Betriebsräte als Auditoren

http://www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations/corporate_governance/Pages/supervisory_board.aspx


Claudia Rudolf-Misch ist seit November 2010 vom Betriebsrat entsandtes Mitglied des Aufsichtsrates der Kapsch TrafficCom AG. Sie ist seit Juni 2004 als Verantwortliche für das integrierte Managementsystem HSSEQ (Health-Safety-Security-Environment-Quality) für Kapsch TrafficCom tätig. Sie ist zertifizierte Managerin und Auditorin nach ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001. Claudia Rudolf-Misch schloss 2001 ihre MBA-Ausbildung ab.

Österreich: Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

http://www.bmask.gv.at/site/Startseite/Topnews/Hundstorfer_Mehr_Praevention_bei_psychischen_Belastungen_in_Betrieben

Hundstorfer: Mehr Prävention bei psychischen Belastungen in Betrieben
16.08.2012 Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ist weiterer Baustein im Paket zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Die heute von Sozialminister Rudolf Hundstorfer in Begutachtung geschickte Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchg) bringt die verstärkte Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der betrieblichen Prävention. “Wir wissen, dass in der Arbeitswelt psychische Belastungen und Gefährdungen zunehmen. Diese sind oft die Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen”, so Hundstorfer. Die Novelle regelt nun klar, dass im Betrieb auch Gefahren ermittelt und beurteilt werden müssen, die zu psychischen Belastungen führen können. “Nach der Gesundheitsstraße, dem Präventivprogramm fit2work und der kürzlich in Begutachtung geschickten Invaliditätspension Neu baut auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit”, unterstrich der Sozialminister.
Schon bisher war der Arbeitgeber verpflichtet, den einzelnen Arbeitsplatz auf Gefährdungen der physischen Gesundheit des Arbeitnehmers – etwa durch Chemikalien, gefährliche Arbeitsvorgänge usw. – zu evaluieren. Nunmehr sind auch Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu überprüfen. Damit sollen Fehlbelastungen, die zu psychischen Erkrankungen führen, vermieden werden, indem entsprechende Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter psychischer Belastungen gesetzt werden müssen. Dies können etwa Änderungen bei den Arbeitsabläufen oder die Klärung von Zuständigkeiten sein. Außerdem sollen in Zukunft auch geeignete Fachleute, insbesondere ArbeitspsychologInnen, mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren betraut werden können.
Mit den geplanten Änderungen werden auch weitere notwendige Aktualisierungen und Anpassungen durchgeführt z.B. die Erhöhung der Geldstrafen um 15 Prozent.
Downloads:

Suche: https://www.google.at/search?q=Novelle+Arbeitnehmerinnenschutzgesetz

Kamillentee kochen gegen das Burnout

http://derstandard.at/1343745014031/Burnout-Anti-Burnout-Trainings-Maslach

… Das Problem all dieser Angebote Burnout-Trainings, Yoga usw.: Ihre Wirksamkeit ist kaum erforscht. “Wer daran glaubt”, schreibt ein Betroffener in einem Lebenshilfe-Forum, “der kann sich auch Kamillentee kochen gegen das Burnout.” Er dürfe dann nur nicht behaupten, dass er allein durch den Tee geheilt worden sei. (Peter Illetschko, STANDARD, 17.8.2012) …

Auch Der Standard hätte sich mit der Recherche ein bisschen mehr anstrengen sollen: In Österreich gibt es einen Arbeitsschutz, in den der Gesetzgeber jetzt auch explizit psychische Belastungen mit einbeziehen wird. (In Deutschland ergibt sich dieser Einbezug zwar aus der Rechtsprechung und der Bildschirmarbeitsverordnung, aber ich halte die österreichische Lösung für sauberer.)

Kunde bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft

Die Präsentation von Heinrich Preiss ist eine gute Einführung in OHSAS 18001, ein britischer Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS), der international schon gut verbreitet ist.
Ing. Heinrich Preiss, KWI Consultants GmbH, 2011-02-24, http://www.voesi.at/Files/Grundlagen OHSAS 18001.pdf:

  • „Kunde“ bei ISO 14001 ist das Umfeld des Betriebs (Gesellschaft)
  • „Kunde“ bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft

ISO 14001 System ist in der Regel auf OHSAS erweiterbar

Mitbestimmung der Beschäftigten durch Einbeziehung

  • Gefährdungserkennung, Risikobewertung, Maßnehmenfestlegung
  • Unfalluntersuchung
  • Entwicklung von Politik und Zielsetzungen
  • Beratung bei Veränderungen
  • Interessenvertretung
  • Beratung von Kontraktoren bei Änderungen

Anmerkungen:


 
Ich meine, dass es in Arbeitnehmervertretungen (mittlerer und großer Unternehmen) mindestens ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied geben sollte, das die Fähigkeit zur Durchführung eines internen Audits (1st-Party-Audit) hat. Arbeitnehmervertreter sind auch Vertreter der Kunden des Arbeitsschutzes. Daher sollten sie einen Lieferantenaudit (2nd-Party-Audit, manchmal auch Kundenaudit genannt) durchführen können. Beides geht nach ISO 19011:2011.
Außerdem sollten Betriebs- und Personalräte wenigstens grob verstehen, was der Arbeitgeber bei einem Zertifizierungsaudit (sowie dem jährlichen Überwachungsaudit und dem dreijährlichen Wiederholungsaudit) zu tun hat, welche Dokumente dabei vorgelegt werden müssen und welche Dokumente die Zertifizierungsgesellschaft anfertigt (ISO 17021:2011). Diese Dokumente (insbesondere der Abweichungsbericht) sind wichtig für die Betriebsratsarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers siehe auch (siehe auch §81 und §89 BetrVG).
Weitere Notizen in diesem Blog zur Einführung in OHSAS 18001: http://blog.psybel.de/stichwort/ohsas-18001-intro/
 


Als Alternative zu OHSAS 18001 bietet sich auch ILO-OSH an: http://blog.psybel.de/ams-standards/
 

Psychische Belastungen kommen ins Arbeitsschutzgesetz

Jedenfalls in Österreich.
http://arbeitundtechnik.gpa-djp.at/2012/07/11/psychische-belastungen-am-arbeitsplatz/

… Nun hat der Gesetzgeber im ASCHG nachgebessert. Bei der Evaluierung der Gefahren im Rahmen der jährlichen Präventionszeiten ist jetzt explizit die psychische Belastung zu evaluieren – und Gegenmaßnahmen sind vorzuschlagen. “Psychische Belastungen müssen erhoben werden.” freut sich daher die ÖGB-Expertin für den ArbeitnehehmerInnenschutz, Ingrid Reifinger. Die ArbeitsinspektorInnen können Unterlagen verlangen, ob diese Evaluierungen tatsächlich statt gefunden haben und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Die Novelle bringt außerdem Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als fixe Größe in die Betriebe. Sie sind bei der systematischen Erfassung von psychischen Belastungen durch die Arbeit hinzuzuziehen. …

Unter “Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit” wurde im § 68 die Bildschirmarbeitsverordung in das Gesetz eingebaut: “Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist auch auf die mögliche Beeinträchtigung des Sehvermögens sowie auf physische und psychische Belastungen besonders Bedacht zu nehmen. Auf Grundlage dieser Ermittlung und Beurteilung sind zweckdienliche Maßnahmen zur Ausschaltung der festgestellten Gefahren zu treffen, wobei das allfällige Zusammenwirken der festgestellten Gefahren zu berücksichtigen ist.”
Während Edmund Stoiber in Brüssel versucht, insbesondere die Anlage zur Bildschirmarbeitsverordnung aufzuweichern, wandert bei den Österreichern auch die Software-Ergonomie aus der Anlage in den Absatz 2 des § 68 des österreichischen Arbeitsschutzgesetzes ein.
Im § 76 wird vorgeschrieben, dass Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und erforderlichenfalls weitere geeignete Fachleute hinzuzuziehen haben, z.B. auch “in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes.”
Im § 81 müssen Arbeitgeber die Arbeitsmediziner und erforderlichenfalls weitere geeignete Fachleute hinzuziehen, z.B. “in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit- und Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes.”
Der Präventionszeit widmet sich der § 82a. Darin ist auch festgehalten: “Der Arbeitgeber hat pro Kalenderjahr die Sicherheitsfachkräfte im Ausmaß von mindestens 40 v. H. und die Arbeitsmediziner im Ausmaß von mindestens 35 v. H. der gemäß Abs. 2 und 3 ermittelten Präventionszeit zu beschäftigen. Zumindest im Ausmaß der restlichen 25 v. H. der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation gemäß § 76 Abs. 3 bzw. § 81 Abs. 3 beizuziehende sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, oder die Sicherheitsfachkräfte und/oder die Arbeitsmediziner zu beschäftigen.”
Vielleicht sollten wir in Deutschland die Arbeitsschutzgesetzgebung bei den Österreichern abschreiben, auch wenn es immer noch Klärungsbedarf geben könnte. So verwirrt mich im § 82a das “… oder die Sicherheitsfachkräfte …” ein bisschen. Und im § 68 steht: “Auf tragbare Datenverarbeitungsgeräte, die nicht regelmäßig am Arbeitsplatz eingesetzt werden, ist Abs. 2 [darin ist die Software-Ergonomie ein Thema] nicht anzuwenden.” Da ist die Frage interessant, was ein “Arbeitsplatz” ist.
Das Gesetz finden Sie hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910.

Perfide Methoden

http://news.glb.at/news/article.php/20120612112032281

… Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen
Hohe Arbeitsintensität, lange und unplanbare Arbeitszeiten, bezahlte und unbezahlte Überstunden, Vertrauensarbeitszeiten, Schicht- und Nachtarbeit, Arbeitsplatzunsicherheit, widersprüchliche Arbeitsaufgaben bzw. –aufträge, unklare Prioritätensetzung, geringe Qualifikationsmöglichkeiten, qualitative und/oder quantitative Über- bzw. Unterforderung, mangelnde Anerkennung und/oder Unterstützung, permanente Umstrukturierungen, ununterbrochene Ausdünnung der Belegschaften, schleichendes stückchenweises – unmittelbar kaum wahrnehmbares – Draufpacken zusätzliche Arbeitsaufgaben prägen den Arbeitsalltag der meisten Beschäftigten. Internet, E-Mails, Facebook, Twitter u.a., Handys, Smartphones ermöglichen den Unternehmern die Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen, ja verschwinden zu lassen.
Mit den perfidesten Methoden wird immer mehr Output aus den Menschen gepresst. Der Druck ist subtil. Immer öfter werden sie indirekt gesteuert. Die Selbstständigkeit, der eigene Willen der Beschäftigten werden instrumentalisiert für den Unternehmenszweck. Sie sollen agieren wie Unternehmer. Mehr und mehr Verantwortung wird ihnen übertragen, ohne das sie wirklich Handlungs- und Entscheidungsfreiheit haben. Denn Rahmenbedingungen wie Termine, Kosten, Personal, Qualität legt die Unternehmensleitung fest. Dazu werden auch teilautonome Einheiten, Profitcenter und kleinere GmbHs organisiert. Der Taktgeber für die zur Verfügung gestellte Zeit für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe aber ist und bleibt der Unternehmer. Bezahlt wird nicht mehr nach Arbeitszeit. Was zählt, ist das Ergebnis, und Ergebnis ist nur ein anderes Wort für höheren Profit. Etwas anderes wird nicht geduldet.
Folge ist, dass immer mehr Arbeitsstunden in Projekte und Aufgaben gesteckt, nicht angeordnete, unbezahlte Überstunden erbracht werden. Weil das nicht reicht, um die Motivation der Beschäftigten anzutreiben, wird unverhohlen gedroht, nicht mehr in den Arbeits-, Betriebs- bzw. Unternehmensbereich zu investieren oder das Team/die Abteilung aufzulösen. Um die Konkurrenz untereinander anzustacheln, werden nicht nur Vergleichswerte als Referenzgrößen (Benchmarks) mit anderen Unternehmen angeführt, sondern auch mit anderen Werken, Bereichen, Abteilungen, angeblich vergleichbaren Einheiten. Systematisch vergrößern die Unternehmer und andere Verantwortliche die Kluft zwischen vorgegebenen Zielen und Arbeitsaufgaben einerseits und deren Machbarkeit in der vorgegebenen Zeiteinheit andererseits. Wer da nicht mithalten kann, weiß, dass letztlich seine berufliche Existenz auf dem Spiel steht. Zukunftsangst hat in die einstmals relativ sichere Arbeitswelt genommen. Arbeitsplatzzerstörungen wie sie jetzt für 3000 Schlecker Frauen drohen führen durch die zunehmende Arbeitsplatzunsicherheit zu weiterem Stress. …
Anne Rieger, Dipl. Psychologin, hat als Arbeits- und Betriebspsychologin gearbeitet, ehem. Bevollmächtige der IG Metall, arbeitet in Graz für den GLB

Anne Rieger beschreibt die gerade wegen ihrer Subtilität besonders perfiden und unehrlichen Methoden in der heutigen Arbeitswelt aus professioneller Sicht, aber fast hätte ich mich nicht getraut, auf diesen Artikel hinzuweisen. Da steckt ja der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB dahinter. Wird mein Blog dadurch “links”? Aber die Autorin hat in der Sache schlicht recht, ob links oder nicht links. Also putzen Sie ihren Geist erst einmal ordentlich und lesen Sie den Artikel dann ohne irgendeine vorbeugende Ablehnung durch.

AUVA: Psychische Belastungen

http://www.auva.at/mediaDB/MMDB118587_E14.pdf

E 14
EVALUIERUNG
Gefahren ermitteln & beseitigen
Psychische Belastungen

Inhalt
Vorbemerkung
Vorwort
I Informationen zum Thema
  1 Was sind psychische Belastungen?
  2 Was ist Stress?
  3 Fragen und Missverständnisse
  4 Was hält gesund?
  5 Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke
II Ermittlung psychischer Belastungen
  1 Erhebungsinstrumente
  2 Erhebung personenbezogener Daten
III Risikobeurteilung
IV Festlegen und Durchführen von Maßnahmen
  1 Grundsätze der Stressprävention
  2 Präventionsmaßnahmen, die sich auf die Arbeitssituation beziehen
  3 Präventionsmaßnahmen, die sich auf Personen beziehen
V Praktische Instruktionen
  1 Allgemeine Hinweise
  2 Wie können Fragebögen eingesetzt werden?
  3 Welche personenbezogenen Daten können erhoben werden?
  4 Zum beiliegenden Fragebogen
  5 Wie kann der Fragebogen ausgewertet werden?
Vl Anhang
Fragebogen zur Arbeitssituationsbewertung durch Beschäftigte
Liste biografischer Daten
Liste gesundheitsbezogener Daten
Literatur

HUB – E 14 – 0903 Aktualisierte Auflage

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien

Dateiinfo:
Created: Thursday, January 23, 2003 10:44:56 AM
Modified: Thursday, March 15, 2007 08:24:08 AM

Ohne strenge Vorschriften geht es wohl nicht

http://derstandard.at/1336697945107/Psyche-wird-relevanter-Schaerfere-Gesetze-gegen-Stress-im-Job

Schärfere Gesetze gegen Stress im Job
25. Mai 2012, 14:48


Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung, heißt es von der Arbeiterkammer in einer Aussendung: Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung, psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer festzulegen und umzusetzen. Arbeits- und Organisationspsychologen sollen diese Evaluierung vornehmen. Das ist neu, denn bisher mussten Arbeitgeber nur sicherstellen, dass der Arbeitsplatz nicht körperlich krank macht.

Wie in Deutschland, so war es vermutlich auch in Österreich durchaus bereits Pflicht, alles was krank machen kann, zu evaluieren – egal, ob pychische Fehlbelastungen oder schwebende Lasten die Gesundheit gefährden. Das ist zwar logisch, aber freiwillig geht’s eben doch nicht. Man muss den Arbeitgebern offensichtlich klar vorschreiben, was sie zu tun haben. Sie brauchen Anleitung und Aufsicht, sonst beschränkt sich ihre Verantwortung erfahrungsgemäß auf kurzfristiges Kostensenken.
Siehe auch:

Vorsorge funktioniert nicht bei Managern

Das kommt davon, wenn man die falsche Vorsorge erwischt.
https://www.wdf.at/content/site/home/presse/article/769.html?SWS=75a3f73cee4843274283fa4738fad2d2 (WdF – Wirtschaftsforum der Führungskräfte, Österreich)

Psychische Belastung steigt trotz Vorsorge der Manager
In seiner dritten Gesundheitsstudie holte das Wirtschaftsforum der Führungskräfte (WdF) ein aktuelles Bild der Work-Life-Balance und des Gesundheitszustands der heimischen Manager ein. An der gemeinsam mit der Wiener Städtischen Versicherung durchgeführten Befragung haben sich bundesweit über 200 Manager beteiligt. „Das WdF wollte mit dieser Umfrage auch langfristige Änderungen im Gesundheitsbewusstsein und -zustand der Manager erheben“, erläuterte KR Viktor Wagner, stv. Bundesvorsitzender des WdF, die Motivation bei Österreichs größter unabhängiger Managervereinigung.
„Außer unseren Daten gibt es keine verlässlichen Informationen darüber, wie Stress und Belastung sich auf Manager auswirken und eventuell abgebaut werden.“ In der Tat setzen Stress (59%) und Bewegungsmangel (52%) den Führungskräften am meisten zu, 42% klagen über Gewichtsprobleme – alle Werte lagen noch vor zwei Jahren niedriger. …

Ein Test für Manager: Kennen Sie den Unterschied zwischen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention. Wenn nicht, dann können Sie gar nicht beurteilen, ob Sie die richtige Form der Prävention gewählt haben.

Bei den Präventivmaßnahmen stehen Sport (von 72% betrieben), Arztbesuche (62%) und bessere Ernährung (51%) an der Spitze.

Manager setzen nicht nur bei Ihren Mitarbeiter überwiegend auf Verhaltensprävention. Bei der Verhältnisprävention müssten sie aber Verhältnisse in Frage stellen, an die sie selbst glauben.