Arbeitgeber fürchtete Beratung durch Betriebsrat

Deutsche Zustände: http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/dumpingloehne-und-union-busting-bei-werkvertragsunternehmen/

[…] Bedingung für diesen Job, so schwarz auf weiß, ist der Austritt aus der Gewerkschaft und ein Verzicht auf Beratung durch den Betriebsrat! […]

Der Arbeitgeber lernte aber dazu: http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++d3a8c2c8-5454-11e4-a129-5254008a33df
Interessiert sich die Gewerbeaufsicht überhaupt ernsthaft dafür, ob in einem geprüften Betrieb die Betriebsräte ihrer Pflicht zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz wirklich gerecht werden können?

Handelsverband: Teile der Politik unlauter

“Die Wirtschaft” schießt sich schon seit längerer Zeit auf die von ihr befürchtete Anti-Stress-Verordnung ein. Jahrelang haben Unternehmer das Thema aussitzen können. Nun jammern sie, dass sie enger an die Kandarre genommen werden sollen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE, ehemals Hauptverband des Deutschen Einzelhandels) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Pressemeldung des HDE (http://www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/124681-meinung-der-stress-mit-dem-stress):

Kommentar: Der Stress mit dem Stress
08. Oktober 2014
Kommentar von HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris
Das Thema „psychische Belastung“ ist zum Mega-Thema geworden.
So stellt auch der Koalitionsvertrag eine sogenannte Anti-Stress-Verordnung in Aussicht. Richtig dabei ist, dass Arbeit zu Stress führen kann und sich dieser Stress auch gesundheitlich negativ auswirken kann – aber nicht muss. Das Gleiche gilt gleichermaßen für den privaten Bereich, wo Konflikte in der Partnerschaft oder finanzielle Sorgen Menschen extrem psychisch beanspruchen können. Und manchmal sind Probleme in dem einen oder anderen Bereich der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Wieder andere stecken diese Belastungen schadlos weg. Das Stichwort lautet „Resilienz“, vereinfacht ausgedrückt auch Widerstandsfähigkeit.
Faktoren, die zu einer psychischen Beanspruchung von Arbeitnehmern führen können, sind aber nicht auf den ersten Blick erkennbar. Es fehlen einfache Messwerte. Viele Faktoren – wie im Einzelhandel das Verhalten von „König Kunde“ – sind nicht immer kalkulierbar. Insbesondere ist die Frage offen, inwieweit der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis hinreichend ist, mögliche Gefährdungen in ihrer Komplexität klar zu definieren und zu erfassen, um auf dieser Basis moderne Arbeitsformen menschengerecht zu gestalten. Einfach gesagt: Teile der Politik verlangen hier von den Unternehmen mehr, als selbst die Wissenschaft anzubieten hat. Das ist unlauter.

Man müsste noch einmal überlegen, was hier unlauter ist. Verlangen tatsächlich “Teile der Politik” von den Unternehmen mehr, als selbst die Wissenschaft anzubieten hat? Was hat dieser Handelsverband im Bereich der psychischen Belastungen bisher in eigener Initiative unternommen?
Seit 1996 gab das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmern viel Freiheit bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes. Für den Einzelhandel und andere KMU ist die Umsetzung sicherlich nicht einfach. Aber wenigstens hätten Verbände wie der HDE das Thema spätestens ab etwa 2004 aufgreifen und ihren Mitgliedern beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz helfen können. Zu viele Unternehmen haben fehlende strenge Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz als Einladung zum Nichtstun aufgefasst. Nachdem gerade im Bereich der psychischen Belastungen die Schmerzgrenze überschritten wurde, jammern die Unternehmen nun über eine möglicherweise bevorstehende “Anti-Stress-Verordnung”, die ihnen unrealistische Grenzwerte aufbürden würde.
Die Unternehmen sind selbst schuld an dieser Entwicklung der Dinge. Ich hoffe allerdings, dass eine Anti-Stress-Verordnung im Bereich der psychischen Belastung keine harten Grenzen definiert (wie sollte das auch gehen?), sondern eher die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben stärkt. Es war ja die ursprüngliche Idee, dass Argeitgeber und Arbeitnehmer (bzw. deren Vertreter) in ihren Unternehmen betriebsbnahe Lösungen erarbeiten. Statt dessen gibt es Fälle, in denen sogar große Unternehmen ganz offen und unter den Augen sowohl der Gewerbeaufsicht wie auch unter den Augen externer Auditoren die Mitbestimmung im Arbeitsschutz umgehen können, was ja auch eine strafbare Handlung sein kann. Solange das möglich ist, wird der Rechtsstaat wieder stärker auf Gesetze und Vorschriften sowie auf stärkere Kontrolle setzen müssen. Eine Anti-Stress-Verordung muss sich ja nicht unbedingt direkt an die Unternehmen richten, sondern könnte auch als eine Richlinie für die behördliche Aufsicht gestaltet werden.
Der HDE könnte ganz lauter seinen Mitgliedern nahelegen, die heute schon vorhandenen Handlungshilfen zu nutzen.

Sobald die Silbe „psych“ auftaucht…

Der Fokus liegt hier auf mittelständischen Unternehmen.
http://www.alexandragerstner.de/blog-leser/aus-der-praxis-gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastungen.html

Aus der Praxis: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Juni 2014 von Alexandra Gerstner
[…]
Zunächst wurden Anlässe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Rahmenbedingungen sowie Verantwortlichkeiten definiert. Um ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Sprache über das Entstehen von psychischen Belastungen zu entwickeln, wurden die beteiligten betrieblichen Akteuere des Arbeitsschutzes geschult.
Sobald die Silbe „psych“ auftaucht, entstehen schnell Ängste und Unsicherheiten. Deshalb wurden vor der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen die Beschäftigten und Führungskräfte umfassend informiert.
In Workshops zur gesunden Führung wurden die Führungskräfte für Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Führungsverhalten und Mitarbeitergesundheit sensibilisiert. So ist es gelungen, das Thema psychische Belastungen aus der Tabuzone zu holen. Es wurde verdeutlicht, dass die Arbeitsbedingungen und nicht die Leistungsfähigkeit des einzelnen untersucht werden. […]

Siehe auch: https://www.xing.com/communities/posts/gesunde-arbeit-per-gesetz-1007578510

Psychische Belastungen in KMU

http://www.leuphana.de/aktuell/meldungen/ansicht/datum/2013/03/15/studie-zu-psychischen-belastungen-in-kmu.html

[…] Die Befragung hat außerdem deutlich gemacht, dass nur wenige Betriebe von sich aus aktiv mit dem Thema umgehen. Knappe finanzielle und personelle Ressourcen hindern sie ebenso daran, wie fehlende Informationen. Die Folge: Möglichkeiten, Zufriedenheit, Motivation und Produktivität zu steigern, das Betriebsklima zu verbessern und so die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden, werden nicht genutzt. […]

Entbürokratisierung und Arbeitsschutz

http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/03001.pdf, 2004

Der schmale Grat
zwischen Entbürokratisierung
und Arbeitsschutz
Die Novellierung der
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitskreis Mittelstand
Friedrich Ebert Stiftung

 
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Statische_20Seiten/Navigation_20links/Kampagnen/Aufbruch-Pflege/Ver_C3_B6ffentlichungen/Nachbericht__Entbuerokratisierung-Maerchen-wird-wahr.html

„Entbürokratisierung – Ein Märchen wird wahr?“ – Nachbericht zur Veranstaltung vom 07.05.2008
„Es bleibt noch viel zu tun!“
BGW-Veranstaltung „Entbürokratisierung – Ein Märchen wird wahr?“ zog in Berlin Bilanz und zeigte Chancen für die Zukunft auf

 
Suche: http://www.google.de/search?q=Entbürokratisierung+Arbeitsschutz+europäisch

93,7 % der KMU-Betriebe erfassen keine psychischen Gefährdungen

Bei kleinen und mittleren Unternehmen ist es ist schlimmer, als ich dachte:
http://sozialpolitik.verdi.de/ (2012-03-07)

Knapp zwei Drittel der Beschäftigten müssen nach eigenem Urteil seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten, psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen zu, ein Großteil der Beschäftigten glaubt nicht daran, die Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben zu können. Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bis hin zum Verlust greifen mit all ihren Folgen für den Einzelnen und die Unternehmen immer weiter um sich. Das Instrument, das diesen Entwicklungen entgegenwirken soll, kommt in den Unternehmen uneingeschränkt bis gar nicht zur Anwendung.
Eine aktuelle Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei 1.000 kleinen und mittelständischen Betrieben hat ergeben, dass 62 % dieser Betriebe keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dass 93,7 % der Betriebe keine psychischen Gefährdungen erfasst haben.
Und das, obwohl psychische Störungen mit 9,3 % aller AU-Tage mittlerweile der vierthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist.
Dieser Zustand ist nach mehr als 15 Jahren Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) völlig inakzeptabel. ver.di fordert deshalb eine Verschärfung von Sanktionen, wenn der Betrieb seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nicht nachkommt.
Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 118.

Managerismus

Bei dem folgenden Link geht es weniger um die psychische Belastung von Arbeitnehmern als vielmehr um eine Geschäftsidee, die auf die psychische Verfasstheit frustrierter Unternehmer (im KMU-Sektor) setzt:
http://www.unternehmer-loge.de/detailinformation/heutige-situation-in-den-firmen.html (Seite gelöscht).
Die Unternehmer-Loge tritt auch ein bisschen als Wutbürgerbund auf (sogar mit einer wohl nicht ganz billigen Fernsehwerbung), mit all den damit verbundenen Vereinfachungen.
Der Nährstoff, der das Geschäftsmodelll der Unternehmer-Loge speist, ist unter Anderem die Wut auf Managementprozesse in Großunternehmen, die sich ja tatsächlich oft zu ausgefuchsten Systemen der Vermeidung von Verantwortungswahrnehmung entwickelt haben. Das ist ein Kennzeichen des Managerismus.
Beispielsweise bei den Siemens-Prozessen am Anfang dieses Jahrhunderts fiel mir auf, dass für je mehr Verantwortung Top-Manager bezahlt werden, desto wichtiger ist es ihnen, Handlungsbedarf sichtbar machendes Wissen zu vermeiden. Ein nicht unwesentlicher Teil ihrer Arbeit schien darin zu bestehen, Haftungspflicht begründendes Wissen in unteren Managementebenen abfangen zu lassen, bevor es ins Top-Management gelangt. Für diese Pufferfunktion gibt es zum Beispiel “Compliance Officers”.
Managerschelte (mit vielen inzwischen populären Klischees, die aber leider zum Teil zutreffen) kommt längst nicht mehr nur aus der “linken” Ecke. Der Konsens ist so breit, dass man damit jetzt auch Geschäfte machen kann. Die Unternehmer-Loge trifft den Nerv – zusammen mit Galaxy-Kapital. Aufmerksamkeit bei der Verfolgung der Entwicklung und Ziele beider Unternehmen kann sicherlich nicht schaden.
 
An der über einen zweiten Link erreichbaren Managerismus-Kritik ist etwas dran: http://www.managerismus.com/themen/managerismus/begriff. Das Problem ist aber, das in beiden Websites Komplexität nicht verstanden wird. Ihre Zunahme ist die natürliche Folge der Art von Wachstum, von dem wir unser Wirtschaftssystem abhängig gemacht haben. Das Wachstum findet aber in einem nur beschränkt offenen System statt, dass sich wachsender Entropie nur in einem begrenztem Maß entledigen kann. Managerismus ist auch so ein System. Besser, als ihm mit Vereinfachungen und der Fehldarstellung afklärerischen Denkens (http://www.managerismus.com/dz16_komplexitaet.html) zu Leibe zu rücken, ist es, die den Managerismus kennzeichnende versteckte Auslagerung von Komplexität in untere Hierarchieebenen zu verhindern. Das einer der Gründe für die häufigen Forderung von Arbeitnehmervertretungen an Unternehmensleitungen nach umfassenden Informationen, also nach Transparenz.
Im ganzheitlichen Arbeitsschutz ist die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung und die vorgeschriebene Dokumentation eines der Instrumente, mit denen die Transparenz verbessert werden kann. Die Begeisterung für diese Instrumente ist je nach Interessenlage unterschiedlich.

Nur 10% der Mittelständler nehmen psychische Erkrankungen ernst

“Doch trotz der hohen Kosten, die psychische Belastungen für das Unternehmen verursachen …” Selbst der TÜV SÜD pflegt dieses Mißverständnis. Es geht nicht um psychische Belastungen, sondern psychische Fehlbelastungen. Die Kosten für psychische Belastungen gehören zu den ganz normalen Arbeitskosten.
Ansonsten zeigt die folgende Pressemeldung, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) systematisch an das Thema der psychischen Belastungen angehen müssen – und zum Markt des TÜV gehören, der auch hier beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement beraten möchte.
http://www.tuev-sued.de/arbeitsmedizin-sicherheit-gesundheit/aktuelles/mittelstaendler-unterschaetzen-psychische-belastung-am-arbeitsplatz

13.04.2011
Mittelständler unterschätzen psychische Belastung am Arbeitsplatz
Unfälle und Verschleiß waren vor 50 Jahren noch die klassischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Heute ist bei jedem Vierten der Grund für einen Arbeitsausfall im Bereich der psychischen Störungen zu suchen. Darunter fallen Depressionen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie Panikstörungen. Doch trotz der hohen Kosten, die psychische Belastungen für das Unternehmen verursachen, fehlt bei vielen das Bewusstsein für diese Erkrankungen. Dies ergab eine aktuelle Studie von TÜV SÜD Life Service, an der 47 Experten, die zusammen mehrere hundert kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Arbeitssicherheit betreuen, teilnahmen.
Arbeitnehmer sind in den vergangenen Jahren immer seltener wegen klassischer Erkrankungen oder Unfällen ausgefallen, sondern zunehmend aufgrund psychischer Erkrankungen. Im September 2010 befragte TÜV SÜD 47 Sicherheitsfachkräfte nach ihrer subjektiven Einschätzung zu psychischen Belastungen und Erkrankungen von Mitarbeitern in mittelständischen Unternehmen mit einer Größenordnung von 20 bis 1.000 Beschäftigten. Dabei gaben mehr als 60 Prozent der Befragten an, dass sie in den Unternehmen, die sie betreuen, bereits mit typischen psychischen Belastungsfaktoren konfrontiert wurden. Zu den häufigsten zählen zu enge Terminvorgaben und damit steigender Zeitdruck, Konflikte am Arbeitsplatz und Mobbing. Aber auch mangelnde Anerkennung und Wertschätzung der Leistung sowie die Angst um den Arbeitsplatz treiben bei vielen Angestellten den Stresspegel in die Höhe. Als gefährdetste Zielgruppe werden hierbei die Führungskräfte vor den Schichtarbeitern und den Mitarbeitern im Außendienst und Vertrieb gesehen. Jedoch wird die Gefährdung durch psychische Belastungsfaktoren von vielen Unternehmen noch nicht erkannt. So besitzen nach Auffassung der befragten Sicherheitsfachkräfte mehr als die Hälfte der betreuten Unternehmen ein schwaches Bewusstsein für die psychischen Belastungsfaktoren und Erkrankungen in ihrem Unternehmen. Nur etwa jeder zehnte Betrieb nimmt demnach psychische Erkrankungen wirklich ernst.
Dementsprechend niedrig ist auch die Bereitschaft, Geld in entsprechende Frühwarnsysteme und Präventivmaßnahmen zu investieren. Knapp zwei Drittel erwarten auch für die nähere Zukunft keine nennenswerten Investitionen in diesem Bereich.
Diese Zahlen sind jedoch insoweit erstaunlich, da psychische Erkrankungen für den Arbeitgeber enorme Kosten bedeuten. Neben verminderter Motivation und Leistungsfähigkeit sind auch die durchschnittlich 22,5 Ausfalltage ein großer wirtschaftlicher Faktor. In den Augen der Sicherheitsfachkräfte werden zum einen zu wenige Maßnahmen zur Prävention von psychischen Krankheiten angeboten und zum anderen ist die Wirksamkeit bestehender Angebote eher gering.
Der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft stellt den klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutz vor ganz neue Herausforderungen. Die bisherige Verhinderung von Stürzen oder Atemwegserkrankungen ist in einigen Branchen zwar nach wie vor wichtig, in anderen jedoch kaum nützlich. Hier sind neue Lösungen erforderlich, die auch den Anstieg psychischer Belastungen berücksichtigen. So halten es die befragten Sicherheitsfachkräfte für sinnvoll, neue Angebote wie Führungskräfteschulungen in das betriebliche Gesundheitsmanagement zu integrieren. Denn das Ziel sollte immer sein, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen.
Die gesamte Studienauswertung ist Teil des Corporate Health Jahrbuch 2011. Dieses Jahrbuch liefert einen profunden Einblick in den Status Quo und die wichtigsten Entwicklungen Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Deutschland. Hochranginge Autoren stellen besonders innovative und erfolgreiche Projekte und Strategien aus der Unternehmenspraxis vor. Das Corporate Health Jahrbuch umfasst 255 Seiten mit Fotos und Abbildungen und ist ab sofort zum Bezugspreis von 49,90 Euro im Buchhandel unter der ISBN-Nummer 978-3-941632-09-7 erhältlich.
Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/presse/BGM.
Kontakt: Bettina Tillmanns

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Siehe auch Cardiff-Memorandum (zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Klein- und Mittelbetrieben): http://www.infoline-gesundheitsfoerderung.de/ca/j/hgd/

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Damit die als Pressemeldung formulierte Position des VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.) bekannter und mit einer Suche innerhalb dieses Blogs gefunden wird, gibt es den Text auch hier als Blogeintrag.
https://ssl.vdsi.de//webcom/show_article.php/_c-40/_nr-198/_p-1/i.html:

Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen 
VDSI veröffentlicht Positionspapier.
Der VDSI befürwortet eine Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen aus den folgenden Gründen:

  • Die systematische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die anschließende schriftliche Dokumentation stellen wichtige Instrumente in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess dar. Maßnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz müssen dokumentiert werden, um als Entscheidungsgrundlage für künftige Entwicklungen herangezogen werden zu können.
  • Eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen erhöht die Rechtssicherheit der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen.
  • Die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2), die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, den betriebsspezifischen Betreuungsumfang anhand der betrieblichen Gefahrenlage zu ermitteln. Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hilft, die notwendigen Daten für die Festlegungen zu gewinnen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor Jahren die besondere Bedeutung der Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen hervorgehoben. Die immer wiederkehrende Diskussion über eine mögliche Aufweichung der Dokumentationspflicht setzt ein falsches Signal in einem vereinten Europa, das sich für gesunde und sichere Arbeitsplätze einsetzt.
  • Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an alternativen Formen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung (Unternehmermodellen) der Unfallversicherungsträger.

Durch seine mehr als 5.200 Mitglieder, die als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig sind, verfügt der VDSI über ein hohes Maß an Praxiserfahrung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in KMU [Kleine und mittlere Unternehmen]. In dem Positionspapier werden die oben genannten Punkte weiter ausgeführt. Das Positionspapier gibt auch einige Praxisbeispiele für den Nutzen einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

VDSI-Mitglieder können im Internet das Positionspapier im passwortgeschützten Mitgliederbereich der Website des Vereins herunterladen.
Zur Dokumentationspflicht siehe auch: http://blog.psybel.de/arbschg-aenderung-ist-eine-klarstellung/#Dokumentationspflicht

2011: Neue Runde im Wettbewerb um den Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit

Die deutsche Unternehmen und Organisationen, die bisher mit dem Zertifikat “Move Europe-Partner” bzw. “Move Europe-Partner Excellence” sowie mit dem “Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit” ausgezeichnet wurden sollten mindestens die Vorschriften des Arbeitsschutzes erfüllen. Darum müsste bei ihnen psychisch wirksame Belastungen in ordentlichen und mitbestimmt geregelten Gefährdunsbeurteilungen mit einbezogen sein. Achtet “Deutscher Unternehmenspreis Gesundheit” darauf? Eigentlich ist es eine der einfachsten Übungen der Qualitätssicherung im Arbeitsschutz, diese Voraussetzung zu prüfen.
Nun gibt es auch in diesem Jahr wieder einen Wettbewerb, an dem eigentlich kein Unternehmen teilnehmen dürfte, das die Arbeitsschutzvorschriften missachtet:
http://www.deutscher-unternehmenspreis-gesundheit.de/bewerbung-fuer-2011.html:

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb muss Ihr Unternehmen / Ihre Organisation zum Zeitpunkt der Bewerbung folgende Punkte erfüllen:

  1. Sie führen seit mindestens einem Jahr Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durch.
  2. Ihr Firmenhauptsitz ist in Deutschland.
  3. Sie sind Unterzeichner der Luxemburger Deklaration.
  4. Sie haben sich bis zum bis 15. Juni 2011 angemeldet. Falls nicht, hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

Die Unternehmen und Organisationen starten in fünf verschiedenen Kategorien:

  • Handel/Transport/Verkehr
  • Industrie
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Öffentlicher Dienst
  • Sonstige Dienstleistungen.

Zusätzlich werden drei Sonderpreise ausgelobt:

  • Demografie – Fit in die Zukunft
  • Familienorientiertes Unternehmen
  • Psychische Gesundheit.

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