Bundesrat, 909. Sitzung

Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/909-sitzung/to-node.html?__nnn=true:

TOP 32: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention
[TOP-Nummer hatte sich gegenüber der ursprünglichen Planung geändert.]
Ausschussbeteiligung: Gesundheitsausschuss (federführend), Wirtschaftsausschuss
[Neben vielen anderen Punkten in diesem umfangreichen Vorgangs geht es um “die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung im Betrieb zu erreichen. Hierzu sollen die Krankenkassen einerseits verpflichtet werden, mindestens 2 Euro jährlich für jeden ihrer Versicherten für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung auszugeben. Andererseits soll ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Boni an Arbeitgeber und Versicherte zu leisten, die an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen.”]


Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 32 [pdf, 26 KB]
[s.a. GG, Art. 76 Abs. 2]
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Drucksachen zu 217/13:

Nummer Titel Download
217/13 Drucksache [pdf, 355 KB] Download
217/1/13 Drucksache [pdf, 53 KB] Download
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217/3/13 Drucksache [pdf, 29 KB] Download

TOP 95: Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Ausschussbeteiligung: “Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (federführend), Gesundheitsausschuss, Wirtschaftsausschuss
verbunden mit […] TOP 99
Redner: siehe TOP 99

TOP 99: Entschließung des Bundesrates “Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten”
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Redner: MP’in Malu Dreyer (RP), MP Stanislaw Tillich (SN), Min Guntram Schneider (NW), MP Dr. Reiner Haseloff (ST), Sen’in Cornelia Prüfer-Storcks (HH), StMin’in Christine Haderthauer (BY), Min’in Svenja Schulze (NW), StMin, Michael Boddenberg (HE), Min Olaf Lies (NI)
verbunden mit […] TOP 95

 
Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/presse/pm/2013/088-2013.html:

TOP 95: Drucksache 315/13
Die antragstellenden Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit schützen. Mit einer Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt.
Zur Begründung ihrer Initiative führen die Antragsteller aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

TOP 99: Drucksache 343/13
Die antragstellenden Länder setzen sich für eine faire Arbeitspolitik ein. Aus ihrer Sicht muss Fehlentwicklungen in diesem Bereich – wie zum Beispiel dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung – entgegengewirkt werden. Mit einer Entschließung wollen sie daher Bundesregierung und Bundestag unter anderem auffordern, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland einzuführen und in der Leiharbeit den Grundsatz “Gleiche Arbeit-Gleiches Geld” sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 vorgestellt.

 
(sinngemäße Wiedergaben aus www.bundestag.de)
Das Plenarprotokoll gibt es hier: http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_43984/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2013/Plenarprotokoll-909,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-909.pdf
Siehe auch: 909. Sitzung des Bundesrates
 


Nachtrag (weil später gefunden): http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/528/52872.html

Konkretisierung von Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit mit dem Ziel der Entwicklung betrieblicher Strategien

Plenarprotokoll: Ab einschließlich dem Beitrag von Christine Haderthauer war das Thema “psychische Belastungen” vom Radar verschwunden.

Ministerium nimmt Personalvertretungen und Betriebsärzte in die Pflicht

Auf eine Anfrage hin hat mir das Bayerische Staatsministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Familie und Frauen (Referat II 3; Arbeitsmedizin, Arbeitsschutzorganisation, sozialer Arbeitsschutz) eine freundliche und ehrliche Antwort geschickt.

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Februar 2013 an Staatsministerin Christine Haderthauer, in der Sie über Probleme bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Einbeziehung psychischer Belastungen berichten. Frau Staatsministerin hat uns, als das für die Arbeitsmedizin zuständige Fachreferat, mit der Beantwortung Ihrer E-Mail beauftragt.
Seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber auch die Gefährdung durch „psychische Belastungen“ mit einbeziehen.
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat auf seiner 54. Sitzung im September 2009 in Kiel die Veröffentlichung der LV 52 „Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden“ beschlossen. Basierend auf dieser LASI-Publikation wird künftig in Bayern durch technisches und ärztliches Personal der Gewerbeaufsicht die Beratung zu und die Überwachung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in den Unternehmen von Seiten der Arbeitsschutzbehörden erfolgen. Diese Handlungshilfe wird es dem Aufsichtspersonal in der Praxis ermöglichen, grob orientierend Anhaltspunkte für psychische Fehlbelastungen in Betrieben zu erkennen und erforderliche betriebliche Maßnahmen anzustoßen.
Derzeit werden die bayerischen Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten entsprechend geschult.
Zentraler Ansatzpunkt ist die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings ist festzustellen, dass es für die Gewerbeaufsicht oft nur sehr schwer möglich sein wird, auch bei vorhandener Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen, im Rahmen einer Betriebsüberprüfung zu erkennen, ob (in bestimmten Bereichen) erhöhte psychische Belastungen vorliegen und ob ausreichende Maßnahmen getroffen wurden, diesen entgegenzuwirken. Einfacher wird es sein in Branchen, in denen es bekannter Weise zu erhöhten psychische Belastungen kommt.
Deshalb und in Anbetracht der sehr limitierten Personalressourcen wird es den bayerischen Arbeitsschutzbehörden nur möglich sein, die Unternehmen für die Belange psychischer Belastungen zu sensibilisieren und eine „Anstoßberatung“ durchzuführen. Kontrollen werden nur in Ausnahmefällen in die Tiefe gehen können.
Es steht außer Frage, dass Gefährdungsbeurteilungen auch in Hinblick auf psychische Belastungen „gelebt“ werden müssen. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber. Sollte es hier Mängel geben, so gibt es ja gerade in großen Betrieben die Möglichkeit Probleme intern, über eine starke Personalvertretung oder den Betriebsarzt anzugehen. Die Behörde wird tätig, sobald ihr Defizite bekannt werden.

(Link und Hervorhebungen nachträglich in den Text eingetragen)
Die “Burnout Detektive” der Ministerin Haderthauer waren dann wohl eher eine Erfindung der Presse.
Es geht vermutlich nicht nur um Ressourcenprobleme, sondern auch um eine Gewerbeaufsicht, die sich gegenüber den Unternehmen nicht wirklich durchsetzen darf. Noch Anfang 2012 traute sich die Gewerbeaufsicht, zu schreiben:

[…] Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest. […]

Der Text ist inzwischen verschwunden.
Die Überforderung der Gewerbeaufsicht ist übrigens kein ausschließlich bayerisches Problem, sondern sie gefährdet die Arbeitnehmer bundesweit.
 


Vier Anmerkungen zu dem Brief:
Arbeitnehmervertretungen und Betriebsärzte in der Pflicht: Die offene und ehrliche Antwort des Staatsministeriums ist hilfreich, denn sie zeigt eine Lösung auf: Die Arbeitnehmervertretungen und die Betriebsärzte werden in die Pflicht genommen. Diese Lösung gibt es natürlich schon seit es das Betriebsverfassungsgesetz und das heutige Arbeitsschutzgesetz gibt! Aber es ist gut, wenn sich Betriebs- und Personalräte auch einmal von einer eher konservativen Staatsregierung anhören müssen, dass die Gewerbeaufsicht ohne engagierte Arbeitnehmervertretungen und Betriebsärzte auf einem verlorenen Posten steht. Wenn diese Akteure zu schüchtern und zu schlecht ausgebildet sind und die Gewerbeaufsicht nicht auf Defizite hinweisen, dann funktioniert die Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung nicht.
Mehrbelastung von Arbeitnehmervertretern und Betriebsärzten: Hier sind Aufgaben auf die Arbeitnehmervertretungen und die Betriebsärzte (aber auch auf die Fachkräfte des Arbeitsschutzes) zugekommen, denen möglicherweise existierende Richtlinien zur Budgetierung nicht mehr gerecht werden. Sie müssen ja nun die Ressourcenprobleme der Behörden kompensieren. Für mutige Arbeitnehmervertretungen ist das kein unlösbares Problem: Zwar gilt weiterhin ein Betriebsverfassungsgesetz mit heute zu wenig Freistellungen, aber auch dank der ehrlichen Darstellung von behördlichem Ressourcenmangel durch Staats- und Bundesministerinnen werden Arbeitsrichter die Ressourcenprobleme der Personal- und Betriebsräte, der Betriebsärzte und der Fachkräfte für den Arbeitsschutz besser verstehen. Allerdings gibt es leider auch Arbeitnehmervertretungen, die zu schwach und zu kleinmütig sind, angemessene Ressourcen (z.B. Weiterbildung, externe Auditoren und Experten usw.) für sich durchzusetzen und Freistellungszeiten über das gesetzlich garantierte Mindestmaß hinaus auszudehnen.
Arbeitnehmervertreter zuständig für die Beurteilung der Arbeitsschutzqualität: Die Antwort des Staatsministeriums erlaubt noch eine weitere Schlussfolgerung: Gibt es nach einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht keinen Mängelbericht, dann können Betriebe (in Bayern, aber wohl auch in anderen Ländern) trotzdem nicht behaupten, dass die Gewerbeaufsicht ihnen bestätigt habe, dass sie psychische Belastungen pflichtgemäß in den Arbeitsschutz einbeziehen. Das Ministerium verweist uns hier an die Arbeitnehmervertretungen und an die Betriebsärzte.
        Von den beiden genannten Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben nun wiederum die Arbeitnehmervertretungen die besseren Durchsetzungsmöglichkeiten. (Für die Fachkräfte der Arbeitsschutzes in den Betrieben ist das nicht so einfach.) Wehe den Mitarbeitern der Betriebe, in denen die Betriebsräte oder der Personalräte zu schüchtern oder/und zu schlecht ausgebildet sind, um Ihrer Mitbestimmungspflicht im Arbeitsschutz gerecht zu werden!
Falsches Verständnis von vertrauensvoller Zusammenarbeit: Angesichts der Bedeutung der Betriebs- und Personalräte für die Kontrolle des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es besonders bedenklich, wenn der Arbeitgeber und die Arbeitnehmervertretung vertrauensvolle Zusammenarbeit falsch verstehen und gemeinsam bei Besichtigungen durch Auditoren, durch die Gewerbeaufsicht und durch die Berufsgenossenschaft jene Vorfälle und Gefährdungen verheimlichen, die als arbeitsbezogene Ereignisse auftraten oder auftreten können, obwohl diese Vorfälle und Gefährdungen zum Beispiel physische und psychische Verletzungen oder Erkrankungen (bei OHSAS 18001 ohne Berücksichtigung der Schwere!) zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. (Erkrankungen sind in diesem Zusammenhang erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert.)
        Solche Arbeitnehmervertretungen sind vielleicht sogar gefährlicher als gar keine Arbeitnehmervertretungen, denn sie nehmen den von ihnen vertretenen Mitarbeitern grundlegende Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein ziemlich entsetzliches Beispiel: Von konkreten Fällen starker psychischer Fehlbelastung betroffene Mitarbeiter werden alleine gelassen, damit die harmonische Zusammenarbeit zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat bei gemeinsamen Projekten nicht gestört wird.
        Betriebsräte, die (vielleicht in guter Absicht) einer Betriebsleitung helfen, Fälle psychischer Fehlbelastngen und das Fehlen wirklich wirksamer Beurteilungen psychischer Belastungen unter den Teppich zu kehren, werden am Ende zum Dank auch noch über den Tisch gezogen: Wenn der Arbeitgeber sich nach geschickter Vorbereitung und Vertuschungsarbeit in kleinen und unauffälligen Schritten sicher genug fühlt, wird er behaupten, dass sein Arbeitsschutz schon lange ganzheitlich gewesen sei, denn der Betriebsrat hätte ja in der Vergangenheit bei Besuchen der Gewerbeaufsicht die Aufsichtspersonen pflichtgemäß auf Defizite aufmerksam machen können. “Offensichtlich” habe es aber keine Defizite gegeben. Zum Schluss können der Arbeitgeber und die Gewerbeaufsicht den schwarzen Peter so zum Betriebsrat schieben – und zwar zu Recht!
Andererseits: Auch Betriebsräte können ausbrennen.
Noch einmal der Hinweis: LASI-Veröffentlichungen

Grüße aus Bayern

http://www.arbeitsschutz-aktuell.de/de/Grusswort_02.html

Schriftliches Grußwort der Schirmherrin, Frau Staatsministerin Christine Haderthauer, anlässlich der Messe und des Kongresses „Arbeitsschutz Aktuell 2012“ vom 16. – 18. Oktober 2012 in Augsburg

Unsere Arbeitswelt ist aktuell gravierenden Änderungen unterworfen. Das bringt auch im Bereich des Arbeitsschutzes neue Herausforderungen mit sich. Neben der Prävention von Verletzungen und Erkrankungen infolge von Unfällen, gewinnt auch die Reduzierung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz an Bedeutung. Dazu müssen wir im Arbeitsschutz neue Wege gehen.
Wir müssen den arbeitenden Menschen ganzheitlich betrachten. Es gilt, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Menschen ein Arbeitsleben lang und darüber hinaus zu erhalten. Deswegen müssen wir das Themenfeld psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Gewerbeaufsicht integrieren. Auch der Schwerpunkt der Fortbildung der Gewerbeärzte und der Gewerbeaufsichtsbeamten muss sich aktuell auf die Vermeidung von psychischen Belastungen konzentrieren. Wir bauen dabei auch auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten, besonders aber der Arbeitgeber und Führungskräfte.

So ganz klappt das mit dem Unterschied zwischen Fehlbelastungen und Belastungen noch nicht. Aber der Trend stimmt. Gut ist, dass die Ministerin die bereits von Fachleuten der Gewerbeaufsicht seit einigen Jahren geforderte Weiterbildung der Gewerbeärzte und der Gewerbeaufsichtsbeamten unterstützt.

Anspruch und Wirklichkeit in Bayern

Vorbemerkung: Auf fachlicher Ebene bemüht sich die bayerische Aufsichtsbehörde, gute Arbeit zu leisten. Politiker, die hier etwas in Bewegung bringen wollen, müssen eigentlich nur noch für Ressourcen sorgen. Die Aufsichtsbehörde wird damit gut umgehen können, wenn sie das darf.
 
Die folgende Pressemitteilung ist vom April. Was hat die Ministerin inzwischen umsetzen lassen? Was machen die “Burnout-Detektive”? Wie passen in Bayern Anspruch und Wirklichkeit zusammen?
http://www.bayern.de/Gesundheit-.335.10373046/index.htm

Pressemitteilung
27.04.12
Arbeitsministerin Haderthauer: “Arbeitsschutz muss neue Wege gehen” – Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
“Mit dem Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft haben sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten stark verändert. Dies bringt auch neue Herausforderungen im Bereich des Arbeitsschutzes mit sich. So steigen beispielsweise die Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen immer weiter an. Mein Ziel ist es, dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Dazu müssen wir im Arbeitsschutz neue Wege gehen. Stand früher die Verhütung von Körperschäden, wie Unfälle und körperliche Erkrankungen im Vordergrund, so gewinnt heute die Reduzierung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz an Bedeutung. Wir müssen den arbeitenden Menschen ganzheitlich betrachten. Deswegen habe ich das Themenfeld psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Gewerbeaufsicht [die z.B. schon im Jahr 2002 und 2003 daran arbeitete und im Jahr 2010 ein gutes Weiterbildungskonzept für technische Aufsichtsbeamte entwickelt hatte] integriert und einen Schwerpunkt der Fortbildung der Gewerbeärzte und der Gewerbeaufsichtsbeamten in diesem Jahr auf die Vermeidung von psychischen Belastungen, zum Beispiel Burnout am Arbeitsplatz gelegt”, erklärte Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer heute in München mit Blick auf den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April. Der Welttag wurde von der International Labour Organisation (ILO) eingeführt, um das Bewusstsein für sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu stärken.
Haderthauer weiter: “Arbeitgeber und Führungskräfte haben eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern. So haben sie dafür Sorge zu tragen, dass aus den vielen Stressfaktoren bei der Arbeit keine psychischen Fehlbelastungen für die Mitarbeiter entstehen, die krank machen und beispielsweise auch zum Burnout-Syndrom führen können. Um auch das Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz in den Griff zu bekommen, empfehle ich den Betrieben die freiwillige Einführung eines Gesundheitsmanagements. Hervorragend eignet sich das ganzheitliche betriebliche Gesundheitsmanagementsystem – GABEGS -, das wir im Bayerischen Arbeitsministerium schon vor einigen Jahren entwickelt haben und dessen Einführung und Anwendung kostenlos ist. GABEGS ist ein effektives Hilfsmittel für die Betriebe, die Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig zu schützen und zu fördern. Und dies kommt auch dem Erfolg des Unternehmens zugute, denn nur gesunde Mitarbeiter sind auch produktive Mitarbeiter.”
Nähere Informationen zu GABEGS erhalten Sie unter: www.zukunftsministerium.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/gabegs.php
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

(Die Anmerkung in eckigen Klammern, Links und Hervorhebungen wurden nachträglich eingetragen.)
Etwa 70% der deutschen Unternehmen haben psychische Belastungen nicht vorschriftsmäßig in ihren Arbeitsschutzes einbezogen, aber die Ministerin schlägt ihnen in Bayern ein freiwilliges Gesundheitsmanagement vor. Wird da niemand stutzig?
Um auch das Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz in den Griff zu bekommen, empfehle ich den Betrieben, zunächst die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen so sorgfältig anzufertigen, dass aus ihnen die Qualität des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz klar und verständlich deutlich wird. Bevor nämlich ein schickes Gesundheitsmanagement aufgebaut wird, muss erst einmal der bestehende Zustand beurteilt werden. Höchstrichterlich ist (auf Betreiben eines Arbeitgebers) auch bestätigt, dass Arbeitsschutzmaßnahmen mit einer Gefährdungsbeurteilung begründet werden müssen.
Solange psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz einbezogen sind, sind die Mitarbeiter gefährdeter, als wenn ein ganzheitlicher Arbeitsschutz bereits implementiert wäre. Darum muss ein fehlender Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz selbstverständlich in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Das ist nicht kompliziert, und Arbeitgeber sind gegebenenfalls verpflichtet, das sofort zu tun, denn auch ein unvollständiger Arbeitsschutz kann die Mitarbeiter gefährden.
Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dann wird die Beschreibung des fehlenden Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz der Einstieg vieler Unternehmen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz sein. Das ist nicht nur eine lästige Pflichtübung bei der Einhaltung von Vorschriften, sondern eine wahrheitsgemäße, gut verständliche und vollständige Gefährdungsbeurteilung wird gebraucht,

  • damit Arbeitsschutzmaßnahmen aus konkreten Tatsachen abgeleitet werden können,
  • damit die Leistungsbedingungen der Mitarbeiter besser verstanden ond offen angesprochen werden,
  • damit sich Mitarbeiter sowie ihre Führungskräfte zu ihrem eigenen Schutz auf gegebenenfalls festgestellte Lücken im Arbeitsschutz (z.B. ein ungenügender oder mangelhafter Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitschutz) so lange einstellen können, bis der noch zu implementierende ganzheitliche Arbeitsschutz auch wirklich funktioniert.

Die Mitarbeiter müssen deswegen die zu ihren Arbeitsplätzen gehörenden Gefährdungsbeurteilungen natürlich auch kennen, verstehen und überprüfen können.
Es gibt jetzt schon Maßnahmen, die Christine Haderthauer zulassen muss, wenn sie es mit dem ganzheitlichen Arbeitsschutz ernst meint. Es darf in Bayern keine Betriebe mehr geben, die psychische Belastungen nicht ausreichend in ihren Arbeitsschutz integriert haben, aber nach einem Besuch der Gewerbeaufsicht gegenüber der Belegschaft behaupten können, sie hielten die Vorschriften des Arbeitsschutzes ein. Wenn der (mitbestimmte) Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz gar nicht geprüft wurde, dann vertrauen die die Mitarbeiter und die Führungskräfte auf einen Schutz, den es gar nicht gibt. Wenn die Gewerbeaufsicht zulässt, dass der Anspruch des Unternehmens, einen ausreichend ganzheitlichen Arbeitsschutz implementiert zu haben, von der krank machenden Wirklichkeit abweicht, dann richten unvollständige Prüfungen sogar Schaden an.
 
Siehe auch:

(Links aktualisiert: 2013-03-21)

Servus Zielvereinbarung

In http://blog.psybel.de/zielvereinbarung-mit-unternehmen/ berichtete ich von Zielvereinbarungen, die die bayerische Gewerbeaufsicht gegebenenfalls mit Unternehmen trifft. Im neuen Webauftritt finde ich das nicht mehr. Die interne Suchmaschine des bayerischen “Zukunftsministeriums” ist zur Zeit zwar noch erfolgreicher. Aber wenn man die von ihr gefundene Seite anklickt, kommt auch wieder eine Seite ohne “Zielvereinbarung”.
Vielleicht sind Christine Haderthauers “Burnout-Detektive” auch schon an die Kette gelegt worden. Ich hatte im Oktober 2011 die bayerische Ministerin darum gebeten, dass die Gewerbeaufsicht von Zielvereinbarungen auch Gebrauch macht. Kurz danach kam (wohl nicht sosehr als Folge meiner Anregung) die Burnout-Detektive-Schlagzeile. Und einige Monate danach verschwand die Zielvereinbarung.
Den Mut der Gewerbeaufsicht findet man also jetzt nur noch im Cache der bayerisch-ministeriellen Suchmaschine.

Apple: Betriebsratsgründung wegen Belastung

Bekannt ist schon, dass Betriebsräte und Gewerkschaften die stärksten Treiber bei der vollständigen Umsetzung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes sind, denn für die meisten Arbeitgeber ist zuerst die “Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen” der Grund, psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen.
Jetzt waren der Arbeitsschutz der Treiber der Gründung des erstens Betriebsrates in der bisher betriebsratsfreien Apple-Familie. Die 250 Mitarbeiter des Apple Store München leisteten hier Pionierarbeit.
http://www.apfeltalk.de/forum/content/3185-erster-deutscher-apple.html

Erster deutscher Apple Store-Betriebsrat in München
von […]
Veröffentlicht: 16.02.2012 18:59

[…]
Ver.di beschwert sich über die schlechte Bezahlung, den enormen Kunden-Andrang und die daraus resultierende gesundheitsgefährdende Lärmbelastung. Die Chefetage dränge systematisch auf Überstunden und wäre weder bereit zuzuhören, noch zu verhandeln. Als Reaktion gründete man nun Apples ersten Betriebsrat der Apple Store-Verkäufer am Standort München. […]

Unwissenheit und Hilflosigkeit in der Chefetage? Christine Haderthauers “Burnout-Detektive” müssten eigentlich schon ausgerückt sein.
Siehe auch: http://www.google.de/search?q=apple-store+münchen+”ver.di”+betriebsrat
Siehe auch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erster-deutscher-Apple-Store-eroeffnet-in-Muenchner-Rosenstrasse-218477.html

Wenn Fehlbelastungen Kakerlaken wären

http://www.nibelungen-kurier.de/?t=news&s=Aus aller Welt&ID=42207

… Mit Blick auf die aus Hygienegründen vorübergehend stillgelegte Großbäckerei Müller-Brot (Landkreis Freising) hat die Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, Mechthild Heil, eine zu laxe Lebensmittelaufsicht in Bayern kritisiert. …

(Quelle für den Nibelungen Kurier: FOCUS)
Ich dachte, dass Politiker eigentlich einen nicht ganz unerheblichen Einfluss auf die Ausstattung und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden haben. Mit der Lebensmittelsicherheit kenne ich mich nicht so aus, aber im Arbeitsschutz ist es die Politik, die die Aufsicht ausbremst. Hoffen wir, dass nicht nur Mechtild Heil (CDU), sondern auch Christine Hadertauer (CSU) und Ursula von der Leyen (CDU) mal ein bisschen Forensik betreiben: Die Politik hat bisher auch billigend zugesehen, wie Unternehmen unter den schläfrigen Augen der Gewerbeaufsicht ganz entspannt den vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz vernachlässigen durften.
Wenn arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen Kakerlaken wären, würden sich Politiker vielleicht intensiver damit befassen müssen.

Staatlich behinderte Gewerbeaufsicht

http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/SID-577D2ED4-F01794B3/internet/Tipp43_V6_Finale_Screen_0180513.pdf

Gegenwärtig entscheidet jedes Bundesland nach Kassenlage und eigenem Gutdünken, wie viel Personal es für die Gewerbeaufsicht einsetzt. Ich dachte früher, dass eine Steuerprüfung das seltenste Ereignis ist, das einem Betrieb passieren kann. Aber der staatliche Arbeitsschutz schlägt das noch um Längen!

Das meinte Hans-Jürgen Urban (IG-Metall) zur Gewerbeaufsicht. Nun fordert er strengere Durchführungsverordnungen. Ich sehe das kritisch, aber vielleicht hat er leider doch recht.
Während Ursula von der Leyen (CDU) beklagt, dass die Unternehmen den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz schleifen lassen und Christine Haderthauer (CSU) sogar nach Burnout-Detektiven ruft, versucht Edmund Stoiber (CSU) den Arbeitsschutz noch zusätzlich zu schwächen. Edmund Stoiber arbeitet auf europäischer Ebene daran, ein Instrument zu blockieren, mit dem sich Pflichtverletzungen der Arbeitgeber sehr konkret prüfen lassen. Die Bildschirmarbeitsverordnung ist Edmund Stoiber ein Dorn im Auge. In Betrieben mit Bildschirmarbeit kann man pflichtverletzenden Arbeitgebern mit den Kriterien der Bildschirmarbeitsverordnung sehr leicht ihre Vergehen nachweisen. Es geht da längst nicht mehr nur um Pixelauflösungen, Bildschirmflimmern und technische Parameter. Sondern es geht um die Benutzerfreundlichkeit von Software und die Belastung von Menschen durch Interaktion mit Benutzerschnittstellen. Wenn Arbeitgeber trotz Forderung beispielsweise des Betriebsrates keine Beurteilung der psychischen Belastung durch die Benutzerschnittstellen durchführen, kann auch gezeigt werden, dass sie eine Vorschrift des Arbeitsschutzes vorsätzlich missachten.
Auffallend ist auch die Zurückhaltung der Krankenkassen mit Kritik an der offensichtlichen Missachtung der Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz bei einer Mehrheit der Unternehmen. Das Bundesarbeitsministerium stellte fest: Die psychische Belastung ist unabdinbarer Bestanddteil des Arbeitsschutzes. Die Pflichten der Arbeitgeber sind klar, aber die Kassen trauen sich nicht, die Versäumnisse der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten als Rechtsbruch zu kritisiern.
Jetzt wird über eine Verpflichtung der gesetzlichen Kassen diskutiert, ihren Versicherten bei ärztlichen Fehlern zu helfen. Die Kassen sollten auch verpflichtet werden, ihrer Versicherten zu helfen, wenn deren Arbeitgeber gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen. Was können wir hier von von den Krankenversicherern erwarten, wenn sie schon klaren Rechtsbruch nicht klar ansprechen? Mit Samthandschuhen gehen auch die Berufsgenossenschaften mit Unternehmen um, die den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz schleifen lassen. Unternehmern, die Körperverletzungen ihrer Mitarbeiter schon so lange riskieren, das Vorsatz deutlich wird, wird mehr Verständnis entgegengebracht, als Kleinkriminellen. (Entschuldigung bitte, aber wenn Sie diesen Vorwurf zu krass finden, dann denken Sie bitte einmal darüber nach, was die Gewöhnung an Rechtsbruch mit uns selbst anrichtet.)
Die Aufsichtspersonen auf der unteren Ebene kann man für die Sabotage der Arbeitsschutzaufsicht übrigens nicht haftbar machen. Politiker behindern die Arbeitsschutzaufsicht ja nicht durch offene Anweisungen, aktiv wegzusehen. Sondern sie begrenzen einfach die Ressourcen der Aufsicht. Die kann dann erst aktiv werden, wenn sich die Wahrnehmung von Mängeln überhaupt nicht mehr vermeiden lässt. Auf einer Tagung meinte einmal eine Psychologin (die für eine Organisation im Bereich der Arbeitssicherheit Unternehmen beobachtet) zu mir, dass sie erst tätig werden dürfe, “wenn in einem Unternehmen Zustände herrschen wie bei France Télécom”.
Es muss also erst Tote geben. Und dann lassen sich Ursachenzusammenhänge immer noch kaum nachweisen. Als Haftungsgrund müsste ausreichen, mangelnde Prävention nachzuweisen. Dafür ist eine ausreichend mit Ressourcen und Sanktionsmitteln ausgestattete Aufsicht erforderlich. Das kann von der Zielvereinbarung mit kooperativen Unternehmen bis hin zur Einschaltung des Staatsanwalts reichen.

Die TAZ sagt auch noch etwas dazu

Mit acht Tagen Verspätung füllt die TAZ (die tageszeitung) auf Seite 6 noch ein kleines Spaltenstückchen mit einer Meldung über die Arbeitsministerin van der Leyen, die jetzt etwas gegen Überlastung am Arbeitsplatz tun will. Zwei Spaltensegmente auf Seite 16 belegte dazu noch Simone Schmollack unter dem Kommentartitel “Ministerin ganz ohne Burnout“. Sehr originell. Schmollack maulte, dass sich die Arbeitsministerin in Themen der Familienministerin und der Gesundheitsministers einmische. Dann widmete sie sich dem Burn-Out als Modebegriff. Das ist nach all den Ungenauigkeiten in der Diskussion zu dem Thema eben im Augenblick die Mode.
Klar, das Thema war in den letzten Monaten populärer geworden, und dann musste nach langer Enthaltsamkeit zu diesem Thema auch die TAZ etwas dazu sagen. Schmollak machte das wie Kristian Weber in der Süddeutschen Zeitung (2011-10-22, S. 24), nur kürzer.
Angesichts ihrer Zuständigkeiten im Arbeitsschutz auf Bundesebene kann man der Arbeitsministerin legitim eigentlich nur vorwerfen, dass sie die Überlastung am Arbeitsplatz erst jetzt aufgreift und nicht deutlich genug macht, dass die Mehrheit der Arbeitgeber seit 1996 (und trotz wichtiger BAG-Beschlüsse im Jahr 2004) ihre Pflichten im ganzheitlichen Arbeitsschutz fortgesetzt und wissentlich mißachtet hatte. Nicht nur die Bundesfamilienministerin und der Bundesgesundheitminister kamen der Bundesarbeitsministerin zuvor, sondern besonders deutlich (hoffentlich auch weiterhin) wurde hier bereits Christine Haderthauer, die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Es ist zwar ein bisschen verkehrt herum, aber die TAZ könnte vielleicht auch noch nach dem Kommentar etwas recherchieren. In der Redaktion weiß man vermutlich nicht, dass die große Mehrheit der Unternehmen seit Jahren gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstößt, weil diese Arbeitgeber die psychisch wirksamen Belastungen in ihn nicht mit einbeziehen. Wenn man Kommentare über die Arbeitsministerin und Burn-out schreibt, könnte es nicht schaden, die Aufgaben der Arbeitsministerin zu kennen. Möglicherweise ist das Thema der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz aber auch nur uninteressant für die taffe TAZ. Oder vielleicht rafft sich ja doch aus dieser so vorbildlichen Redaktion noch jemand zu einer ordentlichen Recherche auf. (Ich hatte die Redaktion auch als TAZ-Genosse schon früher darum gebeten.) Zu der These “Zu viele Organisationen drücken sich vor dem Arbeitsschutz” könnte die TAZ damit in Berlin beginnen, also noch in Simone Schmollaks Nähe.
Anmerkung: Die Begeisterung der FDP-Gesundheitsminister für das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist mit Vorsicht zu genießen. Siehe: Gesundheitsmanagement als Schleier.

Burnout-Detektive

2011-10-17 (21:45): Hübsche Titelseite in der Abendzeitung (München): “Burnout-Detektive in Münchner Firmen – Arbeitsministerin Haderthauer: Aufpasser sollen psychische Risiken im Betrieb kontrollieren”. Und dann unter dem Artikel “Burnout-Aufpasser für Bayern” das schöne Interview auf Seite 16: “Burnout-Prophylaxe: Hier sagt die Ministerin, wie die Gewerbeaufsicht einschreiten soll”. Das Ganze ist auch gut verständliche Aufklärungsarbeit einer Zeitung und einer Ministerin, die wohl auch innerhalb der CSU ihren eigenen Kopf hat. Kompliment.
2011-11-04: Gestern wählte Horst Seehofer den “mental starken” Markus Söder als Nachfolger von Georg Fahrenschon zum neuen Finanzminister Bayerns aus. An dem Rollenbesetzungstheater nahm auch wieder einmal die Öffentlichkeit teil, also eine Gelegenheit der parteiinternen Gegner von Christine Haderthauer, sie ungefähr als so unbeleckt in Finanzfragen darzustellen, wie Markus Söder es ebenfalls ist. Die Wirtschaftslobby in der CSU will wohl ihren Spezln den Besuch von “Burnout-Detektiven” zwar ersparen, aber im Finanzministerium hätte Haderthauer die Steuerfahndung losschicken können. Christine Haderthauer bleibt nun doch Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, und ich freue mich, dass sie in diesem Amt ihre Arbeit (hoffentlich nicht nur Öffentlichkeitsarbeit im Boulevard) weitermacht.
Siehe auch: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/47615/Haderthauer_fordert_politische_Initiative_gegen_Burnout.htm.
Nachtrag (2015): Die Entzauberung der Ministerin folgte dann später. Trotz meines Grantelns in diesem Blog sehe ich zunächst das Gute im Menschen.