Falsche Prioritäten in Berlin

Interessant ist an der folgenden Antwort (2009) des SPD-geführten Stadtstaates Berlin auf eine Anfrage der CDU, dass der Respekt vor dem Arbeitsschutzgesetz nicht deutlich wird: Verhaltensprävention und Verhältnisprävention gehören zwar zusammen, aber wo bleibt die Priorität der Verhaltensprävention? Schlafen die Personalräte?
http://www.cdu-fraktion.berlin.de/Initiativen/Kleine-Anfragen/Schule-Bildung/Krankenstand-der-Lehrkraefte

Kleine Anfragen
zum Thema Schule, Bildung

Sascha Steuer, CDU
Krankenstand der Lehrkräfte

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/13446
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand an den Berliner allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und wie hoch war dieser in den letzten drei Schuljahren (bitte nach Schularten und Bezirken gliedern)? 
2. Wie hoch war der monatliche durchschnittliche Krankenstand an den Berliner allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im ersten Schulhalbjahr 2008/09 (bitte nach Schularten und Bezirken gliedern)?

Zu 1. und 2.: Die Fehlzeiten der Lehrkräfte werden der Serviceeinheit Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung übermittelt und von den regionalen Personalstellen im IT-Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) gespeichert. Der Auswertung der in IPV erfassten Daten hat der Hauptpersonalrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei der Einführung des Datensystems allerdings ausdrücklich widersprochen. Daher ist es nicht möglich, diese Frage zu beantworten.

3. Welche Maßnahmen hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen, um den Krankenstand der Lehrkräfte zu senken und welche dieser Maßnahmen haben dazu beigetragen, den Krankenstand deutlich zu senken?
4. Wie will der Senat den Krankenstand bei den Lehrkräften senken und mit welchen Angeboten soll dies im Rahmen des Gesundheitsmanagements umgesetzt werden?

Zu 3. und 4.: Durch Maßnahmen zur Verhaltensprävention sowie Verhältnisprävention sollen die Schulen im Umgang mit berufsbedingten Belastungen unterstützt werden und die Lehrkräfte entsprechende Strategien erwerben. Sie ergänzen einander zu einem ganzheitlichen Präventionskonzept zur Gesundheitsförderung der Lehrkräfte. Die Verhältnisprävention beinhaltet die Schaffung gesundheitsadäquater Arbeitsbedingungen, die neben den vorgegebenen personellen und sächlichen Rahmenbedingungen vor allem von dem Zusammenwirken der an Schule Beteiligten abhängen. Die Verhältnisprävention zielt darauf ab, durch Organisations- und Personalentwicklung die Verhältnisse am Lehr- und Lebensort Schule so zu verändern, dass die Arbeitsbedingungen nicht als belastend wahrgenommen werden. [Anmerkung: Das Arbeitsschutzgesetz verlangt nicht, das Arbeitsbedingungen nicht als belastend wahrgenommen werden, sondern es verlangt, dass Arbeitsbedingungen nicht fehlbelastend sind.] Organisations- und Personalentwicklung sowie Formen der Zusammenarbeit und Kooperation der Beteiligten legt die Schule in ihrem jeweiligen Schulprogramm fest.
Neben den beschriebenen Maßnahmen ist vor allem die Verhaltensprävention sowohl durch Fortbildungen als auch durch weitere Maßnahmen in den Blickpunkt genommen worden. Hierzu ist gemeinsam sowohl mit Arbeitsmedizinern als auch mit der Unfallkasse Berlin ein „Konzept zur Erfassung und Reduzierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen von Lehrkräften“ erstellt worden, das verschiedene Maßnahmen vorsieht:
• Im Rahmen des o.g. Konzeptes werden zweitägige Fortbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter als Präventivmaßnahme im Rahmen des Arbeitsschutzes bzw. Gesundheitsmanagements durchgeführt, in denen Kompetenzen zur Gestaltung von Arbeitsprozessen, Zeit- und Stressmanagement sowie Kommunikationskompetenzen (Umgang mit Störungen und Konfliktmanagement) vermittelt werden. Diese Fortbildungen haben 2004 begonnen. Bislang haben ca. 750 Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter an dieser Fortbildung teilgenommen.
• Ebenfalls in Umsetzung des o.g. Konzeptes sind Lehrkräfte der Berliner Schulen in einer mehrtägigen Fortbildung als Moderatorinnen und Moderatoren für Gesundheitszirkel an Berliner Schulen fortgebildet worden. Diese Moderatorinnen und Moderatoren sollen Schulen über Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte Krankheiten und deren mögliche Ursachen beraten. Ziel ist es einen Katalog möglicher Maßnahmen für Schulen zu erarbeiten.
Zusätzlich wurden Projekte mit anderen Institutionen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Institut für Präventivmedizin der Tagesklinik und Fachambulanz für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Potsdam) zum Thema Lehrergesundheit und mehrere Gesundheitstage für Schulen durchgeführt.

5. Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen und in welchem Umfang werden von den Berliner Lehrkräften nachgefragt und gibt es dabei Unterschiede nach Geschlecht, Alter oder Schulart?

Zu 5.: Zur Beantwortung dieser Frage ist eine anonymisierte Auswertung von Daten der Unfallkasse, des betriebsärztlichen Dienstes sowie anderer beteiligter Organisationseinheiten nötig. Diese Datensätze liegen meiner Verwaltung nicht vor. Die von Ihnen gewünschte Auswertung kann innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht sichergestellt werden.
Berlin, den 26. Juni 2009
In Vertretung
Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt. Anmerkungen in eckigen Klammern.)
http://www.cdu-fraktion.berlin.de/Initiativen/Kleine-Anfragen/Schule-Bildung/Vernachlaessigt-der-Senat-die-Gesundheitsfuersorge-der-Lehrkraefte-bewusst

Kleine Anfragen
zum Thema Schule, Bildung

Sascha Steuer, CDU
Vernachlässigt der Senat die Gesundheitsfürsorge der Lehrkräfte bewusst?

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/13455
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Gültigkeit besitzt die Dienstvereinbarung über betriebliches Gesundheitsmanagement (DV-Gesundheit) für Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst und wie wird die DV-Gesundheit an den Berliner Schulen umgesetzt?

Zu 1.: Die Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) gilt für alle Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst und damit auch für die Dienstkräfte des Landes Berlin an der öffentlichen Berliner Schule.
Analog zu den Regelungen der DV Gesundheit ist in allen betroffenen Dienststellen im Sinne der Anlage zum Personalvertretungsgesetz Berlin innerhalb der Berliner Schule ein Ausschuss für Gesundheitsmanagement bereits eingesetzt worden oder konstituiert sich innerhalb der nächsten Monate. Teilweise erfolgt die Aufgabenwahrnehmung auch in Zusammenhang mit der Sitzung des arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschusses.
Es sind Moderator(en)/innen für Gesundheitszirkel ausgebildet worden, welche auf Anforderung von Schulen bzw. der Schulaufsicht Gesundheitszirkel durchführen. Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes werden von dem von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragten ar-beitsmedizinischen Dienst regelmäßig durchgeführt.
Durch Maßnahmen zur Verhaltens- sowie Verhältnisprävention werden die Schulen im Umgang mit berufsbedingten Belastungen unterstützt. Lehrkräfte können entsprechende Strategien erwerben.
In Kooperation mit dem arbeitsmedizinischen Dienst sowie der Unfallkasse Berlin werden Fortbildungen für Lehrkräfte und Führungskräfte der Berliner Schule zur Verhaltens- und Verhältnisprävention, zum Führungsverhalten und zur Teambildung angeboten.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 3. und 4. Ihrer Kleinen Anfrage Nr. 16/13446 über „Krankenstand der Lehrkräfte”.

2. Warum wird trotz gesetzlicher Verpflichtung (§ 84 Abs. 2 Satz 120 SGB IX) das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Teil der DV-Gesundheit nicht in Schulen umgesetzt?

Zu 2.: Im November 2008 wurden alle öffentlichen Schulen auf die Gültigkeit der DV Gesundheit und ins-besondere auf die dort bestehenden Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hingewiesen.
Gleichzeitig wurde darum gebeten, eine Rückmeldung über Erfahrungen im Umgang mit diesen Regelungen zu geben, um ggf. mit den Beschäftigtenvertretungen Verfahren entwickeln zu können, die die Umsetzung der DV Gesundheit sicherstellt.
Bislang sind keine Probleme in diesem Zusammenhang benannt worden.

3. Wer ist neben dem Personalrat/Frauenvertretung/ Schwerbehindertenvertretung und dem/der Arbeitsmediziner/in Ansprechpartner/in für Gesundheit in Schulen?
4. Wer koordiniert die präventiven Maßnahmen, Aktionen und Aufgaben zur Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsvorsorge in den Schulen oder gibt es vergleichbar mit der DV-Gesundheit einen Ausschuss für Gesundheitsmanagement an den Schulen?

Zu 3. und 4.: Die Referatsleitung der regionalen Schulaufsicht ist grundsätzlich für die Umsetzung der DV Gesundheit Ansprechpartner/in. In Einzelfällen nehmen zusätzlich auch andere Dienstkräfte in den Referaten (Schulaufsicht, Verwaltungsleitungen) Funktionen innerhalb des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements wahr.
In den einzelnen Schulen ist die Schulleitung für die Umsetzung des Gesundheitsmanagements im Rahmen der bestehenden Regelungen verantwortlich.
Vereinzelt nehmen Lehrkräfte im Auftrag der Schulleitung – unabhängig von den arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Funktionen wie beispielsweise Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte – auf die Schule begrenzte Aufgabenstellungen wahr.
Soweit von einzelnen Lehrkräften aufgrund individueller Kenntnisse und Erfahrungen Multiplikatorentätigkeiten im Gesundheitsmanagement wahrgenommen werden, erfolgt dies zwischen den Schulen untereinander oder unter Moderation der Schulaufsicht.

5. Warum gibt es in den Bezirken oder in der Hauptverwaltung für Schulen der einzelnen Bezirke keine/n Gesundheitskoordinator/in und warum nicht?

Zu 5.: Die Funktion eines/einer Gesundheitskoordinator(s)/in wird von der örtlichen Referatsleitung bzw. der Schulaufsicht in den regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wahrgenommen.
Berlin, den 29. Juni 2009
In Vertretung
Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2009)

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt.)
Es gibt also eine Dienstvereinbarung. Das muss ja auch sein. Aber wie kann es dann passieren, dass die Verhältnisprävention (siehe Antworten auf die Anfrage 13446) nicht Priorität hat?

Liebe Parteien …

Liebe CDU, CSU, FDP, Grüne, Die Linke, Piraten, SPD!
Die große Mehrheit der Unternehmen hat keine Lust, sich an das Arbeitsschutzgesetz zu halten. Es sind überwiegend die Betriebsräte, die sich zum Teil in recht aufreibender Arbeit dieser Anarchie entgegenstellen. Die Aufsichtsorganisationen, auf deren Einsatzfreude Sie, liebe Politiker, durchaus Einfluss haben, kontrollieren offensichtlich nicht in einer sehr wirksamen Weise. Wie werden Sie dieser offenen Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes ein Ende bereiten?
Wenn Sie in einem Ihrer Webauftritte eine Seite zu dem Thema haben, senden Sie mir bitte einen Link.
(Und nein: Das Thema der psychischen Belastung am Arbeitsplatz ist nicht neu und die Messung psychischer Belastung ist nicht kompliziert.)
 


2011-10-20
Es gibt eine Partei zum Thema: Arbeit und Familie. Das Programm ist interessant. Zielgruppe ist wohl die Masse der Angestellten. Der Mitgliederbetreuer der Partei empfiehlt auch Gewerkschaftsmitgliedschaft:

Treten Sie in Ihre zuständige Gewerkschaft ein. Und falls Sie bereits in einer Gewerkschaft sind, dann bringen Sie Ihrem Vertreter eventuelle Überlastungen zur Kenntnis. Dies geht auch anonym, wenn Sie das wünschen.

Solche “Themen-Parteien” haben es nicht leicht.
 


2012-06-22
Eine grüne Partei in Belgien: Ecolo
 


2012-06-23
SPD und DIE GRÜNEN in NRZ: Ganzheitlicher Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag:
http://blog.psybel.de/2012/06/23/nrw-koalitionsvertrag-gute-arbeit-anstaendige-arbeitsbedingungen/
 


2012-10-25
http://blog.psybel.de/bundestagsdebatte-17-201-top-6/
 

Antrag der SPD und der Grünen in Bremen

http://www.gruene-fraktion-bremen.de/cms/default/dokbin/353/353353.antrag_psychische_belastung_muss_schwerp.pdf

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 1422
10. 09. 10
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Psychische Belastung muss Schwerpunkt des Arbeitsschutzes werden
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der psychisch bedingten Krankschreibungen in Deutschland um fast 40 % erhöht, während der Krankenstand mit 3,3 % heute nicht über dem des Jahres 2000 liegt. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) waren 1,6 der durchschnittlich gut zwölf Tagen, die jede/r Arbeitnehmer/-in 2009 krank geschrieben war, psychisch bedingt. Nicht selten bewirken psychische Erkrankungen lange Fehlzeiten im Betrieb. Dennoch werden die Effekte psychischer Belastungen auf körperliche und seelische Gesundheit nach wie vor unterschätzt.
Die von Bund, Ländern und Unfallversicherern getragene Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) berücksichtigt psychische Fehlbelastungen in der Arbeitsperiode 2008 bis 2012 als Querschnittsthema. Einzelschwerpunkte des von der GDA geförderten betrieblichen Gesundheitsschutzes sind derzeit die Vermeidung und Verringerung von Arbeitsunfällen, Muskel-Skelett-Belastungsstörungen und Hauterkrankungen. Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

  1. Der Senat wird gebeten, psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz im staatlich verantworteten Arbeitsschutz des Landes Bremen angemessen zu berücksichtigen und das Bewusstsein für diese Problematik bei Arbeitgebern/-innen und Arbeitnehmern/-innen aktiv zu fördern.
  2. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, sich der wachsenden Bedeutung psychischer Erkrankungen im Arbeitsleben entsprechend dafür einzusetzen, dass psychische Belastungsstörungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung als eigenständiger Arbeitsschwerpunkt in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verankert werden.

Helga Ziegert, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

So richtig begriffen haben diese Politiker das Thema nicht. Mit so allgemein gehaltenen Anträgen wird es hier keinen Fortschritt geben. Konkret erforderlich ist, die Stärkung der Gewerbeaufsicht voranzutreiben. Die GDA bringt diese Stärkung nicht.
Siehe auch: http://www.taz.de/1/nord/bremen/artikel/1/stress-bis-in-die-fuehrungsetagen/