Ist die DIN SPEC 91020 akkreditierungsfähig?

http://www.dakks.de/content/dakks-sondiert-möglichkeiten-für-akkreditierungen-für-din-spec-91020-–-einberufung-einer-ad-

DAkkS sondiert Möglichkeiten für Akkreditierungen für DIN SPEC 91020 – Einberufung einer ad-hoc Arbeitsgruppe des SK-M
15.07.2013
Unter Federführung des Sektorkomitees Managementsysteme (SK-M) sondiert die zuständige Abteilung 6 der DAkkS Möglichkeiten einer Zertifizierung und Akkreditierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) auf der Basis der DIN SPEC 91020. Die Norm wurde im Juli 2012 veröffentlich und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Sie kann von Organisationen unabhängig von Größe, Branchenzuordnung verwendet werden. Als Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes hebt sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Zertifizierungssystemen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001) ab.
Zur Vorbereitung des Akkreditierungsverfahrens für Zertifizierungsstellen möchte das zuständige SK-M der DAkkS Fachexperten mit Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes einbinden. Interessierte melden sich bitte bis 25.07.2013 per Mail bei Peter Hissnauer, Leiter der Abteilung 6 […]. Eine Sitzung in Frankfurt/Main wird am 12. oder 16. August 2013 durchgeführt. Zur Sitzung soll die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit festgestellt werden und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept (Scoping, Qualifikationen, Auditzeit, Prozessanforderungen etc.) erarbeitet werden.

Gesundheitsschutz sollte nicht mit Gesundheitsmanagement verwechselt werden. Nur der vorgeschriebene Gesundheitsschutz ist Gegenstand des Arbeitsschutzgesetzes. Die DAkkS meint vermutlich: Als eine Spezifikation für die Organisation des freiwilligen betrieblichen Gesundheitsmanagements unterscheidet sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Normen für die Organisation des vorgeschriebenen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001). Begründung: Die DIN SPEC 91020 ist keine Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes, denn die DIN SPEC ist nach dem PAS-Verfahren (Publicly Available Specification) entstanden. Das DIN stellt ganz ausdrücklich klar:

[…] Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. […]

Quelle: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633 (2013-07-16; der Satz wurde jetzt gestrichen.)
Weil die DIN SPEC 91020 nach dem PAS-Verfahren und nicht nach dem Vornorm-Verfahren erstellt wurde, ist diese Spezifikation keine “Vornorm”.

 


Nachtrag 2013-09-26 (Pressemeldung): http://www.bgm-bv.de/boxen_rechte_spalte/dakks_sitzung.html

BBGM e.V. im Arbeitskreis der Deutsche Akkreditierungsstelle [DAkkS] zur DIN SPEC 91020 vertreten
Am 16. August 2013 fand in Frankfurt unter der Leitung von Herrn Peter Hissnauer [DAkkS] ein Arbeitsgruppentreffen statt. Ziel der Sitzung war die grundsätzliche Akkreditierungsfähigkeit der DIN SPEC 91020 festzustellen und ein erstes Zertifizierungs- und Akkreditierungskonzept zu erarbeiten. Die Spezifikation wurde im Juli 2012 veröffentlicht und legt Anforderungen an ein BGM-System fest. Der BBGM e.V. war mit Frau Agnes Kaminski [Ressortleitung Qualität im BGM] und Herrn Kurt Gläser [Ressortleitung Netzwerk und Verbindungen] bei der Arbeitsgruppensitzung vertreten. Über die Ergebnisse der Sitzung wird nun das Sektorkomitee der DAkkS beraten.

Prävention im Bundesrat

909. Sitzung des Bundesrates, 2013-05-03 (http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_2385280/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/909-sitzung/to-node,param=true.html?__nnn=true):

TOP 25 [wurde später zu TOP 32]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention
217/13
Drucksache  [pdf, 355 KB]: Download

Hier geht es um einen Entwurf der schwarz-gelben Bundesregierung. Etwas für Prävention zu tun ist zwar lobenswert und sieht auch gut aus, aber das über die betriebliche Gesundheitsförderung zu tun bekommt ein Geschmäckle, wenn gleichzeitig offensichtliche Mängel in Arbeitsschutz aufrecht erhalten werden. Insbesondere bleiben die Gewerbeaufsichten geschwächt, weswegen die Unternehmen ohne große Sorge im Bereich der psychischen Belastungen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen können – und das mehrheitlich auch tun. Bevor Steuergelder in Gesetze mit guten Absichten gesteckt werden, müssten damit vorher die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Jedoch hat speziell die FDP ein eher geringes Interesse an einer strengeren Kontrolle ihrer Klientel.
Parallel wird derzeit noch an einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes gerbeitet. Zwar werden psychische Belastungen dann im ArbSchG ausdrücklich thematisiert. Aber gleichzeitig wird die Aufsicht weiterhin so schwach gehalten, dass die Umsetzung des ArbSchG nur mit starken Arbeitnehmervertretern möglich ist.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/praevention-im-bundestag/

Prävention im Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/521/52131.html (2013-03-22)
Aktueller Stand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten (geplant für 2013-05-03)

[…]
Inhalt
Unterstützung der Bevölkerung bei gesundheitsförderlichem Verhalten und Reduktion gesundheitlicher Risiken durch zielgerichtete Ausgestaltung der Krankenkassenleistungen zur Primärprävention und Früherkennung von Krankheiten: Einrichtung einer Ständigen Präventionskonferenz, Maßnahmen in den Bereichen betriebliche Gesundheitsförderung, Wettbewerb bei Krankenkassen, Finanzierung von Präventionsleistungen, Qualitätssicherung u.a.;
Änderung und Einfügung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung §§ 1 und 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Schlagwörter
Betriebliche Gesundheitsförderung; Früherkennung von Krankheiten; Gesetzliche Krankenversicherung; Gesetz zur Förderung der Prävention ; Gesundheitsvorsorge; Krankenkasse; Sozialgesetzbuch V; Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
[…]

 
Der Entwurf trägt die Handschrift der FDP und ihrer Klientel (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0217-13.pdf):

[…]
B. Lösung

  • Fortentwicklung der Leistungen zur Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten im Fünften Buch Sozialgesetzbuch;
  • Unterstützung der Verständigung auf gemeinsame Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele durch Einrichtung einer Ständigen Präventionskonferenz beim Bundesministerium für Gesundheit;
    [FDP-Politik parallel zur GDA und zu v. d. Leyens (CDU) Arbeitsministerium?]
  • Ausrichtung der Leistungen auf gemeinsame verbindliche Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele;
  • Förderung der Verantwortung der Menschen, der Selbstverwaltung und der Unternehmen;
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung;
    [siehe auch: http://blog.psybel.de/gesundheitsmanagement-als-schleier/]
  • Förderung des Wettbewerbs der Krankenkassen auch im Bereich der Prävention;
  • Stärkung der medizinischen Vorsorgeleistungen;
  • Präventionsorientierte Fortentwicklung der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
  • Zielgerichtete Neustrukturierung der Finanzierung von Leistungen zur Prävention;
  • Sicherstellung der Qualität und Förderung der Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung.

C. Alternativen
Keine.
[…]

Eine Alternative (bzw. eine Voraussetzung für eine glaubwürdige Gesundheitsförderung) ist in den Betrieben: Beendigung der Schwächung der Aufsicht im Arbeitsschutz. Die Überforderung der Aufsicht ist so nachhaltig, dass sie eigentlich kein Versehen sein kann.