Fürsorgliche Belagerung

Unter “Weiterbildungstrends 2010 auf der Zukunft Personal überprüft” im Blog von managerseminare.de ist auch “Trend 5: Employee Assistance Programs bzw. Life-Coaching” aufgelistet. Christoph Athanas kommentierte: “Professionelle Beratung und Begleitung helfen immer mehr Menschen und Unternehmen dabei die Themen Gesundheit, Work-Life-Balance oder Absicherung der Produktivität zu meistern.”
Immer noch liegt im Bereich der psychisch wirksamen Belastungen der Fokus der Weiterbildung von Führungskräften auf der fürsorglichen Belagerung von Mitarbeitern mit dem Ansatz der Verhaltensprävention.
Trends, sich erst einmal mit der gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnisprävention zu befassen (anstatt inzwischen oft schon wissentlich verkehrt herum mit der Verhaltensprävention zu beginnen), sieht Nicole Bußmann nicht. Sie hakte aber nach und fügte das Thema “Burn-Out/ Psychische Leiden/ Druck/ Stress” hinzu, das aber in Managerseminaren in der Regel auch vorwiegend verhaltenspräventiv dargestellt wird.
Das ist einer der Gründe für die Vernachlässigung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes durch die Mehrheit der Betriebe in Deutschland. Hier müssen die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten unbedingt aktiver werden, denn das Weiterbildungsinteresse von Managern im Bereich der vorgeschriebenen Verhältnisprävention scheint so klein zu sein, dass der erforderliche Trend zur Weiterbildung im Arbeitsschutz ohne Motivation durch die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten wohl nicht entstehen wird.
Wichtiger Hinweis für Seminaranbieter: Trainings, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Verpflichtungen als Weiterbildung von Führungkräften im Arbeitsschutz darstellen will, sind mitbestimmungspflichtig! Wenn sie solche Seminare anbieten, geben Sie ihren Kunden Argumente, die den Betriebs- und Personalräten helfen, die Relevanz der Weiterbildung für den Arbeitsschutz zu verstehen. Wenn Seminare einem Unternehmen dazu dienen sollten, zu zeigen, dass es Führungskräfte im Bereich des Arbeitsschutz vorschriftsmäßig unterweist, dann muss die Arbeitnehmervertretung (wenn es eine gibt) mitbestimmen, wie diese Unterweisung durchgeführt wird.
“Employee Assistance Programs bzw. Life-Coaching” haben im Arbeitsschutz die niedrigste Priorität. Im Arbeitsschutz kommen nicht die einzelnen Mitarbeiter auf die Couch, sondern die Arbeitsplätze mit ihren Arbeitsbedingungen.