Schlusslicht Deutschland

DER WESTEN
http://www.derwesten.de/gesundheit/mehr-arbeitsschutz-vor-psychischen-belastungen-gefordert-id6438849.html

Mehr Arbeitsschutz vor psychischen Belastungen gefordert
09.03.2012 | 11:30 Uhr
Freiburg – Beim europaweiten Vergleich im Bereich Arbeitschutz bei psychischer Belastung schneidet Deutschland am schlechtesten ab. Dabei verursacht das sogenannte “Burnout-Syndrom” erhebliche Einbußen – sowohl bei der Arbeit als auch im alltäglichen Leben.
Arbeitgeber sollten Burnout-Erscheinungen ihrer Mitarbeiter nach Einschätzung des Freiburger Psychiatrie-Professors Mathias Berger viel ernster nehmen. In Deutschland gebe es auf diesem Gebiet europaweit den geringsten Arbeitsschutz, kritisiert Berger. In Frankreich, Skandinavien oder den Benelux-Staaten sei man auf diesem Gebiet viel weiter. …

 
FOCUS
http://www.focus.de/finanzen/karriere/psychiater-mathias-berger-gewerbeaufsicht-soll-gegen-burn-out-einschreiten_aid_695332.html

… Frankreich, Belgien und Dänemark hätten Verordnungen erlassen, in denen die Beseitigung psychosozialer Missstände am Arbeitsplatz, von Überlastung bis Mobbing, eingefordert werde wie Unfallverhütungsmaßnahmen, so Berger.’Auf die FOCUS-Frage, ob die Arbeitnehmer verlernt hätten, zwischen Beruf und Freizeit zu unterscheiden, antwortete er: „Viele Arbeitnehmer sehen sich einer paradoxen Freiheit gegenüber: Der Freiheit, unermüdlich am beruflichen Fortkommen zu werken, seines eigenen Glückes Schmied zu sein.“ …

Wir brauchen keine neuen Gesetze

http://www.focus.de/finanzen/karriere/psychiater-mathias-berger-gewerbeaufsicht-soll-gegen-burn-out-einschreiten_aid_695332.html

Psychiater Mathias Berger: Gewerbeaufsicht soll gegen Burn-out einschreiten
Sonntag, 18.12.2011, 17:21
Unfallschutz im Betrieb ist Pflicht. Zum Schutz vor psychischen Erkrankungen aber gibt es keine Regeln. Das muss sich ändern, fordert der Freiburger Psychiatrieprofessor Mathias Berger im Gespräch mit FOCUS.
Berger forderte die Politik auf, einzugreifen. Gewerbeaufsicht und Betriebsärzte müssten die Möglichkeit haben, in Betrieben Risiken für so genanntes Burn-out abzustellen.
Deutschland brauche eine Regelung, die klarstelle, dass Arbeitgebern die Fürsorgepflicht auch im Falle psychischer Belastung obliege, sagte der Leiter der Freiburger Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie dem FOCUS.

Das ist (trotz guter Absicht) nicht ganz richtig: Es gibt diese Regeln schon seit vielen Jahren, nämlich u.A. das Arbeitsschutzgesetz. Deswegen haben die Gewerbeaufsicht und die Betriebsärzte längst die Möglichkeit, “in Betrieben Risiken für so genanntes Burn-out abzustellen”. Nur hatten sie in der Vergangenheit von diesen Möglichkeiten nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Die Politik muss also nicht mit neuen Gesetzen eingreifen, sondern sie muss z.B. aufhören, die Gewerbeaufsichten zu schwach zu halten und damit eine ernsthafte Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzes auszubremsen.
In Deutschland waren es bislang vorwiegend die Betriebsräte, die hier gegen die nachhaltige Missachtung der Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen vorgingen.

FOKUS lenkt den Fokus ab

das FOKUS Magazin 43 vom 24. Oktober widmet sich dem Thema Burnout.

  • Endlich mehr Zeit haben. Burnout vermeiden: Wie Sie Ihr Leben klug organisieren
  • Ruhe finden: Wer immer erreichbar ist, erreicht nichts. Wie man seinen Alltag ohne Hektik meistert
  • Langsamkeit wagen: Die Zeitberater Karlheinz und Jonas Geißler über die Illusion, alles im Griff zu haben
  • Zeit gewinnen: Die besten Tipps von Simplify-Lehrer und Bestsellerautor Tiki Küstenmacher

Das Burda-Magazin FOCUS konzentriert sich wieder auf die Beratung seiner Leser zu individuellen Lebensbewältigung. Sie sollen ihre Burnout-Probleme selbst lösen, obwohl bekannt ist, dass die große Mehrheit der Unternehmen sich im Bereich der psychisch wirksamen Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält. Statt dessen füllt das Magazin seine Seiten mit angestaubten Binsenweisheiten von Zeit- und Simplify-Gurus, um schnell mal wieder auf der aktuellen Burnout-Welle in den Medien mitsurfen zu können. Auch in einem Online-Artikel zu Markus Söders (CSU) “Burnout-Beauftragten” in Bayern ziehen die Pressemeldungsabschreiber des FOKUS Magazins das Thema im Zusammenspiel mit Söder (“Ich habe zum Glück von Natur aus eine starke Konstitution”) schnell wieder auf die individualpsychologische Schiene. Von den “Burnout-Detektiven” Christine Haderthauers (CSU) will das FOKUS Magazin seine Leser dagegen nichts wissen lassen.
Die Konsequenzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes gehen wohl auch an’s Eingemachte der FOCUS-Chefredakteure, denn hier kommen Führungsstile auf den Prüfstand. Angesichts der Einstellung des FOCUS zum Umgang mit psychischer Belastung am Arbeitsplatz sollte sich die Gewerbeaufsicht in München die Arbeitsbedingungen in dem Unternehmen doch einmal genauer ansehen: Vielleicht kennen die überwiegend vor Bildschirmen sitzenden FOCUS-Redakteure ihre Rechte überhaupt nicht. Die Gewerbeaufsicht könnte dann (z.B. nach einer Begehung) mit den Chefredakteuren eine Zielvereinbarung treffen, mit der der Arbeitsschutz auch in der Redaktion etwas bekannter würde.

FOCUS widmet der Fürsorgepflicht keine Silbe

http://netkey40.igmetall.de/homepages/koeln_neu/hochgeladenedateien/pdf/
Gute%20Arbeit/Leserbrief%20Focus%2020100308.pdf

8. März 2010 – Köln-Leverkusen
Leserbrief zum Focus Titelthema “Die Burn-out-Gesellschaft” (Ausgabe 10/10 08.03.2010)
Ich bin sehr erfreut, dass Sie das Thema Burn-Out, verursacht durch Belastungen am Arbeitsplatz einmal aufgegriffen haben. Aus meiner täglichen Arbeit kann ich ihnen leider bestätigen, dass es in allen Unternehmen ein aktuelles Thema ist, besonders jedoch in den sogenannten hochqualifizierten Angestelltenbereichen.
In ihrem Artikel befassen Sie sich stark mit den möglichen Ursachen für ein Burn-Out, gehen auf verschiedene Einzelschicksale ein und erwähnen sogar, dass es manche Promis schick finden sich eine Auszeit wegen eines Burn-Outs zu nehmen. Dies finde ich ehrlich gesagt sehr einseitig dargestellt, denn es erweckt den Eindruck, als wären die ArbeitnehmerInnen diejenigen, die verantwortlich sind für ihre Erkrankung, weil sie nicht rechtzeitig die Notbremse gezogen haben, oder einfach einer Modeerscheinung folgen wollen.
Sie berichten von einer Ratlosigkeit der Unternehmen, die sich auf großen Konferenzen zusammenfinden um nach Auswegen zu suchen, aber Sie gehen mit keiner Silbe darauf ein, dass vor allem die Unternehmen eine Fürsorgepflicht für ihre ArbeitnehmerInnen haben. In der EURahmenrichtlinie (89/391/EWG) – Präambel heißt es: “Die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz gehört zu “Zielsetzungen, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen.” Ausserdem finden sich in fast allen Unternehmenskodexen die Worte “…die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen ist unser höchstes Gut…” Dies sieht jedoch in der Realität ganz anders aus. Es wird sogar öffentlich formuliert. “Den Druck der Finanzmärkte herunterzubrechen auf jeden einzelnen Mitarbeiter, das ist das Kunststück; das über das Überleben der Betriebe entscheiden wird.” (Martin Kannegiesser, Präsident Gesamtmetall, November 2000)
Und genauso sieht die Unternehmenspolitik in den meisten Betrieben aus. Wirklich ernsthaft haben sich nur wenige Betriebe mit den Gefahren psychischer Belastungen beschäftigt und wenn nur aufgrund von Druck seitens der Betriebsräte. Deshalb wurde auch bisher in nur 30% aller deutschen Betriebe[1], die seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung durchgeführt.
Diese schreibt den Arbeitgebern vor, alle Belastungen eines Arbeitsplatzes zu erfassen – auch die psychischen Belastungen, sie zu dokumentieren und Massnahmen zur Entlastung umzusetzen. Bei einer solchen Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung würde unter Umständen sichtbar, dass die Personalbemessung viel zu gering ist, oder die Arbeitsorganisation nicht optimal gegliedert, etc. Es müssten dann Massnahmen eingeleitet werden, die z.B. Weiterbildungen und Umstrukturierungen bedeuten würden.
Davor fürchten sich viele Arbeitgeber aus zwei Gründen.

Das ist aber nicht gewollt.[3] Dabei könnten die Arbeitgeber durchaus daraus profitieren. Denn Arbeitsorganisationen könnten effektiver gestaltet, die Mitarbeiter entlastet und motiviert und die krankheitsbedingten Ausfalltage deutlich reduziert werden. “Von 1,50EUR, die das Unternehmen in die Gesundheit investiert, kommen 5,60EUR als Ertrag zurück.” (Studie der Harvard Medical School für Unilever[4] Deutschland) Zu befürchten ist jedoch, dass dieses wichtige Präventionsinstrument, Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, bald auch nicht mehr gegeben ist. Denn in der Empfehlung der High Level Group (“Stoiber[5] Kommission“) wird vorgeschlagen, zum Abbau von Bürokratiekosten, die Dokumentationspflicht der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung in Betrieben mit bis zu 500 MitarbeiterInnen abzuschaffen. Damit wäre faktisch jede Kontrollmöglichkeit der vereinbarten Massnahmen genommen und das in 92% aller europäischen Betriebe.
Was ich letztlich sagen möchte ist, dass Erkrankungen aufgrund psychischer Belastungen keine Modeerscheinung sind, sondern die Konsequenz von unverantwortlichem Unternehmerverhalten und dass es durchaus Mittel und Wege gibt Belastungen abzubauen, sie aber bewusst nicht genutzt werden. Die IG Metall wird in diesem Jahr mit dem Projekt “Gute Arbeit im Büro” in einigen Pilotbetrieben versuchen einen ganzheitlichen Gesundheitsschutz zu etablieren. Eine Auftaktveranstaltung für die Region Köln dazu besuchten vorletzten Samstag 140 interessierte KollegInnen, ohne dass es dazu einer großartigen Werbung bedurft hätte.
Zu diesem Projekt stehe ich gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Kerstin D. Klein
Fachsekretärin
IG Metall Verwaltungsstelle Köln- Leverkusen

(Links und Anmerkungen nachträglich eingefügt)
[1] Es gibt hier unterschiedliche Angaben. Gemeinsam ist ihnen, dass sich die Mehrheit der Unternehmen nicht an die Regeln des Arbeitsschutzes hält. Als Grund für die Differenzen bei den Angaben vermute ich, dass die Qualität des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz unterschiedlich bewertet wird.
[2] Hier handelt es sich sogar um eine Mitbestimmungspflicht.
[3] Wenn der Unwille zu Ordnungswidrigkeiten führt, könnte das von Aufsichtsorganen geahndet werden. Bei Wiederholung kann daraus eine Straftat werden. Aufsichtspersonen mögen das wollen, aber es scheint politisch nicht gewollt zu sein, dass sie ernsthaft und wirkungsvoll kontrollieren dürfen. Wenn hier der Staat zum Komplizen wird, dann ist das ein über den Arbeitsschutz hinausgehendes Problem.
[4] Unilever gehört leider auch zu den vielen Unternehmen, die im Gesundheitsmanagement versuchen, die Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu marginalisieren.
[5] CSU