug auffordert. Die Einführung von Compliance-Vorgaben würde Klarheit schaffen.
Von Christine Demmer
Dass die Abgasmanipulationen bei Volkswagen von einem Ingenieur aus dem eigenen Unternehmen ans Licht gebracht wurden, hat manchen Berufskollegen zum Nachdenken gebracht: Was würde ich tun, wenn man mich anweist, etwas Strafbares zu tun, was ich nicht tun will?
Nicht nur Ingenieure bringt das in eine echte Zwickmühle. Felix Brodbeck sieht darin einen klaren Fall von Befehlsnotstand. “Das kommt vom Kostendruck und vom Starren auf die Quartalsergebnisse und daher, dass sich in vielen Branchen eine gewisse Aufsichtslaxheit breitgemacht hat”, sagt der Professor für Wirtschafts- und Organisationspsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). […]

Ich bezweifle, ob Compliance-Vorgaben reichen. Dazu müssen Handlungsmöglichkeiten kommen, die angstfrei wahrgenommen werden können. Compliance-Abteilungen kämpfen nicht für ethische Sauberkeit im Unternehmen, sondern ihr Hauptaufgabe ist, dem Top-Management Gefängnisaufenthalte zu ersparen. Es geht vorwiegend um nüchtern kalkulierendes Risikomanagement, mit dem so viel Verantwortung wie möglich in untere Führungsebenen verlagert wird, oft aber nicht mit genügend Handlungsmöglichkeiten. Die mit dem Risiko begründeten Einkommensanteile des Top-Managements bleiben natürlich beim Top-Management.
Nun zur Aufsichtslaxheit: Man findet sie nicht nur beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern auch die interne und externe Auditoren bei der angeblichen Selbstkontrolle des VW-Konzerns müssen zu unkritisch gewesen sein.
Bei den externen Zertifizierungsauditoren sah wohl die Deutsche Akkteritierungsstelle (DAkkS) nicht allzu kritisch hin. Ich mache sie für die Aufsichtslaxheit der Zertifizierungsauditoren mitverantwortlich. Das ist kein Wunder, denn im Gegensatz zum KBA ist bei der DAkkS die Lobby sogar ganz offiziell eingebaut. Die DAkkS wird

  • zu einem Drittel vom Wirtschaftsministerium kontrolliert,
  • zu einem weiteren Drittel vom BDI und
  • zum letzten Drittel von den Bundesländern.

Die DAkkS-GmbH als halbstaatliche Organ soll Zertifizierungsauditoren beaufsichtigen, z.B. für Audits nach den Normen ISO 9001 (Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem), ISO 14001 (Umweltschutzmanagementsysteme), OHSAS 18001 (Arbeitsschutzmanagementsysteme) und ISO 50001 (Energiemanagementsysteme).
Die DakkS ist die halbprivatisierte Aufsicht der voll privatisierten Aufsicht. Das Zertifizierungsgschäft ist jedoch eine ziemliche Farce, siehe auch: Insider packt aus – Falschspiel im Zertifizierungsgeschäft.
Für sicherheitsrelevante elektrische/elektronische Systeme in Kraftfahrzeugen richtet sich VW nach der Norm ISO 26262. Da geht es zwar nicht so sehr um Schadstoffemissionen, aber um sichere Software (die man “Firmware” nannt, wenn sie fest in Steuersysteme eingebaut ist.) Hier muss also auch das Defeat Device geprüft worden sein. Wenn sie Auditierte und Auditoren aber zu nahe stehen, stellt keiner mehr wirklich kritsche Fragen.
Bei VW hat die private und behördliche Aufsich in einem Bereich versagt, in dem Abweichung zweifelsfrei erkennbar gewesen wären, wenn die Aufsicht und die Auditoren nur genauer hingesehen hätten. Wie sieht es dann ers in einem schwieriger beurteilebaren Bereich aus, wie dem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Da faselte eine Ursula von der Leyen von strengen Strafen, aber in den 80% der Betriebe, die sich bis 2012 erfolgreich ihrer Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen entziehen konnten, wurde seit 1997 kein einziger Verantwortlicher bestraft.
Die Aufsichtslaxheit ist politisch gewollt. So wie das KBA bei VW im Abgasskandal, tragen die Gewerbeaufsichten und die sie beeinflussenden Politiker einen großen Teil der Verantwortung für den Erfolg der Unternehmen bei ihrem Unterfangen, das Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz möglichst weit aus den Betrieben herauszuhalten.

Deutschland außer Kontrolle

Im Jahr 2012 wurde klar, dass die Gewerbeaufsichten massenhaft Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz zuließen: Bei 80% der Betriebe fehlte der Bereich der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Aber auch heute ignoriert eine südeutsche Gewerbeaufsicht, dass ein Mitarbeiter in einem Großbetreib unter ganz erheblichen Druck gesetzt wurde, nachdem er eine psychische Fehlbelastung gemeldet hatte. Erst als noch andere Mitarbeiter ähnliche Meldungen abgaben, wurde das Problem gelöst. Der betroffene Mitarbeiter war danach aber 12 Wochen arbeitsunfähig. Die Gewerbeaufsicht ignoriert das nicht nur, sondern lobt das Unternehmen für sein Bemühen, die Arbeitsschutzvorschriften jetzt ganzheitlich zu erfüllen.
Damit die Wirtschaft läuft, dulden Politiker Gesetzesbruch. Nicht nur bei VW schauen die deutschen Behörden weg. Sie wachten erst auf, als die Beweislage sie dazu zwang. Die Beweise hätten die deutschen Behörden schon längst selbst finden können, wenn sie proaktiv kontrolliert hätten. Aber das überließen die Deutschen den Amerikanern.

Gesundheitsförderung bei VW in Kassel

http://www.focus.de/regional/hessen/gesundheit-von-steh-sitz-arbeitsplatz-bis-rundum-check-gesundheit-bei-vw_id_3593472.html

[…] Doch was sagt der bei Europas größtem Autobauer traditionell einflussreiche Betriebsrat zu den Angeboten? „Wir sind der Treiber für eine betriebliche Gesundheitsförderung“, betont Betriebsratsmitglied Thomas Frye. „Die Menschen nehmen das an.“ Denn solche Untersuchungen machten dem Arbeitgeber deutlich, dass die Belastung gestiegen sei. „Die Frage ist, was wir mit den Ergebnissen machen. Das ist die Herausforderung der nächsten Monate und Jahre.“ […]

In vielen Fällen sind die Arbeitnehmervertreter tatsächlich die Treiber.
 

[…] Das BGM ist freiwillig, es gibt keine gesetzliche Grundlage. Doch es gebe Berührungspunkte mit dem Arbeitsschutz bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen, betont Walle. Erst 2013 sei das Thema psychische Belastung im Arbeitsschutzgesetz an eine prominente Stelle gehoben worden. Seitdem seien Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen auch daraufhin zu beurteilen. […]

Gute Darstellung des Verhältnisses von Arbeitsschutz und BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Aber die Darstellung, dass die Arbeitgeber erst seit 2013 zur Beurteilung psychischer Belastungen verpflichtet sind, ist schlicht falsch: Sowohl der Gesetzgeber wie auch die BDA (Arbeitgebervereinigung) haben genügend deutlich gemacht, dass die Hinzunahme psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz nur eine Klarstellung bereits geltenden Rechts ist. Die Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes kann daher nicht als Ausrede für Versäumnisse in der Vergangenheit mißbraucht werden.
 

[…] Eine reelle psychische Gefährdungsbeurteilung werde allerdings noch Jahre dauern, betont VW-Werkarzt Nöring. Es gebe noch keine Normwerte, zudem sei beispielsweise nicht objektiv zu ermitteln, wann eine Erschöpfung eintrete und welche Folgen diese habe. „Das ist pures Empfinden.“ […]

Auch das ist so nicht richtig. Es gibt seit vielen Jahren Testverfahren, die ihrerseits auch wissenschaftlich getestet wurden. Außerdem: Gerade wenn Normen fehlen, entsteht ein Gestaltungsspielraum, in dem der Mensch situationsgerecht entscheidet, was eine Fehlbelastung ist und was nicht. Dafür entstand das Arbeitsschutzgesetz im Jahr 1996 als Rahmengesetz. Innerhalb dieser Vorschrift müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam betriebsgerechte Lösungen erarbeiten, und zwar auch für den Umgang mit psychischen Belastungen seit 1996 (höchstrichterlich bestätigt im Jahr 2004), nicht erst seit 2013. Genau dafür ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer als Pflicht vorgeschrieben. Das Fehlen gesetzlicher Regeln und das Fehlen von Normen ist in der Rechtsprechung sogar ein wesentlicher Bestandteil der Begründung der Mitbestimmungspflicht der Arbeitnehmervertretungen: Wo im Arbeitsschutz Regeln gestaltbar sind, hat der Arbeitgeber sie zu gestalten und dabei die Mitbestimmung zu respektieren.

Ursula von der Leyens "knallharter Strafenkatalog"

Die Arbeitsministerin nutzt in der BILD das anschauliche “jederzeit erreichbar”-Thema um ihr Engagement im Arbeitsschutz zu zeigen:
http://www.bild.de/digital/handy-und-telefon/arbeitsrecht/firmen-stoppen-handystress-24604238.bild.html

11.06.2012, 23:57 | Handy
Muss ich wirklich immer erreichbar sein? Firmen stoppen Handy-Stress
Ständig erreichbar, Mails und Anrufe vom Chef auch nach Feierabend – immer mehr Arbeitnehmer macht der Handy-Stress krank. Damit soll nun Schluss … mehr…

Volkswagen hatte da ja schon etwas zum Vorzeigen. Wer sagt denn, dass die Arbeitgeber hier nichts tun? Allerdings auch: Wer sagt schon, dass bei Volkswagen die große Mehrheit der Mitarbeiter gewerkschaftlich sehr gut organisiert ist? Da ist es einfach, den Arbeitgeber zur Beachtung der Vorschriften des Arbeitsschutzes zu bewegen. Die Bundesarbeitsministerin hängt sich hier an eine Errungenschaft an, die der VW-Betriebsrat bereits im Dezember 2011 durchsetzen konnte.

Mehrere deutsche Topunternehmen führen jetzt Regeln zur Erreichbarkeit in der Freizeit ein.

Bei genauem Hinsehen sind viele dieser “Regeln” allerdings nur das, was die Arbeitsschutz- und Arbeitszeitvorschriften ohnehin vorschreiben. Dass sich Arbeitgeber an gesetzliche Vorschriften halten, kann man heute eben schon als menschenfreundliche Großtat verkaufen.
Wird es nun bedrohlich für die Arbeitgeber?

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU): “Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. …”

Das ist albern, und dann auch noch im Wiederholungsprogramm. Was nützt ein “knallharter Strafkatalog”, der nach über 16 Jahren Mißachtung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes so gut wie nie zum Einsatz kam? Außerdem sind Verstöße gegen Arbeitsschutzregeln in den meisten Fällen erst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit. Und das ist gut so, denn über Ordnungswidrigkeiten kann man unverkrampfter reden, als über Straftaten. Sinnvollerweise wird es erst bei Wiederholung, bei grober Fahrlässigkeit und bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Arbeitsschutzvorschriften strafrechtlich ernst für Arbeitgeber.
Was soll der Lärm der Ministerin jetzt? Es lag an Politikern, die die Aufsichtsdienste immer mehr der Haushaltslage wegen abgebaut hatten, dass die Mehrheit der Unternehmen den ganzheitlichen Arbeitsschutz bis heute noch nicht implementiert haben. Und nun fuchtelt Ursula von der Leyen zur Ablenkung mit einem Strafenkatalog herum. Das ist natürlich viel einfacher, billiger und populistisch wirksamer, als – eine Anregung an die Arbeitsministerin – es den Gewerbeaufsichten und den Berufsgenossenschaften endlich zu ermöglichen, Unternehmen kompetenter und aufmerksamer kontrollieren zu können. Das kostet nämlich richtiges Geld.
Und wer sind die “Chefs”, die ihre Mitarbeiter nun auch noch in den Wochenenden schützen sollen? Ein Großteil der Chefs will keine Mitarbeiter quälen, sondern mit ihnen mindestens ordentlich umgehen. Dazu kommt noch, dass viele Chefs außerdem selbst Opfer von Arbeitgebern sind, die seit 1996 den Arbeitsschutz in wichtigen Punkten nachhaltig (und zum Teil auch recht “aktiv”) mißachten. Dem unteren Management wird dabei vom höheren Management gerne Verantwortung für Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen usw. zugeschoben, ohne dass die Menschen im unteren Management die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Unterweisung erhalten haben. Es gibt genug untere Führungskräfte (Teamleiter, Projektleiter usw.), die sich nach einem starken und ernsthafteren Arbeitsschutz sehnen, der es dem höheren Managements verbietet, “stretched Targets” zu setzen, die nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch diese Führungskräfte krank machen können. Statt dessen muss sich nun “jeder Chef” Drohungen von Politikern anhören, die den Kontakt zum heutigen Arbeitsalltag verloren haben.
Politik: Erst schlafen, nun viel Gedöns machen und dann auch noch Leute bedrohen, die ohnehin selbst schon genug psychisch fehlbelastet sind. Das ist zu billig und zu langweilig.
 
Siehe auch:

Ministerium hilft Arbeitgebern bei der Prioritätenverwirrung

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Meldungen/Fachtagung-Gesundheit-Erfolgsfaktor-Arbeitswelt-VW.html (zur bundesweiten Fachtagung “Erfolgsfaktor Gesundheit: Gesundheit in einer sich wandelnden Arbeitswelt” am 9. und 10. Mai 2012 im MobileLifeCampus in Wolfsburg):

… Bei Volkswagen wird Gesundheitsmanagement groß geschrieben. Mit einem freiwilligen Gesundheits-Checkup ermöglicht das Unternehmen jedem Mitarbeiter eine einstündige kostenlose Untersuchung zur Früherkennung gesundheitlicher Risiken. ,,Dieses Angebot wird sehr stark angenommen: Mehr als 74.000 Mitarbeiter im Konzern haben sich schon untersuchen lassen”, so Volkswagen Personalvorstand Dr. Neumann. …

Von der Leyens Ministerium hilft der Industrie offensichtlich gerne beim Agendasetting: Herausgestellt wird die Untersuchung von Mitarbeitern. Das ist verkehrt. Dr. Neuman weiß, dass die Untersuchung der Arbeitsplätze Primärprävention ist. Das heißt, dass sie Vorrang vor der Untersuchung von individuellen Personen hat. Warum stellt er die durchaus vorhandenen Leistungen von VW im Arbeitsschutz nicht heraus?
Es geht ja nicht darum, die Arbeitgeber alleine für die Gesundheit der bei ihnen beschäftigten Menschen veranwortlich zu machen. Genau so falsch ist es aber, die individuelle Verfasstheit von Arbeitnehmern in den Vordergrund zu stellen. Im “Gesundheitsmanagement” rücken die Arbeitgeber diesen Menschen gerne mit individuellen Untersuchungen zu Leibe, und das Bundesarbeitsministerium hilft den Arbeitgebern auch noch dabei, die Prioritäten verkehrt darzustellen.
In einer demokratisch beschlossenen Norm vorgeschrieben (aber missachtet von der Mehrheit der Arbeitgeber) ist, dass die an den Arbeitsbedingungen ansetzende Verhältnisprävention Vorrang vor der am Individuum ansetzenden Verhaltensprävention hat. Die Arbeitsministerin und der Personalvorstand von VW wissen das. Dass sie die Prioritäten verkehren ist also kein Versehen mehr.

IG Metall will psychische Erkrankungen amArbeitsplatz zum Thema machen

http://www.seknews.de/2012/03/26/ig-metall-will-psychische-erkrankungen-am-arbeitsplatz-zum-thema-machen/

… Dass psychische Erkrankungen und Burnout keine Erfindungen sondern Realität sind, bestätigte der Leiter des Gesundheitswesens im Volkswagenwerk Baunatal, Professor Reinhard Nöring. „Ich arbeite seit 25 Jahren im Werk. Am Anfang habe ich diese Erkrankungen nicht gesehen, heute aber sehe ich sie“, sagte er. …

2012-06-17: VW hat es wohl auch seinem Betriebsrat zu verdanken, dass das Unternehmen jetzt beim Employer Branding etwas vorzeigen kann. Im “Burn-out-Ranking” vom manager magazin ist VW das zweitfreundlichste DAX-Unternehmen.

… Unter dem zugespitzten Titel „Arbeiten bis zum Burnout – oder bist Du einfach nur nicht hart genug?“ lud die Metallgewerkschaft deshalb Angestellte zu einem Informationsabend ein …

(Link nachträglich eingefügt)
Zum Stichwort “Thematisierung in den Medien” interessiert mich immer auch die von mir genossenschaftlich mitbesessene TAZ. Die Fragestellung der “Metallgewerkschaft” sollte die stahlharten (wenngleich auch feminisierten(※)) Tazzler (Anne Koark und Barbara Dribbusch) doch aufwecken können. Über eine DGB-Studie schreibt dann auch die TAZ etwas: http://www.taz.de/Studie-zu-Arbeitsstress/!90446/. Angesichts des Zeugs, das die Tazzler zum Thema der psychischen Belastung am Arbeitzplatz schreiben, wäre mal ein Interview mit Jochen Prümper fällig. Anne Koark und Barbara Dribbusch könnten da mit dem Fahrrad hinfahren.
(※) “Feminisierung” beklagt jedenfalls “Gerda” am 28.03.2012 um 14:59 Uhr. Schreibt die “Die Wahrheit”-Redaktion jetzt auch schon die Kommentare?

Aktuelle Themen der Arbeitswissenschaft

GfA-Kongress, Februar 2011
Die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) listet interessante Themen auf:
http://www.gfa2012.de

In einer immer komplexer, dynamischer und vernetzter agierenden Welt wird es umso wichtiger, den Menschen und die Gesamtheit seiner psychischen und physischen Eigenschaften wirksam in der Produkt- und Produktionsgestaltung zu berücksichtigen. Zur nachhaltigen Gestaltung von Arbeitssystemen ergeben sich wichtige methodische wie anwendungsbezogene Themen:

  • Berücksichtigung des demographischen Wandels
  • Ergonomische Produkt- und Produktionsgestaltung
  • Psychische und physische Belastung und Beanspruchung
  • Gesunde, effiziente und sichere Arbeitsplanung/-gestaltung
  • Menschliche Zuverlässigkeit in Arbeitssystemen
  • Modellierung kognitiver Prozesse und kognitive Ergonomie
  • Gestaltung von Assistenzsystemen
  • Gesundes Führen und Organisationsentwicklung
  • Kulturelle Aspekte in der Arbeitswissenschaft
  • Robuste Systemgestaltung (engl.: Resilience)

 
GfA-Frühjahrskongresse:
http://www.gfa-online.de/kongresse/fruehjahrskongress.php

Frühjahrskongress 2012 
Das Fachgebiet Arbeits- und Organisationspsychologie des Fachbereichs Maschinenbau der Universität Kassel richtet vom 22. bis 24. Februar 2012 den 58. Frühjahrskongress der GfA aus, der unter dem Motto “Gestaltung nachhaltiger Arbeitssysteme – Wege zur gesunden, effizienten und sicheren Arbeit” steht.

 
Schreiben des diesjährigen Veranstalters:
http://www.uni-kassel.de/uni/universitaet/nachrichten/article/gesundheit-am-arbeitsplatz-durch-nachhaltige-arbeitssysteme-und-respektvollen-umgang.html

Gesundheit am Arbeitsplatz durch nachhaltige Arbeitssysteme und respektvollen Umgang 
Der Anteil der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist erheblich angestiegen. Das ließe sich durch nachhaltig gestaltete Arbeitssysteme und respektvollen Umgang vermeiden, so die Expertenmeinung beim Kongress der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft in Kassel.
Wege zur gesunden, effizienten und sicheren Arbeit diskutieren rund 300 Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft auf dem 58. Frühjahrskongress der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) vom 22. bis 24. Februar in Kassel. Prof. Dr. Oliver Sträter, Arbeits- und Organisationspsychologe an der Universität Kassel, richtet den Kongress in Kooperation mit der Volkswagen AG Werk Kassel für die GfA aus.

 
http://www.nordhessische.de/news.php?id=2054&c=64


„Derzeit sind mehr als 10 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage von Mitarbeitern und Führungskräften über alle Berufssparten psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zuzuschreiben“, sagte Sträter. Seit Anfang 1990 sei eine Verdreifachung der psychischen Erkrankungen zu verzeichnen. Dabei sei die Dauer der Ausfalltage mit durchschnittlich 22,6 Tagen je Krankheitsfall, die psychisch erkrankte Mitarbeiter vom Arbeitsplatz fernbleiben, angestiegen. Diese Krankheitsdauer übersteige sogar die Anzahl der Ausfalltage aufgrund von Herz-Kreislauf- oder Muskel-Skelett-Erkrankungen, so Sträter weiter: „Moderne Arbeitswelten müssen daher eine weiterentwickelte Arbeitskultur und gute Führung etablieren.“