BEM: Beweispflicht beim Mitarbeiter

In einem Pingback zum Artikel http://blog.psybel.de/datenschutz-im-betrieblichen-eingliederungsmanagement/ ist ein Arbeitgeberberater immerhin ehrlich. Zitat aus http://www.personal-wissen.de/2086/betriebliches-eingliederungsmanagement-warum-sie-bald-tatig-werden-sollten/ von personal-wissen.de:

Nachweispflicht in jedem Fall

Natürlich muss Ihre Kündigung nicht zwingend unwirksam sein, nur weil Sie kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt haben. Allerdings sollten Sie dann nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage waren,

  • einen neuen Arbeitsplatz zu finden, an dem Ihr Arbeitnehmer trotz seiner Erkrankung hätte arbeiten können,
  • den bestehenden Arbeitsplatz so umzugestalten, dass er trotz der Erkrankung vom Mitarbeiter genutzt werden hätte können.

Diesen Nachweis zu führen dürfte in der Praxis sehr schwierig werden, da Sie im Prinzip jede mögliche Änderung des Arbeitsplatzes prüfen müssten. Zudem müssten Sie für jeden Arbeitsplatz, den der Arbeitnehmer im Betrieb alternativ wahrnehmen könnte, begründen können, warum er dort nicht eingesetzt wurde.

Ihr Vorteil durch das betriebliche Eingliederungsmanagement

Wenn Sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, legen Sie diese Pflicht hingegen in die Hände des Arbeitnehmers. Er muss Ihnen beweisen, dass sein Arbeitsplatz entweder entsprechend umgestaltet werden könnte oder dass es eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn gibt. Kann er dies nicht, haben Sie das Eingliederungsmanagement erfolgreich durchgeführt und der Beweis, der vor Gericht so wichtig ist, ist geführt.
Wir wollen uns in den nächsten Teilen dieser Serie ausführlich mit den Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements auseinandersetzen.
Erfahren Sie mehr zum Thema Eingliederungsmanagement bei Experto und im Psybel-Blog.

Schön, dass wir nun wissen, wann ein Eingliederungsmanagement erfolgreich durchgeführt wurde. Damit ein Eingliederungsmanagement auch hinsichtlich ihres seines eigentlichen Zieles der Eingliederung ein Erfolg wird, ist es wichtig, dass Arbeitnehmervertretungen sich mit dem Thema auskennen und von ihrer Mitbestimmungspflicht guten Gebrauch machen.

Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen

 
2014-06-16: Die DGUV hat umgeräumt: http://blog.psybel.de/dguv-raeumt-um/
 


http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/bes_praevgr/arbeitsmedizin/documents/Leitfaden_Psyche_Netz_100310.pdf,
Februar 2010 (Backup)
Inhalt:

Vorwort
1 Rechtliche Grundlagen
1.1 Sozialgesetzbuch VII
1.2 Arbeitsschutzgesetz
1.3 Arbeitssicherheitsgesetz
1.4 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.5 Bildschirmarbeitsverordnung.
2 Psychische Belastungen und ihre Auswirkungen Kapitel
2.1 Erweitertes Belastungs-Beanspruchungsmodell
2.2 Einteilung psychischer Belastungen
2.3 Spezielle Formen psychischer Belastungen
2.3.1 Traumatische Ereignisse
2.3.2 Mobbing
2.3.3 Burnout-Syndrom
2.4 Kurz- u. langfristige Folgen psychischer Belastung u. Fehlbeanspruchung
2.5 Neue Forschungsansätze
3 Praktische Vorgehensweise im Betrieb
3.1 Mögliche Vorbehalte seitens der Betriebe
3.2 Mögliche wirtschaftliche Vorteile für den Betrieb
3.3 Erkennen psychischer Belastungen und Fehlbeanspruchungen im Betrieb
3.3.1 Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
3.3.2 Die Wunschuntersuchung nach § 11 ArbSchG, ArbMedVV
3.3.3 Einführungsgespräch mit dem Unternehmer
3.3.4 Arbeitsplatzbesichtigung, Betriebsbegehung
3.3.5 Weitere mögliche Informationsquellen
3.3.5.1 Auswertung des Unfallgeschehens
3.3.5.2 Analyseverfahren
3.3.5.3 Gefährdungsbeurteilung
3.3.5.4 Vorhandene Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme
3.3.5.5 Gesundheitsberichte
3.4 Bewertung der ermittelten Information
3.5 Präventionsmaßnahmen.
3.6 Weitere Maßnahmen
4 Beispiele zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz Kapitel
4.1 Belastungen von Fahrern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
4.2 Psychische Belastungen von Instandhaltern.
4.3 Manipulation an Schutzeinrichtungen
4.4 Pünktlichkeit im Baugewerbe..
4.5 Druckereibereich Fotosatz
4.6 Altenpflegeheim
4.7 Intensivpflege
4.8 Gestaltung der Arbeit in einem Inbound-Call-Center
4.9 Wiederkehrende monotone Büroarbeit
4.10 Unfall an einer Spritzgießmaschine.
5 Hilfen
5.1 Literatur
5.2 Normen
5.3 Links
5.4 Instrumente
5.5 Depressionen, Angststörungen und traumatische Ereignisse.
5.6 Burnout-Syndrom
5.7 Gesprächsführung
5.8 Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz.
5.9 Neue Forschungsansätze zur Betrachtung der Auswirkungen psychischer Belastungen
5.10 Psychobiologie
5.11 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung.
Glossar

Ähnlich strukturiert, aber knapper: http://blog.psybel.de/2011/02/14/wie-die-aufsicht-prueft/
 
Auszüge:


Beim Mobbing können die folgenden Phasen
unterschieden werden:

  1. Phase: tägliche Konflikte
    • ungelöste Konflikte
    • Schuldzuweisungen
    • persönliche Angriffe
  2. Phase: Mobbing etabliert sich
    • systematische Schikane
    • Verweigerung einer Klärung
    • zunehmende Isolation
  3. Phase: Destruktive Personalverwaltung
    • betriebliche Fehlentscheidungen, z. B. Abmahnung aufgrund von Fehlzeiten
    • unterbleibende Schutzmaßnahmen
  4. Phase: Ausschluss
    • Ausschluss aus der Arbeitswelt, z. B. Eigenkündigung, langfristige Krankschreibung, Frühpensionierung


Soweit ein Ausschnitt aus der Seite 13.
Hemmnisse: Vorbehalte der Arbeitgeber werden in einer Tabelle angesprochen (S. 22 ff.):

  • Wir haben zurzeit andere Sorgen.
  • Wir haben ein gutes Betriebsklima.
  • Das ist bei uns nicht erforderlich.
  • Wir strukturieren gerade um.
  • Wir haben keine Zeit dafür.
  • Zeit- und Kostenaufwand für Maßnahmen sind zu hoch.
  • Mit diesem Thema sind wir überfordert, damit kennen wir uns nicht aus.
  • Für die Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich.
  • Unsere Mitarbeiter wollen das nicht.
  • Wo steht, dass wir uns darum kümmern müssen?

Diese aufgezeigte Liste möglicher Vorbehalte seitens der Unternehmer, welche das Thema „Psychische Belastungen im Betrieb“ aufgreifen, ist nicht abschließend. Wichtig ist im Gespräch mit dem Unternehmer, eine Strategie zu überlegen, solche Vorbehalte gezielt zu hinterfragen, zu durchleuchten, zu relativieren und den Unternehmer ggf. lösungsorientiert zu beraten.

Das war aus der Spalte “Vorbehalt” der Tabelle. Die zwei weiteren Spalten “Vorgehensweise” und “Antwortbeispiele” finden Sie in dem Leitfaden.
Im Kapitel Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (S. 26 ff) wird dem Betriebsarzt der PHQ-D-Fragebogen vorgeschlagen, wenn der Arzt den Eindruck gewinnt, dass bei einem Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit arbeitsbedingte psychische Fehlbeanspruchungsfolgen vorliegen. Hier geht es dann um eine Selbstauskunft und nicht um Arbeitsverhältnisse. Mitarbeiter können sich Betriebsärzten dann anvertrauen, wenn die Betriebsärzte sich auch proaktiv für die Verhältnisprävention einsetzen und dabei nicht nur den Unternehmer, sondern auch die Arbeitnehmervertreter unterstützen. So ist zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige gesetzlich geforderte Arbeitsgrundlage der Betriebsärzte. Dulden sie jedoch über einen langen Zeitraum unvollständige Gefährdungsbeurteilungen, dann tolerieren sie die Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes. Für Mitarbeiter (und deren Vertreter) wird es in diesen Fällen schwerer, Betriebsärzten zu vertrauen.
Auf den 67 Seiten des Leitfadens ist natürlich noch viel mehr zu finden. Etwas alleine lässt der Leitfaden seine Leser beim Umgang mit der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung bei der Verhältnisprävention. Die Mitbestimmung gibt Betriebsräten und Personalvertretungen die Möglichkeit, die Arbeit von Betriebsärzten zu unterstützen.

FOKUS lenkt den Fokus ab

das FOKUS Magazin 43 vom 24. Oktober widmet sich dem Thema Burnout.

  • Endlich mehr Zeit haben. Burnout vermeiden: Wie Sie Ihr Leben klug organisieren
  • Ruhe finden: Wer immer erreichbar ist, erreicht nichts. Wie man seinen Alltag ohne Hektik meistert
  • Langsamkeit wagen: Die Zeitberater Karlheinz und Jonas Geißler über die Illusion, alles im Griff zu haben
  • Zeit gewinnen: Die besten Tipps von Simplify-Lehrer und Bestsellerautor Tiki Küstenmacher

Das Burda-Magazin FOCUS konzentriert sich wieder auf die Beratung seiner Leser zu individuellen Lebensbewältigung. Sie sollen ihre Burnout-Probleme selbst lösen, obwohl bekannt ist, dass die große Mehrheit der Unternehmen sich im Bereich der psychisch wirksamen Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält. Statt dessen füllt das Magazin seine Seiten mit angestaubten Binsenweisheiten von Zeit- und Simplify-Gurus, um schnell mal wieder auf der aktuellen Burnout-Welle in den Medien mitsurfen zu können. Auch in einem Online-Artikel zu Markus Söders (CSU) “Burnout-Beauftragten” in Bayern ziehen die Pressemeldungsabschreiber des FOKUS Magazins das Thema im Zusammenspiel mit Söder (“Ich habe zum Glück von Natur aus eine starke Konstitution”) schnell wieder auf die individualpsychologische Schiene. Von den “Burnout-Detektiven” Christine Haderthauers (CSU) will das FOKUS Magazin seine Leser dagegen nichts wissen lassen.
Die Konsequenzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes gehen wohl auch an’s Eingemachte der FOCUS-Chefredakteure, denn hier kommen Führungsstile auf den Prüfstand. Angesichts der Einstellung des FOCUS zum Umgang mit psychischer Belastung am Arbeitsplatz sollte sich die Gewerbeaufsicht in München die Arbeitsbedingungen in dem Unternehmen doch einmal genauer ansehen: Vielleicht kennen die überwiegend vor Bildschirmen sitzenden FOCUS-Redakteure ihre Rechte überhaupt nicht. Die Gewerbeaufsicht könnte dann (z.B. nach einer Begehung) mit den Chefredakteuren eine Zielvereinbarung treffen, mit der der Arbeitsschutz auch in der Redaktion etwas bekannter würde.

Burnout-Beauftragter für Bayern

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/politik_artikel,-Burnout-in-Bayern-_arid,150557.html, Schwäbisches Tageblatt:

Schon vor einem Jahr schlug Söders Staatssekretärin Melanie Huml Alarm: Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Bayern arbeite regelmäßig unter Stress, jeder sechste gar oft an der Grenze der Leistungsfähigkeit, und rund zehn Prozent des Krankenstands seien auf psychische Krankheiten zurückzuführen, meldete sie dem Chef. …

In dem Artikel können Sie auch nachlesen, wie die Opposition auf Markus Söders “Burnout-Beauftragten” reagiert: Die Polemik des SPD-Vorsitzenden Florian Pronold macht das Thema kaputt. Das hilft auch nicht weiter.
 
dapd/aerzteblatt.de
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/47759/
Soeder_will_Gesundheitssystem_zukunftsfest_machen.htm

… [Bayern soll] einen Staatsbeauftragten für psychische Erkrankungen bekommen. „Wir werden einen bayerischen Psychiatrie- und Burn-out-Beauftragten berufen“, kündigte der Minister [Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung zur Gesundheitspolitik] an. Hintergrund sei die Zunahme von psychischen Erkrankungen und Erschöpfungen. Der Beauftragte solle Ansprechpartner für die Akteure in Betrieben und Fachgesellschaften sein und sie beraten. Das Amt sei eine Mittlerfunktion zwischen Praxis, Forschung und Politik. …

Na ja. Meiner Ansicht nach hilft es schon sehr viel weiter, wenn die Gewerbeaufsichten und die Berufsgenossenschaften ihren Job ordentlich ausüben dürfen. Dafür setzt sich Christine Haderthauer ein, eine Kollegin Söders, der wohl auch etwas machen musste, nachdem die “Burnout-Detektive” seiner Kollegin in die Schlagzeilen kamen.

Vorzeitiger unfreiwilliger Ruhestand

http://www.sueddeutsche.de/karriere/
vorzeitiger-unfreiwilliger-ruhestand-aufhoeren-weil-die-seele-leidet-1.1165601

Aufhören, weil die Seele leidet
16.10.2011, 17:23
Von Thomas Öchsner
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für den unfreiwilligen Vorruhestand – und der kommt immer früher: Wer vor 30 Jahren vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden musste, war im Durchschnitt 56 Jahre alt. Heute sind vor allem diejenigen, die wegen seelischer Leiden aufhören, wesentlich jünger. Das hat mehrere Gründe. …

Auf Seite 4 (SZ 2011-10-17) gab es dann von “tö” den Kommentar “Wenn Arbeit krank macht”. Der Kommentarschreiber liest anscheinend seine eigene Zeitung nicht. Und er suchte auch nicht in ihrem Archiv: “Wenn Arbeit krank macht” war an gleicher Stelle schon einmal der Titel eines Kommentars, und zwar in der SZ 2010-08-13.
“tö” fragt: “Was zu tun ist?”. Seine Antworten: “Arbeitnehmer müssen lernen, an sich selbst keine überzogenen Ansprüche zu stellen, und die Arbeitgeber dürfen ihre Untergebenen nicht als moderne Arbeitssklaven behandeln …”
Davon, dass diese beiden (die Situation nicht ganz nicht falsch, aber auch nicht ausreichend beschreibenden) Klischees wiedergekäut werden, werden sie auch nicht hilfreicher. Sie lenken von einem ganz anderen Problem ab: Wieso kommt der Kommentator nicht auf die Idee, zu fragen, ob überhaupt ehrlich und diszipliniert gefragt wird, “was zu tun ist”? Einiges, was zu tun ist, ist nämlich seit vielen Jahren vorgeschrieben, wird aber nicht getan. Je nach Quelle kann man erfahren, dass seit Jahren 16% bis (sehr optimistisch geschätzt) 50% der Unternehmer psychisch wirksame Belastungen nicht in die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen mit einbeziehen. Seit spätestens 2004 verstößt die Mehrheit der Unternehmen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und die dazu gehörnden Urteile. Was wäre dagegen zu tun? Aufsicht! Und dass es an Aufsicht fehlt, sollte bei der SZ inzwischen auch bekannt sein.
Wenn die Leute locker bei Rot über die Ampel fahren dürften, würde sich sich doch auch niemand wundern, wenn mehr Verkehrsunfälle passieren. Es kann da doch keine allzu große geistige Herausforderung sein, zu fragen, wie sich der gewohnheitsmäßige Verstoß gegen die Pflicht der Arbeitgeber zum Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz (schon ganz am Anfang, also beim Fragen nach Gefährdungen) auf psychische Erkrankungen auswirkt.
SZ 2010-08-13, S. 4:

… Die Vorbehalte [der Firmen] gegenüber guter Prävention zeigen auch wieder, dass die Pläne von Gesundheitsminister Philipp Rösler [(damals war er das noch)] falsch sind, den Arbeitgeberanteil am Krankenkassenbeitrag einzufrieren. Damit würden künftig die Arbeitnehmer alleine dafür zahlen, dass Firmen durch schlechte Vorsorge die Gesundheit ihrer Belegschaft gefährden.

 



http://www.tagesschau.de/inland/fruehrente100.html

Zahlen im vergangenen Jahr laut Zeitung angestiegen
Psychische Erkrankungen häufiger Grund für Frührente
Die Zahl der Arbeitnehmer, die wegen einer psychischen Erkrankung vorzeitig in Rente, ist im vergangenen Jahr gestiegen. Das berichtet die “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf neue Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.
Demnach mussten sich im Jahr 2010 bundesweit fast 71.000 Frauen und Männer wegen seelischer Störungen vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand verabschieden. 2009 waren es noch knapp 64.500 gewesen. …

 


Abendzeitung München / dpa:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.rente-mit-depression-still-und-heimlich-in-die-fruehverrentung.c4d6a420-17fd-4ca7-878e-15e61e25d746.html

Mit Depression still und heimlich in die Frühverrentung
… Burnout ist kein neues Phänomen, aber es breitet sich aus wie ein Ölfleck auf dem Wasser. Die internationalen Konzern-Verflechtungen bei zunehmendem Konkurrenzdruck führen zu höheren Anforderungen an die Arbeitnehmer. Dabei spielen individuelle Fähigkeiten auch eine wichtige Rolle: Manche sind stress-resistenter als andere, die dann auch früher ans Limit kommen.
Um die fatale Entwicklung zu bremsen, muss nach Überzeugung aller Experten in den Betrieben vorbeugend gegengesteuert werden: Das Bundesgesundheitsministerium will dazu in Zusammenarbeit mit Firmen demnächst ein Stressabbauprogramm für Beschäftigte auflegen. …

Nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Warum weist die DPA auf die Bedeutung der individuellen Resilienz hin ohne auch die einfach nachprüfbare Missachtung der Arbeitsschutzregeln durch die Mehrheit der Unternehmen zu erwähnen? Warum will das Bundesgesundheitsministerium ein Stressabbauprogramm auflegen anstatt die Unternehmen endlich durch gründliche Gewerbeaufsicht zur Einhaltung bereits bestehender Vorschriften bewegen?
Die gute Nachricht: Wie man es richtig macht, zeigte jüngstens (entgegen meinen eigenen Vorurteilen) ausgerechnet eine CSU-Landesministerin. Und bereits im Jahr 2009 bohrte (entgegen meinen weiteren Vorurteilen) die FDP in Berlin an den richtigen Stellen nach. Hier sind ein paar Politiker der Presse voraus.

Aufsichtspersonen nutzen ihre Möglichkeiten nicht

2011-10-17 (07:57): An Christine Haderthauer, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
http://www.facebook.com/topic.php?uid=121811334556687&topic=61

Es ist für Gewerbeaufsichtspersonen oft schwierig, in den Betrieben den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz zu überprüfen. Die Überprüfung des § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung ist aber ganz einfach. Warum aber nutzen Aufsichtspersonen ihre Möglichkeiten nicht? Bittet sie irgend jemand wirksam um Zurückhaltung?
http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/__3.html

 
Siehe auch:

Regelungslücke psychische Belastungen schließen

Hans-Jürgen Urban forderte eine Anti-Stress-Verordnung. Bisher war ich der Meinung, dass es vor allem bei der Durchsetzung bestehender Gesetze hapert. Aber es gibt mehr zu dem Thema: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/aktuelles/news100811.htm

Regelungslücke auf dem Feld der psychischen Belastungen 
Download-Dokumentation der IG Metall und der Hans-Böckler-Stiftung
2011 erschien eine Dokumentation der IG Metall und der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema Regelungslücke auf dem Feld der psychischen Belastungen. 15 Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes stellt sich für die Autoren die Frage, ob in Deutschland nicht ein Schutzdefizit zu den immer gravierenderen psychosozialen Gefährdungen besteht.
Die Dokumentation besteht aus drei Schwerpunkten:

  • Interview mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied der IG Metall, Dr. Hans-Jürgen Urban : “Die Regelungslücke psychische Belastungen schließen”.
  • Gutachten von Herrn Prof. Dr. Wolfhard Kohte: “Psychische Belastungen und arbeitsbedingter Stress – Mögliche rechtliche und sonstige Regulierungen”.
  • Gutachten von Herrn Dr. Wolfgang Bödeker und Herrn Michael Friedrichs: “Kosten der psychischen Erkrankungen und Belastungen in Deutschland”.

 
http://www.ergo-online.de/html/service/download_area/regelungsluecke_psych-belastungen.pdf


Frage: Das spricht in der Tat dafür, dass gegen Stress und Druck am Arbeitsplatz mehr unternommen werden muss. Nun gibt es aber doch seit sieben Jahren schon eine europäische Sozialpartnervereinbarung zu Stress am Arbeitsplatz. Hat die gar nichts geholfen?
Urban: Diese Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2004 hat wenig gebracht. Sie kam nur als freiwillige Vereinbarung zustande, weil die Arbeitgeberverbände eine verbindliche Richtlinie der EU verhindert haben. Die begrenzte Wirkung bestätigt der Evaluierungsbericht, den die EU-Kommission selbst vor Kurzem veröffentlicht hat. Die gerade für Deutschland sehr kritische Bewertung ist auffallend. Die Bundesrepublik gehört demnach zu den wenigen EU-Ländern, in denen kaum gemeinsame Aktivitäten der Sozialpartner zustande kamen. Auch auf der gesetzlichen Ebene hat sich in Deutschland in Bezug auf Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz nichts getan – im Unterschied zu anderen EU-Ländern. Immerhin zeigt der Bericht, dass es infolge der Rahmenvereinbarung in 13 Mitgliedsländern gesetzliche Regelungen zur Verminderung von Stress am Arbeitsplatz gegeben hat und dass in etlichen weiteren Ländern Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in diesem Sinne abgeschlossen wurden. In Deutschland aber, so kann die durchaus regierungsfreundliche Kommission nicht umhin festzustellen, ist weitgehend Fehlanzeige zu melden – erst recht in der Praxis. »In Bulgarien, der Tschechischen Republik, Deutschland und Estland sind die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückgeblieben«, heißt es im Bericht wörtlich – für Deutschland wenig schmeichelhaft. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland bei der Verminderung von Stress am Arbeitsplatz nicht länger Schlusslicht in Europa ist.

Betriebsrat muss Gefährdungen erkennen

Betriebsratsseminar zum Thema “burn out”
Arbeitsgericht Essen, 3 BV 29/11, 2011-06-30
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2011/3_BV_29_11beschluss20110630.html

… Der örtliche Betriebsrat muss in der Lage sein, Gesundheitsgefährdungen in seinem Betrieb zu erkennen und ggf. auf Abhilfemaßnahmen zu drängen. Hierbei ist er mit Blick auf das im Rahmen des § 87 BetrVG bestehende Initiativrecht nicht darauf angewiesen, dass die Arbeitgeberin das Thema Gesundheitsschutz aufgreift. Vielmehr hat er die Kompetenz, von sich aus Maßnahmen auf örtlicher Ebene, die er für sinnvoll hält, vorzuschlagen und mit der Arbeitgeberin zu verhandeln. …

Siehe auch:

Moderne IT-Arbeitswelt gestalten

Eine lesenswerte Studie mit neuen und in der Gesundheitsförderung nutzbaren Ergebnissen und Anregungen:
Wieland, R., Klemens, S., Scherrer, K. & Timm, E. (2004).
Moderne IT-Arbeitswelt gestalten ? Anforderungen, Belastungen und Ressourcen in der IT-Branche
(Veröffentlichungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der TK, Band 4).
Hamburg/Wuppertal: Techniker Krankenkasse und Transfer- und Kooperationsstelle für Arbeitsgestaltung an der Bergischen Universität Wuppertal.

http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/215850/Datei/48146/Moderne_IT-Arbeitswelt_gestalten.pdf
(Unter der obigen URL nicht mehr verfügbar)

 
Inhaltsverzeichnis:

Vorwort 7
Zusammenfassung 9
Vier-Felder-Schema betrieblicher Gesundheitsförderung 11
1. Informationstechnologie als Forschungsfeld 12
1.1 Aktueller wirtschaftlicher Stand der IT-Branche 13
1.2 Die IT-Branche – ein heterogenes Arbeitsfeld 15
1.2.1 Qualifikationsspektrum und Entwicklung der Beschäftigung 15
1.2.2 Neue Anforderungen und Risiken 17
1.3 Stand der Forschung bzgl. Belastungen und Ressourcen 18
2. Ausgangslage und Forschungskonzept 20
2.1 Was heißt betriebliche Gesundheitsförderung in der IT-Arbeitswelt? 20
2.1.1 Gibt es zuviel Entscheidungsspielräume und Freiheitsgrade? 20
2.2 Verhaltensprävention und Verhältnisprävention 21
2.3 Eine erweiterte Perspektive: Kulturelle und strukturelle Prävention 23
2.4 Kriterien für Messverfahren zur Erfassung und Bewertung von Anforderungen, Belastungen und Ressourcen 24
2.5 Theoretische Verankerung von Verfahren in arbeitspsychologischen Wirkungsmodellen 26
2.5.1 Arbeitspsychologische Wirkungsmodelle zum Belastungs-Beanspruchungsprozess 26
2.5.2 Das Demand-Control-Modell 27
2.5.3 Das Konzept der Beanspruchungsoptimalität 29
2.6 Die Rolle der Ressourcen 32
2.6.1 Das Konzept der Salutogenese 34
2.7 Konzept zur Analyse von IT-Tätigkeiten 36
2.8 Analysemodell 38
3. Untersuchungsdesign und Untersuchungsmethoden 41
3.1 Design der Studie 41
3.2 Stichprobe 42
3.3 Eingesetzte Verfahren in der Studie 42
3.4 Durchführung der Studie 46
4. Ergebnisse 47
4.1 Personen und Unternehmensmerkmale 47
4.1.1 Merkmale der befragten Personen 47
4.1.2 Unternehmensmerkmale 50
4.2 Arbeitszeit als wichtige Rahmengröße53
4.3.1 Kerntätigkeiten innerhalb der Tätigkeitsklassen 55
4.3.1.1 Kerntätigkeiten für traditionelle Bildschirmarbeitsplätze 55
4.3.1.2 Kerntätigkeiten für IT-Fachkräfte56
4.3.1.3 Kerntätigkeiten für Fachkräfte für Marketing und Vertrieb 57
4.3.1.4 Kerntätigkeiten für Mitarbeiter/innen in Telekommunikationsdiensten 58
4.3.2 Demographische Merkmale innerhalb der Tätigkeitsklassen 58
4.4 Das Beanspruchungspotenzial der IT-Branche im Vergleich 60
4.4.1 Beanspruchungsbezogenes Benchmarking 60
4.4.2 Die Unternehmensgröße als kritischer Faktor? 61
4.4.3 Arbeitszeit – je länger desto schlimmer? 63
4.4.4 Leistungs- und Zeitdruck 64
4.4.5 Tätigkeitsklassen 65
4.4.6 Schlussfolgerungen 67
4.5 Beanspruchungs- und Risikopotenzialanalyse 67
4.5.1 Risikomaßzahlen 67
4.5.2 Ergebnisse der Risikoanalyse 69
4.5.2.1 Burnout 69
4.5.2.2 Allgemeine Gesundheit 72
4.5.2.3 Arbeitsbezogene Beanspruchungszustände 73
4.5.3 Zusammenfassender Überblick über die Risikoanalyse 76
4.6.1 Führungsstil in Kleinst- und Großbetrieben 78
4.6.1.2 Führungsstil und Geschlecht 80
4.6.1.3 Führung und arbeitsbezogene Beanspruchungszustände 81
4.6.1.4 Führung und berufliche Selbstwirksamkeit 82
5. Gestaltung von IT-Arbeitsplätzen – Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung 84
5.1 Unternehmen I: Gesundheitsförderung in einem Großunternehmen 85
5.1.1 Beanspruchungspotenzial durch Regulationsbehinderungen 85
5.1.2 Verhaltens- und Verhältnisprävention: Psychische Belastung und Beanspruchung bei älteren Beschäftigten 88
5.2 Unternehmen II: Gesundheitsförderung in kleinen bzw. mittleren Unternehmen 90
5.2.1 Abhängigkeit vom Auftraggeber 91
5.2.2 Hohe Flexibilität 92
5.2.3 Kommunikationsstrukturen und Arbeitsorganisation 93
6. Ausblick 95
7. Literatur 98

 
S. 11:

… Das … „Vier-Felder-Schema“ (VFS) der betrieblichen Gesundheitsförderung kann als Grundlage dafür dienen, empirisch fundiert und theoretisch begründet Aussagen darüber zu treffen, unter welchen Bedingungen verhaltensorientierte (Verhaltensprävention), verhältnisorientierte Maßnahmen (Verhältnisprävention) oder eine Kombination aus Verhältnis-und Verhaltensprävention angebracht ist. Das VF-Schema der betrieblichen Gesundheitsförderung bietet dabei zugleich eine Orientierungshilfe, um die Einzelbefunde, über die hier berichtet wird, im Spannungsfeld von Verhältnis- und Verhaltensorientierung (bzw. – prävention) zu verorten. …

 
S. 31 (Erratum): Der fehlende (oder im PDF-Ausdruck nicht lesbare) Text in Abbildung 3 (unterer Kasten) lautet:

Belastbarkeit/Stresstoleranz
Persönlichkeitsmerkmale

 

Psychische Belastungen in der Betriebsratsarbeit

http://www.igbce-bws.de/seminare/BWS-028-601202-11

ARBEITS-, UMWELT- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Seminar-Nr.: BWS-028-601202-11
Psychische Belastungen in der Betriebsratsarbeit – Stress und Konflikte erkennen und bewältigen
Veranstaltungstermin: 18.09.2011 bis 23.09.2011
Veranstaltungszeitraum: 5 Tage, Beginn abends, Ende mittags
Veranstaltungsort: Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum (31848 Bad Münder)
Beschreibung:
Psychische Belastungen in der Betriebsratsarbeit erkennen und bewältigen – dies gilt nicht nur für Beschäftigte. Es ist ein Muss, um eigene Gestaltungs- und Handlungsfähigkeiten der betrieblichen Interessenvertretung zu erhalten, wenn nicht zu verbessern. ‘Wir können machen, was wir wollen – es ist nie genug’, klagen viele Betriebsräte. Sie dienen als beschützender Seelsorger oder kundiger Wirtschaftsexperte, Moderator oder Gestalter, verständnisvoller Zuhörer oder Prellbock; häufig empfinden sie sich ohnmächtig oder geben sich als harter Brocken in den Verhandlungen. In dem Seminar wird Betriebsräten die Möglichkeit gegeben, die von ihnen empfundenen psychischen Fehlbelastungen zu erkennen, anzusprechen, zu analysieren und Wege zur Bewältigung zu erarbeiten. Im Blickfeld stehen die Sensibilisierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eigene Problemfelder, der konstruktive Umgang mit den damit verbundenen Emotionen und dem Erkennen von Grenzen und Möglichkeiten in der eigenen Betriebsratsarbeit. Bestandsaufnahme und eigene Erfahrungen bieten im Zusammenhang mit den Seminarinhalten die Möglichkeit in Rollenspielen oder in der kollegialen Beratung realitätsnah die jeweilige Problemstellung zu reflektieren, Handlungsorientierung zu gewinnen und Erfolgskriterien für sich zu erkennen. Die Möglichkeit als Einzelperson oder Gremium Coaching oder Supervision in Anspruch nehmen zu können werden aufgezeigt.
Inhalte:

  • Stress erkennen und bewältigen
  • Eigene Gefühle verstehen und bejahen
  • Rechtliche Grundlagen nutzen Selbstwahrnehmung schärfen
  • Die eigene Rolle wahrnehmen und kritisch beleuchten
  • Veränderungen in der Arbeitswelt und deren Auswirkung auf die Rolle des Betriebsrats zwischen ‘Verhandlungsgegner und Co-Manager’
  • Grenzen erkennen
  • Gesunde Ziele setzen
  • Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit ausbauen
  • Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen
  • Coaching
  • Supervision
  • Für sich selbst sorgen

Freistellungmöglichkeiten:
BetrVG § 37 Abs. 6

Wieder ein Seminar zur psychischen Belastung der Betriebsräte selbst. Gut so, denn wer sich nicht um sich selbst kümmern kann, kann Anderen schon gar nicht helfen.
Anbieter: Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE)